Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 4a Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 859 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: CMS 610/05 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 859 30 91S Radgröße: 8½Jx19EH2+ Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 735 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81 Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- - 120 Nm de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 4H Serie,Radschraube, Kugel Ø26 mit - 140 Nm drehbar gelagerter Kalotte, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5mm RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 4a Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 195 Audi A4, 225/40R19 A01) bis A10) Audi A4 quattro K01)K04)K28)K64) (Limousine, Kombi) 235/35R19 235/40R19 G01) 245/35R19 245 Audi S4 quattro 225/40R19 M+S A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K01)K04)K28)K64) 235/35R19 M+S 235/40R19 M+S G01) 245/35R19 e1*2001/116*0430*15 1215/1160 (1240) Lim. 5/112/66,5 1215/1225(1300)-Kom Typ: B81 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 195 Audi A4, 225/40R19 A01) bis A10) Audi A4 quattro K01)K04)K28)K64) (Kombi) 235/35R19 235/40R19 G01) 245/35R19 245 Audi S4 quattro 225/40R19 M+S A01) bis A10) (Kombi) K01)K04)K28)K64) 235/35R19 M+S 235/40R19 M+S G01) 245/35R19 e13*2007/46*1084*00 1215/1160 (1240) Lim. 5/112/66,5 1215/1225(1300)-Kom RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 4a Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 245 Audi A5, 225/40R19 A02) bis A10) Audi A5 Quattro, E18) (5-türer, Coupe, Cabrio) 235/35R19 E18) 235/40R19 E18) 245/35R19 255/35R19 260 Audi S5 235/35R19 M+S A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio) 245/35R19 255/35R19 e1*2001/116*0430*15 1185/1100 (1180) Coupe 5/112/66,5 12451220 (1300) Cabrio Typ: B81 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 245 Audi A5, 225/40R19 A02) bis A10) Audi A5 Quattro, E18) (5-türer) 235/35R19 E18) 235/40R19 E18) 245/35R19 255/35R19 e13*2007/46*1084*00 1205/1200(1280) 5/112/66,5 RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 4a Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0447*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S5 quattro 235/35R19 M+S A02) bis A10) 245/35R19 255/35R19 e1*2001/116*0447*00 1130/1090 (-) 5/112/66,5 Typ: 4H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0284*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 258 bis 273 Audi A8 235/50R19 M+S A02) bis A10)B61) E26) 245/45R19 M+S 235/50R19 E64) 245/45R19 E64) 255/45R19 e1*2007/46*0284*01 1405/1420(1520) 5/112/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 4a Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. B61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm Achse2: 1-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø330x22 mm E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe 225/50R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungs-bescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahr- zeugs zugelassen sind. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1450 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung erfor- derlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestäti- gung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen- größe ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr- zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000540-A0-233 Anlage-Nr. : 4a Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 859 Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 859 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 25.06.2010 RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc