Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG,
CHRYSLER (USA), DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., SSANGYONG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Zentrierte Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
455112666DS15 H 067 8x18 PCD 112 BCF22024 66,6 Aluminium 685 2254 03/13
455112666DS15 H 067 8x18 PCD 112 BCF22024 66,6 Aluminium 705 2181 03/13
455112666DS15 H 067 8x18 PCD 112 BCF22024 66,6 Aluminium 715 2144 03/13
455112666DS15 H 067 8x18 PCD 112 BCF22024 66,6 Aluminium 725 2125 03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J AUDI A5 Sportback bis
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J MJ2016; 4-türig;
235/45R18 94 51J; 54F Allradantrieb;
100 - 200 245/40R18 51G; 52J Frontantrieb;
245/40R18 93 10B; 11G; 11H; 11K;
245 245/40R18 97 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71C;
M+S
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76O; 77E
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
AUDI S4 bis MJ2016;
235/45R18 94 21B; 22I; 24J; 24M; Limousine;
51J; 54F Allradantrieb;
100 - 245 225/45R18 21P; 22I; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
51G; 52J 12A; 51A; 573; 71C;
245/40R18 93 21B; 22B; 22H; 24J; 71K; 721; 725; 729;
24M 73C; 74A; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A5 Coupe (8T)
245/40R18 51G bis MJ2016;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76Z; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/45R18 95 51J; 52J AUDI A5 Cabrio (8T)
235/40R18 95 51J bis MJ2016;
235/45R18 94 51J; 54F Allradantrieb;
105 - 200 245/40R18 93 Frontantrieb;
105 - 245 245/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 26P; 27I Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9)
235/45R18 94 26P; 27I ab MJ2016; AUDI S4
90 - 260 245/40R18 93Y 245; 248; 26B; 27B (B9) ab MJ2016; Kombi;
260 225/40R18 M+S 26P; 27I; 52J Limousine;
225/45R18 M+S 26P; 27I; 52J Allradantrieb;
235/45R18 M+S 26P; 27I; 52J Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 21P; 22I; 24J; 24M; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 51G; 52J Nicht A4 Allroad
235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; Quattro; AUDI S4 bis
5GG; 51J MJ2016; Kombi;
235/45R18 94 21B; 22I; 24J; 24M; Allradantrieb;
51J; 54F 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93 21B; 22B; 22H; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
24M 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 12A; 51J AUDI S5 Coupé (8T)
235/45R18 94 12A; 51J; 54F bis MJ2016; AUDI A5
125 - 200 245/40R18 93 12A Coupe (8T) bis MJ2016;
125 - 260 225/45R18 12T; 51G; 52J Allradantrieb;
245/40R18 12A; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O; 77E
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 21P; 22I; 24J; 24M; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 51G; 52J Kombi; Frontantrieb;
235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R18 94 21B; 22I; 24J; 24M; 721; 725; 729; 73C;
51J; 54F 74A; 76O; 77E
245/40R18 93 21B; 22B; 22H; 24J;
24M
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/50R18 95 A4 Allroad Quattro ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 94 MJ2016;
245/45R18 96 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI; 12O A5 Coupé (B9) ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 95 YAS; YBH; 12O MJ2016; A5 Sportback
100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12I (B9) ab MJ2016; S5
Sportback (B9) ab
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 12T; 51G; 52J AUDI A5 Coupe (8T)
235/40R18 91 12A; 51J bis MJ2016;
235/45R18 94 12A; 51J; 54F Frontantrieb;
245/40R18 93 12T 10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 21P; 22I; 24J; 24M; AUDI A4 bis MJ2015;
51G; 52J Limousine;
235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R18 94 21B; 22I; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
51J; 54F 721; 725; 729; 73C;
245/40R18 93 21B; 22B; 22H; 24J; 74A; 76O; 77E
24M
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 Quattro bis MJ2015;
255/45R18 99 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76O; 77E
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 27I Nur A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 100 27I quattro;
245/50R18 100 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R18 99 27I 12A; 51A; 573; 71C;
255/50R18 102 24J; 248; 26P; 27B 71K; 721; 725; 73C;
74A; 75I; 76O; AFY;
PDI
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J A6; nicht A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 57E; 67G quattro; Kombi;
100 - 245 225/50R18 95Y 270 Stufenheck;
235/45R18 98 57E; 67G Allradantrieb;
235/45R18 98 52J Frontantrieb;
