Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 28
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
511228666A LK 112 A ohne 66,6 680 2251 11/14
511228666A LK 112 A ohne 66,6 720 2105 11/14
511228666A LK 112 A ohne 66,6 725 2100 11/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4G2
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/50R17 94W 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 27B Quattro; AUDI A4 (B9)
235/45R17 94W 11A; 248; 26P; 27I ab MJ2016; Kombi;
235/50R17 96 11A; 24J; 24M; 26B; Limousine;
26N; 27B Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Sportback bis
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 MJ2016; 4-türig;
245/45R17 95 Allradantrieb;
255/45R17 98 54F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 225/50R17 94 Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 225/55R17 97 Quattro bis MJ2015;
235/50R17 96 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R17 99 11A; 245; 248 12A; 51A; 573; 71K;
255/45R17 98 723; 729; 73C; 74A;
76S; 77E
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24M Nicht A4 Allroad
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Quattro; Kombi;
24M Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
255/45R17 98 11A; 21B; 22B; 22H; 723; 729; 73C; 74A;
24C; 24D; 54F 76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Coupe (8T)
235/45R17 94 bis MJ2016;
245/45R17 95 Frontantrieb;
255/45R17 98 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Coupe (8T)
235/45R17 94 bis MJ2016;
245/45R17 95 Allradantrieb;
255/45R17 98 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M Limousine;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 22H; 12A; 51A; 71K; 723;
24J; 24M 729; 73C; 74A; 76S;
255/45R17 98 11A; 21B; 22B; 22H; 77E
24C; 24D; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/55R17 97 11A; 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/50R17 96 11A; 248; 26P; 27H MJ2016;
235/55R17 99 11A; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 248; 26P; 27H 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Cabrio (8T)
235/45R17 94 bis MJ2016;
245/45R17 95 Allradantrieb;
255/45R17 98 54F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 110 - 200 225/50R17 95 124 A5 Coupé (B9) ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 93Y 12N MJ2016; A5 Sportback
235/50R17 96 12A (B9) ab MJ2016; A5
245/45R17 95 12A Cabrio (B9) ab MJ2016;
255/45R17 98 12A Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 76S; 77E
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24M Kombi; Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 723;
245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 22H; 729; 73C; 74A; 76S;
24J; 24M 77E
255/45R17 98 11A; 21B; 22B; 22H;
24C; 24D; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M Limousine;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 22H; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 24M 723; 729; 73C; 74A;
255/45R17 98 11A; 21B; 22B; 22H; 76S; 77E
24C; 24D; 54F
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R17 96 11A; 26P Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R17 99 11A; 26P Coupe; 4-türig;
245/50R17 99 11A; 26P; 270 Allradantrieb;
255/45R17 98 11A; 26P Frontantrieb;
255/50R17 101 11A; 26B; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
75I; 76S; 77E; AFY
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94 11A; 26P; 270; 5HI Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98 11A; 26P; 270 allroad quattro;
225/55R17 97W 11A; 26P; 270 Kombi; Stufenheck;
235/50R17 96Y 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb;
271 Frontantrieb;
235/55R17 99 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
271 12A; 51A; 573; 71K;
245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 723; 73C; 74A; 75I;
260; 271 76S; 77E; AFY
255/45R17 98 11A; 245; 248; 26P;
271; 67D
255/50R17 101 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 260; 272
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/60R17 106 11A; 24C; 24D 200 Nm;
275/55R17 109 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
75I; 76S; PDB
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
255/60R17 106 11A; 24C; 24D 200 Nm;
275/55R17 109 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
75I; 76S; PDB
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
255/60R17 106 11A; 24C; 24D 200 Nm;
275/55R17 109 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
75I; 76S; PDB
Verkaufsbezeichnung: A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G2 e13*2007/46*1175*.. 155 235/55R17 51G Schrägheck 4-türig;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 75I; 76S; 77E;
AFY
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 200 Nm
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 185 235/65R17 104 11A; 245; 248; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
245/65R17 107 11A; 24J; 244; 26N 200 Nm; Q5;
255/60R17 106 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb;
265/60R17 108 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
275/55R17 109 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740; 76S;
26J; 26P; 27I PDB
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 5 von 35
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 120 - 265 225/55R17 97Y Kombilimousine;
