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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               2e
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  CA 80735
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                             112 A
Radgröße:                                                 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   57,06 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E,   Serien-Radschraube,                                  120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, 8V, B4, B5,     Kugelbund Ø26 mm,
C4, D11, D2, QB6                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
4E                               Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm,                    140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               2e
Seite :                    2 / 16                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ:                          44
ABE / EG-Genehmigung:         C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 121   Audi 100,                205/50R17                         A02) bis A10)
              Audi 200,                M00)                              E43)
              Audi 100 Avant,
              Audi 200 Avant           215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01)K32)K38)

                                         235/45R17
                                         A01)K32)K38)
C727/1/NT09E   1070/980                                                  5/112/57



Typ:                          44Q
ABE / EG-Genehmigung:         D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 101   Audi 100 Quattro,       205/50R17                          A02) bis A10)
              Audi 200 Quattro,       M00)                               E43)
              Audi 100 Avant-Quattro,
              Audi 200 Avant-Quattro  215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01)K32)K38)

                                         235/45R17
                                         A01)K32)K38)

121 bis 147    Audi 100 Quattro,         225/45R17                       A01) bis A10)
               Audi 200 Quattro,                                         E43)K32)K38)
               Audi 100 Avant-Quattro,   235/45R17
               Audi 200 Avant-Quattro

162            Audi 200 Quattro,         225/45R17                       A01) bis A10)
               Audi 200 Avant-Quattro                                    K32)K38)
                                         235/45R17
D403/1/04E     1120/1180                                                 5/112/57



Typ:                          89Q
ABE / EG-Genehmigung:         E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupé quattro       215/45R17                         A02) bis A10)

162 bis 169    Audi Coupé quattro        215/45R17
               (Audi S2)
                                         225/45R17
                                         A01)K03)K04)K32)
E399/1/NT08E   1100/950                                                  5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               2e
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ:                         D11
ABE / EG-Genehmigung:        F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180 bis 206   Audi V8                      245/40R17                         A02) bis A10)

                                            235/45R17
F127/NT07E         1240/1200                                                  5/112/57



Typ:                         C4
ABE / EG-Genehmigung:        F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 128   Audi 100,               215/45R17                               A01) bis A10)
              Audi A6                                                         K36)
                                      225/45R17

142                Audi 100,                215/45R17
                   Audi A6
169 bis 213        Audi S4 ww. Audi S6      245/40R17                         A01) bis A10)
                                            K04)

F619/1/NT10E       1240/1200                                                  5/112/57



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80 quattro,              215/45R17                         A01) bis A10)
              Audi 80 Avant quattro                                           K32)
                                            225/45R17
                                            K03)K04)
169                Audi S2,
                   Audi Avant S2
F889/1/NT05E       1050/1120                                                  5/112/57



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250  Audi A8                 225/55R17                               A02) bis A10)
                                                                              E44) ER1)
                                            245/50R17

                                            255/45R17
 250 bis 265       Audi S8                  225/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                                              E44) ER1)

e1*98/14*0005*24   1255/1230 // 1340/1230                                     5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               2e
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   205/50R17                                     A02) bis A10)
               Audi A4 Avant,             M00)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant quattro      215/45R17

                                                225/45R17

                                                235/40R17

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                                Vorderachse          Hinterachse        Hinweise
                                                215/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                                                                        V00)
                                                215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                        K39)V00)
                                                225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                        K39)V00)
e1*98/14*0013*21E      1150/1130(1100)                                                  5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.. , e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   225/45R17                                 A01) bis A10)E07)
              Audi A6 Avant,             E49)                                      B42)E44)E54) K39)
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro      235/40R17
                                         E49)

                                                235/45R17
                                                K28)

                                                245/40R17
                                                K28)
162 bis 184             Audi A6,                225/45R17
                        Audi A6 Avant,
                        Audi A6 quattro,        235/45R17
                        Audi A6 Avant quattro   K28)

                                                245/40R17
                                                K28)
191 bis 250            Audi A6                  235/45R17 M+S                           A02) bis A10)
                                                                                        E44)E54)
                                                255/40R17
                                                M00)E07)
e1*2001/116*0051*25E                                                                    5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               2e
Seite :                    5 / 16                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/50R17                           A02) bis A10)
               Audi A4 Avant,             E53)M00)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant quattro      225/45R17

                                                       235/40R17

                                                       235/45R17
                                                       A01)K35)

                                                       245/40R17
                                                       A01)K03)K35)

 253                    Audi S4                        225/45R17 M+S          A02) bis A10)

                                                       235/45R17 M+S
                                                       A01)K35)
e1*2001/116*0151*23E   1230/1150 S4:1250/1150                                 5/112/57



Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/50R17                            A02) bis A10)
                                         E53)M00)

                                                       225/45R17

                                                       235/40R17
                                                       A01)K55)

                                                       235/45R17
                                                       A01)K55)K56)

                                                       245/40R17
                                                       A01)K03)K04)K55)K56)

 253                   Audi S4 Cabriolet               225/45R17 M+S          A02) bis A10)

                                                       235/45R17 M+S
                                                       A01)K55)K56)

e1*2001/116*0177*10    1230/1165 -162 kW1250/1150-S4                          5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               2e
Seite :                    6 / 16                                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ:                            QB6
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182   Audi A4,                  205/50R17 M+S                                       A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,          M00)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro,    225/45R17
               Audi A4 Cabrio
                                                                      235/40R17
                                                                      A01)K55)

                                                                      235/45R17
                                                                      A01)K55)K56)

                                                                      245/40R17
                                                                      A01)K03)K04)K55)K56)
253                    Audi A4 quattro Cabrio,                        225/45R17 M+S          A02) bis A10)
                       Audi S4 Cabrio
                                                                      235/45R17 M+S
                                                                      A01)K55)K56)

e1*2001/116*0243*06E   1165 / 1165 (1195) -1250/1150-253kW; 205/M+S                          5/112/57



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                                    e1*2001/116*0198*..
4E                                    e1*2001/116*0246*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331            Audi A8                 235/55R17                                     A02) bis A10)
                                               N245)                                         E44)EF0)

                                                                      235/55R17 M+S

                                                                      245/50R17
                                                                      A01) K04)N255)

                                                                      245/50R17 M+S
                                                                      A01) K04)

                                                                      245/55R17
                                                                      A01) K04)N255)

                                                                      245/55R17 M+S
                                                                      A01) K04)

                                                                      255/50R17
                                                                      A01) K03)K04) K35)




RA-000355-K0-015-02e~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               2e
Seite :                    7 / 16                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                                  ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                        e1*2001/116*0217*..
8P                                        e1*2001/116*0241*..
8P                                        e1*2001/116*0456*..
8PB                                       e13*2007/46*1082*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147            Audi A3                        205/50R17                            A02) bis A10)
                      (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01) K01)K04) K58) K59) K60) M00)
                      S3, RS3)
                                                     215/45R17
                                                     A01) K01)K04) K58) K59)

                                                 225/45R17
                                                 A01) K01)K04) K58) K59) K60)

                                                 235/40R17
                                                 A01) K01)K04) K58) K59) K60)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                 K01)M00)             K04)K58) K59) K60) V00)

                                                 215/45R17             235/40R17          A01) bis A10)
                                                 K01)                  K04)K58) K59) K60) V00)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                   e1*2001/116*0217*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195           Audi S3                 225/45R17                                   A02) bis A10)
                                              A01) K01)K04) K58) K59) K60)

                                                 235/40R17
                                                 A01) K01)K04) K58) K59) K60)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung:
4F                                    e1*2001/116*0254*..
4F1                                   e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257          Audi A6 Allroad          215/55R17                                  A02) bis A10)
                                               M00)

                                                 225/55R17

                                                 245/45R17
                                                 A01)K03)K04)
e1*2001/116*0254*23                                                                       5/112/57
e13*2007/46*1080*01



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               2e
Seite :                    8 / 16                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     205/55R17                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01) K63)M00)                          E44)E54)
                Serienreifen 205/..)
                                            215/50R17
                                            A01) K04)K63) M00)

                                           225/50R17
                                           A01) K04)K64)

                                           235/45R17
                                           A01) K04)K63)

                                           245/45R17
                                           A01) K04)K64)

                                           255/45R17
                                           A01) K01)K04) K28) K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                                                K04)K64)           E44)E54) V00)

                                           225/50R17             255/45R17         A01) bis A10)
                                                                 K04)K28) K64)     E44)E54) V00)




RA-000355-K0-015-02e~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               2e
Seite :                    9 / 16                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                     225/50R17                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01) K04)K64)                          E44)E54)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/45R17
                                            A01) K04)K63)

                                           245/45R17
                                           A01) K04)K64)

                                           255/45R17
                                           A01) K01)K04) K28) K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                                                K04)K64)           E44)E54) V00)

                                           225/50R17             255/45R17         A01) bis A10)
                                                                 K04)K28) K64)     E44)E54) V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/50R17                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01) K01)K04) K67)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)       235/45R17
                                           A01) K03)K04) K67)

                                           245/45R17
                                           A01) K01)K04) K67)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               2e
Seite :                    10 / 16                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro  225/50R17 M+S                            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01) K01)K04) K67)
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)                   235/45R17 M+S
                                          A01) K03)K04) K67)

                                           245/45R17 M+S
                                           A01) K01)K04) K67)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Audi A3, A3 Sportback       215/45R17                              A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A01) K01)K04) N225)

                                           225/45R17
                                           A01) K01)K04) K20) K27) K28) K68)

                                           235/40R17
                                           A01) K01)K04) K28) K68)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                           K01)N225)            K04)K28) K68)      V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 221     Audi A3, A3 Sportback, S3, 215/45R17 M+S                           A02) bis A10)
                S3 Sportback                A01) K01)K04)
                (3-türig, 5-türig)
                                            225/45R17 M+S
                                            A01) K01)K04) K20) K27) K28) K68)




RA-000355-K0-015-02e~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               2e
Seite :                    11 / 16                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    205/50R17                         A02) bis A10)
                Cabrio                    A01) K03)K04) M00)                E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18    215/45R17
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)        225/45R17
                                          A01) K03)K04)

                                          235/40R17
                                          A01) K03)K04) K28) K71)

                                          245/40R17
                                          A01) K01)K04) K28) K71)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    205/50R17                         A02) bis A10)
                Cabrio                    A01) K03)K04) M00)                E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            215/45R17
                serienmäßig 19 Zoll Räder
                verbaut und/oder          225/45R17
                eingetragen haben)        A01) K03)K04)

                                          235/40R17
                                          A01) K03)K04) K28) K71)

                                          245/40R17
                                          A01) K01)K04) K28) K71)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               2e
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
        werden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

B42)     Nicht zulässig bei Fahrzeugausführung 2.5TDI (120kW, 132kW) ab Baujahr 04/2003
         mit folgender Bremsanlage:
       - VA: belüftete Bremsscheibe Ø321x30 mm (Faustsattel),


E07)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E43)    Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
        (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
        ausgerüstet sind.

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. :               2e
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Teiletyp :                 CA 80735


E49)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführung 142 kW in Verbindung mit Achslast hinten 1200
        kg.

E53)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
        Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E54)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
        ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
        235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
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K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K20)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K27)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32)    An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels
        im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.

K35)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
        Blechradhaus anlegen.

K36)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei
        Fahrzeugen mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
       - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
         anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
         mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
         Radmitte aufzuweiten,
       - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
         ca.10 mm zu kürzen.

K38)    An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
        Kunststoffkante zu kürzen.

K39)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K55)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
        Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
        Blechradhaus anlegen.

K56)    An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante
        eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen.



RA-000355-K0-015-02e~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
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K58)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
           ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
           (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
           3-Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
            der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
           5- Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60)       An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger
           um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um
           ca. 3 mm.

K63)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
           Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
         an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       -    der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
            bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
            chend zu kürzen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-K0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


K71)    An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
        Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 2e mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 12.11.2014




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