235/50R18 97W 245; 248; 26P; 270 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R18 96Y 270 12A; 51A; 573; 71C;
255/45R18 99 245; 248; 26P; 270; 71K; 721; 725; 73C;
68H 74A; 75I; 76O; AFY;
PDI
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 12O; 52J A7 Sportback; Coupe;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 12A 4-türig;
245/45R18 96 12A Allradantrieb;
255/45R18 99 12A Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O; AFY; PDI
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 24N; 24O 10B; 11G; 11H; 11K;
8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/55R18 105 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 24N; 24O 10B; 11G; 11H; 11K;
255/55R18 105 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 24N; 24O 10B; 11G; 11H; 11K;
255/55R18 105 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 75I; 76O
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 225/55R18 98 248; 26P A6; Kombilimousine;
235/50R18 101 245; 248; 26P Limousine;
235/50R18 97 245; 248; 26P Allradantrieb;
235/55R18 100 245; 248; 26P Frontantrieb;
245/50R18 100 24J; 248; 26B 10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R18 99 245; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
255/50R18 102 24J; 244; 26B; 27H 721; 725; 73C; 74A;
75I; 76O
F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 235/50R18 97 A7 Sportback;
235/55R18 100 10B; 11G; 11H; 11K;
245/50R18 100 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18 99 721; 725; 73C; 74A;
255/50R18 102 26P 75I; 76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/50R18 95 24J; 244; 26B; 26J; BMW X2 (F39);
27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R18 94 24J; 244; 26B; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K;
27B; 27H 721; 725; 73C; 74A;
235/50R18 97 24C; 244; 247; 26B; 76O
26J; 27B; 27F
245/45R18 96 24J; 244; 26B; 26J;
27B; 27H
255/45R18 99 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: 3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 195 225/45R18 95 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 95 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93 248 721; 725; 73C; 74A;
76O; 83Z; 861
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CROSSFIRE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZH e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76Z
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 171; 210 K; 414; 124; 203; 203 K; 210; 209; 203 CL; 170;
202; H0; 208
Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023;
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023;
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2CLA (Kugelbund)
Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023;
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2A; 215; 245; R1EC; 211; 140 C; F2B; 172; 221; 245G; 230;
211K; 212; 212K; 204 X; 204 K; 220; R1ES; 140; 204; 207
Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023;
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208;
209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K;
212K; 230; 245; 245G; 414
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 120 225/40R18 88 241; 246; 248; 26B; Kombilimousine;
26J; 27B; 27H Allradantrieb;
70 - 165 215/45R18 89 24J; 248; 26B; 26J; Frontantrieb;
27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R18 91 241; 246; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26J; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A;
235/40R18 91 24C; 244; 247; 26B; 76O; 855
26J; 27B; 27F
245/40R18 93 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 140 225/45R18 91 241; 244; 246; 247; B-Klasse;
26B; 26J; 27B; 27F Kombilimousine;
235/40R18 91 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27F Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 855
235/45R18 94 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27B; 27F
245/40R18 93 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27B; 27F
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
225/35R18 87 21P; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 88 21P; 22B; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 24J; 248; 26B; 26N; nicht Sportfahrwerk;
27B; 27H GLA; nicht
225/55R18 98 24J; 248; 26B; 26N; Fahrdynamik Paket;
27B; 27F nicht Offroad-
80 - 280 235/50R18 97 24J; 244; 247; 26B; Fahrwerk;
26N; 27B; 27F Komfortfahrwerk;
235/55R18 100 24J; 244; 247; 26B; Allradantrieb;
26N; 27B; 27F Frontantrieb;
245/45R18 96 24J; 248; 26B; 26N; 10B; 11G; 11H; 11K;
27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
245/50R18 100 24C; 244; 247; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27B; 27F 76O; 83G
255/45R18 99 24J; 244; 247; 26B;
26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 24J; 248; 26B; 26N;
27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 24J; 248; 26B; 26N;
27B; 27F; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 246; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA;
27B; 27H nicht Offroad-
225/55R18 98 246; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik-
27B; 27F Paket; Allradantrieb;
80 - 280 235/50R18 97 24J; 248; 26B; 26N; Frontantrieb;
27B; 27F 10B; 11G; 11H; 11K;
235/55R18 100 24J; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
27B; 27F 721; 725; 73C; 74A;
245/45R18 96 246; 248; 26B; 26N; 76O; 83G
27B; 27H
245/50R18 100 24J; 244; 247; 26B;
26J; 27B; 27F
255/45R18 99 24J; 248; 26B; 26N;
27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 246; 248; 26B; 26N;
27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 246; 248; 26B; 26N;
27B; 27F; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/55R18 98 24J; 248; 27I GLA; nicht
80 - 280 235/50R18 97 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket;
235/55R18 100 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk;
245/45R18 96 24J; 248; 27I Allradantrieb;
245/50R18 100 24C; 244; 247; 26P; Frontantrieb;
27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R18 99 24J; 244; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
265 - 280 225/50R18 M+S 24J; 248; 27I; 52J 721; 725; 73C; 74A;
225/55R18 M+S 24J; 248; 27I; 52J 76O; 83G
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/40R18 21B; 21J; 22B; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
G363 245/35R18 88 22B; 22D; 22F; 22G; 12A; 51A; 71C; 71K;
57F; 631; 68T 721; 725; 73C; 74A
255/35R18 22B; 22D; 22F; 22G;
57F; 631; 68B
H0 e1*92/53*0001*.., 206 225/40R18 21B; 21J; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
G363 255/35R18 22B; 22G; 57F; 631; 12A; 51A; 71C; 71K;
654; 68B; 68L 721; 725; 73C; 74A;
82Ä
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 21B; 21J; 22B 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 145 245/35R18 22B; 22D; 22F; 22G; 12A; 51A; 71C; 71K;
57F; 631; 68T 721; 725; 73C; 74A
255/35R18-90 22B; 22D; 22F; 22G;
57F; 654; 68B
125 - 145 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B
203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 21B; 21L; 22L; 367 Nur 4-MATIC;
125 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367; 10B; 11G; 11H; 11K;
68B; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
160 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; 721; 725; 73C; 74A
68B; 68T
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 21B; 21L; 22L; 367; Heckantrieb;
68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88W 22B; 22L; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
75 - 160 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; 721; 725; 73C; 74A
68B; 68T
245/35R18 88Y 22B; 22L; 57F; 68T
245/35R18 88Y 22B; 22L; 57F; 68T
75 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367;
68B; 68T
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; Nur C 32 AMG; Nur C
68B; 68T 30 CDI AMG;
245/35R18 88Y 22B; 22L; 57F; 68T Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
VFZ
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 22L; 367; Nicht C 30 CDI AMG;
68B; 68T Nur bis
245/35R18 88W 22B; 22L; 57F; 68T e1*98/14*0159*18;
75 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367; Heckantrieb;
68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 92 22B; 22L; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; Nur C 30 CDI AMG; Nur
68B; 68T bis e1*98/14*0159*18;
245/35R18 88Y 22B; 22L; 57F; 68T Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 K e1*98/14*0158*.. 170 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; Nur C 32 AMG; Nur C
5FE 30 CDI AMG;
245/35R18 88Y 22B; 22L; 5FE; 57F; Heckantrieb;
68T 10B; 11G; 11H; 11K;
170 - 260 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
DEB
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367 Nur 4-MATIC;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
DEB
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 21B; 21L; 22L; 367; Heckantrieb;
5FE; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88W 22B; 22L; 5FE; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
68T 721; 725; 73C; 74A;
75 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 367; 57E; DEB
68B; 68T
75 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367
245/35R18 92 22B; 22L; 5FE; 57F;
68T
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 24C; 24M; 26B; 26J; bis
27B; 27H e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/40R18 92 24C; 248; 26B; 26J; Coupe; Heckantrieb;
27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R18 90Y 24C; 24M; 26B; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K;
27B; 27H 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91 24C; 24M; 26B; 26J; 74A
27B; 27H
245/35R18 92 24M; 27B; 27F; 57F;
575
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 24J; 248; 26B; 26J; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 67O neue C-Klasse; Cabrio;
235/40R18 95Y 24C; 244; 26B; 26J; Kombilimousine; Coupe;
27I; 6B2 Limousine;
235/45R18 94Y YAR; 24C; 244; 26B; Allradantrieb;
26J; 27I; 6B3 Heckantrieb; nicht
245/40R18 97 24C; 244; 247; 26B; Hybrid;
26J; 27H; 27I; 6B4; 688 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 24J; 248; 26B; 26J Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 24C; 244; 26B; 26J; 27I neue C-Klasse;
Kombilimousine;
235/45R18 94Y 24C; 244; 26B; 26J; Limousine;
27I; 5HI Heckantrieb; nur
245/40R18 97Y 24C; 244; 247; 26B; Hybrid;
26J; 27H; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76O
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur
235/40R18 91 21B; 22B; 24C; 24D 4-MATIC; Limousine;
245/35R18 22B; 24D; 51G; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K;
575 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 21P; 22I; 24J; 24M Nur Baureihe 204;
235/40R18 95 21B; 22B; 24C; 24D Limousine;
245/35R18 92Y 22B; 24D; 57F; 68T Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 21P; 22I; 22M; 24J; bis
24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91Y 21B; 22I; 22M; 24J; Kombi; Heckantrieb;
24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 92Y 22B; 22H; 22L; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
57F; 68T 721; 725; 73C; 74A
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 21P; 22I; 22M; 24J; Nur 4-MATIC; bis
24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91W 21B; 22I; 22M; 24J; Kombi;
24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 22B; 22H; 22L; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G; 57F; 575 721; 725; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 120 215/45R18 93 24J; 244; 26B; 26N; Limousine;
27B; 27H Frontantrieb;
225/40R18 92 241; 244; 246; 247; 10B; 11G; 11H; 11K;
26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R18 95 241; 244; 246; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26J; 27B; 27H 76O
235/40R18 95 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27B; 27F
235/45R18 94 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27B; 27F
245/40R18 93 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 92 21P Ab e1*98/14*0159*19;
245/35R18 51G; 57F; 575 Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 51G; 68B; 68T Nur CLK 500; Nur CLK
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 55 AMG; Cabrio;
Coupe;
245/35R18 92 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; AGD; DEB
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE Cabrio; Coupe;
245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
100 - 200 225/40R18 88Y 5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 92 721; 725; 729; 73C;
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 74A; AGD; DEB
245/35R18 92 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 21B; 21N; 22H; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18-99 21B; 21J; 21Q; 22H; 721; 725; 729; 73C;
22L; 24J; 24M 74A; DEG
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 94W YAR; 26B; 26N Coupé; Cabrio;
245/45R18 96W GA9; 245; 26B; 26N; Allradantrieb;
27P Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; DEG
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 98W YAR; 26B; 26N; 5JA Baureihe W213; nicht
235/45R18 98Y YAR; 26B; 26N; 5JA All Terrain;
245/45R18 100Y GA9; 245; 26B; 26N; Allradantrieb;
27P; 5KA Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76O; DEG
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE Heckantrieb;
235/40R18 91 21B; 362 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R18 90W 22B; 57F; 654; 68B; 12A; 51A; 71C; 71K;
68L 721; 725; 729; 73C;
74A
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W 24J nicht für gepanzerte
Fz; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte
55 - 150 255/35R18 90W 22B; 57F; 654; 68B; Fz; Heckantrieb;
68L 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 165 235/40R18 91W 21B; 362 12A; 51A; 71C; 71K;
130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 721; 725; 729; 73C;
150 - 165 255/35R18 94Y 22B; 57F; 654; 68B; 74A
68L
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte
55 - 150 255/35R18 90W 22B; 57F; 654; 68B; Fz; Heckantrieb;
68L 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 165 235/40R18 91W 21B; 362 12A; 51A; 71C; 71K;
130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 721; 725; 729; 73C;
150 - 165 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW; 74A
nicht E420/430 m.
Sonderschutz; 22B;
57F; 654; 68B; 68L
205 235/40R18 91Y nicht E420/430 m.
Sonderschutz; 21B;
362
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95Y 689 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93W 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 125 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95Y 689 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93W 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57F; 689 Allradantrieb;
235/40R18 95Y 689 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93 21B; 22B; 24J; 362 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 245/40R18 93W 21B; 22B Heckantrieb;
83 - 205 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 95Y 689 12A; 51A; 71C; 71K;
205 245/40R18 93Y 21B; 22B 721; 725; 729; 73C;
74A
211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E
e1*98/14*0183*.. 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; DEG
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11G; 11H; 11K;
75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71C; 71K;
75 - 200 225/45R18 91Y 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91Y 74A; DEG
75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
75 - 285 245/40R18 93Y
211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E
e1*98/14*0183*.. 63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12T; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; DEG
211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 97 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; DEG
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 285 245/40R18 51G; 52J Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76Z; DEG
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 97 721; 725; 729; 73C;
74A
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 245/40R18 51G; 52J Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76Z
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
211K e1*2001/116*0213*.. 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E
63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12T; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
211K e1*2001/116*0213*.. 350 - 378 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 Nur E 55 AMG; Nur E
245/40R18 51G; 52J 63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Seite: 15 von 54
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 21B; 24J; 248 Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76T; DEG
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 26B; 26N Baureihe W213;
245/45R18 100 GA9; 245; 26B; 26N; Allradantrieb;
27P Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76O; DEG
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 21B; 24J; 248; 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/40R18 91Y 21B; 24J; 57E; 689 AMG-Paket;
Stufenheck;
245/40R18 97 21B; 24J; 248 Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76T; DEG
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 21N; 21P; 22I; 24J; Coupe; Heckantrieb;
248; 51G; 575 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 97 21B; 21N; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
248 721; 725; 729; 73C;
125 - 215 225/40R18 92Y 21P; 22I; 248; 5GM; 74A
51J
245/40R18 93Y 21B; 21N; 22B; 24J;
248; 5HA
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 21N; 21P; 22I; 24J; Cabrio; Heckantrieb;
248; 51G; 575 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93Y 21B; 21N; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
248 721; 725; 729; 73C;
245/40R18 97 21B; 21N; 22B; 24J; 74A
248
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 24J; 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb;
245/40R18 97Y 21P; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 75I; 76T
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 21P; 24J; 5BG Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97Y 21P; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 75I; 76T
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 103 12I GLC; Kombilimousine;
245/55R18 103 12A; 24J Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76O; DEG
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 21P; 22I; 24C; 24D GLK; Allradantrieb;
235/55R18 100 21P; 22I; 24C; 24D Heckantrieb;
245/50R18 100 21P; 22I; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R18 99 21P; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
255/50R18 102 21B; 22B; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
76O; DEG
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R18 100 124 GLC Coupé;
235/60R18 103 124 Allradantrieb;
245/55R18 103 12A Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76O; DEG
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700 53 - 140 225/40R18 21B; 21L; 22B; 22F; nicht Allradantrieb;
24C; 24M; 631 Heckantrieb;
235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; 10B; 11G; 11H; 11K;
22B; 22F; 24C; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
631
721; 725; 73C; 74A
124 D700/1 53 - 162 225/40R18 21B; 21L; 22B; 22F; nicht Allradantrieb;
24C; 24M; 631 Heckantrieb;
235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; 10B; 11G; 11H; 11K;
22B; 22F; 24C; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
631
721; 725; 73C; 74A
124 D700/2 55 - 162 225/40R18 21B; 21L; 22B; 22F; nicht langer Radstand;
24C; 24M; 631 nicht Allradantrieb;
235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; Heckantrieb;
22B; 22F; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
631
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 21B; 21J; 24C; 24M; Cabrio; Coupe;
631 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 22B; 24D; 57F; 631; 12A; 51A; 71C; 71K;
68T 721; 725; 73C; 74A
100 - 255 255/35R18 22B; 24D; 57F; 631;
654; 68B
205 - 255 225/40R18 88Y 21B; 21J; 24C; 24M
245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 68T
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 21B; 21J; 24C; 24M; Cabrio; Coupe;
631 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 22B; 24D; 57F; 631; 12A; 51A; 71C; 71K;
68T 721; 725; 73C; 74A
255/35R18 22B; 24D; 57F; 631;
654; 68B
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 21B; 22B; 22G; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
F690 631 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74A
24J; 51G
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 10B; 11G; 11H; 11K;
G165 24J; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18 21B; 22B; 22G; 24J; 721; 725; 73C; 74A
631
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 24J bis Mj.2013 (Baureihe
245/50R18 24J 221); Allradantrieb;
100W
150 - 380 255/45R18 99Y 24J Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 530; 573;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 75I;
76O; 83A
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m.
24M; 51G Länge 6158 mm;
255/45R18-99 21B; 22B; 24C; 24D Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; MBN
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
245/45R18 22B; 22L; 51G Länge 6158 mm; nicht
255/45R18 99 21B; 22B; 22L; 24J; für gepanzerte Fz;
24M Nur 4-MATIC;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m.
24M; 51G Länge 6158 mm; nicht
255/45R18-99 21B; 22B; 24C; 24D für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m.
24M; 51G Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 21B; 21L; 22I; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24N 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88 22I; 24M; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74A
145 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 22I; 24C;
24N
245/35R18 88W 22I; 24M; 57F; 68T
170 e1*95/54*0039*.. 260 225/40R18 88 21B; 21L; 24C; 57E; Nur SLK 32 AMG;
68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 22I; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/40R18 88 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 24N; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
AGD
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 26P; 260 Cabrio; Heckantrieb;
235/35R18 90 246; 26B; 260 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 246; 26B; 260 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88 22M; 270; 57F; 575 721; 725; 729; 73C;
74A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 ab e1*98/14*0169*19;
Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O; 76T
Verkaufsbezeichnung: VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 215/35R18 84W 21B; 22B; 22D; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0185*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 225/50R18 95 24J; 248; 26B; 26N; Q30; Allradantrieb;
e5*2007/46*1030*.. 27F Frontantrieb;
235/50R18 97 24J; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K;
26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R18 96 24J; 248; 26B; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A;
76O
255/45R18 99 24J; 244; 247; 26B;
26J; 27F
H15 e11*2007/46*2977*.., 125 235/50R18 97 246; 248; 26B; 26N; QX30; Allradantrieb;
e5*2007/46*1030*.. 27F 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R18 96 248; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/50R18 100 24J; 244; 26B; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A
255/45R18 99 246; 248; 26B; 26N;
27F
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DS 15mm: BCF22024; Nabenkappe: C023;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Korando
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CK e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 225/50R18 95 24J; 248; 26B; 26J; 10B; 11G; 11H; 11K;
27B 12A; 51A; 71C; 71K;
225/55R18 98 24J; 248; 26B; 26J; 721; 725; 73C; 74A
27B
235/45R18 94 24J; 248; 26B; 26J;
27B
245/45R18 96 24J; 248; 26B; 26J;
27B
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
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22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erford erlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
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689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
sind, nicht zulässig.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
861) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der
Vorderachse nicht zulässig
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
VFZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 346mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Seite: 41 von 54
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Seite: 42 von 54
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 20 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 285 HA
27I x = 230 y = 235 HA
26B x = 290 y = 330 VA
26P x = 240 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 330 30 VA
26N x = 290 y = 330 8 VA
27F x = 280 y = 285 25 HA
27H x = 280 y = 285 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27F x = 280 y = 270 30 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Seite: 51 von 54
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 250 20 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Seite: 52 von 54
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, QX30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 250 8 HA
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 250 20 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Seite: 53 von 54
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N24
ANLAGE: 30 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SSANGYONG
Fahrzeugtyp: CK
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0055*..
Handelsbez.: Korando
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 220 HA
27B x = 300 y = 270 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 30 VA
27H x = 300 y = 270 8 HA
27F x = 300 y = 270 20 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.