235/50R17 11A; 248; 26P Allradantrieb; nicht
100W
235/55R17 99W 11A; 248; 26P Luftfederung;
245/50R17 99W 11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 12A; 51A; 71K; 723;
255/45R17 98Y 11A; 248; 26P 73C; 74A; 74D; 740;
75I; 76S; BEN
G5L e1*2007/46*1688*.. 120 - 265 225/55R17 97Y Limousine;
235/50R17 11A; 248; 26P Allradantrieb; nicht
100W
235/55R17 99W 11A; 248; 26P Luftfederung;
245/50R17 99W 11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 12A; 51A; 71K; 723;
255/45R17 98Y 11A; 248; 26P 73C; 74A; 74D; 740;
75I; 76S; BEN
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 240 225/60R17 99 12O ab
e1*2007/46*0276*10;
235/55R17 99 12O Allradantrieb;
Heckantrieb;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 74D; 740; 75I;
76S; BEN
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 209
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W213)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204; 172; 212; 207; 231; 230; 245G; R1ES; R1EC; 204 K
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 209
130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 212; 230; 231; 245G
150 Nm für Typ : R1EC; R1ES
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 6 von 35
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
225/60R17 99 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 76S; 83G
245/50R17 99 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
245/55R17 102 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
225/60R17 99 11A; 24J; 244; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
235/55R17 99 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27F
235/60R17 102 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F
245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 76S; 83G
245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R17 101 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
255/55R17 104 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/60R17 99 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
235/55R17 99 11A; 242; 244; 245; Fahrdynamik Paket;
247; 26P; 27H; 27I Offroad-Fahrwerk;
235/60R17 102 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
247; 26P; 27H; 27I Frontantrieb;
245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 723;
245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 76S; 83G
26P; 27B; 27H
255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R17 94Y 11A; 241; 246; 248; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27I; 687 neue C-Klasse; Cabrio;
225/50R17 98 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; Coupe;
26B; 26J; 27H; 27I; 67T Limousine;
235/40R17 94Y 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H; 27I Heckantrieb; nicht
235/45R17 94Y 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26J; 27B; 27H; 73C; 74A; 76S; DEG
6BB
245/40R17 95Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
245/45R17 95Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
255/45R17 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R17 94Y 11A; 241; 246; 248; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27I; 5HI neue C-Klasse;
225/50R17 98Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27H; 27I Limousine;
235/40R17 94Y 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nur
26B; 26J; 27H; 27I; 5HI Hybrid;
235/45R17 94Y 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H; 27I; 5HI 12A; 51A; 71K; 723;
235/50R17 96Y 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 75I; 76S;
26B; 26J; 27B; 27H DEG
245/40R17 95Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
245/45R17 95Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
255/45R17 98Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 150 235/40R17 90W 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24C; 24D e1*2001/116*0457*24;
88 - 225 225/45R17 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 94Y 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71K; 723;
24C; 24D; 5HI 73C; 74A; 76S; DEG
235/45R17 97 11A; 21P; 22I; 22M;
24C; 24D
245/40R17 91Y 11A; 22I; 22M; 24D;
57F; 687
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71K; 723;
24C; 24D 729; 73C; 74A; 76S;
245/40R17 91W 11A; 22I; 22M; 24D; DEG
57F; 575
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 8 von 35
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/45R17 51G Nur CLK 500; Nur CLK
245/40R17 91 57F; 687 55 AMG; Cabrio;
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 51G Cabrio; Coupe;
245/40R17 91 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 180 225/50R17 93W 11A; 24J; 26B; 26J; Coupé; Allradantrieb;
27P Heckantrieb;
225/55R17 97W 11A; 24J; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27P 12A; 51A; 71K; 723;
235/50R17 96W mit 73C; 74A; 76S; DEG
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P
235/50R17 96W ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
248; 26B; 26J; 27H;
27P
245/50R17 99W 11A; 22Q; 241; 244;
246; 247; 26B; 26J;
27H
255/45R17 98W mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P
255/45R17 98W ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
248; 26B; 26J; 27H;
27P
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 9 von 35
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 225/50R17 98 11A; 24J; 26B; 26J; Baureihe W213; nicht
27P All Terrain;
225/55R17 101 11A; 24J; 26B; 26J; Allradantrieb;
27P Heckantrieb;
225/55R17 97W 11A; 24J; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27P; 5IM 12A; 51A; 71K; 723;
235/50R17 100 ohne 73C; 74A; 75I; 76S;
Radhausverbreiterung DEG
(Flap) Serie; 11A; 24J;
248; 26B; 26J; 27H;
27P
235/50R17 100 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P
245/50R17 99 11A; 22Q; 241; 244;
246; 247; 26B; 26J;
27H
255/45R17 98 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P
255/45R17 98 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
248; 26B; 26J; 27H;
27P
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 225/50R17 98 11A; 24J; 26B; 26J; Baureihe W213;
27P Allradantrieb;
225/55R17 97 11A; 24J; 26B; 26J; Heckantrieb;
27P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 100 mit 12A; 51A; 71K; 723;
Radhausverbreiterung 73C; 74A; 76S; DEG
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P
235/50R17 100 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
248; 26B; 26J; 27H;
27P
245/50R17 99 11A; 22Q; 241; 244;
246; 247; 26B; 26J;
27H
255/45R17 98 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P
255/45R17 98 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
248; 26B; 26J; 27H;
27P
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 10 von 35
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212;
235/45R17 94W 11A; 21B; 24J; 248; Stufenheck;
51J Heckantrieb;
100 - 215 225/50R17 94Y 11A; 21B; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95W 11A; 21B; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723;
100 - 245 235/45R17 94Y 11A; 21B; 24J; 57E; 729; 73C; 74A; 76S;
57W DEG
225 - 245 245/45R17 95Y 11A; 21B; 24J; 248
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 150 225/50R17 94W 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212;
125 - 200 245/45R17 95W 11A; 21B; 24J; 248 Stufenheck;
125 - 245 225/50R17 94Y 11A; 21B; 24J; 248 Allradantrieb;
225 - 245 245/45R17 95Y 11A; 21B; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76S; DEG
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 11A; 21P; 22I; 248; Coupe; Heckantrieb;
51J; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91Y 11A; 21P; 248; 51J 12A; 51A; 71K; 723;
215/50R17 91Y 11A; 21N; 21P; 22I; 729; 73C; 74A; 76S
24J; 248; 51J; 56G
225/45R17 91Y 11A; 21P; 22I; 24J;
248; 51J
235/40R17 90Y 11A; 21N; 21P; 22I;
24J; 248; 684
235/45R17 94 11A; 21N; 21P; 22I;
24J; 248; 575; 68A
245/40R17 95 11A; 22B; 244; 247;
57F; 681; 687
125 - 215 245/40R17 91Y 11A; 22B; 244; 247;
57F; 681; 687
225 - 245 235/40R17 90Y 11A; 21N; 21P; 22I;
24J; 248
235/45R17 94 11A; 21N; 21P; 22I;
24J; 248; 575
245/45R17 95 11A; 21B; 21N; 22B;
24J; 244; 247
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 11A; 26B; 260; 56G Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 246; 26B; 260 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R17 90 11A; 22M; 24J; 26B; 729; 73C; 74A; 76S
260; 270
235/45R17 94 11A; 22M; 24J; 26B;
260; 270
245/40R17 91 11A; 22M; 270; 57F;
681; 687
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 11 von 35
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 225/50R17 94 12O ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 235/50R17 96 12A Cabrio; Heckantrieb;
245/45R17 95 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 12T; 51G; 67D 51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A; 76S
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H15 (Kugelbund)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H15
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.. 125 225/55R17 97 11A; 248; 26B; 26N; QX30; Allradantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R17 99 11A; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723;
27F 73C; 74A; 76S
235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27F
H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 24J; 24M; 26B; Q30; Allradantrieb;
26J; 27F Frontantrieb;
235/55R17 99 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 76S
26B; 26J; 27F
255/50R17 101 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
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Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
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Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
(Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 25 von 35
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 26 von 35
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 27 von 35
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 28 von 35
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 29 von 35
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 30 von 35
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 31 von 35
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 33 von 35
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, QX30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 250 20 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 34 von 35
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 08.03.2017
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Seite: 35 von 35
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA