TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2021-IR-AT-AU-RR-EX-0-000554
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEILEGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0082-21-WIRD-TG
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH
D-72141 Walddorfhäslach
Art: Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ: TU31D 8x17
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 8x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum
510037541 TU31D 8x17 ET37 Ø73,1 - Ø54,1 100/5 54,1 37 535 2120 10/20
510037571 TU31D 8x17 ET37 Ø73,1 - Ø57,1 100/5 57,1 37 535 2120 10/20
510037731 TU31D 8x17 ET37 ohne 100/5 73,1 37 535 2120 10/20
510838634 TU31D 8x17 ET38 Ø73,1 - Ø63,4 108/5 63,4 38 535 2120 10/20
510838731 TU31D 8x17 ET38 ohne 108/5 73,1 38 535 2120 10/20
511035651 TU31D 8x17 ET35 Ø73,1 - Ø65,1 110/5 65,1 35 535 2120 10/20
511235571 TU31D 8x17 ET35 Ø73,1 - Ø57,1 112/5 57,1 35 520 2178 10/20
511235571 TU31D 8x17 ET35 Ø73,1 - Ø57,1 112/5 57,1 35 535 2120 10/20
511235666 TU31D 8x17 ET35 Ø73,1 - Ø66,6 112/5 66,6 35 515 2208 10/20
511235666 TU31D 8x17 ET35 Ø73,1 - Ø66,6 112/5 66,6 35 535 2120 10/20
511235731 TU31D 8x17 ET35 ohne 112/5 73,1 35 535 2120 10/20
5114340561 TU31D 8x17 ET40 Ø76,1 - Ø56,1 114,3/5 56,1 40 535 2120 10/20
5114340671 TU31D 8x17 ET40 Ø76,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 40 525 2141 10/20
5114340671 TU31D 8x17 ET40 Ø76,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 40 535 2120 10/20
5114340731 TU31D 8x17 ET40 ohne 114,3/5 73,1 40 535 2120 10/20
512035726 TU31D 8x17 ET35 ohne 120/5 72,6 35 535 2120 10/20
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH
:
: D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke : BARRACUDA
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 8 kg
I.2. Radanschluss
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 510037731:
: Außenseite : Innenseite
Handelsmarke : BARRACUDA : --
Radtyp : -- : TU31D 8x17
Radgröße : -- : 8.0 J X 17 H2
Einpreßtiefe : -- : ET37
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 10/20
Weitere Kennzeichnung : -- : VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 8x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0082-21-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
05.03.2021.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 8x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, 510037541 37 24.03.2021 liegt bei
Toyota Motor Europe NV/SA,
TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
2 AUDI, CHRYSLER (USA), SEAT, 510037571 37 24.03.2021 liegt bei
SEAT, S.A., SKODA,
VOLKSWAGEN
3 FORD, VOLVO 510838634 38 24.03.2021 liegt bei
4 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, 511035651 35 24.03.2021 liegt bei
SAAB
5 AUDI, AUDI AG, SEAT, SEAT, S.A., 511235571; 511235571 35 24.03.2021 liegt bei
SKODA, VOLKSWAGEN
6 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511235666; 511235666 35 24.03.2021 liegt bei
BMW AG, DAIMLER, DAIMLER
BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ,
Nissan International S. A.
7 FUJI HEAVY IND.(J) 5114340561 40 24.03.2021 liegt bei
8 HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, 5114340671; 5114340671 40 24.03.2021 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ),
HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA
MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor
Logistics Europe, MITSUBISHI
9 BMW, BMW AG 512035726 35 24.03.2021 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 24.03.2021
HOT
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Fahrzeughersteller AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER,
DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, Nissan
International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
511235666 TU31D 8x17 ET35 Ø73,1 - Ø66,6 66,6 515 2208 10/20
511235666 TU31D 8x17 ET35 Ø73,1 - Ø66,6 66,6 535 2120 10/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 255/45R17 98 12R A5 Coupé (B9) ab
MJ2016; A5 Sportback
(B9) ab MJ2016; A5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 77E; DC5
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Coupe (8T)
235/45R17 94 bis MJ2016;
245/45R17 95 Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 75I;
76S; 77E; DC5
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 21P; 22I; 24J; 24M AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R17 94 Limousine;
245/45R17 95 21P; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
255/45R17 98 21P; 22I; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
54F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 75I; 76S;
77E; DC5
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 255/45R17 98 12R A5 Coupé (B9) ab
MJ2016; A5 Sportback
(B9) ab MJ2016; A5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 77E; DC5
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Coupe (8T)
235/45R17 94 bis MJ2016;
245/45R17 95 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 75I; 76S;
77E; DC5
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/55R17 97 24J; 244; 26B; 26N; BMW X2 (F39);
27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
235/50R17 96 24J; 244; 26B; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K;
27B; 27H 721; 725; 73C; 74A;
235/55R17 99 24J; 244; 26B; 26J; 74P; 75I; 76S; 83H;
27B; 27H DC5
245/50R17 99 24C; 244; 26B; 26J;
27B; 27F
255/45R17 98 24J; 244; 26B; 26J;
27B; 27H
255/50R17 101 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 140 215/45R17 91 24J; 244; 247; 26P Schräghecklimousine;
225/45R17 91 24J; 244; 247; 26B; Allradantrieb;
27H Frontantrieb;
235/40R17 90 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 94 24C; 244; 247; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
27H 74P; 75I; 76S; 83H;
DC5
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/45R17 91W 241; 244; 246; 247; BMW Active Tourer
F2GT e1*2007/46*1677*.. 26J; 27H; 27V F45;
BMW Gran Tourer F46;
225/50R17 94 24C; 24D; 26J; 27F; Allradantrieb;
27V Frontantrieb;
235/45R17 94 24C; 244; 247; 26J; 10B; 11G; 11H; 11K;
27H; 27V 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; DC5
F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 140 225/45R17 91 241; 244; 246; 247; 10B; 11G; 11H; 11K;
26J; 26P; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 24C; 244; 247; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27F 74P; 75I; 76S; 83H;
235/45R17 94 24C; 244; 247; 26B; DC5
26J; 27F
245/40R17 91 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F
245/45R17 95 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/50R17 94 Allradantrieb;
235/45R17 94 Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; 83H;
861; DC5; FHI
Verkaufsbezeichnung: Cooper SE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FML2E e1*2007/46*2063*.. 75 215/45R17 87 24C; 244; 247; 26B; Schrägheck;
26N; 27B Frontantrieb; Elektro;
225/40R17 86 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K;
26J; 27B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 155 225/45R17 93 242; 244; 245; 247; MINI CLUBMAN F54;
26B; 26J; 27B; 27H Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; DC5
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 225 225/45R17 93 242; 244; 245; 247; CLUBMAN JOHN
26B; 26J; 27B; 27H COOPER
WORKS (F54); MINI
CLUBMAN F54;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; DC5
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 225 225/45R17 93 242; 244; 245; 247; CLUBMAN JOHN
26B; 26J; 27B; 27H COOPER
WORKS (F54); MINI
CLUBMAN F54;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; DC5
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 155 225/45R17 93 242; 244; 245; 247; MINI CLUBMAN F54;
26B; 26J; 27B; 27H Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; DC5
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/45R17 91W 241; 244; 246; 247; BMW Active Tourer
26J; 27H; 27V F45;
BMW Gran Tourer F46;
225/50R17 94 24C; 24D; 26J; 27F; Allradantrieb;
27V Frontantrieb;
235/45R17 94 24C; 244; 247; 26J; 10B; 11G; 11H; 11K;
27H; 27V 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; DC5
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 201; 124
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204; 204 K; 245; 204; 246; F2A; 169; 204 K; 176; 245G; 172;
117
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 124; 201
130 Nm für Typ : F2A; 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 245; 245G; 246
140 Nm für Typ : F2A
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/50R17 94 24M; 241; 246; 26B; Kombilimousine;
26J; 27B; 27H Allradantrieb;
235/45R17 94 241; 246; 248; 26B; Frontantrieb; inkl.
26J; 27B; 27H Hybrid;
245/45R17 95 24M; 241; 246; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K;
26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R17 98 24C; 244; 247; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27B; 27F 74P; 75I; 76S; 855;
DC5
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/50R17 94 241; 244; 246; 247; Limousine;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
235/45R17 94 24J; 248; 26B; 26J; Frontantrieb; inkl.
27B; 27H Hybrid;
245/45R17 95 241; 244; 246; 247; 10B; 11G; 11H; 11K;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R17 98 24C; 244; 247; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27B; 27F 74P; 75I; 76S; 855;
DC5
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 215/45R17 87 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R17 90 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 21B; 22B; 22H; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P; DC5
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/45R17 91 24J; 248; 26B; 26N; A-Klasse;
27H 10B; 11G; 11H; 11K;
66 - 160 225/45R17 91 24J; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27H 721; 725; 729; 73C;
235/40R17 90 242; 244; 245; 247; 74A; 74P; 75I; 76S;
26B; 26J; 27F DC5
235/45R17 94 242; 244; 245; 247;
26B; 26J; 27F
245/40R17 91 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F
155 - 160 215/45R17 91 24J; 248; 26B; 26N;
27H; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 24J; 248; 26B; 26N; B-Klasse ab Mj. 2011;
56G nicht Natural Gas
215/45R17 91 24J; 248; 26B; 26N Drive; nicht Electric
225/45R17 91 24J; 248; 26B; 26J; Drive; Kombi;
27H Allradantrieb;
235/40R17 90 24J; 244; 247; 26B; Frontantrieb;
26J; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R17 94 24J; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 573; 71C;
26J; 27H 71K; 721; 725; 729;
245/40R17 91 244; 247; 27H; 57F; 73C; 74A; 74P; 75I;
681; 687 76S; DC5
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/45R17 87 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R17 90 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 21P; 22B; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/45R17 91 246; 26B; 26J; 27H CLA; CLA Limousine;
225/45R17 91 24J; 24M; 26B; 26J; CLA Shooting brake;
27H Kombilimousine;
235/40R17 90 24J; 24M; 26B; 26J; Limousine;
27F Allradantrieb;
235/45R17 94 24J; 24M; 26B; 26J; 10B; 11G; 11H; 11K;
27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 91 24M; 27F; 57F; 681; 721; 725; 73C; 74A;
687 74P; 75I; 76S; DC5
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/45R17 91 24J; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
27H CLA Limousine; CLA
225/45R17 91 24J; 244; 26B; 26J; Shooting brake;
27H Kombilimousine;
235/40R17 90W 24C; 244; 247; 26B; Limousine;
26J; 27F Frontantrieb;
235/45R17 94 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K;
26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 91 244; 247; 27F; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
681; 687 74P; 75I; 76S; DC5
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/45R17 91 24J; 248; 26B; 26N CLA; nicht
225/45R17 91 24J; 244; 26B; 26J; Sportfahrwerk; CLA
27H Limousine; CLA
235/40R17 90W 24C; 244; 247; 26B; Shooting brake;
26J; 27H Kombilimousine;
235/45R17 94 24C; 244; 247; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
245/40R17 91 244; 247; 27H; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K;
681; 687 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; DC5
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/45R17 91 24J; 248; 26B; 26N; A-Klasse;
27H 10B; 11G; 11H; 11K;
66 - 160 225/45R17 91 24J; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27H 721; 725; 729; 73C;
235/40R17 90 242; 244; 245; 247; 74A; 74P; 75I; 76S;
26B; 26J; 27F DC5
235/45R17 94 242; 244; 245; 247;
26B; 26J; 27F
245/40R17 91 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F
155 - 160 215/45R17 91 24J; 248; 26B; 26N;
27H; 52J
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 248 nicht Sportfahrwerk;
225/60R17 99 248 GLA; nicht
235/55R17 99 24J; 248; 27I Fahrdynamik Paket;
235/60R17 102 24J; 248; 27I Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; DC5
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 24J; 248; 26B; 26N; B-Klasse ab Mj. 2011;
56G nicht Natural Gas
215/45R17 91 24J; 248; 26B; 26N Drive; nicht Electric
225/45R17 91 24J; 248; 26B; 26J; Drive; Kombi;
27H Allradantrieb;
235/40R17 90 24J; 244; 247; 26B; Frontantrieb;
26J; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R17 94 24J; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 573; 71C;
26J; 27H 71K; 721; 725; 729;
245/40R17 91 244; 247; 27H; 57F; 73C; 74A; 74P; 75I;
681; 687 76S; DC5
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 248; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
225/60R17 99 248; 26P; 27B; 27H nicht Offroad-
235/55R17 99 248; 26B; 26N; 27B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
27H Paket; Allradantrieb;
235/60R17 102 248; 26B; 26N; 27B; Frontantrieb;
27H 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; DC5
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 246; 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/60R17 99 246; 248; 26P; 27B; GLA; nicht
27H Fahrdynamik Paket;
235/55R17 99 24J; 248; 26B; 26N; nicht Offroad-
27B; 27H Fahrwerk;
235/60R17 102 24J; 248; 26B; 26N; Komfortfahrwerk;
27B; 27H Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; DC5
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Seite: 9 von 39
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/40R17 90 24J; 26B; 26N; 27H; bis
27I e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/45R17 91 24J; 26B; 26N; 27I Coupe; Heckantrieb;
235/40R17 90Y 24J; 26B; 26N; 27H; 10B; 11G; 11H; 11K;
27I 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 94 24J; 26B; 26N; 27H; 721; 725; 729; 73C;
27I 74A; 74P; 75I; 76S;
245/40R17 91 248; 27B; 27H; 57F; DC5
687
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/45R17 94 24J; 24M Nur Baureihe 204;
235/40R17 94 24J; 24M Limousine;
235/45R17 94 21P; 22I; 24J; 24M Heckantrieb;
245/40R17 95 22I; 24D; 57F; 687 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; DC5
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R17 94Y 24J; 248; 26B; 26N; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 687 neue C-KLASSE;
Cabrio;
225/50R17 98 24J; 248; 26B; 26J; 67T Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
235/40R17 94Y 24J; 248; 26B; 26J Allradantrieb;
235/45R17 94Y 24J; 248; 26B; 26J Heckantrieb; nicht
235/50R17 96 24C; 244; 247; 26B; Hybrid;
26J; 27H; 27I; 6BB 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R17 95Y 24J; 248; 26B; 26J; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
245/45R17 95Y 24J; 248; 26B; 26J; 27I 74P; 75I; 76S; DC5
255/45R17 98 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27H; 27I
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/40R17 95Y 248; 27I; 57F; 687 Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 245/45R17 95Y 248; 27I; 57F; 67T neue C-KLASSE;
Cabrio;
255/45R17 98 244; 247; 27H; 27I; Kombilimousine; Coupe;
57F; 6BB Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 576; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76B;
76S; DC5
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/45R17 91 24J; 248; 26B; 26N CLA; nicht
225/45R17 91 24J; 244; 26B; 26J; Sportfahrwerk; CLA
27H Limousine; CLA
235/40R17 90W 24C; 244; 247; 26B; Shooting brake;
26J; 27H Kombilimousine;
235/45R17 94 24C; 244; 247; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
245/40R17 91 244; 247; 27H; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K;
681; 687 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; DC5
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/45R17 91 24J; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
27H CLA Limousine; CLA
225/45R17 91 24J; 244; 26B; 26J; Shooting brake;
27H Kombilimousine;
235/40R17 90W 24C; 244; 247; 26B; Limousine;
26J; 27F Frontantrieb;
235/45R17 94 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K;
26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 91 244; 247; 27F; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
681; 687 74P; 75I; 76S; DC5
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700 53 - 100 215/45R17 87 22B; 24J nicht Allradantrieb;
53 - 140 215/45R17 22B; 24J; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
215/50R17-90 21B; 21M; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
54A 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17-90 21B; 21M; 22B; 24C; 74P; BEV; DC5
24M
245/40R17-91 22B; 22F; 24M; 57F;
681; 687
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
201 C750/1 53 - 122 215/40R17-83 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
225/35R17 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
631 721; 725; 73C; 74A;
245/35R17-87 22B; 24D; 57F; 57U 74P; DC5
201 C750/1, C750/2 53 - 122 215/40R17-83 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
225/35R17 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
631 721; 725; 73C; 74A;
245/35R17-87 22B; 24D; 57F; 57U 74P; DC5
201 C750/3 55 - 100 215/40R17-83 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 118 215/40R17 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
631 721; 725; 73C; 74A;
225/35R17 21B; 22B; 24D; 24J; 74P; DC5
631
245/35R17-87 22B; 24D; 57F; 57U
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
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Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 26P; 56G Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R17 91 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 26P 721; 725; 729; 73C;
235/45R17 94 26P 74A; 74P; 76S; DC5
245/40R17 91 57F; 681; 687
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 225/55R17 97 248; 26B; 26N; 27F Q30; Allradantrieb;
e5*2007/46*1030*.. 235/55R17 99 24J; 248; 26B; 26J; 27F Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
245/50R17 99 24J; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26J; 27F 721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; DC5
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R17
Hinterachse: 245/35R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83H) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit M-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht
zulässig.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
861) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
BEV) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284
mm (Dicke 22mm) an der Vorderachse zulässig.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.
FHI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers
BREMBO nicht zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: FML2E
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2063*..
Handelsbez.: Cooper SE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 215 VA
26B x = 300 y = 265 VA
27I x = 235 y = 210 HA
27B x = 285 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 285 y = 260 8 HA
27F x = 285 y = 260 10 HA
26N x = 300 y = 265 8 VA
26J x = 300 y = 265 20 VA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: F2GC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2064*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 150 y = 200 VA
26P x = 150 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 200 y = 250 30 HA
27H x = 200 y = 250 8 HA
26J x = 200 y = 250 25 VA
26N x = 200 y = 250 8 VA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1H
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*..
Handelsbez.: BMW 1ER-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 270 VA
26P x = 195 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 330 25 HA
27H x280 y = 330 8 HA
26J x245 y = 270 18 VA
26N x = 245 y = 270 8 VA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 290 8 HA
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMK
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 290 8 HA
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
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Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 6 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Radzeichnung TU31D-1780FD-20201211 11.12.2020
Technischer Bericht 366-0082-21-WIRD-TB 05.03.2021
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: TU31D 8x17
des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum:
24.03.2021
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-