Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, CHRYSLER
(USA), DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ,
QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
WS1X WS1X ohne 66,6 790 2364 10/19
WS1X WS1X ohne 66,6 815 2300 10/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 52958
Zubehör : B450L28517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes
Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes
Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment
180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; F8 erhöhtes
Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J 140 Nm; AUDI A5
235/45R18 94 11A; 21P; 51J; 54F Sportback bis MJ2016;
100 - 200 245/40R18 11A; 21P; 51G; 52J 4-türig;
245/40R18 93 11A; 21P Allradantrieb;
245 245/40R18 97 11A; 21P; 51G; 52J Frontantrieb;
M+S
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O;
77E
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes
B81 e13*2007/46*1084*.. 26N; 27B Anzugsmoment
140 Nm; Nicht A4
225/45R18 91Y 11A; 245; 248; 26B; Allroad Quattro; AUDI
26N; 27B A4 (B9) ab MJ2016;
235/45R18 94 11A; 24J; 24M; 26B; AUDI S4 (B9) ab
26N; 27B MJ2016; Kombi;
90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26N; 27B; Allradantrieb;
27H
260 225/40R18 M+S 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 M+S 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
26N; 27B; 52J 721; 725; 73C; 74A;
235/45R18 M+S 11A; 24J; 24M; 26B; 740; 76O; 77E
26N; 27B; 52J
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/45R18 95 51J; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R18 95 51J 140 Nm; AUDI A5
235/45R18 94 11A; 21P; 51J; 54F Cabrio (8T) bis
105 - 200 245/40R18 93 11A; 21P MJ2016; Allradantrieb;
105 - 245 245/40R18 11A; 21P; 51G; 52J Frontantrieb;
§ 22 52958
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/50R18 95 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes
B81 e13*2007/46*1084*.. 27F Anzugsmoment
140 Nm; A4 Allroad
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26P; Quattro ab MJ2016;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
27F 721; 725; 73C; 74A;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 740; 76O; 77E
26N; 27F
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 51J erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 94 11A; 22I; 22M; 51J; 140 Nm; AUDI S5
54F Coupé
(8T) bis MJ2016; AUDI
125 - 200 245/40R18 93 11A; 22I; 22M A5 Coupe (8T) bis
125 - 260 225/45R18 51G; 52J MJ2016; Allradantrieb;
245/40R18 11A; 22I; 22M; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O;
77E
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R18 91 51J 140 Nm; AUDI A5
Coupe
235/45R18 94 11A; 22I; 22M; 51J; (8T) bis MJ2016;
54F Frontantrieb;
245/40R18 93 11A; 22I; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/45R18 95 YBE; YBG erhöhtes
Anzugsmoment
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 95 YBF; YBI 140 Nm; A5 Coupé (B9)
235/45R18 95 YAS; YBH ab MJ2016; A5
100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 11A; 248; Sportback (B9) ab
27P MJ2016; S5 Sportback
(B9) ab MJ2016; A5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Cabrio (B9) ab
MJ2016; S5 Coupé (B9)
ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
§ 22 52958
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J erhöhtes
Anzugsmoment
B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 11A; 245; 248 140 Nm; Nur A4
255/45R18 99 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Allroad Quattro bis
MJ2015;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 11A; 26P; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 11A; 26B; 270 140 Nm; A7 Sportback;
245/45R18 96 11A; 26P; 270 Coupe; 4-türig;
255/45R18 99 11A; 26B; 270 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O;
DEÄ
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 11A; 245; 26P; 57E; erhöhtes
4G1 e13*2007/46*1147*.. 67G Anzugsmoment
140 Nm; A6; nicht A6
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26P; allroad quattro;
271; 5HI; 52J Kombi; Stufenheck;
100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
260; 271 Frontantrieb;
235/45R18 98 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
271; 52J 12A; 51A; 573; 6AZ;
235/45R18 98 11A; 245; 26P; 57E; 71K; 721; 725; 73C;
67G 74A; 740; 76O; DEÄ
235/50R18 97W 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 260; 272
245/45R18 96Y 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272
255/45R18 99 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 260; 272;
68H
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24C; 24D erhöhtes
§ 22 52958
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
255/55R18 105 11A; 24C; 24D 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
255/55R18 105 11A; 24C; 24D 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 76O
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 225/55R18 98 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes
27H Anzugsmoment
140 Nm; A6;
235/50R18 101 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine;
