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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     1/6                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   C18 859
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          CMS 610/05
Artikel- oder Katalog-Nr:                             C18 859 30 91S
Radgröße:                                              8½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                             735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm



Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
B8, B81                          Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- -           120 Nm
                                 de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
4H                               Serie,Radschraube, Kugel Ø26 mit     -           140 Nm
                                 drehbar gelagerter Kalotte, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 27,5mm




RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     2/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/40R19                         A01) bis A10)
              Audi A4 quattro                                            K01)K04)K28)K64)
              (Limousine, Kombi)       235/35R19

                                              235/40R19
                                              G01)

                                              245/35R19

245                   Audi S4 quattro         225/40R19 M+S              A01) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)                                 K01)K04)K28)K64)
                                              235/35R19 M+S

                                              235/40R19 M+S
                                              G01)

                                              245/35R19

e1*2001/116*0430*15   1215/1160 (1240) Lim.                              5/112/66,5
                      1215/1225(1300)-Kom



Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/40R19                         A01) bis A10)
              Audi A4 quattro                                            K01)K04)K28)K64)
              (Kombi)                  235/35R19

                                              235/40R19
                                              G01)

                                              245/35R19

245                   Audi S4 quattro         225/40R19 M+S              A01) bis A10)
                      (Kombi)                                            K01)K04)K28)K64)
                                              235/35R19 M+S

                                              235/40R19 M+S
                                              G01)

                                              245/35R19

e13*2007/46*1084*00   1215/1160 (1240) Lim.                              5/112/66,5
                      1215/1225(1300)-Kom




RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     3/6                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                            B8
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245   Audi A5,                   225/40R19                         A02) bis A10)
              Audi A5 Quattro,           E18)
              (5-türer, Coupe, Cabrio)
                                         235/35R19
                                         E18)

                                                 235/40R19
                                                 E18)

                                                 245/35R19

                                                 255/35R19

260                   Audi S5                    235/35R19 M+S             A02) bis A10)
                      (5-türer, Coupe, Cabrio)
                                                 245/35R19

                                                 255/35R19

e1*2001/116*0430*15   1185/1100 (1180) Coupe                               5/112/66,5
                      12451220 (1300) Cabrio



Typ:                           B81
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245   Audi A5,                  225/40R19                          A02) bis A10)
              Audi A5 Quattro,          E18)
              (5-türer)
                                        235/35R19
                                        E18)

                                                 235/40R19
                                                 E18)

                                                 245/35R19

                                                 255/35R19

e13*2007/46*1084*00   1205/1200(1280)                                      5/112/66,5




RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     4/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0447*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
260           Audi S5 quattro          235/35R19 M+S                     A02) bis A10)

                                         245/35R19

                                         255/35R19

e1*2001/116*0447*00   1130/1090 (-)                                      5/112/66,5



Typ:                         4H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 258 bis 273  Audi A8                 235/50R19 M+S                      A02) bis A10)B61)
                                                                         E26)
                                         245/45R19 M+S

                                         235/50R19
                                         E64)

                                         245/45R19
                                         E64)

                                         255/45R19
e1*2007/46*0284*01    1405/1420(1520)                                    5/112/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                4a
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Teiletyp :                  C18 859


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

B61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm
     Achse2: 1-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø330x22 mm

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe
     225/50R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungs-bescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahr-
     zeugs zugelassen sind.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1450 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung erfor-
     derlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestäti-
     gung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
     größe ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
     zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
       ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.


Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 859 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 25.06.2010
RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc




RA-000540-A0-233-04a~AU-5-112-66-66_6-30-C18_859_30_91S.doc