Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-N0-015 Anlage-Nr. : 29 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 65535 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 112 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 620 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 44, 44Q, 4B, 8E, B4, B5, C4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Typ: 44 ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi 100, Audi 200 185/65R15 M+S A01) bis A10)E41) (Limousine u. Avant) E42)K03a)K04a)K28) 205/60R15 C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57 RA-000344-N0-015-29~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-N0-015 Anlage-Nr. : 29 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ: 44Q ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 147 Audi 100 Quattro, 185/65R15 M+S A01) bis A10)E41) Audi 200 Quattro, E42)K03a)K04a)K28) Audi 100 Avant-Quattro, 205/60R15 Audi 200 Avant-Quattro D403/1/NT04E 1120/1180 5/112/57 Typ: C4 ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 128 Audi 100, 195/65R15 A02) bis A10) Audi 100 Avant, A93) Audi 100 quattro, Audi 100 Avant quattro, 205/60R15 Audi A6, Audi A6 Avant, 215/60R15 Audi A6 quattro, Audi A6 Avant quattro 142 Audi 100, 195/65R15 M+S Audi 100 Avant, A93) Audi 100 quattro, Audi 100 Avant quattro, 205/60R15 Audi A6, Audi A6 Avant, 215/60R15 Audi A6 quattro, Audi A6 Avant quattro F619/1/NT10E 1240/1200 5/112/57 Typ: B4 ABE / EG-Genehmigung: F889/1 ab NT 02 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 128 Audi 80, 195/65R15 M+S A02) bis A10) Audi 80 Avant, Audi 80 quattro, Audi 80 Avant quattro (5-Loch) 169 Audi S2, Audi Avant S2 F889/1/NT05E 1050/1120 5/112/57 RA-000344-N0-015-29~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-N0-015 Anlage-Nr. : 29 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ: B5 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 142 Audi A4, 185/65R15 M+S A02) bis A10) Audi A4 quattro, A93)E05) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro 195/65R15 M+S A93) 195/65R15 205/60R15 225/55R15 e1*93/81*0013*21E 1150/1120(1100) 5/112/57 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 142 Audi A6, 195/65R15 M+S A02) bis A10) Audi A6 quattro, A93)E05) E04)E44) Audi A6 Avant, Audi A6 Avant quattro 195/65R15 A93)E05) 205/60R15 A93) 225/55R15 e1*96/27*0051*11 1230/1200(1230) 5/112/57 RA-000344-N0-015-29~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-N0-015 Anlage-Nr. : 29 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 110 Audi A4, 195/65R15 M+S A02) bis A10) Audi A4 quattro, A93) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro 195/65R15 A93)E05) 205/60R15 205/65R15 e1*2001/116*01515*19E 1125/1145 5/112/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000344-N0-015-29~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-N0-015 Anlage-Nr. : 29 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E41) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983 und folgenden Fahrgestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000344-N0-015-29~AU-5-112-57-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850 Nr. : RA-000344-N0-015 Anlage-Nr. : 29 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 65535 Die Anlage Nr. 29 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 26.01.2011 RA-000344-N0-015-29~AU-5-112-57-ET40.docx