Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 51172
Gerät: Sonderräder für Pkw
8 J x 18 EH2+
Typ: FH8080
§ 22 51172
Inhaber der ABE und MAK S.p.A.
Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 51172
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 51172
Die ABE-Nr. 51172 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 EH2+, Typ FH8080, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0444-16-WIRD vom 21.12.2016 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1-5
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51172
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 21.12.2016 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 31.01.2017
Im Auftrag
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, CHRYSLER (USA), DAIMLER BENZ, DAIMLER
(D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S.
A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112530666/WSX FH8080/WSX PCD112 ohne 66,6 760 2255 11/16
112530666/WSX FH8080/WSX PCD112 ohne 66,6 795 2150 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B8; (Kugelbund)
Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517
§ 22 51172
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B8; 4G; 4H; 4G1; B81
Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 8R2; 8R; 8R1
Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L30517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 200 225/50R18 95 A4 Allroad Quattro ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 94 MJ2016;
245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J AUDI A5 Sportback;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J bis
235/45R18 94 51J; 54F e1*2001/116*0430*44;
100 - 200 245/40R18 51G; 52J 4-türig;
245/40R18 93 Allradantrieb;
245 245/40R18 97 51G; 52J Frontantrieb;
M+S
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M; 51J AUDI S4; Limousine;
235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; Allradantrieb;
24M; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 245 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
24M; 51G; 52J 71K; 721; 725; 729;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 73C; 74A; 76O
24J; 24M
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/45R18 95 51J; 52J AUDI A5 Cabrio (8T)
235/40R18 95 51J bis MJ2016;
235/45R18 94 51J; 54F Allradantrieb;
§ 22 51172
105 - 200 245/40R18 93 Frontantrieb;
105 - 245 245/40R18 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y 11A; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9)
235/45R18 94 11A; 26P; 27I ab MJ2016; Kombi;
90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
27B Allradantrieb;
260 225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Frontantrieb;
225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24M; 51G; 52J Nicht A4 Allroad
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Quattro; AUDI S4;
24M; 5GG; 51J Kombi; Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J; 54F 12A; 51A; 573; 71C;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 71K; 721; 725; 729;
24J; 24M 73C; 74A; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24M; 51G; 52J Kombi; Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; 721; 725; 729; 73C;
24M; 51J; 54F 74A; 76O
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H;
24J; 24M
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 12T; 51G; 52J AUDI A5 Coupe (8T)
235/40R18 91 12A; 51J bis MJ2016;
235/45R18 94 12A; 51J; 54F Frontantrieb;
245/40R18 93 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 12A; 51J AUDI S5 Coupé (8T)
235/45R18 94 12A; 51J; 54F bis MJ2016; AUDI A5
125 - 200 245/40R18 93 12A Coupe (8T) bis MJ2016;
125 - 260 225/45R18 12T; 51G; 52J Allradantrieb;
245/40R18 12A; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
§ 22 51172
74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 140 - 185 235/40R18 95 YBF; YBI; 12O AUDI A5 Coupé (B9) ab
235/45R18 94 YAS; YBH; 12O MJ2016; AUDI S5
Coupé
140 - 260 245/40R18 93 YBF; YBG; 12I (B9) ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M; 51G; 52J Limousine;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb;
24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 51J; 54F 721; 725; 729; 73C;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 74A; 76O
24J; 24M
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A5 Coupe (8T)
245/40R18 51G bis MJ2016;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 Quattro bis MJ2015;
255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 11A; 27I Nur A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 100 11A; 27I quattro;
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
255/45R18 99 11A; 27I 71K; 721; 725; 73C;
255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P; 74A; 76O
27B
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 57E; 67G allroad quattro;
100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270 Kombi; Stufenheck;
235/45R18 98 57E; 67G Allradantrieb;
235/45R18 98 52J Frontantrieb;
235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51172
270 12A; 51A; 573; 71C;
245/45R18 96Y 11A; 270 71K; 721; 725; 73C;
255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P; 74A; 76O
270; 68H
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 12O; 52J Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 12A Coupe; 4-türig;
245/45R18 96 12A Allradantrieb;
255/45R18 99 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 5 von 45
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 76O
Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R18 101 erhöhtes
Anzugsmoment
235/55R18 51G 180 Nm; kurzer
§ 22 51172
245/50R18 100 11A; 21P Radstand; langer
255/50R18 102 11A; 21P Radstand;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: C044; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 245/50R18 12O; 51G ab
e1*2007/46*0276*10;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B250L27517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CROSSFIRE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZH e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76Z
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 51172
für Typ : 124 T; 210; 208; 210 K; 124 C; H0; 209; 202; 124; 203 CL;
203; 129; 203 K; 171; 170
Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B250L27517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204
Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W213)
Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204 X; R1ES (Kugelbund)
Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 211K; 211; 204; 230; 220; 215; 140 C; 212K; 231; 204 X;
221; 212; 245; 172; 207; 140; 245G; 222; 245G AMG; 204 K
Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 129; 170; 171; 202; 203; 203
CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 230;
231; 245; 245G; 245G AMG
150 Nm für Typ : R1ES; 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221; 222
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 721; 725; 73C; 74A;
76O
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
225/55R18 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A;
245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; 76O
26N; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247;
§ 22 51172
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 52J Kombilimousine;
225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F; 52J Allradantrieb;
235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26N; 27B; 27F Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 76O
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51172
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A
24D
225/40R18 88 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 721; 725; 73C; 74A;
76O
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
225/55R18 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A;
245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; 76O
26N; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 52J CLA Limousine; CLA
225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; Shooting brake;
26B; 26J; 27F; 52J Kombilimousine;
§ 22 51172
235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245; Limousine;
247; 26B; 26J; 27F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26N; 27B; 27F Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 76O
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 631 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 10 von 45
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 206 225/40R18 11A; 21B; 21J; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 255/35R18 11A; 22B; 22G; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
631; 654; 68B; 68L 721; 725; 73C; 74A
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Nur 4-MATIC;
367 10B; 11B; 11G; 11H;
125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
367; 68B; 68T 721; 725; 73C; 74A
160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L;
367; 68B; 68T
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Heckantrieb;
367; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
68T 721; 725; 73C; 74A
75 - 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L;
367; 68B; 68T
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F;
68T
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F;
68T
§ 22 51172
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L;
367; 68B; 68T
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; Nur C 32 AMG; Nur C
367; 68B; 68T 30 CDI AMG;
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F; Heckantrieb;
68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Nicht C 30 CDI AMG;
367; 68B; 68T Nur bis
245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 57F; e1*98/14*0159*18;
68T Heckantrieb;
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
367; 68B; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 57F; 721; 725; 73C; 74A
68T
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; Nur C 30 CDI AMG; Nur
367; 68B; 68T bis e1*98/14*0159*18;
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 57F; Heckantrieb;
68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
203 K e1*98/14*0158*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22L; Nur C 32 AMG; Nur C
367; 5FE 30 CDI AMG;
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 5FE; Heckantrieb;
57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
170 - 260 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
367 721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L; Nur 4-MATIC;
367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22L; Heckantrieb;
367; 5FE; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 5FE; 12A; 51A; 71C; 71K;
57F; 68T 721; 725; 73C; 74A
75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367;
57E; 68B; 68T
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22L;
367
245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 5FE;
57F; 68T
204 e1*2001/116*0431*.. 270 225/45R18 M+S 11A; 248; 52J; 57F Nur Baureihe 205;
neue C-Klasse;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
§ 22 51172
76B; 76O
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 24M; 26B; bis
26J; 27B; 27H e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/40R18 92 11A; 24C; 248; 26B; Coupe; Heckantrieb;
26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90Y 11A; 24C; 24M; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26J; 27B; 27H 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91 11A; 24C; 24M; 26B; 74A
26J; 27B; 27H
245/35R18 92 11A; 24M; 27B; 27F;
57F; 575
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26J; 67O neue C-Klasse; Cabrio;
235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine; Coupe;
26J; 27I; 6B2 Limousine;
235/45R18 94Y YAR; 11A; 24C; 244; Allradantrieb;
26B; 26J; 27I; 6B3 Heckantrieb; nicht
245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27H; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
6B4; 688 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; Nur
24M 4-MATIC; Limousine;
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 11A; 22B; 24D; 51G; 721; 725; 729; 73C;
57F; 575 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26J neue C-Klasse;
235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine;
26J; 27I Limousine;
235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 26B; Heckantrieb; nur
26J; 27I; 5HI Hybrid;
245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204;
24M Limousine;
235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
68T 721; 725; 73C; 74A
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91Y 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74A
§ 22 51172
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 51G; 57F; 575 721; 725; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21P Ab e1*98/14*0159*19;
245/35R18 51G; 57F; 575 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 51G; 68B; 68T Nur CLK 500; Nur CLK
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 55 AMG; Cabrio;
Coupe;
245/35R18 92 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 13 von 45
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE Cabrio; Coupe;
245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 200 225/40R18 88Y 5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 92 721; 725; 729; 73C;
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 74A
245/35R18 92 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21Q; 721; 725; 729; 73C;
22H; 22L; 24J; 24M 74A
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 235/45R18 97 YAR; 11A; 26B; 26N Heckantrieb;
245/45R18 100 GA9; 11A; 245; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51172
26N; 27P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 83C
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte
55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 654; Fz; Heckantrieb;
68B; 68L 10B; 11B; 11G; 11H;
130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 12A; 51A; 71C; 71K;
150 - 165 255/35R18 94Y 11A; 22B; 57F; 654; 721; 725; 729; 73C;
68B; 68L 74A
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W 11A; 24J nicht für gepanzerte
Fz; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte
55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 654; Fz; Heckantrieb;
68B; 68L 10B; 11B; 11G; 11H;
130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 12A; 51A; 71C; 71K;
150 - 165 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW; 721; 725; 729; 73C;
nicht E420/430 m. 74A
Sonderschutz; 11A;
22B; 57F; 654; 68B;
68L
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57F; 689 Allradantrieb;
235/40R18 95Y 689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 45
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95Y 689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93W 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 245/40R18 93W 11A; 21B; 22B Heckantrieb;
83 - 205 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 95Y 689 12A; 51A; 71C; 71K;
205 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22B 721; 725; 729; 73C;
74A
211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E
e1*98/14*0183*.. 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 285 245/40R18 51G; 52J Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76Z
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb;
§ 22 51172
e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71C; 71K;
75 - 200 225/45R18 91Y 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91Y 74A
75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
75 - 285 245/40R18 93Y
211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E
e1*98/14*0183*.. 63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 97 721; 725; 729; 73C;
74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 15 von 45
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 245/40R18 51G; 52J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76Z
211K e1*2001/116*0213*.. 350 - 378 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 Nur E 55 AMG; Nur E
245/40R18 51G; 52J 63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
211K e1*2001/116*0213*.. 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E
63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 235/45R18 97 YAR; 11A; 26B; 26N Baureihe W213;
245/45R18 100 GA9; 11A; 245; 26B; Heckantrieb;
26N; 27P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 83C
§ 22 51172
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76T
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212;
51J Stufenheck;
100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21B; 24J; 57E; Heckantrieb;
689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76T
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 11A; 24J; 57E; 67B; Kombi; Heckantrieb;
689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76T
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 5BG Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21N; 21P; 22I; Coupe; Heckantrieb;
24J; 248; 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 248 721; 725; 729; 73C;
125 - 215 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I; 248; 74A
5GM; 51J
245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B;
24J; 248; 5HA
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21N; 21P; 22I; Cabrio; Heckantrieb;
24J; 248; 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 248 721; 725; 729; 73C;
245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 74A
24J; 248
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 180 235/60R18 103 12I GLC; Kombilimousine;
245/55R18 103 11A; 12A; 24J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
§ 22 51172
204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 155 235/55R18 100 124 GLC Coupé;
235/60R18 103 124 Allradantrieb;
245/55R18 103 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 11A; 21P; 22I; 24C; GLK; Allradantrieb;
24D Heckantrieb;
235/55R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 76O
255/45R18 99 11A; 21P; 22I; 24C;
24D
255/50R18 102 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700 53 - 140 225/40R18 11A; 21B; 21L; 22B; nicht Allradantrieb;
22F; 24C; 24M; 631 Heckantrieb;
235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 631 721; 725; 73C; 74A
124 D700/1 53 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 22B; nicht Allradantrieb;
22F; 24C; 24M; 631 Heckantrieb;
235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 631 721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700/2 55 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 22B; nicht langer Radstand;
22F; 24C; 24M; 631 nicht Allradantrieb;
235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb;
21M; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
124 C E499, E499/1 97 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24C; 24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 725; 73C; 74A
21M; 22B; 22F; 24C;
24M; 631
124 C E499/1 100 - 162 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; Cabrio;
21M; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
124 T E081, E081/1 55 - 162 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; nicht Allradantrieb;
21M; 22B; 22F; 24C; nicht Son.Pkw-
24M; 631 Fahrgestelle; Nur bis
1230 kg zul. Achslast;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A
124 T E081 53 - 138 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; nicht Allradantrieb;
§ 22 51172
21M; 22B; 22F; 24C; Nur bis 1230 kg zul.
24M; 631 Achslast; nicht
Son.Pkw-Fahrgestelle;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24C; Cabrio; Coupe;
24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
631; 68T 721; 725; 73C; 74A
100 - 255 255/35R18 11A; 22B; 24D; 57F;
631; 654; 68B
205 - 255 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21J; 24C;
24M
245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F;
68T
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24C; Cabrio; Coupe;
24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
631; 68T 721; 725; 73C; 74A
255/35R18 11A; 22B; 24D; 57F;
631; 654; 68B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 18 von 45
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
129 e1*96/27*0058*.., 142 - 290 245/40R18 631 10B; 11G; 11H; 12K;
F142 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 24J; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A
22G; 24J; 51G
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 22G; 24J; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74A
24J; 631
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 11A; 24J bis Mj.2013 (Baureihe
245/50R18 11A; 24J 221); Allradantrieb;
100W
150 - 380 255/45R18 99Y 11A; 24J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51172
12A; 51A; 530; 573;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76O
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/50R18 11A; 24J; 26P; 51G; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 575 222); nicht AMG Sport-
255/50R18 102 XFP; 11A; 22M; 241; Paket; Limousine;
246; 26N; 26P Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
245/45R18 11A; 22B; 22L; 51G Länge 6158 mm; nicht
255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz;
24J; 24M Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 19 von 45
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht
255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz;
24D Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24N 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88 11A; 22I; 24M; 57F; 721; 725; 73C; 74A
68T
145 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22I;
24C; 24N
245/35R18 88W 11A; 22I; 24M; 57F;
68T
170 e1*95/54*0039*.. 260 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 24C; Nur SLK 32 AMG;
57E; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 22I; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
§ 22 51172
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 24N; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 26P; 260 Cabrio; Heckantrieb;
235/35R18 90 11A; 246; 26B; 260 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 246; 26B; 260 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88 11A; 22M; 270; 57F; 721; 725; 729; 73C;
575 74A
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O; 76T
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H15 (Kugelbund)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H15
Zubehör : Nabenkappe: C044; Kit: B450L28517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Q30; Allradantrieb;
26N; 27F Frontantrieb;
235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27F 76O
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F
H15 e11*2007/46*2977*.. 125 235/50R18 97 11A; 246; 248; 26B; QX30; Allradantrieb;
26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
27F 721; 725; 73C; 74A
245/50R18 100 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27F
255/45R18 99 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27F
§ 22 51172
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
§ 22 51172
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§ 22 51172
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 51172
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§ 22 51172
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
§ 22 51172
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 51172
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 51172
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
§ 22 51172
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
nicht zulässig.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R18
Hinterachse: 285/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51172
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51172
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51172
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 33 von 45
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
§ 22 51172
27F x = 325 y = 390 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 34 von 45
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
§ 22 51172
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
§ 22 51172
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 36 von 45
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
§ 22 51172
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 37 von 45
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
§ 22 51172
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
§ 22 51172
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
§ 22 51172
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 40 von 45
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
§ 22 51172
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
§ 22 51172
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 42 von 45
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
§ 22 51172
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
§ 22 51172
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 44 von 45
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, QX30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 250 20 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
§ 22 51172
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51172
ANLAGE: 1 Radtyp: FH8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.12.2016
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Seite: 45 von 45
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
§ 22 51172
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.