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							Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 17 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 28
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
511228666A          LK 112 A                ohne                       66,6                   680     2251    11/14
511228666A          LK 112 A                ohne                       66,6                   720     2105    11/14
511228666A          LK 112 A                ohne                       66,6                   725     2100    11/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4G2
                                           200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/50R17 94W        11A; 245; 248; 26B;       Nicht A4 Allroad
B81          e13*2007/46*1084*..                               27B                       Quattro; AUDI A4 (B9)
                                          235/45R17 94W        11A; 248; 26P; 27I        ab MJ2016; Kombi;
                                          235/50R17 96         11A; 24J; 24M; 26B;       Limousine;
                                                               26N; 27B                  Allradantrieb;
                                              245/45R17 95     11A; 245; 248; 26B;       Frontantrieb;
                                                               27B                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 195 225/50R17 94                             AUDI A5 Sportback bis
B81            e13*2007/46*1084*..              235/45R17 94                             MJ2016; 4-türig;
                                                245/45R17 95                             Allradantrieb;
                                                255/45R17 98   54F                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 180 225/50R17 94                             Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..              225/55R17 97                             Quattro bis MJ2015;
                                                235/50R17 96                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/50R17 99   11A; 245; 248             12A; 51A; 573; 71K;
                                                255/45R17 98                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S; 77E
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94        11A; 21B; 22B; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..                               24M                      Nicht A4 Allroad
                                           235/45R17 94        11A; 21P; 22I; 24J;      Quattro; Kombi;
                                                               24M                      Allradantrieb;
                                             245/45R17 95      11A; 21P; 22B; 22H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24J; 24M                 12A; 51A; 573; 71K;
                                             255/45R17 98      11A; 21B; 22B; 22H;      723; 729; 73C; 74A;
                                                               24C; 24D; 54F            76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/50R17 94                             AUDI A5 Coupe (8T)
                                               235/45R17 94                             bis MJ2016;
                                               245/45R17 95                             Frontantrieb;
                                               255/45R17 98    54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                        77E
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 225/50R17 94                             AUDI A5 Coupe (8T)
                                               235/45R17 94                             bis MJ2016;
                                               245/45R17 95                             Allradantrieb;
                                               255/45R17 98    54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94     11A; 21B; 22B; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                               24M                      Limousine;
                                             235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24J;      Frontantrieb;
                                                               24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/45R17 95      11A; 21P; 22B; 22H;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                               24J; 24M                 729; 73C; 74A; 76S;
                                             255/45R17 98      11A; 21B; 22B; 22H;      77E
                                                               24C; 24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/55R17 97    11A; 26P; 27H            A4 Allroad Quattro ab
B81            e13*2007/46*1084*..             235/50R17 96    11A; 248; 26P; 27H       MJ2016;
                                               235/55R17 99    11A; 248; 26P; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R17 98    11A; 248; 26P; 27H       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 225/50R17 94                             AUDI A5 Cabrio (8T)
                                               235/45R17 94                             bis MJ2016;
                                               245/45R17 95                             Allradantrieb;
                                               255/45R17 98    54F                      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   110 - 200 225/50R17 95    124                      A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 93Y   12N                      MJ2016; A5 Sportback
                                               235/50R17 96    12A                      (B9) ab MJ2016; A5
                                               245/45R17 95    12A                      Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                               255/45R17 98    12A                      Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                        74A; 76S; 77E
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94         11A; 21B; 22B; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..                               24M                      Kombi; Frontantrieb;
                                          235/45R17 94         11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                      12A; 51A; 71K; 723;
                                             245/45R17 95      11A; 21P; 22B; 22H;      729; 73C; 74A; 76S;
                                                               24J; 24M                 77E
                                             255/45R17 98      11A; 21B; 22B; 22H;
                                                               24C; 24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94    11A; 21B; 22B; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                               24M                      Limousine;
                                             235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                               24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/45R17 95      11A; 21P; 22B; 22H;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                               24J; 24M                 723; 729; 73C; 74A;
                                             255/45R17 98      11A; 21B; 22B; 22H;      76S; 77E
                                                               24C; 24D; 54F

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R17 96        11A; 26P                 Nur A7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R17 99        11A; 26P                 Coupe; 4-türig;
                                           245/50R17 99        11A; 26P; 270            Allradantrieb;
                                           255/45R17 98        11A; 26P                 Frontantrieb;
                                           255/50R17 101       11A; 26B; 270            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        75I; 76S; 77E; AFY
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 225/50R17 94    11A; 26P; 270; 5HI       Nur A6; nicht A6
4G1            e13*2007/46*1147*..   100 - 245 225/50R17 98    11A; 26P; 270            allroad quattro;
                                               225/55R17 97W   11A; 26P; 270            Kombi; Stufenheck;
                                               235/50R17 96Y   11A; 245; 248; 26P;      Allradantrieb;
                                                               271                      Frontantrieb;
                                             235/55R17 99      11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               271                      12A; 51A; 573; 71K;
                                             245/50R17 99      11A; 24J; 248; 26B;      723; 73C; 74A; 75I;
                                                               260; 271                 76S; 77E; AFY
                                             255/45R17 98      11A; 245; 248; 26P;
                                                               271; 67D
                                             255/50R17 101     11A; 241; 244; 246;
                                                               247; 26B; 260; 272

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17           11A; 24N; 24O; 51G       erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..           255/60R17 106     11A; 24C; 24D            200 Nm;
                                             275/55R17 109     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 740;
                                                                                        75I; 76S; PDB
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17           11A; 24N; 24O; 51G       erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             255/60R17 106     11A; 24C; 24D            200 Nm;
                                             275/55R17 109     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 740;
                                                                                        75I; 76S; PDB

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17           11A; 24N; 24O; 51G       erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             255/60R17 106     11A; 24C; 24D            200 Nm;
                                             275/55R17 109     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 740;
                                                                                        75I; 76S; PDB

Verkaufsbezeichnung:     A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   235/55R17               51G                      Schrägheck 4-türig;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                        74A; 75I; 76S; 77E;
                                                                                        AFY

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 200 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 185 235/65R17 104    11A; 245; 248; 26N       erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             245/65R17 107     11A; 24J; 244; 26N       200 Nm; Q5;
                                             255/60R17 106     11A; 241; 244; 246;      Allradantrieb;
                                                               26J; 26P; 27I            Frontantrieb;
                                             265/60R17 108     11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26J; 26P; 27I            12A; 51A; 71K; 723;
                                             275/55R17 109     11A; 24C; 244; 247;      73C; 74A; 740; 76S;
                                                               26J; 26P; 27I            PDB

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW AG
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 225/55R17 97Y                                Kombilimousine;
                                           235/50R17           11A; 248; 26P            Allradantrieb; nicht
                                           100W
                                           235/55R17 99W   11A; 248; 26P                Luftfederung;
                                           245/50R17 99W   11A; 245; 248; 26N;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           26P                          12A; 51A; 71K; 723;
                                             255/45R17 98Y 11A; 248; 26P                73C; 74A; 74D; 740;
                                                                                        75I; 76S; BEN
G5L            e1*2007/46*1688*..   120 - 265 225/55R17 97Y                             Limousine;
                                              235/50R17     11A; 248; 26P               Allradantrieb; nicht
                                              100W
                                              235/55R17 99W 11A; 248; 26P               Luftfederung;
                                              245/50R17 99W 11A; 245; 248; 26N;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26P                         12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/45R17 98Y 11A; 248; 26P               73C; 74A; 74D; 740;
                                                                                        75I; 76S; BEN

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 240 225/60R17 99        12O                      ab
                                                                                        e1*2007/46*0276*10;
                                             235/55R17 99      12O                      Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        Luftfederung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                        74A; 74D; 740; 75I;
                                                                                        76S; BEN

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 209
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 212 (Baureihe W213)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 204; 172; 212; 207; 231; 230; 245G; R1ES; R1EC; 204 K
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm für Typ : 209
                                         130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 212; 230; 231; 245G
                                         150 Nm für Typ : R1EC; R1ES
                                         150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97  11A; 246; 248; 26B;             Sportfahrwerk; GLA;
                                                        26N; 27B; 27H                   nicht Offroad-
                                          225/60R17 99  11A; 246; 248; 26B;             Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                        26N; 27B; 27F                   Paket; Allradantrieb;
                                          235/55R17 99  11A; 24J; 244; 247;             Frontantrieb;
                                                        26B; 26J; 27B; 27F              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R17 102 11A; 24J; 244; 247;             12A; 51A; 71K; 723;
                                                        26B; 26J; 27B; 27F              73C; 74A; 76S; 83G
                                          245/50R17 99  11A; 242; 244; 245;
                                                        247; 26B; 26J; 27B;
                                                        27F
                                          245/55R17 102 11A; 242; 244; 245;
                                                        247; 26B; 26J; 27B;
                                                        27F
                                          255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27B; 27F
                                          255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27B; 27F
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97  11A; 24J; 244; 26B;             nicht Sportfahrwerk;
                                                        26N; 27B; 27H                   GLA; nicht
                                          225/60R17 99  11A; 24J; 244; 26B;             Fahrdynamik Paket;
                                                        26N; 27B; 27F                   nicht Offroad-
                                          235/55R17 99  11A; 242; 244; 245;             Fahrwerk;
                                                        247; 26B; 26J; 27B;             Allradantrieb;
                                                        27F
                                          235/60R17 102 11A; 242; 244; 245;             Frontantrieb;
                                                        247; 26B; 26J; 27B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        27F
                                          245/50R17 99  11A; 24C; 244; 247;             12A; 51A; 71K; 723;
                                                        26B; 26J; 27B; 27F              73C; 74A; 76S; 83G
                                          245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27B; 27F
                                          255/50R17 101 11A; 24C; 24D; 26B;
                                                        26J; 27B; 27F
                                          255/55R17 104 11A; 24C; 24D; 26B;
                                                        26J; 27B; 27F
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97  11A; 24J; 248; 27I              nicht Sportfahrwerk;
                                          225/60R17 99  11A; 24J; 248; 27I              GLA; nicht
                                          235/55R17 99  11A; 242; 244; 245;             Fahrdynamik Paket;
                                                        247; 26P; 27H; 27I              Offroad-Fahrwerk;
                                          235/60R17 102 11A; 242; 244; 245;             Allradantrieb;
                                                        247; 26P; 27H; 27I              Frontantrieb;
                                          245/50R17 99  11A; 24C; 244; 247;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26P; 27B; 27H                   12A; 51A; 71K; 723;
                                          245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247;             73C; 74A; 76S; 83G
                                                        26P; 27B; 27H
                                          255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26N; 27B; 27F
                                          255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26N; 27B; 27F
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R17 94Y        11A; 241; 246; 248;       Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..                               26B; 26J; 27I; 687        neue C-Klasse; Cabrio;
                                          225/50R17 98         11A; 24C; 244; 247;       Kombilimousine; Coupe;
                                                               26B; 26J; 27H; 27I; 67T   Limousine;
                                             235/40R17 94Y     11A; 24C; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                               26B; 26J; 27H; 27I        Heckantrieb; nicht
                                             235/45R17 94Y     11A; 24C; 244; 247;       Hybrid;
                                                               26B; 26J; 27H; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/50R17 96      11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                               26B; 26J; 27B; 27H;       73C; 74A; 76S; DEG
                                                               6BB
                                             245/40R17 95Y     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27H; 27I
                                             245/45R17 95Y     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27H; 27I
                                             255/45R17 98      11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27B; 27H
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 225/45R17 94Y   11A; 241; 246; 248;       Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                             26B; 26J; 27I; 5HI        neue C-Klasse;
                                             225/50R17 98Y     11A; 24C; 244; 247;       Kombilimousine;
                                                               26B; 26J; 27H; 27I        Limousine;
                                             235/40R17 94Y     11A; 24C; 244; 247;       Heckantrieb; nur
                                                               26B; 26J; 27H; 27I; 5HI   Hybrid;
                                             235/45R17 94Y     11A; 24C; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26B; 26J; 27H; 27I; 5HI   12A; 51A; 71K; 723;
                                             235/50R17 96Y     11A; 24C; 244; 247;       73C; 74A; 75I; 76S;
                                                               26B; 26J; 27B; 27H        DEG
                                             245/40R17 95Y     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27H; 27I
                                             245/45R17 95Y     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27H; 27I
                                             255/45R17 98Y     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27B; 27H
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 150 235/40R17 90W    11A; 21P; 22I; 22M;       bis
                                                               24C; 24D                  e1*2001/116*0457*24;
                                     88 - 225 225/45R17 91Y    11A; 21P; 22I; 22M;       Kombi; Heckantrieb;
                                                               24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R17 94Y     11A; 21P; 22I; 22M;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                               24C; 24D; 5HI             73C; 74A; 76S; DEG
                                             235/45R17 97      11A; 21P; 22I; 22M;
                                                               24C; 24D
                                             245/40R17 91Y     11A; 22I; 22M; 24D;
                                                               57F; 687
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/45R17 91W   11A; 21P; 22I; 22M;       Nur 4-MATIC; bis
                                                               24J; 24M                  e1*2001/116*0457*24;
                                             235/40R17 94      11A; 21P; 22I; 22M;       Kombi;
                                                               24C; 24D                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 22M;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                               24C; 24D                  729; 73C; 74A; 76S;
                                             245/40R17 91W     11A; 22I; 22M; 24D;       DEG
                                                               57F; 575
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  225 - 270 225/45R17             51G                      Nur CLK 500; Nur CLK
                                         245/40R17 91          57F; 687                 55 AMG; Cabrio;
                                                                                        Coupe;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76S
209            e1*98/14*0184*..     100 - 200 225/45R17        51G                      Cabrio; Coupe;
                                              245/40R17 91     57F; 687                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 180 225/50R17 93W 11A; 24J; 26B; 26J;             Coupé; Allradantrieb;
                                                        27P                             Heckantrieb;
                                          225/55R17 97W 11A; 24J; 26B; 26J;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        27P                             12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/50R17 96W mit                             73C; 74A; 76S; DEG
                                                        Radhausverbreiterung
                                                        (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                        26B; 26J; 27H; 27P
                                          235/50R17 96W ohne
                                                        Radhausverbreiterung
                                                        (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                        248; 26B; 26J; 27H;
                                                        27P
                                          245/50R17 99W 11A; 22Q; 241; 244;
                                                        246; 247; 26B; 26J;
                                                        27H
                                          255/45R17 98W mit
                                                        Radhausverbreiterung
                                                        (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                        26B; 26J; 27H; 27P
                                          255/45R17 98W ohne
                                                        Radhausverbreiterung
                                                        (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                        248; 26B; 26J; 27H;
                                                        27P
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 225/50R17 98       11A; 24J; 26B; 26J;        Baureihe W213; nicht
                                                             27P                        All Terrain;
                                               225/55R17 101 11A; 24J; 26B; 26J;        Allradantrieb;
                                                             27P                        Heckantrieb;
                                               225/55R17 97W 11A; 24J; 26B; 26J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27P; 5IM                   12A; 51A; 71K; 723;
                                               235/50R17 100 ohne                       73C; 74A; 75I; 76S;
                                                             Radhausverbreiterung       DEG
                                                             (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                             248; 26B; 26J; 27H;
                                                             27P
                                               235/50R17 100 mit
                                                             Radhausverbreiterung
                                                             (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                             26B; 26J; 27H; 27P
                                               245/50R17 99  11A; 22Q; 241; 244;
                                                             246; 247; 26B; 26J;
                                                             27H
                                               255/45R17 98  mit
                                                             Radhausverbreiterung
                                                             (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                             26B; 26J; 27H; 27P
                                               255/45R17 98  ohne
                                                             Radhausverbreiterung
                                                             (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                             248; 26B; 26J; 27H;
                                                             27P
212            e1*2001/116*0501*..   110 - 190 225/50R17 98  11A; 24J; 26B; 26J;        Baureihe W213;
                                                             27P                        Allradantrieb;
                                               225/55R17 97  11A; 24J; 26B; 26J;        Heckantrieb;
                                                             27P                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/50R17 100 mit                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                             Radhausverbreiterung       73C; 74A; 76S; DEG
                                                             (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                             26B; 26J; 27H; 27P
                                               235/50R17 100 ohne
                                                             Radhausverbreiterung
                                                             (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                             248; 26B; 26J; 27H;
                                                             27P
                                               245/50R17 99  11A; 22Q; 241; 244;
                                                             246; 247; 26B; 26J;
                                                             27H
                                               255/45R17 98  mit
                                                             Radhausverbreiterung
                                                             (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                             26B; 26J; 27H; 27P
                                               255/45R17 98  ohne
                                                             Radhausverbreiterung
                                                             (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                             248; 26B; 26J; 27H;
                                                             27P
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 11A; 21B; 24J; 248             Baureihe W212;
                                           235/45R17 94W 11A; 21B; 24J; 248;            Stufenheck;
                                                         51J                            Heckantrieb;
                                 100 - 215 225/50R17 94Y 11A; 21B; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R17 95W 11A; 21B; 24J; 248             12A; 51A; 71K; 723;
                                 100 - 245 235/45R17 94Y 11A; 21B; 24J; 57E;            729; 73C; 74A; 76S;
                                                         57W                            DEG
                                 225 - 245 245/45R17 95Y 11A; 21B; 24J; 248
212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 150 225/50R17 94W 11A; 21B; 24J; 248             Baureihe W212;
                                 125 - 200 245/45R17 95W 11A; 21B; 24J; 248             Stufenheck;
                                 125 - 245 225/50R17 94Y 11A; 21B; 24J; 248             Allradantrieb;
                                 225 - 245 245/45R17 95Y 11A; 21B; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76S; DEG

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 11A; 21P; 22I; 248;            Coupe; Heckantrieb;
                                                         51J; 65H                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91Y 11A; 21P; 248; 51J             12A; 51A; 71K; 723;
                                           215/50R17 91Y 11A; 21N; 21P; 22I;            729; 73C; 74A; 76S
                                                         24J; 248; 51J; 56G
                                           225/45R17 91Y 11A; 21P; 22I; 24J;
                                                         248; 51J
                                           235/40R17 90Y 11A; 21N; 21P; 22I;
                                                         24J; 248; 684
                                           235/45R17 94  11A; 21N; 21P; 22I;
                                                         24J; 248; 575; 68A
                                           245/40R17 95  11A; 22B; 244; 247;
                                                         57F; 681; 687
                                 125 - 215 245/40R17 91Y 11A; 22B; 244; 247;
                                                         57F; 681; 687
                                 225 - 245 235/40R17 90Y 11A; 21N; 21P; 22I;
                                                         24J; 248
                                           235/45R17 94  11A; 21N; 21P; 22I;
                                                         24J; 248; 575
                                           245/45R17 95  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                         24J; 244; 247

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 205/50R17 89        11A; 26B; 260; 56G       Cabrio; Heckantrieb;
                                           215/45R17 87        11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 91        11A; 246; 26B; 260       12A; 51A; 71K; 723;
                                           235/40R17 90        11A; 22M; 24J; 26B;      729; 73C; 74A; 76S
                                                               260; 270
                                             235/45R17 94      11A; 22M; 24J; 26B;
                                                               260; 270
                                             245/40R17 91      11A; 22M; 270; 57F;
                                                               681; 687
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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                                                                                                  Seite: 11 von 35
Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225          225/50R17 94      12O                      ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*..              235/50R17 96      12A                      Cabrio; Heckantrieb;
                                             245/45R17 95      12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/45R17         12T; 51G; 67D            51A; 71K; 723; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : Nissan International S. A.
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : H15 (Kugelbund)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : H15
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
H15          e11*2007/46*2977*.. 125         225/55R17 97       11A; 248; 26B; 26N;     QX30; Allradantrieb;
                                                                27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/60R17 99       11A; 248; 26B; 26N;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                27F                     73C; 74A; 76S
                                             235/55R17 99       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26J; 27F
H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/55R17 97          11A; 24J; 24M; 26B;     Q30; Allradantrieb;
                                                                26J; 27F                Frontantrieb;
                                             235/55R17 99       11A; 242; 244; 245;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                247; 26B; 26J; 27F      12A; 51A; 71K; 723;
                                             245/50R17 99       11A; 24C; 244; 247;     73C; 74A; 76S
                                                                26B; 26J; 27F
                                             255/50R17 101 11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                26J; 27F

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.03.2017
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       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R17
                    Hinterachse:                        265/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R17
                    Hinterachse:                          255/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          225/50R17
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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                    Hinterachse:                          245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.03.2017
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/50R17
                     Hinterachse:                          255/45R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 230            y = 250                   VA
             26P                     x = 180            y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250           28                VA
             26N                   x = 230       y = 250            8                VA
             27F                   x = 270       y = 350           27                HA
             27H                   x = 270       y = 350            8                HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 300                   VA
             26P                     x = 250            y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300           20                VA
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 250       y = 300            8                HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 400            y = 200                   VA
             26P                     x = 350            y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200           22                VA
             26N                   x = 400       y = 200            8                VA
             27F                   x = 270       y = 400           30                HA
             27H                   x = 270       y = 400            8                HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             26J                   x = 300       y = 250           25                VA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
             27F                   x = 300       y = 350           25                HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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                                                                                                  Seite: 24 von 35

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 230            y = 300                   HA
             27I                     x = 180            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 230            y = 300                   HA
             27I                     x = 180            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 350            y = 300                   VA
             26P                     x = 300            y = 250                   VA
             27P                     x = 280            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 280            y = 240                   VA
             27B                     x = 300            y = 280                   HA
             27I                     x = 250            y = 200                   HA
             26B                     x = 350            y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340           25                VA
             26N                   x = 350       y = 340            8                VA
             27F                   x = 300       y = 280           30                HA
             27H                   x = 300       y = 280            8                HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 350            y = 300                   VA
             26P                     x = 300            y = 250                   VA
             27P                     x = 280            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 350            y = 300                   VA
             26P                     x = 300            y = 250                   VA
             27P                     x = 280            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             26P                     x = 240            y = 285                   VA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           30                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 280            y = 240                   VA
             27B                     x = 300            y = 280                   HA
             27I                     x = 250            y = 200                   HA
             26B                     x = 350            y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340           11                VA
             26N                   x = 350       y = 340            8                VA
             27F                   x = 300       y = 280           20                HA
             27H                   x = 300       y = 280            8                HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 250                   VA
             26B                     x = 300            y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             26J                   x = 300       y = 300           18                VA
             27H                   x = 280       y = 300            8                HA
             27F                   x = 280       y = 300           30                HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, QX30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                   VA
             26P                      x = 300            y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300               25               VA
             26N                   x = 350       y = 300                8               VA
             27F                   x = 300       y = 250               20               HA
             27H                   x = 300       y = 250                8               HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 250                   VA
             26P                      x = 250            y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
             26N                   x = 350       y = 250                8               VA
             26J                   x = 350       y = 250               30               VA
             27H                   x = 230       y = 220                8               HA
             27F                   x = 280       y = 270               30               HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
						
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