247; 26B; 26N; 27H Limousine;
235/50R18 97 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26B; 26N; 27H Frontantrieb;
235/55R18 100 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26N; 27H 12A; 51A; 6AZ; 71K;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26N; 27F 740; 76O; 858
255/45R18 99 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 225/55R18 98 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
235/50R18 101 11A; 248; 26N; 26P 140 Nm; A7 Sportback;
235/55R18 100 11A; 248; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 248; 26B; 26N 12A; 51A; 6AZ; 71K;
255/45R18 99 11A; 248; 26N; 26P 721; 725; 73C; 74A;
255/50R18 102 11A; 245; 248; 26B; 740; 76O
§ 22 52958
26J
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/55R18 100 11A; 26B erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R18 100 11A; 248; 26B; 27I 180 Nm;
245/55R18 103 11A; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R18 102 11A; 245; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76O
Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R18 101 11A; 21P; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
235/55R18 104 11A; 21B; 22I 180 Nm; kurzer
245/50R18 100 11A; 21B; 22I; 245; Radstand; langer
248; 260; 270 Radstand;
255/50R18 102 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb;
248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 6 von 49
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103 11A; 241; 244; 246; erhöhtes
26J; 26P; 27I Anzugsmoment
180 Nm; Q5;
245/55R18 103 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb;
245/60R18 105 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 26P; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71K;
255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26J; 27B 740; 76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : B450L28517
§ 22 52958
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 210 235/60R18 103 11A; 241; 244; 246; erhöhtes
26J; 26P; 27I Anzugsmoment
180 Nm; Q5;
245/55R18 103 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb;
245/60R18 105 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 26P; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71K;
255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26J; 27B 740; 76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 195 225/60R18 100 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 100 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 6AZ; 71K;
235/60R18 103 11A; 26N; 26P 721; 725; 73C; 74D;
245/55R18 103 11A; 245; 248; 26B; 76O
26N
255/50R18 102 11A; 245; 248; 26B;
26J; 27I
255/55R18 105 11A; 245; 248; 26B;
26J; 27I
Verkaufsbezeichnung: X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 225/60R18 100 11A; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 245; 248; 26P; 27I Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R18 103 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
245/55R18 103 11A; 244; 245; 26B; 76O
27B
Verkaufsbezeichnung: Z Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 52958
G4Z e1*2007/46*1949*.. 120 - 190 225/45R18 91 GA3; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 YBH; 57E 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 76O
Verkaufsbezeichnung: 3-er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3K e1*2007/46*2017*.. 120 - 195 225/45R18 95 GA3; 57E Allradantrieb;
235/40R18 95 TBE; 57E Heckantrieb;
235/45R18 94 YAR; YAS; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 76O; 83Z
G3K e1*2007/46*2017*.. 120 - 195 225/45R18 95 11A; 248; 5HR Allradantrieb;
235/40R18 95 11A; 248; 5HR Heckantrieb;
245/40R18 97 11A; 244; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O; 83Z
Verkaufsbezeichnung: 3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 275 225/45R18 95 GA3; 57E Allradantrieb;
235/40R18 95 TBE; 57E Heckantrieb;
235/45R18 94 YAR; YAS; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 76O; 83Z
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: 3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 275 225/45R18 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 95 11A; 248 12A; 51A; 6AZ; 71K;
245/40R18 93 11A; 244; 246 721; 725; 73C; 74D;
76O; 83Z
Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 235/45R18 97Y 11A; 248; 26P Kombilimousine;
235/50R18 97Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27H Heckantrieb;
245/45R18 GA9; 11A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
100W 26B; 26N 12A; 51A; 6AZ; 71K;
255/45R18 99W 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74D;
26N; 27H 76O
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 235/45R18 97Y 11A; 248; 26P Limousine;
235/50R18 97Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27H Heckantrieb;
245/45R18 GA9; 11A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
100W 26B; 26N 12A; 51A; 6AZ; 71K;
255/45R18 99W 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74D;
26N; 27H 76O
§ 22 52958
Verkaufsbezeichnung: 6er-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 235/50R18 101 nicht für Fzg.
245/50R18 100 Versionen /?????9??;
255/45R18 99 Allradantrieb;
255/50R18 102 11A; 245; 248; 26P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 240 235/50R18 101 11A; 248; 26P ab
e1*2007/46*0276*10;
155 - 330 245/50R18 100 11A; 244; 245; 26N; Allradantrieb;
26P Heckantrieb;
255/45R18 99 11A; 248; 26P Luftfederung;
255/50R18 102 11A; 244; 245; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O; 84F; DEM
Verkaufsbezeichnung: 8er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 245/45R18 M+S 11A; 248; 26P Gran Coupe; Cabrio;
255/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26N; Coupe;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E; 84F; DEM
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: 8er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 245/45R18 96 11A; 26P; 57E; 58N Gran Coupe; Cabrio;
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 76O; 77E; DEM
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Kit 20 bolts B27
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CROSSFIRE
§ 22 52958
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZH e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18 11A; 21P; 24J; 51G; 10B; 11G; 11H; 12A;
52J 51A; 6AZ; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76Z
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 171; 129
Zubehör : Kit 20 bolts B27
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 209; 208
Zubehör : B250L27517
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204; R1ECLS; 221; 212; 230; 231; 211; 222; 211K; 204 X;
221; R1ECLS; 172
Zubehör : B450L28517
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 129; 171; 208; 209
130 Nm für Typ : 172; 211; 211K; 230; 231
150 Nm für Typ : R1ECLS
155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment
170 Nm für Typ : 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes
Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/45R18 M+S 11A; 24C; 26B; 26J; erhöhtes
52J; 57E Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
225/45R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; 205; neue C-Klasse;
57E; 67O nur Fzg.-Breite
235/40R18 95 11A; 24C; 26B; 26J; 1839mm; Allradantrieb;
57E; 689 nicht Hybrid;
235/45R18 94 YAR; YAS; 11A; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 57E 12A; 51A; 6AZ; 71K;
245/40R18 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; 721; 725; 73C; 74A;
57E; 688 740; 76A; 76O; DEL
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 11A; 24J; 51G; 68B; Nur CLK 500; Nur CLK
§ 22 52958
68T 55 AMG; Cabrio;
Coupe;
245/35R18 88Y 11A; 22B; 5FE; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
68T 12A; 51A; 6AZ; 71K;
245/35R18 92 11A; 22B; 57F; 68T 721; 725; 729; 73C;
74A
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 225/40R18 88W 11A; 24J; 5FE Cabrio; Coupe;
245/35R18 88W 11A; 22B; 5FE; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
68T 12A; 51A; 6AZ; 71K;
100 - 200 225/40R18 88Y 11A; 24J; 5FE 721; 725; 729; 73C;
225/40R18 92 11A; 24J 74A
245/35R18 88Y 11A; 22B; 5FE; 57F;
68T
245/35R18 92 11A; 22B; 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 180 - 270 245/45R18 96 GA9; 11A; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E 12A; 51A; 6AZ; 71K;
255/45R18 99 11A; 24J; 26B; 26N; 721; 725; 73C; 74A;
57E; 68J 76A; 76O
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 180 - 270 245/45R18 96 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
255/45R18 99 11A; 24J; 26B; 26N 12A; 51A; 6AZ; 71K;
M+S
721; 725; 73C; 74A;
76O; 76Z
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC;
5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 165 235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GG; 51J 12K; 51A; 6AZ; 71K;
130 - 285 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22I; 24J; 721; 725; 729; 73C;
24M 74A
245/40R18 97 11A; 21B; 22I; 24J;
24M
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC;
5HR; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/40R18 97 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 mit erhöhtes
Radhausverbreiterung Anzugsmoment
(Flap) Serie; YAR; 11A; 170 Nm; Baureihe
24J; 26B; 26J; 27H; W213;
27P nicht E300e/E350e;
nicht E300de;
235/45R18 97 ohne Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Heckantrieb;
(Flap) Serie; YAR; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52958
24J; 248; 26B; 26J; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
27H; 27P
245/45R18 100 GA9; 11A; 22Q; 241; 721; 725; 73C; 74A;
244; 246; 247; 26B; 740; 76O; 843; DEG
26J; 27H
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 103 11A; 24J; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
245/55R18 103 11A; 24C; 248 170 Nm; GLC;
245/60R18 105 11A; 24C; 248; 26P Kombilimousine;
255/55R18 105 11A; 24C; 244; 26P Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76O; DEL
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R18 100 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
235/60R18 103 11A; 24J 170 Nm; GLC Coupé;
245/55R18 103 11A; 24J Allradantrieb;
245/60R18 105 11A; 24J; 26P Heckantrieb;
255/55R18 105 11A; 241; 246; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
265/55R18 108 11A; 24C; 26B; 26N 12A; 51A; 6AZ; 71K;
275/50R18 107 11A; 24C; 26B; 26N 721; 725; 73C; 74A;
740; 76O; DEL
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 12 von 49
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22I; Cabrio; Coupe;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
129 e1*96/27*0058*.., 140 - 170 235/40R18 631; 689 Cabrio; Heckantrieb;
F142 140 - 290 245/40R18 11A; 21M; 631; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
235 - 240 235/40R18 57E; 631; 689 12A; 51A; 6AZ; 71K;
280 - 290 235/40R18 91Y 5GM; 57E; 689 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/50R18 100 11A; 24J; 26B; 26N; erhöhtes
57E; 575 Anzugsmoment
170 Nm; ab Mj.2014
255/50R18 102 XFP; 11A; 241; 246; (Baureihe 217);
26B; 26J; 57E Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52958
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76A; 76O; DEL
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/50R18 11A; 22M; 24C; 26B; erhöhtes
222 e1*2007/46*0960*.. 26J; 51G; 575 Anzugsmoment
170 Nm; ab Mj.2013
255/50R18 102 XFP; 11A; 22L; 24C; (Baureihe 222); nicht
248; 26B; 26J AMG Sport-Paket;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 76O; DEL
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24N 12A; 51A; 6AZ; 71K;
235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22L; 721; 725; 73C; 74A
24C; 24N
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24M;
57F; 68T
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
261; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90 11A; 22L; 242; 245; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
26B; 261; 271 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91 11A; 22L; 242; 245; 74A
26B; 261; 271
245/35R18 88 11A; 22L; 248; 271;
57F; 575
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 11A; 26P ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O; 76T
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52958
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : B450L28517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 235/65R18 106 12O erhöhtes
Anzugsmoment
245/60R18 105 12O 180 Nm;
255/60R18 108 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
265/55R18 108 12A 51A; 6AZ; 71K; 721;
265/60R18 110 12A 725; 73C; 74A; 740;
285/50R18 109 11A; 12A; 24J; 248; 75I; 76O; 77E
26N; 27H
285/55R18 113 11A; 12A; 24J; 248;
26N; 27H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 52958
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
§ 22 52958
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 52958
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 52958
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
§ 22 52958
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52958
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 20 von 49
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 285/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 52958
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
(Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
§ 22 52958
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
sind, nicht zulässig.
843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
84F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398 mm
an der Hinterachse nicht zulässig.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
an der Vorderachse zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEM) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
TBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R18
§ 22 52958
Hinterachse: 285/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§ 22 52958
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
§ 22 52958
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 25 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§ 22 52958
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 26 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
§ 22 52958
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 27 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
§ 22 52958
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5, SQ5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
§ 22 52958
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
§ 22 52958
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
§ 22 52958
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 31 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
§ 22 52958
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 32 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G8C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*..
Handelsbez.: 8er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 300 8 VA
26J x = 200 y = 300 20 VA
27H x = 250 y = 350 8 HA
27F x = 250 y = 350 20 HA
§ 22 52958
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
§ 22 52958
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G6GT
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1791*..
Handelsbez.: 6er-Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 20 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 300 25 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
§ 22 52958
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 35 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
§ 22 52958
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 36 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 7L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0276*..
Handelsbez.: 7er Reihe
Variante(n): ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 270 VA
26P x = 330 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 380 y = 270 18 VA
26N x = 380 y = 270 8 VA
27F x = 270 y = 300 30 HA
27H x = 270 y = 300 8 HA
§ 22 52958
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 37 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: X-Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§ 22 52958
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 38 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G4X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*..
Handelsbez.: X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 200 y = 200 HA
27I x = 200 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
§ 22 52958
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 39 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 400 HA
27I x = 260 y = 350 HA
27U x = 240 y = 400 HA
27V x = 240 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 52958
26J x = 300 y = 350 19 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 400 28 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 40 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Variante(n): GLC
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 230 VA
26B x = 280 y = 280 VA
§ 22 52958
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 41 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
§ 22 52958
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 42 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
§ 22 52958
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 43 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
§ 22 52958
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 44 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Variante(n): GLC Coupé
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 280 VA
26P x = 230 y = 230 VA
27B x = 360 y = 350 HA
27I x = 310 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 280 3 VA
26J x = 280 y = 280 6 VA
§ 22 52958
27H x = 360 y = 350 8 HA
27F x = 360 y = 350 11 HA
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 45 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 280 8 VA
26J x = 250 y = 280 20 VA
§ 22 52958
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 20 HA
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 46 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
§ 22 52958
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 47 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
§ 22 52958
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 48 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
§ 22 52958
Gutachten 19-00308-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52958
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 14.11.2019
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Seite: 49 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: CR
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*..
Handelsbez.: TOUAREG
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 300 20 VA
26N x = 200 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 200 y = 200 8 HA
§ 22 52958