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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       CA 65535
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                   112
Radgröße:                                                     6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        72,50 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                               620 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
44, 44Q, 4B, 8E, B4, B5, C4,        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       120 Nm
8P, 8PB                             M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm


Typ:                           44
ABE / EG-Genehmigung:          C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147   Audi 100, Audi 200        185/65R15 M+S                         A01) bis A10)E41)
              (Limousine u. Avant)                                            E42)K03a)K04a)K28)
                                        205/60R15
C727/1/NT09E    1070/980                                                      5/112/57




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Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                            44Q
ABE / EG-Genehmigung:           D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 147   Audi 100 Quattro,          185/65R15 M+S                     A01) bis A10)B21)E41)
              Audi 200 Quattro,                                            E42)K03a)K04a)K28)
              Audi 100 Avant-Quattro,    205/60R15
              Audi 200 Avant-Quattro
D403/1/NT04E    1120/1180                                                  5/112/57



Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 128   Audi 100,                  195/65R15                         A02) bis A10)
              Audi 100 Avant,            A93)                              B21)
              Audi 100 quattro,
              Audi 100 Avant quattro,    205/60R15
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,             215/60R15
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro

142             Audi 100,                 195/65R15 M+S
                Audi 100 Avant,           A93)
                Audi 100 quattro,
                Audi 100 Avant quattro,   205/60R15
                Audi A6,
                Audi A6 Avant,            215/60R15
                Audi A6 quattro,
                Audi A6 Avant quattro

F619/1/NT10E    1240/1200                                                  5/112/57



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1 ab NT 02
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80,                   195/65R15 M+S                     A02) bis A10)
              Audi 80 Avant,
              Audi 80 quattro,
              Audi 80 Avant quattro
              (5-Loch)
 169            Audi S2,
                Audi Avant S2
F889/1/NT05E    1050/1120                                                  5/112/57




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Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   185/65R15 M+S                     A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,           A93)E05)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      195/65R15 M+S
                                          A93)

                                           195/65R15

                                           205/60R15

                                           225/55R15
e1*93/81*0013*21E       1150/1120(1100)                                     5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   195/65R15 M+S                      A02) bis A10)
              Audi A6 quattro,           A93)E05)                           E04)E44)
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 Avant quattro      195/65R15
                                         A93)E05)

                                           205/60R15
                                           A93)

                                           225/55R15
e1*96/27*0051*11        1230/1200(1230)                                     5/112/57



Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 110    Audi A4,                   195/65R15 M+S                     A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,           A93)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      195/65R15
                                          A93)E05)

                                          205/60R15

                                          205/65R15
e1*2001/116*01515*19E   1125/1145                                           5/112/57




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Audi A3                        195/65R15                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer A93)                              EF0)
                S3, RS3)
                                               205/60R15
                                               A01) A93)K03)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

B21)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenumfassender Bremsscheibe an
        Achse 1.

E04)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

E41)    Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983
        und folgenden Fahrgestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig.

E42)    Die Auflagen K03),K04) und K28) sind an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der
        Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der
        Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind nicht erforderlich.

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000344-O0-015-29~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1
      nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
      mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2
      nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
      serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
      Maßnahmen erforderlich sein.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.


Die Anlage Nr. 29 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 21.10.2013




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