Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 54 Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, CHRYSLER (USA), DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., SSANGYONG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Zentrierte Distanzscheibe Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 455112666DS15 H 067 8x18 PCD 112 BCF22024 66,6 Aluminium 685 2254 03/13 455112666DS15 H 067 8x18 PCD 112 BCF22024 66,6 Aluminium 705 2181 03/13 455112666DS15 H 067 8x18 PCD 112 BCF22024 66,6 Aluminium 715 2144 03/13 455112666DS15 H 067 8x18 PCD 112 BCF22024 66,6 Aluminium 725 2125 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1 140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J AUDI A5 Sportback bis B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J MJ2016; 4-türig; 235/45R18 94 51J; 54F Allradantrieb; 100 - 200 245/40R18 51G; 52J Frontantrieb; 245/40R18 93 10B; 11G; 11H; 11K; 245 245/40R18 97 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71C; M+S 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 54 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J AUDI A4 bis MJ2015; AUDI S4 bis MJ2016; 235/45R18 94 21B; 22I; 24J; 24M; Limousine; 51J; 54F Allradantrieb; 100 - 245 225/45R18 21P; 22I; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71C; 245/40R18 93 21B; 22B; 22H; 24J; 71K; 721; 725; 729; 24M 73C; 74A; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A5 Coupe (8T) 245/40R18 51G bis MJ2016; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Z; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/45R18 95 51J; 52J AUDI A5 Cabrio (8T) 235/40R18 95 51J bis MJ2016; 235/45R18 94 51J; 54F Allradantrieb; 105 - 200 245/40R18 93 Frontantrieb; 105 - 245 245/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 26P; 27I Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9) 235/45R18 94 26P; 27I ab MJ2016; AUDI S4 90 - 260 245/40R18 93Y 245; 248; 26B; 27B (B9) ab MJ2016; Kombi; 260 225/40R18 M+S 26P; 27I; 52J Limousine; 225/45R18 M+S 26P; 27I; 52J Allradantrieb; 235/45R18 M+S 26P; 27I; 52J Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 21P; 22I; 24J; 24M; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 51G; 52J Nicht A4 Allroad 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; Quattro; AUDI S4 bis 5GG; 51J MJ2016; Kombi; 235/45R18 94 21B; 22I; 24J; 24M; Allradantrieb; 51J; 54F 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 21B; 22B; 22H; 24J; 12A; 51A; 573; 71C; 24M 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 12A; 51J AUDI S5 Coupé (8T) 235/45R18 94 12A; 51J; 54F bis MJ2016; AUDI A5 125 - 200 245/40R18 93 12A Coupe (8T) bis MJ2016; 125 - 260 225/45R18 12T; 51G; 52J Allradantrieb; 245/40R18 12A; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 54 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 21P; 22I; 24J; 24M; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 51G; 52J Kombi; Frontantrieb; 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R18 94 21B; 22I; 24J; 24M; 721; 725; 729; 73C; 51J; 54F 74A; 76O; 77E 245/40R18 93 21B; 22B; 22H; 24J; 24M B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/50R18 95 A4 Allroad Quattro ab B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 94 MJ2016; 245/45R18 96 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI; 12O A5 Coupé (B9) ab B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 95 YAS; YBH; 12O MJ2016; A5 Sportback 100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12I (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 12T; 51G; 52J AUDI A5 Coupe (8T) 235/40R18 91 12A; 51J bis MJ2016; 235/45R18 94 12A; 51J; 54F Frontantrieb; 245/40R18 93 12T 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 21P; 22I; 24J; 24M; AUDI A4 bis MJ2015; 51G; 52J Limousine; 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 235/45R18 94 21B; 22I; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 51J; 54F 721; 725; 729; 73C; 245/40R18 93 21B; 22B; 22H; 24J; 74A; 76O; 77E 24M B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 Quattro bis MJ2015; 255/45R18 99 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 54 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 27I Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 100 27I quattro; 245/50R18 100 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 27I 12A; 51A; 573; 71C; 255/50R18 102 24J; 248; 26P; 27B 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O; AFY; PDI 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 57E; 67G quattro; Kombi; 100 - 245 225/50R18 95Y 270 Stufenheck; 235/45R18 98 57E; 67G Allradantrieb; 235/45R18 98 52J Frontantrieb; 235/50R18 97W 245; 248; 26P; 270 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96Y 270 12A; 51A; 573; 71C; 255/45R18 99 245; 248; 26P; 270; 71K; 721; 725; 73C; 68H 74A; 75I; 76O; AFY; PDI 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 12O; 52J A7 Sportback; Coupe; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 12A 4-türig; 245/45R18 96 12A Allradantrieb; 255/45R18 99 12A Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; AFY; PDI Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 24N; 24O 10B; 11G; 11H; 11K; 8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/55R18 105 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 24N; 24O 10B; 11G; 11H; 11K; 255/55R18 105 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 24N; 24O 10B; 11G; 11H; 11K; 255/55R18 105 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 54 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 225/55R18 98 248; 26P A6; Kombilimousine; 235/50R18 101 245; 248; 26P Limousine; 235/50R18 97 245; 248; 26P Allradantrieb; 235/55R18 100 245; 248; 26P Frontantrieb; 245/50R18 100 24J; 248; 26B 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 245; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/50R18 102 24J; 244; 26B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 235/50R18 97 A7 Sportback; 235/55R18 100 10B; 11G; 11H; 11K; 245/50R18 100 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 99 721; 725; 73C; 74A; 255/50R18 102 26P 75I; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/50R18 95 24J; 244; 26B; 26J; BMW X2 (F39); 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 235/45R18 94 24J; 244; 26B; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 235/50R18 97 24C; 244; 247; 26B; 76O 26J; 27B; 27F 245/45R18 96 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 255/45R18 99 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: 3er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 195 225/45R18 95 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 95 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 248 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83Z; 861 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 54 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CROSSFIRE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZH e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Z Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 171; 210 K; 414; 124; 203; 203 K; 210; 209; 203 CL; 170; 202; H0; 208 Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2CLA (Kugelbund) Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2A; 215; 245; R1EC; 211; 140 C; F2B; 172; 221; 245G; 230; 211K; 212; 212K; 204 X; 204 K; 220; R1ES; 140; 204; 207 Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023; Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 54 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K; 230; 245; 245G; 414 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 120 225/40R18 88 241; 246; 248; 26B; Kombilimousine; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; 70 - 165 215/45R18 89 24J; 248; 26B; 26J; Frontantrieb; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 225/45R18 91 241; 246; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91 24C; 244; 247; 26B; 76O; 855 26J; 27B; 27F 245/40R18 93 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 140 225/45R18 91 241; 244; 246; 247; B-Klasse; 26B; 26J; 27B; 27F Kombilimousine; 235/40R18 91 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 855 235/45R18 94 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245/40R18 93 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 225/35R18 87 21P; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 88 21P; 22B; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 54 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 24J; 248; 26B; 26N; nicht Sportfahrwerk; 27B; 27H GLA; nicht 225/55R18 98 24J; 248; 26B; 26N; Fahrdynamik Paket; 27B; 27F nicht Offroad- 80 - 280 235/50R18 97 24J; 244; 247; 26B; Fahrwerk; 26N; 27B; 27F Komfortfahrwerk; 235/55R18 100 24J; 244; 247; 26B; Allradantrieb; 26N; 27B; 27F Frontantrieb; 245/45R18 96 24J; 248; 26B; 26N; 10B; 11G; 11H; 11K; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 245/50R18 100 24C; 244; 247; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 27B; 27F 76O; 83G 255/45R18 99 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 246; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA; 27B; 27H nicht Offroad- 225/55R18 98 246; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik- 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 80 - 280 235/50R18 97 24J; 248; 26B; 26N; Frontantrieb; 27B; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 235/55R18 100 24J; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 246; 248; 26B; 26N; 76O; 83G 27B; 27H 245/50R18 100 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 225/55R18 98 24J; 248; 27I GLA; nicht 80 - 280 235/50R18 97 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket; 235/55R18 100 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk; 245/45R18 96 24J; 248; 27I Allradantrieb; 245/50R18 100 24C; 244; 247; 26P; Frontantrieb; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 24J; 244; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 265 - 280 225/50R18 M+S 24J; 248; 27I; 52J 721; 725; 73C; 74A; 225/55R18 M+S 24J; 248; 27I; 52J 76O; 83G Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 54 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/40R18 21B; 21J; 22B; 631 10B; 11G; 11H; 11K; G363 245/35R18 88 22B; 22D; 22F; 22G; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 631; 68T 721; 725; 73C; 74A 255/35R18 22B; 22D; 22F; 22G; 57F; 631; 68B H0 e1*92/53*0001*.., 206 225/40R18 21B; 21J; 631 10B; 11G; 11H; 11K; G363 255/35R18 22B; 22G; 57F; 631; 12A; 51A; 71C; 71K; 654; 68B; 68L 721; 725; 73C; 74A; 82Ä 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 21B; 21J; 22B 10B; 11G; 11H; 11K; 55 - 145 245/35R18 22B; 22D; 22F; 22G; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 631; 68T 721; 725; 73C; 74A 255/35R18-90 22B; 22D; 22F; 22G; 57F; 654; 68B 125 - 145 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B 203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 21B; 21L; 22L; 367 Nur 4-MATIC; 125 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367; 10B; 11G; 11H; 11K; 68B; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 160 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; 721; 725; 73C; 74A 68B; 68T 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 21B; 21L; 22L; 367; Heckantrieb; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88W 22B; 22L; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 75 - 160 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; 721; 725; 73C; 74A 68B; 68T 245/35R18 88Y 22B; 22L; 57F; 68T 245/35R18 88Y 22B; 22L; 57F; 68T 75 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367; 68B; 68T 203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; Nur C 32 AMG; Nur C 68B; 68T 30 CDI AMG; 245/35R18 88Y 22B; 22L; 57F; 68T Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; VFZ 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 22L; 367; Nicht C 30 CDI AMG; 68B; 68T Nur bis 245/35R18 88W 22B; 22L; 57F; 68T e1*98/14*0159*18; 75 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367; Heckantrieb; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 92 22B; 22L; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; Nur C 30 CDI AMG; Nur 68B; 68T bis e1*98/14*0159*18; 245/35R18 88Y 22B; 22L; 57F; 68T Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 54 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 K e1*98/14*0158*.. 170 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; Nur C 32 AMG; Nur C 5FE 30 CDI AMG; 245/35R18 88Y 22B; 22L; 5FE; 57F; Heckantrieb; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 170 - 260 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; DEB 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367 Nur 4-MATIC; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; DEB 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 21B; 21L; 22L; 367; Heckantrieb; 5FE; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88W 22B; 22L; 5FE; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 68T 721; 725; 73C; 74A; 75 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 367; 57E; DEB 68B; 68T 75 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367 245/35R18 92 22B; 22L; 5FE; 57F; 68T 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 24C; 24M; 26B; 26J; bis 27B; 27H e1*2001/116*0431*36; 115 - 225 225/40R18 92 24C; 248; 26B; 26J; Coupe; Heckantrieb; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R18 90Y 24C; 24M; 26B; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K; 27B; 27H 721; 725; 729; 73C; 235/40R18 91 24C; 24M; 26B; 26J; 74A 27B; 27H 245/35R18 92 24M; 27B; 27F; 57F; 575 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 24J; 248; 26B; 26J; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 67O neue C-Klasse; Cabrio; 235/40R18 95Y 24C; 244; 26B; 26J; Kombilimousine; Coupe; 27I; 6B2 Limousine; 235/45R18 94Y YAR; 24C; 244; 26B; Allradantrieb; 26J; 27I; 6B3 Heckantrieb; nicht 245/40R18 97 24C; 244; 247; 26B; Hybrid; 26J; 27H; 27I; 6B4; 688 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 24J; 248; 26B; 26J Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 24C; 244; 26B; 26J; 27I neue C-Klasse; Kombilimousine; 235/45R18 94Y 24C; 244; 26B; 26J; Limousine; 27I; 5HI Heckantrieb; nur 245/40R18 97Y 24C; 244; 247; 26B; Hybrid; 26J; 27H; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 54 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur 235/40R18 91 21B; 22B; 24C; 24D 4-MATIC; Limousine; 245/35R18 22B; 24D; 51G; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K; 575 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 21P; 22I; 24J; 24M Nur Baureihe 204; 235/40R18 95 21B; 22B; 24C; 24D Limousine; 245/35R18 92Y 22B; 24D; 57F; 68T Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 21P; 22I; 22M; 24J; bis 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91Y 21B; 22I; 22M; 24J; Kombi; Heckantrieb; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 92Y 22B; 22H; 22L; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74A 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 21P; 22I; 22M; 24J; Nur 4-MATIC; bis 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91W 21B; 22I; 22M; 24J; Kombi; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 22B; 22H; 22L; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 51G; 57F; 575 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 120 215/45R18 93 24J; 244; 26B; 26N; Limousine; 27B; 27H Frontantrieb; 225/40R18 92 241; 244; 246; 247; 10B; 11G; 11H; 11K; 26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 95 241; 244; 246; 247; 721; 725; 73C; 74A; 26B; 26J; 27B; 27H 76O 235/40R18 95 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 235/45R18 94 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245/40R18 93 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 92 21P Ab e1*98/14*0159*19; 245/35R18 51G; 57F; 575 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 54 Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 51G; 68B; 68T Nur CLK 500; Nur CLK 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 55 AMG; Cabrio; Coupe; 245/35R18 92 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; AGD; DEB 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE Cabrio; Coupe; 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 100 - 200 225/40R18 88Y 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 92 721; 725; 729; 73C; 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 74A; AGD; DEB 245/35R18 92 57F; 68T Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 21B; 21N; 22H; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18-99 21B; 21J; 21Q; 22H; 721; 725; 729; 73C; 22L; 24J; 24M 74A; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 94W YAR; 26B; 26N Coupé; Cabrio; 245/45R18 96W GA9; 245; 26B; 26N; Allradantrieb; 27P Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; DEG R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 98W YAR; 26B; 26N; 5JA Baureihe W213; nicht 235/45R18 98Y YAR; 26B; 26N; 5JA All Terrain; 245/45R18 100Y GA9; 245; 26B; 26N; Allradantrieb; 27P; 5KA Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O; DEG 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE Heckantrieb; 235/40R18 91 21B; 362 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 90W 22B; 57F; 654; 68B; 12A; 51A; 71C; 71K; 68L 721; 725; 729; 73C; 74A 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W 24J nicht für gepanzerte Fz; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 54 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte 55 - 150 255/35R18 90W 22B; 57F; 654; 68B; Fz; Heckantrieb; 68L 10B; 11G; 11H; 11K; 55 - 165 235/40R18 91W 21B; 362 12A; 51A; 71C; 71K; 130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 721; 725; 729; 73C; 150 - 165 255/35R18 94Y 22B; 57F; 654; 68B; 74A 68L 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte 55 - 150 255/35R18 90W 22B; 57F; 654; 68B; Fz; Heckantrieb; 68L 10B; 11G; 11H; 11K; 55 - 165 235/40R18 91W 21B; 362 12A; 51A; 71C; 71K; 130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 721; 725; 729; 73C; 150 - 165 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW; 74A nicht E420/430 m. Sonderschutz; 22B; 57F; 654; 68B; 68L 205 235/40R18 91Y nicht E420/430 m. Sonderschutz; 21B; 362 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95Y 689 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93W 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 125 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95Y 689 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93W 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57F; 689 Allradantrieb; 235/40R18 95Y 689 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 21B; 22B; 24J; 362 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 245/40R18 93W 21B; 22B Heckantrieb; 83 - 205 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 95Y 689 12A; 51A; 71C; 71K; 205 245/40R18 93Y 21B; 22B 721; 725; 729; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E e1*98/14*0183*.. 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; DEG Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 54 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11G; 11H; 11K; 75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71C; 71K; 75 - 200 225/45R18 91Y 721; 725; 729; 73C; 235/40R18 91Y 74A; DEG 75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689 75 - 285 245/40R18 93Y 211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E e1*98/14*0183*.. 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; DEG 211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 97 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; DEG 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 285 245/40R18 51G; 52J Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Z; DEG 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 97 721; 725; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 245/40R18 51G; 52J Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Z 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 350 - 378 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 Nur E 55 AMG; Nur E 245/40R18 51G; 52J 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 54 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 21B; 24J; 248 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 26B; 26N Baureihe W213; 245/45R18 100 GA9; 245; 26B; 26N; Allradantrieb; 27P Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 21B; 24J; 248; 51J Baureihe W212; nicht 100 - 245 235/40R18 91Y 21B; 24J; 57E; 689 AMG-Paket; Stufenheck; 245/40R18 97 21B; 24J; 248 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 21N; 21P; 22I; 24J; Coupe; Heckantrieb; 248; 51G; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 97 21B; 21N; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 248 721; 725; 729; 73C; 125 - 215 225/40R18 92Y 21P; 22I; 248; 5GM; 74A 51J 245/40R18 93Y 21B; 21N; 22B; 24J; 248; 5HA 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 21N; 21P; 22I; 24J; Cabrio; Heckantrieb; 248; 51G; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93Y 21B; 21N; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 248 721; 725; 729; 73C; 245/40R18 97 21B; 21N; 22B; 24J; 74A 248 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 24J; 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb; 245/40R18 97Y 21P; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 76T Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 54 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 21P; 24J; 5BG Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97Y 21P; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 76T Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 103 12I GLC; Kombilimousine; 245/55R18 103 12A; 24J Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O; DEG 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 21P; 22I; 24C; 24D GLK; Allradantrieb; 235/55R18 100 21P; 22I; 24C; 24D Heckantrieb; 245/50R18 100 21P; 22I; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 21P; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 255/50R18 102 21B; 22B; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 76O; DEG 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R18 100 124 GLC Coupé; 235/60R18 103 124 Allradantrieb; 245/55R18 103 12A Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O; DEG Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700 53 - 140 225/40R18 21B; 21L; 22B; 22F; nicht Allradantrieb; 24C; 24M; 631 Heckantrieb; 235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; 10B; 11G; 11H; 11K; 22B; 22F; 24C; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 631 721; 725; 73C; 74A 124 D700/1 53 - 162 225/40R18 21B; 21L; 22B; 22F; nicht Allradantrieb; 24C; 24M; 631 Heckantrieb; 235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; 10B; 11G; 11H; 11K; 22B; 22F; 24C; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 631 721; 725; 73C; 74A 124 D700/2 55 - 162 225/40R18 21B; 21L; 22B; 22F; nicht langer Radstand; 24C; 24M; 631 nicht Allradantrieb; 235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; Heckantrieb; 22B; 22F; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 54 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 21B; 21J; 24C; 24M; Cabrio; Coupe; 631 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 22B; 24D; 57F; 631; 12A; 51A; 71C; 71K; 68T 721; 725; 73C; 74A 100 - 255 255/35R18 22B; 24D; 57F; 631; 654; 68B 205 - 255 225/40R18 88Y 21B; 21J; 24C; 24M 245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 68T 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 21B; 21J; 24C; 24M; Cabrio; Coupe; 631 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 22B; 24D; 57F; 631; 12A; 51A; 71C; 71K; 68T 721; 725; 73C; 74A 255/35R18 22B; 24D; 57F; 631; 654; 68B Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 21B; 22B; 22G; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; F690 631 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74A 24J; 51G 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 10B; 11G; 11H; 11K; G165 24J; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 21B; 22B; 22G; 24J; 721; 725; 73C; 74A 631 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 24J bis Mj.2013 (Baureihe 245/50R18 24J 221); Allradantrieb; 100W 150 - 380 255/45R18 99Y 24J Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 530; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 76O; 83A Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m. 24M; 51G Länge 6158 mm; 255/45R18-99 21B; 22B; 24C; 24D Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; MBN Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 54 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 245/45R18 22B; 22L; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/45R18 99 21B; 22B; 22L; 24J; für gepanzerte Fz; 24M Nur 4-MATIC; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m. 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/45R18-99 21B; 22B; 24C; 24D für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m. 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 21B; 21L; 22I; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24N 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 88 22I; 24M; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74A 145 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 22I; 24C; 24N 245/35R18 88W 22I; 24M; 57F; 68T 170 e1*95/54*0039*.. 260 225/40R18 88 21B; 21L; 24C; 57E; Nur SLK 32 AMG; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88 22I; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/40R18 88 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88 24N; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; AGD Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 26P; 260 Cabrio; Heckantrieb; 235/35R18 90 246; 26B; 260 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 246; 26B; 260 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 88 22M; 270; 57F; 575 721; 725; 729; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 54 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 ab e1*98/14*0169*19; Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 76T Verkaufsbezeichnung: VANEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 215/35R18 84W 21B; 22B; 22D; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0185*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 225/50R18 95 24J; 248; 26B; 26N; Q30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. 27F Frontantrieb; 235/50R18 97 24J; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R18 96 24J; 248; 26B; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A; 76O 255/45R18 99 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F H15 e11*2007/46*2977*.., 125 235/50R18 97 246; 248; 26B; 26N; QX30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 248; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/50R18 100 24J; 244; 26B; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A 255/45R18 99 246; 248; 26B; 26N; 27F Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 54 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Korando Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CK e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 225/50R18 95 24J; 248; 26B; 26J; 10B; 11G; 11H; 11K; 27B 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R18 98 24J; 248; 26B; 26J; 721; 725; 73C; 74A 27B 235/45R18 94 24J; 248; 26B; 26J; 27B 245/45R18 96 24J; 248; 26B; 26J; 27B Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 54 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 54 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 54 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 54 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 54 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 54 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erford erlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 54 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 54 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 54 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. 855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. 861) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348mm an der Vorderachse nicht zulässig. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der Vorderachse nicht zulässig DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 54 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. VFZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 346mm an der Vorderachse nicht zulässig. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 54 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 54 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 54 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 54 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 54 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 54 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 54 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA 27F x = 300 y = 280 20 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 54 Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA 26B x = 290 y = 330 VA 26P x = 240 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 330 30 VA 26N x = 290 y = 330 8 VA 27F x = 280 y = 285 25 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 54 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 54 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27F x = 280 y = 270 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 54 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 54 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 250 8 HA 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 54 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24 ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 54 Fahrzeug: Hersteller: SSANGYONG Fahrzeugtyp: CK Genehm.Nr.: e9*2007/46*0055*.. Handelsbez.: Korando Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 220 HA 27B x = 300 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 30 VA 27H x = 300 y = 270 8 HA 27F x = 300 y = 270 20 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.