Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1/6                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      C18 859
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          CMS 610/05
Artikel- oder Katalog-Nr:                             C18 859 30 91S
Radgröße:                                              8½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                           30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         RKC 66,45 57,1
geprüfte Radlast:                                            735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
8E, 8H, D2, QB6                  Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- Z95         120 Nm
                                 de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
4F                               Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- Z95         140 Nm
                                 de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850 ; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250  Audi A8                  255/40R19                            A01) bis A10)E26)E44)
                                                                            K03a)K04a)K40)


250 bis 265            Audi S8                           255/40R19          A01) bis A10)E26)E44)
                                                                            K03a)K04a)K40)

G850/NT00              1255/1230                                            5/112/57
e1*93/81*0005*16       1340/1225
e1*98/14*0005*24E



Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                  225/35R19                          A01) bis A10)
               Audi A4 quattro           T88)                               K03)K35)
               (Limousine, Avant)
                                         235/35R19
                                         K28)K04)T91)
 253          Audi S4                    235/35R19                          A01) bis A10)
              (Limousine, Avant)         T91)                               K03)K04)K28)K35)

e1*2001/116*0151*23E   1250/1150                                            5/112/57
                       S4:1250/1150



Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182   Audi A4,                   225/35R19                         A01) bis A10)
               Audi A4 quattro,           T88)                              K03)K04)K55)K56)
               (Limousine, Avant, Cabrio)
                                          235/35R19
                                          K28)T91)
 253           Audi A4,                   235/35R19                         A01) bis A10)
               Audi A4 quattro,           T91)                              K03)K04)K28)K55)K56)
               (Cabrio)

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                      5/112/57




RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     3/6                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         225/35R19                         A01) bis A10)
                                         T88)                              K03)K04)K55)K56)

                                                             235/35R19
                                                             K28)T91)
 253                    Audi S4 Cabriolet                    235/35R19     A01) bis A10)
                                                             T91)          K03)K04)K28)K55)K56)

e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                      5/112/57



Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 257    Audi A6,                  225/40R19                         A01) bis A10)E44)
               Audi A6 quattro,                                            K01)K28)K64)
               (Limousine, Avant)        235/35R19
                                         T91)

120 bis 257             Audi A6 Allroad                      225/45R19     A01) bis A10)
                                                                           K01)K64)
                                                             245/40R19

                                                             255/40R19
                                                             K04)
e1*2001/116*0254*22    1305/1300(1345) 1350/1335(1385) -S6                 5/112/57



Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 257   Audi A6,                  225/40R19                         A01) bis A10)E44)
               Audi A6 quattro,                                            K01)K28)K64)
               (Avant)                   235/35R19
                                         T91)

120 bis 257             Audi A6 Allroad                      225/45R19     A01) bis A10)
                                                                           K01)K64)
                                                             245/40R19

                                                             255/40R19
                                                             K04)
e13*2007/46*1080*00    1305/1295(1345)          S6=320kW:                  5/112/57
                       1350/1335 (1385)




RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     4/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                         4F
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246          Audi A6                 225/40R19                         A01) bis A10)E44)
                                                                        K01)K28)K64)
                                        235/35R19
                                        T91)
e1*2001/116*0276*01   1270/1205(1255)                                   5/112/57




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.


RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1450 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung erfor-
     derlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestäti-
     gung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
      vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
      gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
      nahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
      hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
      gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmä-
      ßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erfor-
      derlich sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter
     der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859



K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
       Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen .
     - Der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung
       an das Radhaus anzulegen. Die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube
       des Kunststoffinnenkotflügels ist zu entfernen.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfänger-
     oberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
     an das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
       ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 859 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 25.06.2010
RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc




RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc