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							Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                                 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 06.07.2017
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, CHRYSLER (USA), DAIMLER BENZ, DAIMLER
                                           (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S.
                                           A., QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)     : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
51123066A           PCD 112                 ohne                          66,6                   850     2380    03/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                           140 Nm für Typ : FY
                                           200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91           51J; 52J                  AUDI A5 Sportback bis
B81          e13*2007/46*1084*..           235/40R18 91           51J                       MJ2016; 4-türig;
                                           235/45R18 94           51J; 54F                  Allradantrieb;
                                 100 - 200 245/40R18              51G; 52J                  Frontantrieb;
                                           245/40R18 93                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                 245       245/40R18 97           51G; 52J                  12A; 51A; 573; 71K;
                                           M+S
                                                                                            723; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                  24M; 51J                  AUDI S4 bis MJ2016;
                                              235/45R18 94        11A; 21B; 22I; 24J;       Limousine;
                                                                  24M; 51J; 54F             Allradantrieb;
                                      100 - 245 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M; 51G; 52J             12A; 51A; 573; 71K;
                                              245/40R18 93        11A; 21B; 22B; 22H;       723; 729; 73C; 74A;
                                                                  24J; 24M                  76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    118 - 195 225/45R18         51G; 52J                  AUDI A5 Coupe (8T)
                                                245/40R18         51G                       bis MJ2016;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71K; 723; 729;
                                                                                            73C; 74A; 76Z; 77E
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/45R18 95        51J; 52J                 AUDI A5 Cabrio (8T)
                                           235/40R18 95        51J                      bis MJ2016;
                                           235/45R18 94        51J; 54F                 Allradantrieb;
                                 105 - 200 245/40R18 93                                 Frontantrieb;
                                 105 - 245 245/40R18           51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y11A; 26P; 27I                Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..            225/45R18 91Y11A; 26P; 27I                Quattro; AUDI A4 (B9)
                                              235/45R18 94 11A; 26P; 27I                ab MJ2016; AUDI S4
                                     90 - 260 245/40R18 93Y11A; 245; 248; 26B;          (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                           27B                          Limousine;
                                     260     225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J           Allradantrieb;
                                             225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J           Frontantrieb;
                                             235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 225/45R18       11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                             24M; 51G; 52J            Nicht A4 Allroad
                                             235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                               24M; 5GG; 51J            MJ2016; Kombi;
                                             235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                               24M; 51J; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                               24J; 24M                 723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/40R18 91    12A; 51J                 AUDI S5 Coupé (8T)
                                               235/45R18 94    12A; 51J; 54F            bis MJ2016; AUDI A5
                                     125 - 200 245/40R18 93    12A                      Coupe (8T) bis MJ2016;
                                     125 - 260 225/45R18       12T; 51G; 52J            Allradantrieb;
                                               245/40R18       12A; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76O;
                                                                                        77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18        11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                             24M; 51G; 52J            Kombi; Frontantrieb;
                                             235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 51J                 12A; 51A; 71K; 723;
                                             235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      729; 73C; 74A; 76O;
                                                               24M; 51J; 54F            77E
                                             245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;
                                                               24J; 24M
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/50R18 95                             A4 Allroad Quattro ab
B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R18 94                             MJ2016;
                                               245/45R18 96                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76O; 77E
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 110 - 200 235/40R18 95        YBF; YBI; 12O             A5 Coupé (B9) ab
B81          e13*2007/46*1084*..           235/45R18 95        YAS; YBH; 12O             MJ2016; A5 Sportback
                                 110 - 260 245/40R18 93Y       YBF; YBG; 12I             (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                         Sportback (B9) ab
                                                                                         MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                         Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                         S5 Coupé (B9) ab
                                                                                         MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/45R18       12T; 51G; 52J             AUDI A5 Coupe (8T)
                                               235/40R18 91    12A; 51J                  bis MJ2016;
                                               235/45R18 94    12A; 51J; 54F             Frontantrieb;
                                               245/40R18 93    12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 729;
                                                                                         73C; 74A; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18        11A; 21P; 22I; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                               24M; 51G; 52J             Limousine;
                                             235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;       Frontantrieb;
                                                               24M; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                               24M; 51J; 54F             729; 73C; 74A; 76O;
                                             245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;       77E
                                                               24J; 24M
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 235/45R18 94    51J                       Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R18 96                              Quattro bis MJ2015;
                                               255/45R18 99                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97        11A; 27I                  Nur A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18 100       11A; 27I                  quattro;
                                           245/50R18 100       11A; 24J; 248; 26P; 27I   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                             255/45R18 99    11A; 27I                    723; 73C; 74A; 76O;
                                             255/50R18 102   11A; 24J; 248; 26P;         PDI
                                                             27B
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 235/45R18 94  5HI; 52J                    Nur A6; nicht A6
4G1            e13*2007/46*1147*..             235/45R18 94  57E; 67G                    allroad quattro;
                                     100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270                    Kombi; Stufenheck;
                                               235/45R18 98  57E; 67G                    Allradantrieb;
                                               235/45R18 98  52J                         Frontantrieb;
                                               235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             270                         12A; 51A; 573; 71K;
                                               245/45R18 96Y 11A; 270                    723; 73C; 74A; 76O;
                                               255/45R18 99  11A; 245; 248; 26P;         PDI
                                                             270; 68H
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/45R18 94        12O; 52J                  Nur A7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/50R18 97        12A                       Coupe; 4-türig;
                                           245/45R18 96        12A                       Allradantrieb;
                                           255/45R18 99        12A                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76O;
                                                                                         PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103       11A; 24N; 24O             erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..           255/55R18 105     11A; 24N; 24O             200 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76O; 838; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103       11A; 24N; 24O             erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                             255/55R18 105     11A; 24N; 24O             200 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76O; 838; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103       11A; 24N; 24O             erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                             255/55R18 105     11A; 24N; 24O             200 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76O; 838; PDI

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 185 235/60R18 103        11A; 245; 248; 26N        Q5; Allradantrieb;
                                          245/55R18 103        11A; 24J; 248; 26N        Frontantrieb;
                                          245/60R18 105        11A; 24J; 248; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/55R18 105        11A; 241; 244; 246; 26J   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76O; 838;
                                             265/55R18 108     11A; 241; 244; 246;       PDI
                                                               26J; 26P; 27I
                                             275/50R18 107     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26J; 26P; 27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 185 235/60R18 103    11A; 245; 248; 26N        Q5; Allradantrieb;
                                              245/55R18 103    11A; 24J; 248; 26N        Frontantrieb;
                                              245/60R18 105    11A; 24J; 248; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/55R18 105    11A; 241; 244; 246; 26J   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76O; 838;
                                             265/55R18 108     11A; 241; 244; 246;       PDI
                                                               26J; 26P; 27I
                                             275/50R18 107     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26J; 26P; 27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW AG
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 235/50R18 97Y       11A; 12A; 26P             Kombilimousine;
                                           245/45R18           GA9; 12R                  Allradantrieb;
                                           100W
                                           255/45R18 99W       11A; 12A; 26P             Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74D; 76O; BEN
G5L            e1*2007/46*1688*..   120 - 340 235/50R18 97Y 11A; 12A; 26P                Limousine;
                                              245/45R18     GA9; 12R                     Allradantrieb;
                                              100W
                                              255/45R18 99W 11A; 12A; 26P                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74D; 76O; BEN

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 245/50R18           12O; 51G                  ab
                                                                                         e1*2007/46*0276*10;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74D; 76O; BEN
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CROSSFIRE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZH           e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18          51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                        51A; 71K; 723; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76Z

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                         MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 171; 170
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 204; 204
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 212 (Baureihe W213)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 211; 245; R1ES; 211K; 215; 204 K; 212; 204; 172; 222; 220;
                                         231; 212K; 221; R1EC; 245G; 230; 245G AMG; 204 X; 207
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm für Typ : 170; 171
                                         130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 230;
                                         231; 245; 245G; 245G AMG
                                         150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 204 X; 215; 220; 221; 222
                                         150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                         150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/50R18 95   11A; 24J; 248; 27I      nicht Sportfahrwerk;
                                         225/55R18 98  11A; 24J; 248; 27I      GLA; nicht
                               80 - 280 235/50R18 97   11A; 24J; 244; 27I      Fahrdynamik Paket;
                                         235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I      Offroad-Fahrwerk;
                                         245/45R18 96  11A; 24J; 248; 27I      Allradantrieb;
                                         245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;     Frontantrieb;
                                                       26P; 27B; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                         255/45R18 99  11A; 24J; 244; 27I      12A; 51A; 71K; 723;
                               265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 73C; 74A; 76O
                                         225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/50R18 95   11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
                                                       26N; 27B; 27H       nicht Offroad-
                                         225/55R18 98  11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                       26N; 27B; 27F       Paket; Allradantrieb;
                               80 - 280 235/50R18 97   11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
                                                       26N; 27B; 27F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                       26N; 27B; 27F       73C; 74A; 76O
                                         245/45R18 96  11A; 246; 248; 26B;
                                                       26N; 27B; 27H
                                         245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F
                                         255/45R18 99  11A; 24J; 248; 26B;
                                                       26N; 27B; 27F
                               265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
                                                       26N; 27B; 27H; 52J
                                         225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
                                                       26N; 27B; 27F; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*..    265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
                                                       26J; 27H; 52J       Kombilimousine;
                                         225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; Limousine;
                                                       26B; 26J; 27F; 52J  Allradantrieb;
                                         235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       247; 26B; 26J; 27F  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           73C; 74A; 76O
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/50R18 95   11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
                                                       26N; 27B; 27H       GLA; nicht
                                         225/55R18 98  11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
                                                       26N; 27B; 27F       nicht Offroad-
                               80 - 280 235/50R18 97   11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
                                                       26B; 26N; 27B; 27F  Allradantrieb;
                                         235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
                                                       26B; 26N; 27B; 27F  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/45R18 96  11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                       26N; 27B; 27H       73C; 74A; 76O
                                         245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F
                                         255/45R18 99  11A; 24J; 244; 247;
                                                       26B; 26N; 27B; 27F
                               265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
                                                       26N; 27B; 27H; 52J
                                         225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
                                                       26N; 27B; 27F; 52J

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89         11A; 21P; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D                      12A; 51A; 71K; 723;
                                             225/35R18 87      11A; 21P; 22B; 24C;      73C; 74A
                                                               24D
                                             225/40R18 88      11A; 21P; 22B; 24C;
                                                               24D
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95   11A; 24J; 248; 27I             nicht Sportfahrwerk;
                                           225/55R18 98  11A; 24J; 248; 27I             GLA; nicht
                                 80 - 280 235/50R18 97   11A; 24J; 244; 27I             Fahrdynamik Paket;
                                           235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I             Offroad-Fahrwerk;
                                           245/45R18 96  11A; 24J; 248; 27I             Allradantrieb;
                                           245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;            Frontantrieb;
                                                         26P; 27B; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R18 99  11A; 24J; 244; 27I             12A; 51A; 71K; 723;
                                 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J        73C; 74A; 76O
                                           225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95   11A; 246; 248; 26B;            Sportfahrwerk; GLA;
                                                         26N; 27B; 27H                  nicht Offroad-
                                           225/55R18 98  11A; 246; 248; 26B;            Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                         26N; 27B; 27F                  Paket; Allradantrieb;
                                 80 - 280 235/50R18 97   11A; 24J; 248; 26B;            Frontantrieb;
                                                         26N; 27B; 27F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B;            12A; 51A; 71K; 723;
                                                         26N; 27B; 27F                  73C; 74A; 76O
                                           245/45R18 96  11A; 246; 248; 26B;
                                                         26N; 27B; 27H
                                           245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F
                                           255/45R18 99  11A; 24J; 248; 26B;
                                                         26N; 27B; 27F
                                 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
                                                         26N; 27B; 27H; 52J
                                           225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
                                                         26N; 27B; 27F; 52J
245G         e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B;            CLA; Sportfahrwerk;
                                                         26J; 27H; 52J                  CLA Limousine; CLA
                                           225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;            Shooting brake;
                                                         26B; 26J; 27F; 52J             Kombilimousine;
                                           235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245;            Limousine;
                                                         247; 26B; 26J; 27F             Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95   11A; 24J; 248; 26B;            nicht Sportfahrwerk;
                                                         26N; 27B; 27H                  GLA; nicht
                                           225/55R18 98  11A; 24J; 248; 26B;            Fahrdynamik Paket;
                                                         26N; 27B; 27F                  nicht Offroad-
                                 80 - 280 235/50R18 97   11A; 24J; 244; 247;            Fahrwerk;
                                                         26B; 26N; 27B; 27F             Allradantrieb;
                                           235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247;            Frontantrieb;
                                                         26B; 26N; 27B; 27F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R18 96  11A; 24J; 248; 26B;            12A; 51A; 71K; 723;
                                                         26N; 27B; 27H                  73C; 74A; 76O
                                           245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F
                                           255/45R18 99  11A; 24J; 244; 247;
                                                         26B; 26N; 27B; 27F
                                 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
                                                         26N; 27B; 27H; 52J
                                           225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
                                                         26N; 27B; 27F; 52J

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90      11A; 24C; 24M; 26B;        bis
                                                             26J; 27B; 27H              e1*2001/116*0431*36;
                                     115 - 225 225/40R18 92  11A; 24C; 248; 26B;        Coupe; Heckantrieb;
                                                             26J; 27B; 27H              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/35R18 90Y 11A; 24C; 24M; 26B;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                             26J; 27B; 27H              729; 73C; 74A; DEG
                                               235/40R18 91  11A; 24C; 24M; 26B;
                                                             26J; 27B; 27H
                                               245/35R18 92  11A; 24M; 27B; 27F;
                                                             57F; 575
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24J;         Nur Baureihe 204;
                                                             24M                        Limousine;
                                               235/40R18 95  11A; 21B; 22B; 24C;        Heckantrieb;
                                                             24D                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R18 92Y 11A; 22B; 24D; 57F;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                             68T                        73C; 74A; DEG
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 225 225/40R18 92  11A; 21P; 22I; 24J;        Nur Baureihe 204; Nur
                                                             24M                        4-MATIC; Limousine;
                                               235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24D                        12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/35R18     11A; 22B; 24D; 51G;        729; 73C; 74A; DEG
                                                             57F; 575
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 270         225/45R18 M+S 11A; 248; 52J; 57F           Nur Baureihe 205;
                                                                                        neue C-Klasse; nur
                                                                                        Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                                        Cabrio;
                                                                                        Kombilimousine; Coupe;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb; nicht
                                                                                        Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                        DEG
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B;         Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                          26J; 67O                    neue C-Klasse; Cabrio;
                                              235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B;         Kombilimousine; Coupe;
                                                            26J; 27I; 6B2               Limousine;
                                              235/45R18 94Y YAR; 11A; 24C; 244;         Allradantrieb;
                                                            26B; 26J; 27I; 6B3          Heckantrieb; nicht
                                              245/40R18 97  11A; 24C; 244; 247;         Hybrid;
                                                            26B; 26J; 27H; 27I;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            6B4; 688                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76O; DEG
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B;        Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                           26J                        neue C-Klasse;
                                               235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B;        Kombilimousine;
                                                             26J; 27I                   Limousine;
                                               235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 26B;        Heckantrieb; nur
                                                             26J; 27I; 5HI              Hybrid;
                                               245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             26B; 26J; 27H; 27I         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76O; DEG
204            e1*2001/116*0431*..   270     225/45R18 M+S 11A; 24J; 26B; 26J;          Nur Baureihe 205;
                                                           52J; 57E                     neue C-Klasse; nur
                                             225/45R18 95  11A; 24J; 26B; 26J;          Fzg.-Breite 1839mm;
                                                           57E; 670                     Cabrio;
                                             235/40R18 95  11A; 24C; 26B; 26J;          Kombilimousine; Coupe;
                                                           57E; 689                     Limousine;
                                             235/45R18 94  YAR; YAS; 11A; 24C;          Allradantrieb; nicht
                                                           26B; 26J; 57E                Hybrid;
                                             245/40R18 93Y 11A; 24C; 26B; 26J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           57E; 688                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76A; 76O;
                                                                                        DEG
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M;        Nur 4-MATIC; bis
                                                             24J; 24M                   e1*2001/116*0457*24;
                                               235/40R18 91W 11A; 21B; 22I; 22M;        Kombi;
                                                             24J; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R18     11A; 22B; 22H; 22L;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                             24D; 51G; 57F; 575         729; 73C; 74A; DEG
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M;             bis
                                                        24J; 24M                        e1*2001/116*0457*24;
                                          235/40R18 91Y 11A; 21B; 22I; 22M;             Kombi; Heckantrieb;
                                                        24J; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L;             12A; 51A; 71K; 723;
                                                        24D; 57F; 68T                   73C; 74A; DEG

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18-96          11A; 21B; 21N; 22H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               22L; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                             255/45R18-99      11A; 21B; 21J; 21Q;      729; 73C; 74A
                                                               22H; 22L; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 235/45R18 94W YAR; 11A; 26B; 26N              Coupé; Allradantrieb;
                                          245/45R18 96W GA9; 11A; 245; 26B;             Heckantrieb;
                                                        26N; 27P                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76O; DEG
R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 245 235/45R18 97W YAR; 11A; 26B; 26N;        Baureihe W213; nicht
                                                             5IM                        All Terrain;
                                               235/45R18 98W YAR; 11A; 26B; 26N         Allradantrieb;
                                               245/45R18 100 GA9; 11A; 245; 26B;        Heckantrieb;
                                                             26N; 27P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76O; DEG
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W                              Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..              235/40R18 91W                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                    75 - 170 245/40R18 93W                              12A; 51A; 71K; 723;
                                    75 - 200 225/45R18 91Y                              729; 73C; 74A
                                             235/40R18 91Y
                                    75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
                                    75 - 285 245/40R18 93Y
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 285 245/40R18     51G; 52J                     Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76Z
211            e1*2001/116*0183*..   130       235/40R18 91W 5GG; 51J                   Nur 4-MATIC;
                                     130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J                   Allradantrieb;
                                     130 - 285 245/40R18 93Y                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 97                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 285 245/40R18       51G; 52J                 Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76Z
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689              Heckantrieb;
                                               235/40R18 95  51J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                     100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688              12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/40R18 97                             729; 73C; 74A
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
211K         e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95        5HR; 51J                 Nur 4-MATIC;
                                 130 - 285 245/40R18 97                                 Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A
212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/40R18 97    11A; 21B; 24J; 248       Baureihe W212;
                                                                                        Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76T; DEG
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248;        Baureihe W212;
                                                             51J                        Stufenheck;
                                     100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21B; 24J; 57E;        Heckantrieb;
                                                             689                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 97  11A; 21B; 24J; 248         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76T;
                                                                                        DEG
212            e1*2001/116*0501*..   110 - 245 235/45R18 97    YAR; 11A; 26B; 26N       Baureihe W213;
                                               245/45R18 100   GA9; 11A; 245; 26B;      Allradantrieb;
                                                               26N; 27P                 Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76O; DEG

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18         11A; 21N; 21P; 22I;        Coupe; Heckantrieb;
                                                             24J; 248; 51G; 575         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 97  11A; 21B; 21N; 22B;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                             24J; 248                   729; 73C; 74A
                                     125 - 215 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I; 248;
                                                             5GM; 51J
                                               245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B;
                                                             24J; 248; 5HA
207            e1*2001/116*0502*..   120 - 245 235/40R18     11A; 21N; 21P; 22I;        Cabrio; Heckantrieb;
                                                             24J; 248; 51G; 575         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                             24J; 248                   729; 73C; 74A
                                               245/40R18 97  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                             24J; 248

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95     11A; 24J; 57E; 67B;          Kombi; Heckantrieb;
                                                           689                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76T;
                                                                                        DEG
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97  11A; 21P; 24J; 5BG              Kombi; Allradantrieb;
                                          245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76T; DEG

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R18 100       124                      GLC Coupé;
                                           235/60R18 103       124                      Allradantrieb;
                                           245/55R18 103       12A                      Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                        74A; 76O; DEG
204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 235/60R18 103   12I                      GLC; Kombilimousine;
                                               245/55R18 103   11A; 12A; 24J            Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                        74A; 76O; DEG

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y       11A; 24J                 bis Mj.2013 (Baureihe
                                           245/50R18           11A; 24J                 221); Allradantrieb;
                                           100W
                                 150 - 380 255/45R18 99Y       11A; 24J                 Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 530; 573;
                                                                                        71K; 723; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76O
221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 245/50R18       11A; 24J; 26P; 51G;      ab Mj.2013 (Baureihe
222            e1*2007/46*0960*..                              575                      222); nicht AMG Sport-
                                             255/50R18 102     XFP; 11A; 22M; 241;      Paket; Limousine;
                                                               246; 26N; 26P            Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 165 245/45R18             10N; 11A; 21B; 22B;      Nicht für Fz. m.
                                                               24J; 24M; 51G            Länge 6158 mm;
                                             255/45R18-99      11A; 21B; 22B; 24C;      Heckantrieb;
                                                               24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; MBN
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 235/45R18 94          5HI; 51J                 Nicht für Fz. m.
                                         245/45R18             11A; 22B; 22L; 51G       Länge 6158 mm; nicht
                                         255/45R18 99          11A; 21B; 22B; 22L;      für gepanzerte Fz;
                                                               24J; 24M                 Nur 4-MATIC;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A
220            e1*97/27*0099*..      145 - 326 245/45R18       10N; 11A; 21B; 22B;      Nicht für Fz. m.
                                                               24J; 24M; 51G            Länge 6158 mm; nicht
                                             255/45R18-99      11A; 21B; 22B; 24C;      für gepanzerte Fz;
                                                               24D                      Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen         Auflagen
170          e1*95/54*0039*..        100 - 142 225/40R18 88  11A; 21B; 21L; 22I;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24C; 24N                   12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/35R18 88  11A; 22I; 24M; 57F;        73C; 74A
                                                             68T
                                     145 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22I;
                                                             24C; 24N
                                               245/35R18 88W 11A; 22I; 24M; 57F;
                                                             68T
171            e1*2001/116*0262*..   120 - 225 225/40R18 88                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R18 88  11A; 24N; 57F; 68T         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/40R18 88        11A; 26P; 260            Cabrio; Heckantrieb;
                                           235/35R18 90        11A; 246; 26B; 260       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R18 91        11A; 246; 26B; 260       12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/35R18 88        11A; 22M; 270; 57F;      729; 73C; 74A
                                                               575

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225          245/40R18 93                               ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*..                                                         Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76O;
                                                                                        76T

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : Nissan International S. A.
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : H15 (Kugelbund)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : H15
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/50R18 95          11A; 24J; 248; 26B;     Q30; Allradantrieb;
                                                                26N; 27F                Frontantrieb;
                                             235/50R18 97       11A; 24J; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26B; 26J; 27F           12A; 51A; 71K; 723;
                                             245/45R18 96       11A; 24J; 248; 26B;     73C; 74A; 76O
                                                                26J; 27F
                                             255/45R18 99       11A; 24J; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27F
H15          e11*2007/46*2977*.. 125         235/50R18 97       11A; 246; 248; 26B;     QX30; Allradantrieb;
                                                                26N; 27F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/45R18 96       11A; 248; 26B; 26N;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                27F                     73C; 74A
                                             245/50R18 100 11A; 24J; 244; 26B;
                                                                26J; 27F
                                             255/45R18 99       11A; 246; 248; 26B;
                                                                26N; 27F

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
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zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
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zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
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54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 730kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/50R18
                    Hinterachse:                          255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R18
     Hinterachse: 275/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
     mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/50R18
                    Hinterachse:                          285/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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      wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 400            y = 200                   VA
             26P                     x = 350            y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200           22                VA
             26N                   x = 400       y = 200            8                VA
             27F                   x = 270       y = 400           30                HA
             27H                   x = 270       y = 400            8                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             26J                   x = 300       y = 250           25                VA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
             27F                   x = 300       y = 350           25                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 450            y = 270                   VA
             26P                     x = 400            y = 220                   VA
             27B                     x = 325            y = 390                   HA
             27I                     x = 275            y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270            7                VA
             27H                   x = 325       y = 390            8                HA
             27F                   x = 325       y = 390           18                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 230            y = 300                   HA
             27I                     x = 180            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 230            y = 300                   HA
             27I                     x = 180            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 350            y = 300                   VA
             26P                     x = 300            y = 250                   VA
             27P                     x = 280            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 350            y = 300                   VA
             26P                     x = 300            y = 250                   VA
             27P                     x = 280            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 280            y = 330                   VA
             26P                     x = 230            y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330            8                VA
             26N                   x = 280       y = 330           34                VA
             27F                   x = 300       y = 320           18                HA
             27H                   x = 300       y = 320            8                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 280            y = 240                   VA
             27B                     x = 300            y = 280                   HA
             27I                     x = 250            y = 200                   HA
             26B                     x = 350            y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340           11                VA
             26N                   x = 350       y = 340            8                VA
             27F                   x = 300       y = 280           20                HA
             27H                   x = 300       y = 280            8                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 245            y = 350                   VA
             26P                     x = 195            y = 300                   VA
             27B                     x = 340            y = 260                   HA
             27I                     x = 290            y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350            8                VA
             26J                   x = 245       y = 350           17                VA
             27H                   x = 340       y = 260            8                HA
             27F                   x = 340       y = 260           28                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 320            y = 350                   VA
             26P                     x = 270            y = 300                   VA
             27B                     x = 150            y = 380                   HA
             27I                     x = 100            y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350           18                VA
             26N                   x = 320       y = 350           18                VA
             27F                   x = 150       y = 380           12                HA
             27H                   x = 150       y = 380            9                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 350            y = 300                   VA
             26P                     x = 300            y = 250                   VA
             27P                     x = 280            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             26P                     x = 240            y = 285                   VA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           30                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 280            y = 240                   VA
             27B                     x = 300            y = 280                   HA
             27I                     x = 250            y = 200                   HA
             26B                     x = 350            y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340           25                VA
             26N                   x = 350       y = 340            8                VA
             27F                   x = 300       y = 280           30                HA
             27H                   x = 300       y = 280            8                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 250                   VA
             26B                     x = 300            y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             26J                   x = 300       y = 300           18                VA
             27H                   x = 280       y = 300            8                HA
             27F                   x = 280       y = 300           30                HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                                  Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 250                   VA
             26P                      x = 250            y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
             26N                   x = 350       y = 250                8               VA
             26J                   x = 350       y = 250               30               VA
             27H                   x = 230       y = 220                8               HA
             27F                   x = 280       y = 270               30               HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                                  Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, QX30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                   VA
             26P                      x = 300            y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300               25               VA
             26N                   x = 350       y = 300                8               VA
             27F                   x = 300       y = 250               20               HA
             27H                   x = 300       y = 250                8               HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 41                                              Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.07.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
						
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