Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 859 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: CMS 610/05 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 859 30 91S Radgröße: 8½Jx19EH2+ Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: RKC 66,45 57,1 geprüfte Radlast: 735 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 8E, 8H, D2, QB6 Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- Z95 120 Nm de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 4F Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- Z95 140 Nm de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: D2 ABE / EG-Genehmigung: G850 ; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 250 Audi A8 255/40R19 A01) bis A10)E26)E44) K03a)K04a)K40) 250 bis 265 Audi S8 255/40R19 A01) bis A10)E26)E44) K03a)K04a)K40) G850/NT00 1255/1230 5/112/57 e1*93/81*0005*16 1340/1225 e1*98/14*0005*24E Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 188 Audi A4, 225/35R19 A01) bis A10) Audi A4 quattro T88) K03)K35) (Limousine, Avant) 235/35R19 K28)K04)T91) 253 Audi S4 235/35R19 A01) bis A10) (Limousine, Avant) T91) K03)K04)K28)K35) e1*2001/116*0151*23E 1250/1150 5/112/57 S4:1250/1150 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 bis 182 Audi A4, 225/35R19 A01) bis A10) Audi A4 quattro, T88) K03)K04)K55)K56) (Limousine, Avant, Cabrio) 235/35R19 K28)T91) 253 Audi A4, 235/35R19 A01) bis A10) Audi A4 quattro, T91) K03)K04)K28)K55)K56) (Cabrio) e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) | 1250/1150(0) 5/112/57 RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 225/35R19 A01) bis A10) T88) K03)K04)K55)K56) 235/35R19 K28)T91) 253 Audi S4 Cabriolet 235/35R19 A01) bis A10) T91) K03)K04)K28)K55)K56) e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 257 Audi A6, 225/40R19 A01) bis A10)E44) Audi A6 quattro, K01)K28)K64) (Limousine, Avant) 235/35R19 T91) 120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R19 A01) bis A10) K01)K64) 245/40R19 255/40R19 K04) e1*2001/116*0254*22 1305/1300(1345) 1350/1335(1385) -S6 5/112/57 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 257 Audi A6, 225/40R19 A01) bis A10)E44) Audi A6 quattro, K01)K28)K64) (Avant) 235/35R19 T91) 120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R19 A01) bis A10) K01)K64) 245/40R19 255/40R19 K04) e13*2007/46*1080*00 1305/1295(1345) S6=320kW: 5/112/57 1350/1335 (1385) RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 246 Audi A6 225/40R19 A01) bis A10)E44) K01)K28)K64) 235/35R19 T91) e1*2001/116*0276*01 1270/1205(1255) 5/112/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 3 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1450 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung erfor- derlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestäti- gung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß- nahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmä- ßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erfor- derlich sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 3 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen . - Der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung an das Radhaus anzulegen. Die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube des Kunststoffinnenkotflügels ist zu entfernen. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfänger- oberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 859 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 25.06.2010 RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc RA-000540-A0-233-03~AU-5-112-57-66_6-30-C18_859_30_91S.doc