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							                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                                   Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Fahrzeughersteller                         : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER BENZ,
                                                             DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, Nissan
                                                             International S. A.
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 44,5
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                         Kennzeichnung     in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                                   Zentrierring                               in kg      in mm     datum
                NEV1701744163 ET 44,5 PCD 112 CB 66,6               ohne                   66,6                     775      2215    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
§22 100582*00




                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : LS17D27R14


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2
                                                             140 Nm für Typ : F2
                 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/50R17                 12T; 51G                 AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                              Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                              729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                              76Z; 77E; 855; 98A;
                                                                                                              BEO; BES; DEB
                 B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/50R17               12T; 51G                 AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                              Nicht A4 Allroad
                                                                                                              Quattro; Kombi;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              51A; 573; 71A; 721;
                                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                              76S; 76Z; 77E; 855;
                                                                                                              98A; BEO; BES; DEB



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17      12T; 51G                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                         Nicht A4 Allroad
                                                                                                         Quattro; Kombi;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 573; 71A; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         76S; 76Z; 77E; 855;
                                                                                                         98A; BEO; BES; DEB
                B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   225/50R17           12T; 51G                AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                         76Z; 77E; 855; 98A;
                                                                                                         BEO; BES; DEB
                B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17            12T; 51G                AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 573; 71A; 721;
§22 100582*00




                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         76S; 76Z; 77E; 855;
                                                                                                         98A; BEO; BES; DEB
                B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   225/50R17           12T; 51G                AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                         Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                         76Z; 77E; 855; 98A;
                                                                                                         BEO; BES; DEB

                Verkaufsbezeichnung:     A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
                F2           e1*2007/46*1801*.. 110 - 150 225/55R17 97                                   A5 Limousine; A5
                                                                                                         Avant; nicht TFSi e;
                                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                         854; 855; 860; 98A;
                                                                                                         BEN; DEÄ




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                                   Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 3 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                         TFSI e
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
                F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 210 235/55R17 103                        A6 (C8); nicht A6
                                                          235/60R17 102                        Avant 50/55 TFSI e
                                                          245/55R17 102                        (C8); nicht A6 50/55
                                                          255/50R17 101                        TFSI e (C8);
                                                          255/55R17 104                        Kombilimousine;
                                                                                               Limousine;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                               76S; 854; 855; 860;
                                                                                               98A; BEN; DEÄ


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30,3 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : S17F29R14
§22 100582*00




                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Aceman E, Aceman SE, JCW Aceman E
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                JM5          e1*2018/858*00382*.. 55 - 65 205/55R17 95  124                                  Frontantrieb; Elektro;
                                                  55 - 75 195/60R17 M+S 121; 52J                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/55R17 M+S 124; 52J                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE (X2, iX2)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                U2X          e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 205/65R17         M+S     12N; 52J                mit M Sportpaket
                                                           215/60R17         M+S     12N; 52J                Radhausverbreiterung;
                                                           225/60R17         M+S     12N; 52J                Allradantrieb;
                                                           235/55R17         M+S     12N; 52J                Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 76S; 854;
                                                                                                             DEU
                U2X            e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 205/65R17 M+S          12N;   52J              mit M Sportpaket
                                                                 215/60R17 M+S       12N;   52J              Radhausverbreiterung;
                                                                 225/60R17 M+S       12N;   52J              Allradantrieb;
                                                                 235/55R17 M+S       12N;   52J              Frontantrieb; nicht
                                                                                                             Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 76S; 854;
                                                                                                             DEU




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE (X2, iX2)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                U2X          e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 205/65R17      M+S    12N; 52J                mit Standard
                                                           215/60R17      M+S    12N; 52J                Radhausverbreiterung;
                                                           225/60R17      M+S    12N; 52J                Allradantrieb;
                                                           235/55R17      M+S    12N; 52J                Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                         854; DEU
                U2X           e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 205/65R17 M+S       12N;   52J              mit Standard
                                                             215/60R17 M+S       12N;   52J              Radhausverbreiterung;
                                                             225/60R17 M+S       12N;   52J              Allradantrieb;
                                                             235/55R17 M+S       12N;   52J              Frontantrieb; nicht
                                                                                                         Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 76S; 854;
                                                                                                         DEU

                Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 140 205/50R17        93     11A; 248                Schräghecklimousine;
                                                         215/45R17        91                             Allradantrieb;
§22 100582*00




                                                         215/50R17        91     11A; 248                Frontantrieb;
                                                         225/45R17        91     11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                         854

                Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 195/55R17 M+S           11A; 248; 52J           BMW Active Tourer
                                                                                                         F45;
                F2GT          e1*2007/46*1677*..             205/50R17    93     11A;   248              BMW Gran Tourer F46;
                                                             205/55R17    91W    11A;   248; 26N         Allradantrieb;
                                                             215/50R17    91W    11A;   245; 248         Frontantrieb;
                                                             225/45R17    91W    11A;   248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/50R17    94     11A;   24J; 244; 26J;   12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                 27U                     725; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                         83L
                F2GC          e1*2007/46*2064*..     85 - 140 195/55R17   M+S    12N                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/50R17   93     12A                     51A; 71A; 721; 725;
                                                              215/50R17   91     11A; 12A; 248; 26N      73C; 74A; 76S; 854
                                                              225/45R17   91     12A




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                                     Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                     Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 5 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                UKL-L        e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 195/55R17 M+S                 11A; 248; 52J           BMW Active Tourer
                                                                                                               F45;
                                                                 205/50R17      93     11A;   248              BMW Gran Tourer F46;
                                                                 205/55R17      91W    11A;   248; 26N         Allradantrieb;
                                                                 215/50R17      91W    11A;   245; 248         Frontantrieb;
                                                                 225/45R17      91W    11A;   248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 225/50R17      94     11A;   24J; 244; 26J;   12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                       27U                     725; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                               83L


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                                             MERCEDES-BENZ
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 168
                Zubehör                                    : LS17D27R14


                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : R2CW; R2CS; R2CW; 638/2; 638; R2CS
                Zubehör                                    : LS17D27R14
§22 100582*00




                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : F2B; 639/2; 204; 639/5; 639/4; 245
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 245G
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm   für   Typ : 168
                                                             130 Nm   für   Typ : F2B; 204; 245; 245G
                                                             140 Nm   für   Typ : 638; 638/2
                                                             150 Nm   für   Typ : R2CS; R2CW
                                                             180 Nm   für   Typ : 639/2; 639/4; 639/5
                Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen  Auflagen
                168          e1*96/79*0073*..    44 - 103 205/40R17-80                 MA0; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand;
                                                                                       22F; 24C; 24D       langer Radstand;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                           725; 73C; 76C; 915;
                                                                                                           MBV




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17      88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/50R17      89                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                          215/45R17      87                              725; 73C; 74D
                                                          225/45R17      90

                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 65      205/50R17 93                                    B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                         205/55R17 91                                    electric drive; Kombi;
                                                         215/50R17 91                                    Frontantrieb;
                                                         215/55R17 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R17        51G                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                         76S; 855
                245G          e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 205/50R17 M+S        11A; 26B; 26N           CLA; CLA Limousine;
                                                                                                         CLA Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 76S;
§22 100582*00




                                                                                                         855

                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
                F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 215/65R17 99   12T                             GLB-KLASSE;
                                                          225/65R17 101  12I                             Allradantrieb;
                                                          235/60R17 102  11A; 12A; 26P                   Frontantrieb;
                                                          245/55R17 102  11A; 12A; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/55R17 104  11A; 12A; 24J; 24M;             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                         26B                             725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                         854; 855
                F2B           e1*2007/46*1909*..     70 - 165 205/55R17 95       11A; 26P                B-Klasse;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                                         se;
                                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                         inkl. Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                         854; 855




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                R2CS         e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 225/50R17 94         GCF; 57E                C 300 e; C 300 de; C
                                                                                                         300 de 4MATIC;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                         76S; 862; 97G
                R2CS          e1*2018/858*00017*.. 120 - 150 205/55R17 95        12Q; 5HR                nicht All-Terrain;
                                                               215/55R17 98      12A                     nicht C 300 e; nicht
                                                     120 - 195 225/50R17 98      12T                     C 300 de; nicht C 300
                                                                                                         de 4MATIC;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 76S; 862
                R2CW          e1*2018/858*00016*.. 120 - 150 205/55R17 95        12Q; 5HR                nicht C 300 e; nicht
                                                               215/55R17 98      12A                     C 300 e 4MATIC; nicht
                                                     120 - 195 225/50R17 98      12T                     C 400 e 4MATIC; nicht
§22 100582*00




                                                                                                         C 300 de; nicht C 300
                                                                                                         de 4MATIC; Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 76S; 862
                R2CW          e1*2018/858*00016*.. 145 - 185 225/50R17 94        GCF; 57E                C 300 e; C 300 e
                                                                                                         4MATIC; C 400 e
                                                                                                         4MATIC; C 300 de; C
                                                                                                         300 de 4MATIC;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                         76S; 862; 97G
                204           e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 225/45R17 91                                 bis
                                                                                                         e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                         76S; 76T; 83P; 854;
                                                                                                         862; 98A; DEN




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 8 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/50R17 98Y         11A; 12A; 26P           Nur Baureihe 205;
                                                                                                         Cabrio;
                                                                                                         Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; nur
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74D; 76S; 83P;
                                                                                                         854; 862; 98A; DEN

                Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
                639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 215/60R17 100      5KA                          V-Klasse; Vito; Vito
                                                         225/55R17 104                                   Tourer; Vito Mixto;
                                                         225/60R17 99       5JK                          ab
                                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                                              235/50R17 100      11A; 245; 248; 5KA      ab
                                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                                              235/55R17 103      11A; 245; 248; 5LK      ab
                                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
§22 100582*00




                                                              245/55R17 106      11A; 24J; 248           Marco Polo; EQV;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; inkl.
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                         76S

                Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 225/50R17 98          11A; 22B; 24J; 24M;     10B; 11B;   11G; 11H;
                              e9*93/81*0005*..,                                  367                     12A; 51A;   71A; 721;
                              e9*98/14*0005*..                                                           725; 73C
                638/2         e9*2001/116*0020*.., 72 - 128   225/50R17 98       11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B;   11G; 11H;
                              e9*95/54*0020*..,                                                          12A; 51A;   71A; 721;
                              e9*98/14*0020*..                                                           725; 73C




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                                   Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 9 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 215/60R17 100              5KA                     V-Klasse; Vito; Vito
                639/5        e1*2007/46*0459*..            225/55R17 104                                     Tourer; Vito Mixto;
                                                           225/60R17 99              5JK                     ab
                                                                                                             e1*2007/46*0459*06;
                                                                 235/50R17 100       11A; 245; 248; 5KA      ab
                                                                                                             e1*2007/46*0458*08;
                                                                 235/55R17 103       11A; 245; 248; 5LK      ab
                                                                                                             e1*2007/46*0457*09;
                                                                 245/55R17 106       11A; 24J; 248           Marco Polo;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             Heckantrieb; inkl.
                                                                                                             Elektro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                             76S


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Nissan International S. A.
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 28 mm
§22 100582*00




                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
                H15          e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 225/55R17 97                                      Q30; Allradantrieb;
                               e5*2007/46*1030*..                                                            Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 76S


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschlos s)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 100582*00




                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100582*00




                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 12 von 21
                27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 100582*00




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1380kg.
                5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1550kg.
                5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1600kg.
                5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1750kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad ka nn
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit Alpine Symbol nach ECE
                     R-117-Reifen.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit Alpine Symbol nach ECE R-117-Reifen
                     zulässig.
§22 100582*00




                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig!
                83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                860) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                862) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                     zulässig.
                97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulwei te des
                     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                     Hinterachse.
                98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
                     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig
                DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                DEU) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 385mm an de r
                     Vorderachse nicht zulässig.
                DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                GCF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/50R17
                                   Hinterachse:                          245/45R17
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
§22 100582*00




                     Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
                MBV) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 275 mm
                     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 15 von 21


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW
                       Fahrzeugtyp:     F2GC
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2064*..
                       Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 150              y = 200                 VA
                             26P                      x = 150              y = 200                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100582*00




                             26J                  x = 200        y = 250            25                VA
                             26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 200        y = 250            30                HA
                             27H                  x = 200        y = 250             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     BMW AG
                       Fahrzeugtyp:    F2GT
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1677*..
                       Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27U                      y = 140              y = 220                 HA
                             27V                      y = 140              y = 220                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 100582*00




                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 280            23                HA
                             27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     BMW AG
                       Fahrzeugtyp:    F2AT
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1675*..
                       Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27U                      y = 140              y = 220                 HA
                             27V                      y = 140              y = 220                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 100582*00




                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 280            23                HA
                             27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     BMW AG
                       Fahrzeugtyp:    UKL-L
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                       Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE

                       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27U                      y = 140              y = 220                 HA
                             27V                      y = 140              y = 220                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 100582*00




                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 280            23                HA
                             27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     245G
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0470*..
                       Handelsbez.:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA

                       Variante(n):     Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280              y = 330                 VA
                             26P                      x = 230              y = 280                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 280        y = 330             8                VA
§22 100582*00




                             26N                  x = 280        y = 330            30                VA
                             27F                  x = 300        y = 320            18                HA
                             27H                  x = 300        y = 320             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 20 von 21

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DB
                       Fahrzeugtyp:     F2B
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                       Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250              y = 400                 VA
                             26B                      x = 300              y = 450                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 100582*00




                             26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DB
                       Fahrzeugtyp:     F2B
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                       Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 290              y = 330                 VA
                             26P                      x = 240              y = 270                 VA
                             27B                      x = 280              y = 285                 HA
                             27I                      x = 230              y = 235                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100582*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 290        y = 330            30                VA
                             26N                  x = 290        y = 330             8                VA
                             27F                  x = 280        y = 285            25                HA
                             27H                  x = 280        y = 285             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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