Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 44
Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.,
QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
1F9C 1F9C ohne 66,7 712 2291 05/17
1F9C 1F9C ohne 66,7 745 2181 05/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
§ 22 51462*01
180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A5 Coupe (8T)
245/40R18 51G bis MJ2016;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71E; 723; 729;
73C; 74A; 76Z; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M; 51J AUDI S4 bis MJ2016;
235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; Limousine;
24M; 51J; 54F Allradantrieb;
100 - 245 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71E;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 723; 729; 73C; 74A;
24J; 24M 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M; 51G; 52J Limousine;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb;
24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; 12A; 51A; 71E; 723;
24M; 51J; 54F 729; 73C; 74A; 76O;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 77E
24J; 24M
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 44
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/45R18 95 51J; 52J AUDI A5 Cabrio (8T)
235/40R18 95 51J bis MJ2016;
235/45R18 94 51J; 54F Allradantrieb;
105 - 200 245/40R18 93 Frontantrieb;
105 - 245 245/40R18 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y 11A; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9)
235/45R18 94 11A; 26P; 27I ab MJ2016; AUDI S4
90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; (B9) ab MJ2016; Kombi;
27B Limousine;
260 225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Allradantrieb;
225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Frontantrieb;
235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24M; 51G; 52J Nicht A4 Allroad
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Quattro; AUDI S4 bis
§ 22 51462*01
24M; 5GG; 51J MJ2016; Kombi;
235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; Allradantrieb;
24M; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 573; 71E;
24J; 24M 723; 729; 73C; 74A;
76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI; 12O A5 Coupé (B9) ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 95 YAS; YBH; 12O MJ2016; A5 Sportback
100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12I (B9) ab MJ2016; S5
Sportback (B9) ab
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24M; 51G; 52J Kombi; Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 71E; 723;
235/45R18 94 11A; 21B; 22I; 24J; 729; 73C; 74A; 76O;
24M; 51J; 54F 77E
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H;
24J; 24M
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/50R18 95 A4 Allroad Quattro ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 94 MJ2016;
245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 76O; 77E
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 44
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 12A; 51J AUDI S5 Coupé (8T)
235/45R18 94 12A; 51J; 54F bis MJ2016; AUDI A5
125 - 200 245/40R18 93 12A Coupe (8T) bis MJ2016;
125 - 260 225/45R18 12T; 51G; 52J Allradantrieb;
245/40R18 12A; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76O;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 12T; 51G; 52J AUDI A5 Coupe (8T)
235/40R18 91 12A; 51J bis MJ2016;
235/45R18 94 12A; 51J; 54F Frontantrieb;
245/40R18 93 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 723; 729;
73C; 74A; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J AUDI A5 Sportback bis
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J MJ2016; 4-türig;
235/45R18 94 51J; 54F Allradantrieb;
100 - 200 245/40R18 51G; 52J Frontantrieb;
245/40R18 93 10B; 11B; 11G; 11H;
245 245/40R18 97 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71E;
M+S
723; 729; 73C; 74A;
§ 22 51462*01
76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 Quattro bis MJ2015;
255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 11A; 27I Nur A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 100 11A; 27I quattro;
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
255/45R18 99 11A; 27I 723; 73C; 74A; 75I;
255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P; 76O; 77E; DEÄ; PDI
27B
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 57E; 67G allroad quattro;
100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270 Kombi; Stufenheck;
235/45R18 98 57E; 67G Allradantrieb;
235/45R18 98 52J Frontantrieb;
235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 573; 71E;
245/45R18 96Y 11A; 270 723; 73C; 74A; 75I;
255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P; 76O; 77E; DEÄ; PDI
270; 68H
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 44
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 12O; 52J Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 12A Coupe; 4-türig;
245/45R18 96 12A Allradantrieb;
255/45R18 99 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76O;
77E; DEÄ; PDI
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 740;
75I; 76O; 77E; AA0
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes
§ 22 51462*01
Anzugsmoment
255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 740;
75I; 76O; 77E; AA0
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 740;
75I; 76O; 77E; AA0
Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R18 101 erhöhtes
Anzugsmoment
235/55R18 51G 180 Nm; kurzer
245/50R18 100 11A; 21P Radstand; langer
255/50R18 102 11A; 21P Radstand;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
740; 75I; 76O; 77E;
DEÄ; PDI
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 44
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 185 235/60R18 103 11A; 245; 248; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
245/55R18 103 11A; 24J; 248; 26N 200 Nm; Q5;
245/60R18 105 11A; 24J; 248; 26N Allradantrieb;
255/55R18 105 11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
265/55R18 108 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AZ; 71E;
26J; 26P; 27I 723; 73C; 74A; 740;
275/50R18 107 11A; 24C; 244; 247; 75I; 76O; 77E
26J; 26P; 27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 200 Nm
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 51462*01
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 185 235/60R18 103 11A; 245; 248; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
245/55R18 103 11A; 24J; 248; 26N 200 Nm; Q5;
245/60R18 105 11A; 24J; 248; 26N Allradantrieb;
255/55R18 105 11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
265/55R18 108 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AZ; 71E;
26J; 26P; 27I 723; 73C; 74A; 740;
275/50R18 107 11A; 24C; 244; 247; 75I; 76O; 77E
26J; 26P; 27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 120 - 265 235/50R18 97Y 11A; 12A; 26P Kombilimousine;
245/45R18 GA9; 12R Allradantrieb;
100W
255/45R18 99W 11A; 12A; 26P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AZ; 71E; 723;
73C; 74A; 75I; 76O;
77E; BEN
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 44
Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5L e1*2007/46*1688*.. 120 - 340 235/50R18 97Y 11A; 12A; 26P Limousine;
245/45R18 GA9; 12R Allradantrieb;
100W
255/45R18 99W 11A; 12A; 26P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AZ; 71E; 723;
73C; 74A; 75I; 76O;
77E; BEN
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 245/50R18 12O; 51G ab
e1*2007/46*0276*10;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AZ; 71E; 723;
73C; 74A; 75I; 76O;
77E; BEN
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§ 22 51462*01
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 211; 221
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W213)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 207; 245G; R1EC; 245; 211; 221; 211K; R1ES; 204 K; 212;
204; 172; 220; 222; 231; 212K; 230; 245G AMG; 204 X; 215
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 230;
231; 245; 245G; 245G AMG
150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 204 X; 215; 220; 221; 222
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 44
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26N; 27B; 27F Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71E;
26N; 27B; 27H 723; 73C; 74A; 76O;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 77E
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
225/55R18 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
§ 22 51462*01
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71E;
26N; 27B; 27F 723; 73C; 74A; 76O;
245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; 77E
26N; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 52J Kombilimousine;
225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F; 52J Allradantrieb;
235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 73C; 74A; 76O;
77E
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 44
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71E;
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 723; 73C; 74A; 76O;
77E
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 6AZ; 71E;
225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C; 723; 73C; 74A; 77E
24D
225/40R18 88 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
§ 22 51462*01
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26N; 27B; 27F Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71E;
26N; 27B; 27H 723; 73C; 74A; 76O;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 77E
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 44
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
225/55R18 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71E;
26N; 27B; 27F 723; 73C; 74A; 76O;
245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; 77E
26N; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 52J CLA Limousine; CLA
225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; Shooting brake;
26B; 26J; 27F; 52J Kombilimousine;
§ 22 51462*01
235/40R18 95W 11A; 242; 244; 245; Limousine;
247; 26B; 26J; 27F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 73C; 74A; 76O;
77E
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71E;
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 723; 73C; 74A; 76O;
77E
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204;
24M Limousine;
235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 6AZ; 71E;
68T 723; 73C; 74A; 77E
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 44
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 24M; 26B; bis
26J; 27B; 27H e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/40R18 92 11A; 24C; 248; 26B; Coupe; Heckantrieb;
26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90Y 11A; 24C; 24M; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71E;
26J; 27B; 27H 723; 729; 73C; 74A;
235/40R18 91 11A; 24C; 24M; 26B; 77E
26J; 27B; 27H
245/35R18 92 11A; 24M; 27B; 27F;
57F; 575
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26J; 67O neue C-Klasse; Cabrio;
235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine; Coupe;
26J; 27I; 6B2 Limousine;
235/45R18 94Y YAR; 11A; 24C; 244; Allradantrieb;
26B; 26J; 27I; 6B3 Heckantrieb; nicht
245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27H; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
6B4; 688 12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 73C; 74A; 76O;
77E
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205;
§ 22 51462*01
204 K e1*2001/116*0457*.. 26J neue C-Klasse;
235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine;
26J; 27I Limousine;
235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 26B; Heckantrieb; nur
26J; 27I; 5HI Hybrid;
245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 73C; 74A; 75I;
76O; 77E
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; Nur
24M 4-MATIC; Limousine;
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 6AZ; 71E;
245/35R18 11A; 22B; 24D; 51G; 723; 729; 73C; 74A;
57F; 575 77E
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 6AZ; 71E;
24D; 51G; 57F; 575 723; 729; 73C; 74A;
77E
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91Y 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 6AZ; 71E;
24D; 57F; 68T 723; 73C; 74A; 77E
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 44
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 6AZ; 71E;
255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21Q; 723; 729; 73C; 74A;
22H; 22L; 24J; 24M 77E
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
77E
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 235/45R18 94W YAR; 11A; 26B; 26N Coupé; Allradantrieb;
245/45R18 96W GA9; 11A; 245; 26B; Heckantrieb;
26N; 27P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 73C; 74A; 76O;
77E; DEG
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 245 235/45R18 97W YAR; 11A; 26B; 26N; Baureihe W213; nicht
5IM All Terrain;
235/45R18 98W YAR; 11A; 26B; 26N Allradantrieb;
245/45R18 100 GA9; 11A; 245; 26B; Heckantrieb;
26N; 27P 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51462*01
12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 73C; 74A; 75I;
76O; 77E; DEG
211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E
e1*98/14*0183*.. 63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
77E
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 6AZ; 71E;
75 - 200 225/45R18 91Y 723; 729; 73C; 74A;
235/40R18 91Y 77E
75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
75 - 285 245/40R18 93Y
211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
77E
211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E
e1*98/14*0183*.. 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
77E
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 44
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 57E; 575 Nur E 55 AMG; Nur E
e1*98/14*0183*.. 63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
76A; 77E
211 e1*2001/116*0183*.. 75 - 285 245/40R18 51G; 52J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
76Z; 77E
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 6AZ; 71E;
245/40R18 97 723; 729; 73C; 74A;
75I; 77E
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
75I; 77E
§ 22 51462*01
211K e1*2001/116*0213*.. 350 - 378 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 Nur E 55 AMG; Nur E
245/40R18 51G; 52J 63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
77E
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71E; 723; 729; 73C;
74A; 76T; 77E
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 235/45R18 97 YAR; 11A; 26B; 26N Baureihe W213;
245/45R18 100 GA9; 11A; 245; 26B; Allradantrieb;
26N; 27P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 73C; 74A; 75I;
76O; 77E; DEG
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212;
51J Stufenheck;
100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21B; 24J; 57E; Heckantrieb;
689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
76T; 77E
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 44
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21N; 21P; 22I; Coupe; Heckantrieb;
24J; 248; 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 6AZ; 71E;
24J; 248 723; 729; 73C; 74A;
125 - 215 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I; 248; 77E
5GM; 51J
245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B;
24J; 248; 5HA
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21N; 21P; 22I; Cabrio; Heckantrieb;
24J; 248; 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 6AZ; 71E;
24J; 248 723; 729; 73C; 74A;
245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 77E
24J; 248
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 11A; 24J; 57E; 67B; Kombi; Heckantrieb;
689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
75I; 76T; 77E
§ 22 51462*01
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 5BG Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71E; 723; 729; 73C;
74A; 75I; 76T; 77E
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 103 12I GLC; Kombilimousine;
245/55R18 103 11A; 12A; 24J Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AZ; 71E; 723;
73C; 74A; 76O; 77E
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R18 100 124 GLC Coupé;
235/60R18 103 124 Allradantrieb;
245/55R18 103 12A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AZ; 71E; 723;
73C; 74A; 76O; 77E
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 11A; 21P; 22I; 24C; GLK; Allradantrieb;
24D Heckantrieb;
235/55R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 6AZ; 71E;
245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 723; 73C; 74A; 76O;
24D 77E
255/45R18 99 11A; 21P; 22I; 24C;
24D
255/50R18 102 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 44
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/50R18 11A; 24J; 26P; 51G; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 575 222); nicht AMG Sport-
255/50R18 102 XFP; 11A; 22M; 241; Paket; Limousine;
246; 26N; 26P Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 6AZ;
71E; 723; 73C; 74A;
75I; 76O; 77E; MCV
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/50R18 51G; 57E; 575 ab Mj.2014 (Baureihe
217); Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 73C; 74A; 76A;
76O; 77E; MCV
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 11A; 24J bis Mj.2013 (Baureihe
245/50R18 11A; 24J 221); Allradantrieb;
100W
150 - 380 255/45R18 99Y 11A; 24J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51462*01
12A; 51A; 530; 573;
6AZ; 71E; 723; 729;
73C; 74A; 75I; 76O;
77E; MCV
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
77E
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
245/45R18 11A; 22B; 22L; 51G Länge 6158 mm; nicht
255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz;
24J; 24M Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
77E
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht
255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz;
24D Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
77E
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 44
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 26P; 260 Cabrio; Heckantrieb;
235/35R18 90 11A; 246; 26B; 260 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 246; 26B; 260 12A; 51A; 6AZ; 71E;
245/35R18 88 11A; 22M; 270; 57F; 723; 729; 73C; 74A;
575 77E
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
76O; 76T; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 51462*01
für Typ : H15 (Kugelbund)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H15
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Q30; Allradantrieb;
26N; 27F Frontantrieb;
235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 6AZ; 71E;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 723; 73C; 74A; 76O;
26J; 27F 77E
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F
H15 e11*2007/46*2977*.. 125 235/50R18 97 11A; 246; 248; 26B; QX30; Allradantrieb;
26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 6AZ; 71E;
27F 723; 73C; 74A; 77E
245/50R18 100 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27F
255/45R18 99 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27F
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 44
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§ 22 51462*01
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 44
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
§ 22 51462*01
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 44
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 51462*01
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 44
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 51462*01
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 44
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
§ 22 51462*01
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 44
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 51462*01
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 44
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
§ 22 51462*01
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 44
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51462*01
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 44
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
AA0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel 16-Zoll
(innenbelüftet), die serienmäßig auch mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nicht zulässig.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
400mm an der Vorderachse nicht zulässig.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
§ 22 51462*01
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MCV) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R18
Hinterachse: 285/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 44
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51462*01
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51462*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
§ 22 51462*01
27H x = 270 y = 400 8 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 28 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5, SQ5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
§ 22 51462*01
26N x = 250 y = 250 10 VA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 29 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
§ 22 51462*01
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 30 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
§ 22 51462*01
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 31 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
§ 22 51462*01
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 32 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
§ 22 51462*01
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 33 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
§ 22 51462*01
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 34 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
§ 22 51462*01
26N x = 320 y = 350 18 VA
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 35 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
§ 22 51462*01
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 36 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
§ 22 51462*01
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 37 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
§ 22 51462*01
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 38 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
§ 22 51462*01
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 39 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
§ 22 51462*01
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 40 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
§ 22 51462*01
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 41 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
§ 22 51462*01
27F x = 280 y = 300 30 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 42 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
§ 22 51462*01
27F x = 280 y = 270 30 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 43 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, QX30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 250 20 HA
§ 22 51462*01
27H x = 300 y = 250 8 HA
Gutachten 366-0090-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51462
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-MB4 8Jx18H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 44 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
§ 22 51462*01
26N x = 250 y = 250 10 VA