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							             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Fahrzeughersteller                       : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, CHRYSLER
                                                        (USA), DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ,
                                                        QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 20
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             WS1X                WS1X                    ohne                        66,6                    790     2364    10/19
             WS1X                WS1X                    ohne                        66,6                    815     2300    10/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
             Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 52958




             Zubehör                                  : B450L28517


             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes
                                                        Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes
                                                        Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment
                                                        180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; F8 erhöhtes
                                                        Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                        200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                        Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91         51J; 52J                   erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
             B81            e13*2007/46*1084*..              235/40R18 91    51J                        140 Nm; AUDI A5
                                                             235/45R18 94    11A; 21P; 51J; 54F         Sportback bis MJ2016;
                                                   100 - 200 245/40R18       11A; 21P; 51G; 52J         4-türig;
                                                             245/40R18 93    11A; 21P                   Allradantrieb;
                                                   245       245/40R18 97    11A; 21P; 51G; 52J         Frontantrieb;
                                                             M+S
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                                        77E
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 49
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 245; 248; 26B;              erhöhtes
             B81          e13*2007/46*1084*..                        26N; 27B                         Anzugsmoment
                                                                                                      140 Nm; Nicht A4
                                                            225/45R18 91Y 11A; 245; 248; 26B;         Allroad Quattro; AUDI
                                                                          26N; 27B                    A4 (B9) ab MJ2016;
                                                            235/45R18 94  11A; 24J; 24M; 26B;         AUDI S4 (B9) ab
                                                                          26N; 27B                    MJ2016; Kombi;
                                                  90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 241; 244; 246;          Limousine;
                                                                          247; 26B; 26N; 27B;         Allradantrieb;
                                                                          27H
                                                  260       225/40R18 M+S 11A; 245; 248; 26B;         Frontantrieb;
                                                                          26N; 27B; 52J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R18 M+S 11A; 245; 248; 26B;         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                          26N; 27B; 52J               721; 725; 73C; 74A;
                                                            235/45R18 M+S 11A; 24J; 24M; 26B;         740; 76O; 77E
                                                                          26N; 27B; 52J
             B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 225/45R18 95  51J; 52J                    erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                            235/40R18 95     51J                      140 Nm; AUDI A5
                                                            235/45R18 94     11A; 21P; 51J; 54F       Cabrio (8T) bis
                                                  105 - 200 245/40R18 93     11A; 21P                 MJ2016; Allradantrieb;
                                                  105 - 245 245/40R18        11A; 21P; 51G; 52J       Frontantrieb;
§ 22 52958




                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                                      77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/50R18 95     11A; 245; 248; 26B;      erhöhtes
             B81            e13*2007/46*1084*..                              27F                      Anzugsmoment
                                                                                                      140 Nm; A4 Allroad
                                                           235/45R18 94      11A; 245; 248; 26P;      Quattro ab MJ2016;
                                                                             27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18 96      11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             27F                      721; 725; 73C; 74A;
                                                           255/45R18 99      11A; 24J; 248; 26B;      740; 76O; 77E
                                                                             26N; 27F
             B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/40R18 91     51J                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           235/45R18 94      11A; 22I; 22M; 51J;      140 Nm; AUDI S5
                                                                             54F                      Coupé
                                                                                                      (8T) bis MJ2016; AUDI
                                                  125 - 200 245/40R18 93     11A; 22I; 22M            A5 Coupe (8T) bis
                                                  125 - 260 225/45R18        51G; 52J                 MJ2016; Allradantrieb;
                                                            245/40R18        11A; 22I; 22M; 51G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             52J                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                                      77E
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 49
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18            51G; 52J             erhöhtes
                                                                                                  Anzugsmoment
                                                            235/40R18 91  51J                     140 Nm; AUDI A5
                                                                                                  Coupe
                                                            235/45R18 94  11A; 22I; 22M; 51J;     (8T) bis MJ2016;
                                                                          54F                     Frontantrieb;
                                                            245/40R18 93  11A; 22I; 22M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                  74A; 740; 76O; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/45R18 95  YBE; YBG                erhöhtes
                                                                                                  Anzugsmoment
             B81            e13*2007/46*1084*..             235/40R18 95  YBF; YBI                140 Nm; A5 Coupé (B9)
                                                            235/45R18 95  YAS; YBH                ab MJ2016; A5
                                                  100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 11A; 248; Sportback (B9) ab
                                                                          27P                     MJ2016; S5 Sportback
                                                                                                  (B9) ab MJ2016; A5
                                                                                                  Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                  S5 Cabrio (B9) ab
                                                                                                  MJ2016; S5 Coupé (B9)
                                                                                                  ab MJ2016;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  Frontantrieb;
§ 22 52958




                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  740; 76O; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 235/45R18 94  51J                     erhöhtes
                                                                                                  Anzugsmoment
             B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R18 96  11A; 245; 248           140 Nm; Nur A4
                                                            255/45R18 99  11A; 21P; 22I; 24J; 248 Allroad Quattro bis
                                                                                                  MJ2015;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                  71K; 721; 725; 729;
                                                                                                  73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                                  77E

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94          11A; 26P; 52J            erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
             4G1            e13*2007/46*1147*..            235/50R18 97      11A; 26B; 270            140 Nm; A7 Sportback;
                                                           245/45R18 96      11A; 26P; 270            Coupe; 4-türig;
                                                           255/45R18 99      11A; 26B; 270            Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                                      DEÄ
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 49
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 235/45R18 94         11A; 245; 26P; 57E;      erhöhtes
             4G1          e13*2007/46*1147*..                                67G                      Anzugsmoment
                                                                                                      140 Nm; A6; nicht A6
                                                           235/45R18 94   11A; 245; 248; 26P;         allroad quattro;
                                                                          271; 5HI; 52J               Kombi; Stufenheck;
                                                  100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B;         Allradantrieb;
                                                                          260; 271                    Frontantrieb;
                                                            235/45R18 98  11A; 245; 248; 26P;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          271; 52J                    12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                            235/45R18 98  11A; 245; 26P; 57E;         71K; 721; 725; 73C;
                                                                          67G                         74A; 740; 76O; DEÄ
                                                            235/50R18 97W 11A; 241; 244; 246;
                                                                          247; 26B; 260; 272
                                                            245/45R18 96Y 11A; 24J; 248; 26B;
                                                                          260; 272
                                                            255/45R18 99  11A; 241; 244; 246;
                                                                          247; 26B; 260; 272;
                                                                          68H

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
§ 22 52958




                                                                                                      Anzugsmoment
             8R1            e13*2007/46*1083*..            255/55R18 105 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74A; 740; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           255/55R18 105 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74A; 740; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           255/55R18 105 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74A; 740; 76O
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 49
             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
             F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 225/55R18 98   11A; 24J; 244; 26B;     erhöhtes
                                                                      27H                     Anzugsmoment
                                                                                              140 Nm; A6;
                                                       235/50R18 101 11A; 241; 244; 246;      Kombilimousine;
                                                                      247; 26B; 26N; 27H      Limousine;
                                                       235/50R18 97   11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                      247; 26B; 26N; 27H      Frontantrieb;
                                                       235/55R18 100 11A; 241; 244; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      247; 26B; 26N; 27H      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                       245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                      26B; 26N; 27F           740; 76O; 858
                                                       255/45R18 99   11A; 241; 244; 246;
                                                                      247; 26B; 26N; 27H
                                                       255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
                                                                      26B; 26J; 27F
             F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 225/55R18 98   11A; 26P                erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
                                                       235/50R18 101 11A; 248; 26N; 26P       140 Nm; A7 Sportback;
                                                       235/55R18 100 11A; 248; 26N; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/50R18 100 11A; 248; 26B; 26N       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                       255/45R18 99   11A; 248; 26N; 26P      721; 725; 73C; 74A;
                                                       255/50R18 102 11A; 245; 248; 26B;      740; 76O
§ 22 52958




                                                                      26J

             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen         Auflagen
             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 235/55R18 100 11A; 26B                   erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                           245/50R18 100 11A; 248; 26B; 27I      180 Nm;
                                                           245/55R18 103 11A; 248; 26B; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/50R18 102 11A; 245; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 740; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R18 101 11A; 21P; 22I                   erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           235/55R18 104 11A; 21B; 22I                180 Nm; kurzer
                                                           245/50R18 100 11A; 21B; 22I; 245;          Radstand; langer
                                                                         248; 260; 270                Radstand;
                                                           255/50R18 102 11A; 21B; 22B; 24J;          Allradantrieb;
                                                                         248; 260; 270                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 740; 76O
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 49
             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103 11A; 241; 244; 246;              erhöhtes
                                                                     26J; 26P; 27I                    Anzugsmoment
                                                                                                      180 Nm; Q5;
                                                           245/55R18 103 11A; 24C; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                                         26J; 26P; 27I                Frontantrieb;
                                                           245/60R18 105 11A; 24C; 244; 247;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         26J; 26P; 27I                12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247;          721; 725; 73C; 74A;
                                                                         26B; 26J; 27B                740; 76O

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B450L28517
§ 22 52958




             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 210 235/60R18 103 11A; 241; 244; 246;          erhöhtes
                                                                         26J; 26P; 27I                Anzugsmoment
                                                                                                      180 Nm; Q5;
                                                           245/55R18 103 11A; 24C; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                                         26J; 26P; 27I                Frontantrieb;
                                                           245/60R18 105 11A; 24C; 244; 247;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         26J; 26P; 27I                12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247;          721; 725; 73C; 74A;
                                                                         26B; 26J; 27B                740; 76O

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
             G4X          e1*2007/46*1881*..  120 - 195 225/60R18 100    11A; 26P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/55R18 100    11A; 26N; 26P                12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                        235/60R18 103    11A; 26N; 26P                721; 725; 73C; 74D;
                                                        245/55R18 103    11A; 245; 248; 26B;          76O
                                                                         26N
                                                           255/50R18 102 11A; 245; 248; 26B;
                                                                         26J; 27I
                                                           255/55R18 105 11A; 245; 248; 26B;
                                                                         26J; 27I

             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
             G3X          e1*2007/46*1797*..  100 - 195 225/60R18 100 11A; 248; 26P; 27I      Allradantrieb;
                                                        235/55R18 100 11A; 245; 248; 26P; 27I Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/60R18 103 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                        245/55R18 103 11A; 244; 245; 26B;     76O
                                                                      27B

             Verkaufsbezeichnung:     Z Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 52958




             G4Z          e1*2007/46*1949*..  120 - 190 225/45R18 91         GA3; 57E                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/45R18 94         YBH; 57E                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76A; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     3-er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             G3K          e1*2007/46*2017*..  120 - 195 225/45R18 95         GA3; 57E                 Allradantrieb;
                                                        235/40R18 95         TBE; 57E                 Heckantrieb;
                                                        235/45R18 94         YAR; YAS; 57E            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76A; 76O; 83Z
             G3K            e1*2007/46*2017*..   120 - 195 225/45R18 95      11A; 248; 5HR            Allradantrieb;
                                                           235/40R18 95      11A; 248; 5HR            Heckantrieb;
                                                           245/40R18 97      11A; 244; 246            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O; 83Z

             Verkaufsbezeichnung:     3er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             G3L          e1*2007/46*1947*..  100 - 275 225/45R18 95         GA3; 57E                 Allradantrieb;
                                                        235/40R18 95         TBE; 57E                 Heckantrieb;
                                                        235/45R18 94         YAR; YAS; 57E            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76A; 76O; 83Z
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     3er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             G3L          e1*2007/46*1947*..  100 - 275 225/45R18 95         11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/40R18 95         11A; 248                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                        245/40R18 93         11A; 244; 246            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O; 83Z

             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 294 235/45R18 97Y 11A; 248; 26P                   Kombilimousine;
                                                        235/50R18 97Y 11A; 24J; 248; 26B;             Allradantrieb;
                                                                      26N; 27H                        Heckantrieb;
                                                        245/45R18     GA9; 11A; 245; 248;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        100W          26B; 26N                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                        255/45R18 99W 11A; 24J; 248; 26B;             721; 725; 73C; 74D;
                                                                      26N; 27H                        76O
             G5L          e1*2007/46*1688*..  100 - 340 235/45R18 97Y 11A; 248; 26P                   Limousine;
                                                        235/50R18 97Y 11A; 24J; 248; 26B;             Allradantrieb;
                                                                      26N; 27H                        Heckantrieb;
                                                        245/45R18     GA9; 11A; 245; 248;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        100W          26B; 26N                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                        255/45R18 99W 11A; 24J; 248; 26B;             721; 725; 73C; 74D;
                                                                      26N; 27H                        76O
§ 22 52958




             Verkaufsbezeichnung:     6er-Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             G6GT         e1*2007/46*1791*..  120 - 265 235/50R18 101                                 nicht für Fzg.
                                                        245/50R18 100                                 Versionen /?????9??;
                                                        255/45R18 99                                  Allradantrieb;
                                                        255/50R18 102 11A; 245; 248; 26P              Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O

             Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 240 235/50R18 101 11A; 248; 26P                   ab
                                                                                                      e1*2007/46*0276*10;
                                                 155 - 330 245/50R18 100 11A; 244; 245; 26N;          Allradantrieb;
                                                                         26P                          Heckantrieb;
                                                           255/45R18 99  11A; 248; 26P                Luftfederung;
                                                           255/50R18 102 11A; 244; 245; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         26N; 27H                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O; 84F; DEM

             Verkaufsbezeichnung:     8er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             G8C          e1*2007/46*1906*..  235 - 250 245/45R18 M+S 11A; 248; 26P                   Gran Coupe; Cabrio;
                                                        255/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N;             Coupe;
                                                                      26P                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      77E; 84F; DEM
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     8er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             G8C          e1*2007/46*1906*..  235 - 250 245/45R18 96         11A; 26P; 57E; 58N       Gran Coupe; Cabrio;
                                                                                                      Coupe;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76A; 76O; 77E; DEM

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER (USA)
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Kit 20 bolts B27


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     CROSSFIRE
§ 22 52958




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ZH           e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18           11A; 21P; 24J; 51G;      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                             52J                      51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                                                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      76Z

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 171; 129
             Zubehör                                 : Kit 20 bolts B27


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 209; 208
             Zubehör                                 : B250L27517


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 204; R1ECLS; 221; 212; 230; 231; 211; 222; 211K; 204 X;
                                                       221; R1ECLS; 172
             Zubehör                                 : B450L28517
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 49
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 129; 171; 208; 209
                                                       130 Nm für Typ : 172; 211; 211K; 230; 231
                                                       150 Nm für Typ : R1ECLS
                                                       155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment
                                                       170 Nm für Typ : 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes
                                                       Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes
                                                       Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/45R18 M+S 11A; 24C; 26B; 26J;             erhöhtes
                                                                      52J; 57E                        Anzugsmoment
                                                                                                      155 Nm; Nur Baureihe
                                                           225/45R18 95  11A; 24C; 26B; 26J;          205; neue C-Klasse;
                                                                         57E; 67O                     nur Fzg.-Breite
                                                           235/40R18 95  11A; 24C; 26B; 26J;          1839mm; Allradantrieb;
                                                                         57E; 689                     nicht Hybrid;
                                                           235/45R18 94  YAR; YAS; 11A; 24C;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         26B; 26J; 57E                12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           245/40R18 93Y 11A; 24C; 26B; 26J;          721; 725; 73C; 74A;
                                                                         57E; 688                     740; 76A; 76O; DEL

             Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             209          e1*98/14*0184*..  225 - 270 225/40R18              11A; 24J; 51G; 68B;      Nur CLK 500; Nur CLK
§ 22 52958




                                                                             68T                      55 AMG; Cabrio;
                                                                                                      Coupe;
                                                           245/35R18 88Y 11A; 22B; 5FE; 57F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         68T                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           245/35R18 92  11A; 22B; 57F; 68T           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A
             209            e1*98/14*0184*..     100 - 125 225/40R18 88W 11A; 24J; 5FE                Cabrio; Coupe;
                                                           245/35R18 88W 11A; 22B; 5FE; 57F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         68T                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                 100 - 200 225/40R18 88Y 11A; 24J; 5FE                721; 725; 729; 73C;
                                                           225/40R18 92  11A; 24J                     74A
                                                           245/35R18 88Y 11A; 22B; 5FE; 57F;
                                                                         68T
                                                           245/35R18 92  11A; 22B; 57F; 68T

             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 180 - 270 245/45R18 96          GA9; 11A; 26N; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             57E                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           255/45R18 99      11A; 24J; 26B; 26N;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                             57E; 68J                 76A; 76O
             R1ECLS         e1*2007/46*1818*..   180 - 270 245/45R18 96      11A; 26N; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           M+S
                                                           255/45R18 99      11A; 24J; 26B; 26N       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           M+S
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      76O; 76Z
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen        Auflagen zu Reifen        Auflagen
             211          e1*2001/116*0183*.. 130             235/40R18 91W 11A; 21P; 24J; 24M;       Nur 4-MATIC;
                                                                            5GG; 51J                  Allradantrieb;
                                                  130 - 165   235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            5GG; 51J                  12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                  130 - 285   245/40R18 93Y 11A; 21B; 22I; 24J;       721; 725; 729; 73C;
                                                                            24M                       74A
                                                              245/40R18 97  11A; 21B; 22I; 24J;
                                                                            24M
             211K           e1*2001/116*0213*..   130 - 200   235/40R18 95  11A; 21P; 24J; 24M;   Nur 4-MATIC;
                                                                            5HR; 51J              Allradantrieb;
                                                  130 - 285   245/40R18 97  11A; 21B; 22I; 24J;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            24M                   12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                  74A
             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 235/45R18 97  mit                     erhöhtes
                                                                          Radhausverbreiterung Anzugsmoment
                                                                          (Flap) Serie; YAR; 11A; 170 Nm; Baureihe
                                                                          24J; 26B; 26J; 27H;     W213;
                                                                          27P                     nicht E300e/E350e;
                                                                                                  nicht E300de;
                                                            235/45R18 97  ohne                    Allradantrieb;
                                                                          Radhausverbreiterung Heckantrieb;
                                                                          (Flap) Serie; YAR; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52958




                                                                          24J; 248; 26B; 26J;     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                          27H; 27P
                                                            245/45R18 100 GA9; 11A; 22Q; 241;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                          244; 246; 247; 26B;     740; 76O; 843; DEG
                                                                          26J; 27H

             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 103 11A; 24J; 248                   erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                              245/55R18 103 11A; 24C; 248             170 Nm; GLC;
                                                              245/60R18 105 11A; 24C; 248; 26P        Kombilimousine;
                                                              255/55R18 105 11A; 24C; 244; 26P        Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      740; 76O; DEL
             204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 235/55R18 100 11A; 24J                    erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                              235/60R18 103   11A; 24J                170 Nm; GLC Coupé;
                                                              245/55R18 103   11A; 24J                Allradantrieb;
                                                              245/60R18 105   11A; 24J; 26P           Heckantrieb;
                                                              255/55R18 105   11A; 241; 246; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              265/55R18 108   11A; 24C; 26B; 26N      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                              275/50R18 107   11A; 24C; 26B; 26N      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      740; 76O; DEL
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             208          e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22I;                Cabrio; Coupe;
                                                                   24C; 24D                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ SL
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             129          e1*96/27*0058*.., 140 - 170 235/40R18              631; 689                 Cabrio; Heckantrieb;
                          F142              140 - 290 245/40R18              11A; 21M; 631; 688       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235 - 240 235/40R18              57E; 631; 689            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                            280 - 290 235/40R18 91Y          5GM; 57E; 689            721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/50R18 100 11A; 24J; 26B; 26N;             erhöhtes
                                                                      57E; 575                        Anzugsmoment
                                                                                                      170 Nm; ab Mj.2014
                                                           255/50R18 102 XFP; 11A; 241; 246;          (Baureihe 217);
                                                                         26B; 26J; 57E                Cabrio; Coupe;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52958




                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      740; 76A; 76O; DEL
             221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 245/50R18        11A; 22M; 24C; 26B;      erhöhtes
             222            e1*2007/46*0960*..                               26J; 51G; 575            Anzugsmoment
                                                                                                      170 Nm; ab Mj.2013
                                                           255/50R18 102 XFP; 11A; 22L; 24C;          (Baureihe 222); nicht
                                                                         248; 26B; 26J                AMG Sport-Paket;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74A; 740; 76O; DEL

             Verkaufsbezeichnung:     SLK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             171          e1*2001/116*0262*..     120 - 225 225/40R18 88     11A; 21P; 22H; 22M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24J; 24N                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           235/40R18 91      11A; 21B; 22H; 22L;      721; 725; 73C; 74A
                                                                             24C; 24N
                                                           245/35R18 88      11A; 22F; 22L; 24M;
                                                                             57F; 68T
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/40R18 88         11A; 22M; 24J; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                             261; 270                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/35R18 90      11A; 22L; 242; 245;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             26B; 261; 271            721; 725; 729; 73C;
                                                           235/40R18 91      11A; 22L; 242; 245;      74A
                                                                             26B; 261; 271
                                                           245/35R18 88      11A; 22L; 248; 271;
                                                                             57F; 575

             Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             230          e1*98/14*0169*..   225           245/40R18 93      11A; 26P                 ab e1*98/14*0169*19;
             231          e1*2007/46*0803*..                                                          Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 76O; 76T

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52958




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B450L28517


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 235/65R18 106 12O                              erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           245/60R18 105 12O                          180 Nm;
                                                           255/60R18 108 12O                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/55R18 108 12A                          51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                           265/60R18 110 12A                          725; 73C; 74A; 740;
                                                           285/50R18 109 11A; 12A; 24J; 248;          75I; 76O; 77E
                                                                         26N; 27H
                                                           285/55R18 113 11A; 12A; 24J; 248;
                                                                         26N; 27H

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 52958




             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
§ 22 52958




                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 52958




                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 52958




             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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                   Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                   Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                   oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                   Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                   FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                   dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             58N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/45R18
                                 Hinterachse:                        275/40R18
§ 22 52958




                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1260kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/45R18
                                 Hinterachse:                        265/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                 Hinterachse:                          245/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R18
                                 Hinterachse:                          275/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52958




             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/50R18
                                 Hinterachse:                        255/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/45R18
                                 Hinterachse:                          285/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 52958




                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
§ 22 52958




                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
                  sind, nicht zulässig.
             843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             84F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398 mm
                  an der Hinterachse nicht zulässig.
             858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
                  an der Vorderachse zulässig.
             DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                  390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             DEM) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/45R18
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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                   Hinterachse: 255/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/45R18
                  Hinterachse: 275/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             TBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/40R18
                                 Hinterachse:                        265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
             XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/50R18
§ 22 52958




                                 Hinterachse:                          285/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                 Hinterachse:                          265/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/45R18
                                 Hinterachse:                        255/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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                                                                                                                 Seite: 23 von 49
                   wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                 Hinterachse:                          255/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          245/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
§ 22 52958




                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                 Hinterachse:                          245/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                 Hinterachse:                          265/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    4G
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 230             y = 250                   VA
                          26P                      x = 180             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
§ 22 52958




                          26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
                          27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 25 von 49

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    F8
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
                    Handelsbez.:    A8 L, A8

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                          27B                      x = 250             y = 250                   HA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 26 von 49

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    B8
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    4G
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 400             y = 200                   VA
                          26P                      x = 350             y = 150                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
                          26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
                          27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
                          27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 28 von 49

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    FY
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
                    Handelsbez.:    Q5, SQ5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    B8
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                          26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
§ 22 52958




                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 30 von 49

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    F2
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                    Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 300                   VA
                          26B                      x = 250             y = 350                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
                          27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 31 von 49

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    F2
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                    Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                          27F                   x = 250       y = 300            20                 HA
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 32 von 49

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW
                    Fahrzeugtyp:    G8C
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1906*..
                    Handelsbez.:    8er Reihe

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 250                   VA
                          26B                      x = 200             y = 300                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 200       y = 300            20                 VA
                          27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 250       y = 350            20                 HA
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    G5L
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
                    Handelsbez.:    5er Reihe

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27B                      x = 230             y = 300                   HA
                          27I                      x = 180             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
§ 22 52958




                          27F                    x230         y = 300            30                 HA
                          27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 34 von 49

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    G6GT
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1791*..
                    Handelsbez.:    6er-Reihe

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 250            20                 VA
                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 250       y = 300            25                 HA
                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    G5K
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
                    Handelsbez.:    5er Reihe

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27B                      x = 230             y = 300                   HA
                          27I                      x = 180             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
§ 22 52958




                          27F                    x230         y = 300            30                 HA
                          27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 36 von 49

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    7L
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0276*..
                    Handelsbez.:    7er Reihe

                    Variante(n):    ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 380             y = 270                   VA
                          26P                      x = 330             y = 220                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 380       y = 270            18                 VA
                          26N                   x = 380       y = 270             8                 VA
                          27F                   x = 270       y = 300            30                 HA
                          27H                   x = 270       y = 300             8                 HA
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 37 von 49

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    G3X
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
                    Handelsbez.:    X-Reihe

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          27I                      x = 200             y = 250                   HA
                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 38 von 49

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    G4X
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1881*..
                    Handelsbez.:    X Reihe

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 200             y = 200                   VA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                          27B                      x = 200             y = 200                   HA
                          27I                      x = 200             y = 200                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
§ 22 52958




                          27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    221
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                    Handelsbez.:    S-Klasse

                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                          26P                      x = 250             y = 300                   VA
                          27B                      x = 300             y = 400                   HA
                          27I                      x = 260             y = 350                   HA
                          27U                      x = 240             y = 400                   HA
                          27V                      x = 240             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 52958




                          26J                   x = 300       y = 350            19                 VA
                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                          27F                   x = 300       y = 400            28                 HA
                          27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204 X
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
                    Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                    Variante(n):    GLC

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 230             y = 230                   VA
                          26B                      x = 280             y = 280                   VA
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    221
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                    Handelsbez.:    S-Klasse

                    Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 320             y = 350                   VA
                          26P                      x = 270             y = 300                   VA
                          27B                      x = 150             y = 380                   HA
                          27I                      x = 100             y = 330                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 320       y = 350            18                 VA
                          26N                   x = 320       y = 350            18                 VA
§ 22 52958




                          27F                   x = 150       y = 380            12                 HA
                          27H                   x = 150       y = 380             9                 HA
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
§ 22 52958




                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    212
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                    Variante(n):    Baureihe W213

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
§ 22 52958




                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204 X
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
                    Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                    Variante(n):    GLC Coupé

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 280                   VA
                          26P                      x = 230             y = 230                   VA
                          27B                      x = 360             y = 350                   HA
                          27I                      x = 310             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 280       y = 280             3                 VA
                          26J                   x = 280       y = 280             6                 VA
§ 22 52958




                          27H                   x = 360       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 360       y = 350            11                 HA
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    R1ECLS
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1818*..
                    Handelsbez.:    CLS-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 230                   VA
                          26B                      x = 250             y = 280                   VA
                          27I                      x = 230             y = 250                   HA
                          27B                      x = 280             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 280             8                 VA
                          26J                   x = 250       y = 280            20                 VA
§ 22 52958




                          27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
                          27F                   x = 280       y = 300            20                 HA
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 46 von 49

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     MERCEDES
                    Fahrzeugtyp:    172
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
                    Handelsbez.:    SLK / SLC

                    Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 250             y = 250                   VA
                          26B                      x = 300             y = 300                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
                          27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
                          27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 47 von 49

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     MERCEDES
                    Fahrzeugtyp:    231
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
                    Handelsbez.:    SL-Klasse

                    Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 380             y = 360                   VA
                          27I                      x = 300             y = 330                   HA
                          27B                      x = 350             y = 380                   HA
                          26P                      x = 330             y = 310                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 380       y = 360             8                 VA
                          26J                   x = 380       y = 360           13,5                VA
§ 22 52958




                          27H                   x = 350       y = 380             8                 HA
                          27F                   x = 350       y = 380           23,5                HA
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 48 von 49

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     QUATTRO
                    Fahrzeugtyp:    FY
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
                    Handelsbez.:    Q5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
§ 22 52958
             Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52958
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: MK8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     VW
                    Fahrzeugtyp:    CR
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1827*..
                    Handelsbez.:    TOUAREG

                    Variante(n):


             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 300            20                 VA
                          26N                   x = 200       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
                          27H                   x = 200       y = 200             8                 HA
§ 22 52958
						
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