Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER,
DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ, Nissan
International S. A., Ssangyong Motor Co., Ltd.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
A234A80455112 A234A PCD112A ET45 ohne 66,6 780 2254 08/20
A666 CB66,6
A234A80455112 A234A PCD112A ET45 ohne 66,6 800 2200 08/20
A666 CB66,6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 53322*04
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: A234B KBA: 53323 Lochkreis: 5x112 ET: 55
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHN
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : B13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/35R19 91 5GG; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
100 - 245 245/35R19 93 YDE; 51J Nicht A4 Allroad
Quattro; AUDI S4 bis
MJ2016; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76T; 77E; 98A; AG0
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A4 bis MJ2015;
245/35R19 93 YDE; 51J Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76T;
77E; 98A; AG0
§22 53322*04
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 51J AUDI A4 bis MJ2015;
100 - 245 245/35R19 93 YDE; 51J AUDI S4 bis MJ2016;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76T; 77E; 98A; AG0
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 5GG; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
100 - 245 245/35R19 93 YDE; 51J Nicht A4 Allroad
Quattro; AUDI S4 bis
MJ2016; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76T; 77E; 98A; AG0
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A4 bis MJ2015;
245/35R19 93 YDE; 51J Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76T;
77E; 98A; AG0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A4 bis MJ2015;
245/35R19 93 YDE; 51J Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76T;
77E; 98A; AG0
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/45R19 98 51J Nur A6 allroad
255/45R19 100 quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 765;
77E; 83J; AFY; BF1;
PDI
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 51J Nur A6 allroad
255/45R19 100 quattro;
§22 53322*04
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 765;
77E; 83J; AFY; BF1;
PDI
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248 BMW X1 (F48);
225/45R19 96 11A; 248 Allradantrieb;
235/40R19 96 11A; 248 Frontantrieb;
235/45R19 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 245; 248; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R19 93 11A; 248 BMW X2 (F39);
225/45R19 92 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 92 11A; 244 12A; 51A; 71K; 723;
235/45R19 95 11A; 244 73C; 74D
245/40R19 94 11A; 244; 26P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 225/45R19 96 12O Allradantrieb;
235/45R19 99 12R Frontantrieb; nicht
100 - 221 245/45R19 98 12N Elektro; inkl. Hybrid;
255/45R19 100 11A; 12A; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 51A; 71K; 723; 73C;
74D; 765; 83L; 854
U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 225/45R19 96 12O; 5IE Allradantrieb;
225/45R19 96 12O; 5IE Frontantrieb; Elektro;
235/45R19 99 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 102 12N 51A; 71K; 723; 73C;
255/45R19 100 11A; 12A; 246; 248; 74D; 765; 83L; 854
27I
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 225/45R19 96 124; 5IE mit M Sportpaket
68 - 104 235/45R19 99 124 Radhausverbreiterung;
245/45R19 102 124 Allradantrieb;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
§22 53322*04
74D; 765; 83L; 854
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 225/45R19 96 124 mit Standard
235/45R19 95 124 Radhausverbreiterung;
245/45R19 98 124 Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 765; 83L; 854
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 225/45R19 96 124; 5IE mit Standard
68 - 104 235/45R19 99 124 Radhausverbreiterung;
245/45R19 102 124 Allradantrieb;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 765; 83L;
854
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 225/45R19 96 124 mit M Sportpaket
235/45R19 95 124 Radhausverbreiterung;
100 - 221 245/45R19 98 124 Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 765; 83L; 854
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26P Schräghecklimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 244; 245; 26N; BMW Active Tourer
F2GT e1*2007/46*1677*.. 27U F45;
BMW Gran Tourer F46;
235/35R19 91W 11A; 24J; 244; 26N Allradantrieb;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26J; 27H; 27V 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
U2AT e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 225/40R19 93 5HA Allradantrieb;
225/45R19 96 Frontantrieb; inkl.
§22 53322*04
235/40R19 96 Hybrid;
245/35R19 93 11A; 248; 26P; 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 98 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248 BMW X1 (F48);
225/45R19 96 11A; 248 Allradantrieb;
235/40R19 96 11A; 248 Frontantrieb;
235/45R19 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 245; 248; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 244; 245; 26N; BMW Active Tourer
27U F45;
BMW Gran Tourer F46;
235/35R19 91W 11A; 24J; 244; 26N Allradantrieb;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26J; 27H; 27V 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 225 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26N; CLUBMAN JOHN
26P; 27I COOPER
WORKS (F54); MINI
235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22I; CLUBMAN F54;
24J; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 6 von 56
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 155 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26N; MINI CLUBMAN F54;
26P; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
Verkaufsbezeichnung: COOPER E, COOPER SE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM1 e1*2018/858*00347*.. 55 - 65 225/35R19 88 11A; 24J; 26P 3-türig; Frontantrieb;
235/35R19 87 11A; 24J; 248; 26P Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UMX e1*2018/858*00370*.. 68 225/45R19 96 124; 5IE mit
68 - 104 235/45R19 99 124 Radhausverbreiterung
245/45R19 102 124 (Flap) Serie;
Allradantrieb;
§22 53322*04
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 765; 83L; 854
UMX e1*2018/858*00370*.. 100 - 150 225/45R19 96 124 mit
235/45R19 95 124 Radhausverbreiterung
100 - 221 245/45R19 98 124 (Flap) Serie;
Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 765; 83L; 854
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 225 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26N; CLUBMAN JOHN
26P; 27I COOPER
WORKS (F54); MINI
235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22I; CLUBMAN F54;
24J; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 7 von 56
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 155 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26N; MINI CLUBMAN F54;
26P; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 155 225/40R19 89W 11A; 248 Allradantrieb;
225/45R19 92 11A; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 83L; BBY
FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 225 225/40R19 89W 11A; 248 Allradantrieb;
225/45R19 92 11A; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 83L; BBY;
DEG
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 53322*04
Zubehör : B13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y GAA; XFB; XFX; 5JA Baureihe W213; nicht
All Terrain; nicht
E300de; nicht E300e;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 83A; 854
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: A234B KBA: 53323 Lochkreis: 5x112 ET: 55
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R2CW; R2CS; 212; 212K
Zubehör : B13
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : B13
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 245G; 639/4; 215; R2CS; 117; 176; E2EQEW; R2CLECA;
639/5; 140; 220; 245; 204 K; F2A; 204 X; F2CLA; 204; 639/2; F2B
Zubehör : B13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 117; 176; 204; 204 K; 212K; 245;
245G
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA
150 Nm für Typ : E2EQEW; F2B; R2CLECA; R2CS; R2CW; 140; 212;
215; 220
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R19 88 11A; 26B; 26N; 5FE Limousine;
225/40R19 93 11A; 26B; 26N Allradantrieb;
§22 53322*04
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 83G
F2A e1*2007/46*1829*.. 285 - 310 245/35R19 93 AMG A45; AMG A45 S;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R19 88 11A; 26N; 26P; 5FE Kombilimousine;
225/40R19 89 11A; 26N; 26P Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 83G
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 248; 26P A-Klasse;
265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 83G
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 248; 26P; 5FE CLA; nicht
Sportfahrwerk; CLA
Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 83G
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 26B; 26J CLA; CLA Limousine;
CLA Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 83G
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 nicht Sportfahrwerk;
GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
§22 53322*04
Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 83G
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 nicht Sportfahrwerk;
GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 83G
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 248; 26B; 26J CLA; Sportfahrwerk;
CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 83G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk;
51G; 6C3 CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 83G
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 248; 26P A-Klasse;
265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 83G
245G e1*2001/116*0470*.. 265 235/35R19 91Y 11A; 26P; 27H A 45 AMG;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 83G
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 Sportfahrwerk; GLA;
nicht Offroad-
Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
§22 53322*04
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 83G
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R19 95 11A; 26P GLA-KLASSE;
235/50R19 99 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb;
245/45R19 98 11A; 246; 248; 26P Frontantrieb; inkl.
245/50R19 101 11A; 24J; 24M; 26B Hybrid;
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854; 855
F2B e1*2007/46*1909*.. 95 - 139 235/50R19 99 11A; 24J; 248; 26P EQB-Klasse; Elektro;
245/45R19 102 11A; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R19 101 11A; 22W; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
26P 73C; 74A; 854; 855
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/50R19 99 11A; 26P GLB-KLASSE;
245/45R19 98 11A; 26P Allradantrieb;
245/50R19 101 11A; 24J; 24M; 26B Frontantrieb;
255/45R19 100 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854; 855
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 225/35R19 96Y 11A; 26N; 26P B-Klasse;
225/40R19 96 11A; 26N; 26P Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
Mehrlenkerhinterachse;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854; 855
F2B e1*2007/46*1909*.. 225 235/50R19 99 11A; 26P AMG GLB 35;
245/45R19 98 Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854; 855
F2B e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 235/50R19 99 11A; 24J; 248; 26P EQA-Klasse; Elektro;
245/45R19 98 11A; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R19 101 11A; 22W; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
26P 73C; 74A; 854; 855
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P
§22 53322*04
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 57E; 58X; nicht All-Terrain;
KAHN nicht C 300 e; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76A
R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 150 235/40R19 96 5IE All-Terrain;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 57E; 58X; nicht C 300 e; nicht
KAHN C 300 e 4MATIC; nicht
C 400 e 4MATIC; nicht
C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 5FE; 670; 673 Nur Baureihe 204;
235/35R19 91Y 671; 68X Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854; 98A;
DEL
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 26P; 5FE bis
235/35R19 91 11A; 26P e1*2001/116*0431*36;
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 854;
98A; DEL
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 5FE Nur Baureihe 204; Nur
235/35R19 91 4-MATIC; Limousine;
120 - 225 235/35R19 91Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 854;
98A; DEL
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/40R19 93Y 11A; 26P; 5HA; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. KAHN Cabrio;
§22 53322*04
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854; 98A;
DEL
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 11A; 26P; 6AE; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 672; KAHN Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854; 98A;
DEL
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673 bis
235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; e1*2001/116*0457*24;
24J; 24M Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854; 98A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 13 von 56
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 854;
98A
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 285 - 310 245/35R19 95 AMG CLA 45; AMG
CLA
45S; Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 235/35R19 91 11A; 26N; 27I AMG CLA 35; Kombi;
245/35R19 93 11A; 24J; 26N; 27I Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53322*04
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R19 93 11A; 248; 26P Kombi; Limousine;
235/40R19 92 11A; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
245/35R19 93 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; inkl.
26N; 27I Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 248; 26B; 26J CLA; Sportfahrwerk;
CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 83G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 248; 26P; 5FE CLA; nicht
Sportfahrwerk; CLA
Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 83G
Verkaufsbezeichnung: CLE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 280 245/40R19 M+S 12T; 52J Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 765
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 125 - 190 245/40R19 98 12T nicht e-/de Modelle
(PHEV); Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
§22 53322*04
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 765
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X AMG-Paket;
Stufenheck;
245/35R19 93Y Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76T;
843; 854; MCV
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76T; 843; 854; MCV
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/40R19 98 GAA; 57E Baureihe W213;
E300de;
E300e; nur Limousine
Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76A; 843;
854; MCV
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93 57E; 572; 67C; 68R Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53322*04
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76A
Verkaufsbezeichnung: EQE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQEW e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 235/50R19 103 12T nicht AMG EQE 43
245/50R19 105 12A 4MATIC; Limousine;
255/45R19 104 12A Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 75I; 765
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 99 GLK-Klasse;
235/50R19 99 GDD; YDG Allradantrieb;
245/45R19 98 CF1 Heckantrieb;
255/45R19 100 CF3; GDD 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 765; 854
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/45R19 99 5JK V-Klasse; Vito; Vito
245/45R19 102 11A; 245; 248; 5LA Tourer; Vito Mixto;
ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo; EQV;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 245/40R19 98W 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
§22 53322*04
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 368 245/40R19 94Y 11A; 367; 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 367; 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/40R19 94Y 11A; 367; 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; MBN
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 235/45R19 99 5JK V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 102 11A; 245; 248; 5LA Tourer; Vito Mixto;
ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 75I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : B13
§22 53322*04
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.., 125 235/45R19 95 QX30; Allradantrieb;
e5*2007/46*1030*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 225/45R19 92 Q30; Allradantrieb;
e5*2007/46*1030*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Ssangyong Motor Co., Ltd.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : CW (Kugelbund)
Zubehör : B12
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : CW
Zubehör : B12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: Korando, Torres
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CW e8*2007/46*0360*.. 120 225/50R19 96 Torres; mit
235/50R19 99 11A; 27I Radhausverbreiterung
245/45R19 98 (Flap) Serie; nicht
255/45R19 100 11A; 27I Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 765
CW e8*2007/46*0360*.. 100 - 120 235/45R19 95 Korando; nicht
245/45R19 98 Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
§22 53322*04
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achs e, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
§22 53322*04
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22W) Es ist darauf zu achten, dass an der Hinterachse der Freiraum zwischen der Reifenlauffläche und des
Innenkotflügels (Radhausschale) im Bereich vor der Achse mindestens 10 mm beträgt. Gegebenenfalls
muss der Innenkotflügel um 20mm nachgearbeitet werden.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzus tellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53322*04
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten A nhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 53322*04
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
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werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 53322*04
Achslast von 1340kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlic hen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 53322*04
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang k leiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 53322*04
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 235/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
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765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
83J) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
Bremsscheibendurchmesser 345mm an der Vorderachse nicht zulässig.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
Vorderachse nicht zulässig!
843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
§22 53322*04
an der Vorderachse nicht zulässig.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremssc heibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
der Vorderrachse nicht zulässig.
BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
(Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
BF1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 400mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 245/45R19
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
Hinterachse: 255/45R19
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
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DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§22 53322*04
Vorderachse: 235/50R19
Hinterachse: 255/45R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAHN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse A234B KBA: 53323 Lochkreis 5x112 ET: 55
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
MCV) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 m m
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
Hinterachse: 245/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
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Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 53322*04
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 245/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R19
Hinterachse: 235/50R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: JM1
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00347*..
Handelsbez.: COOPER E, COOPER SE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53322*04
27H x = 300 y = 270 8 HA
27F x = 300 y = 270 30 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2AT
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00117*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 250 VA
26P x = 195 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 315 30 HA
§22 53322*04
27H x = 270 y = 315 8 HA
26J x = 245 y = 250 25 VA
26N x = 245 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 30 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
§22 53322*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 31 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 280 23 HA
§22 53322*04
27H x = 270 y = 280 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 32 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: U1X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X1, iX1)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 320 y = 330 HA
27I x = 270 y = 280 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 320 y = 330 15 HA
27H x = 320 y = 330 8 HA
26J x = 300 y = 250 20 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 33 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1H
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*..
Handelsbez.: BMW 1ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 330 HA
26B x = 245 y = 270 VA
26P x = 195 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53322*04
27F x = 280 y = 330 25 HA
27H x280 y = 330 8 HA
26J x245 y = 270 18 VA
26N x = 245 y = 270 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 34 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2AT
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1675*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 280 23 HA
§22 53322*04
27H x = 270 y = 280 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 35 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
§22 53322*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 36 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 290 8 HA
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 37 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMK
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 290 8 HA
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 38 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2GT
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1677*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 280 23 HA
§22 53322*04
27H x = 270 y = 280 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 39 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 40 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 280 30 HA
§22 53322*04
27H x = 280 y = 280 8 HA
26J x = 325 y = 310 30 VA
26N x = 325 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 41 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 42 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 320 18 HA
§22 53322*04
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 43 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 44 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 45 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 320 18 HA
§22 53322*04
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 46 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
§22 53322*04
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 47 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 48 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
§22 53322*04
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 320 18 HA
§22 53322*04
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 285 HA
27I x = 230 y = 235 HA
26B x = 290 y = 330 VA
26P x = 240 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 285 25 HA
27H x = 280 y = 285 8 HA
26J x = 290 y = 330 30 VA
26N x = 290 y = 330 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 450 20 VA
§22 53322*04
26N x = 300 y = 450 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 54 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
§22 53322*04
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 55 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 300 VA
26P x = 265 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 300 10 VA
§22 53322*04
26N x = 315 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 56 von 56
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Ssangyong
Fahrzeugtyp: CW
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0360*..
Handelsbez.: Korando, Torres
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 125 y = 280 HA
27B x = 125 y = 330 HA
26P x = 260 y = 250 VA
26B x = 310 y = 300 VA
§22 53322*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 53322*04
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland