Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER
BENZ, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
Nissan International S. A., QUATTRO GmbH, SSANGYONG,
VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
51122566 PCD 112 ohne 66,6 810 2391 11/16
51122566 PCD 112 ohne 66,6 850 2280 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 8R2; 8R1; 4G; 4G1; 8R
Zubehör : Serie
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : FY; B81; B8; F8; F2
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1
140 Nm für Typ : F2; F2 erhöhtes Anzugsmoment
180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 245; A5 Coupé (B9) ab
248; 26P; 27P MJ2016; A5 Sportback
265/30R20 94Y YB9; 11A; 24J; 248; (B9) ab MJ2016; S5
26P; 27H; 27P Sportback (B9) ab
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A; 740;
77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur A4 Allroad
Quattro bis MJ2015;
255/30R20 92 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
255/35R20 93 11A; 21P; 22I; 24J; 248 71A; 723; 729; 73C;
74A; 740; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad
26N; 27B; 5GA Quattro; AUDI A4 (B9)
90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4
247; 26B; 26N; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi;
27H
255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27H
265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
260 225/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
26N; 27B; 5GA; 52J 723; 73C; 74A; 740;
77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis
21P; 5GA; 51J MJ2016; 4-türig;
100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb;
51J; 54F Frontantrieb;
265/30R20 94 11A; 21B; 21N; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H;
22M; 245; 248; 54F 12A; 51A; 573; 6AZ;
71A; 723; 729; 73C;
74A; 740; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26P; A4 Allroad Quattro ab
27H MJ2016;
245/35R20 95 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A; 740;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90 11A; 22I; 22M; 51J AUDI S5 Coupé (8T)
255/30R20 92 11A; 22I; 22M; 24J; bis MJ2016; AUDI A5
51J; 54F Coupe (8T) bis MJ2016;
265/30R20 11A; 21P; 22I; 22M; Allradantrieb;
24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R20 94 11A; 21P; 22B; 22L; 12A; 51A; 573; 6AZ;
24J; 24M; 54F 71A; 723; 729; 73C;
74A; 740; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 11A; 22I; 22M; 51J AUDI A5 Coupe (8T)
255/30R20 92 11A; 22I; 22M; 24J; bis MJ2016;
51J; 54F Frontantrieb;
265/30R20 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51G 12A; 51A; 6AZ; 71A;
265/30R20 94 11A; 21P; 22B; 22L; 723; 729; 73C; 74A;
24J; 24M; 54F 740; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur A4 Allroad
Quattro bis MJ2015;
255/30R20 92 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
255/35R20 93 11A; 21P; 22I; 24J; 248 71A; 723; 729; 73C;
74A; 740; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad
26N; 27B; 5GA Quattro; AUDI A4 (B9)
90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4
247; 26B; 26N; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi;
27H
255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27H
265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
260 225/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
26N; 27B; 5GA; 52J 723; 73C; 74A; 740;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis
21P; 5GA; 51J MJ2016; 4-türig;
100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb;
51J; 54F Frontantrieb;
265/30R20 94 11A; 21B; 21N; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H;
22M; 245; 248; 54F 12A; 51A; 573; 6AZ;
71A; 723; 729; 73C;
74A; 740; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 245; A5 Coupé (B9) ab
248; 26P; 27P MJ2016; A5 Sportback
265/30R20 94Y YB9; 11A; 24J; 248; (B9) ab MJ2016; S5
26P; 27H; 27P Sportback (B9) ab
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A; 740;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Cabrio (8T)
21P; 5GA; 51J bis MJ2016;
105 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb;
51J; 54F Frontantrieb;
265/30R20 94 11A; 21B; 21N; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H;
22M; 245; 248; 54F 12A; 51A; 573; 6AZ;
71A; 723; 729; 73C;
74A; 740; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26P; A4 Allroad Quattro ab
27H MJ2016;
245/35R20 95 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A; 740;
77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 200 Nm;
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 6AZ;
71A; 723; 73C; 74A;
740; 838; PDI
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 200 Nm;
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 6AZ;
71A; 723; 73C; 74A;
740; 838; PDI
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 200 Nm;
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 6AZ;
71A; 723; 73C; 74A;
740; 838; PDI
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26B; 260; 270; A7 Sportback; S7
5GM Sportback; Coupe; 4-
255/35R20 93 11A; 26B; 260; 270; türig; Allradantrieb;
5HA Frontantrieb;
140 - 245 245/35R20 95 11A; 26B; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
140 - 331 255/35R20 97 11A; 26B; 260; 270 12A; 51A; 573; 6AZ;
265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26B; 71A; 723; 729; 73C;
260; 271; 5HI 74A; 740; AFY; DEÄ
265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;
260; 271
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 270; 52J
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 241; 244; 246; A6; nicht A6 allroad
247; 26B; 261; 273; quattro; S6; Kombi;
5HI; 67J Stufenheck;
100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; Allradantrieb;
57E; 67J; 67X Frontantrieb;
245/35R20 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 271 12A; 51A; 573; 6AZ;
100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 241; 71A; 723; 73C; 74A;
244; 246; 247; 26B; 740; AFY; DEÄ
260; 272; 5GM
255/35R20 97Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 260; 272
265/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 261; 273
275/30R20 97Y 11A; 244; 247; 273;
57F; 67X; 68U
180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 241;
244; 246; 247; 26B;
261; 273; 5HI; 67J
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
260; 271; 52J
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad
27B; 27H; 51J quattro;
255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 573; 6AZ;
255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 71A; 723; 73C; 74A;
27B; 27H 740; AFY; DEÄ
265/35R20 99 11A; 241; 246; 248;
26B; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 6 von 74
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26B; 260; 270; A7 Sportback; S7
5GM Sportback; Coupe; 4-
255/35R20 93 11A; 26B; 260; 270; türig; Allradantrieb;
5HA Frontantrieb;
140 - 245 245/35R20 95 11A; 26B; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
140 - 331 255/35R20 97 11A; 26B; 260; 270 12A; 51A; 573; 6AZ;
265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26B; 71A; 723; 729; 73C;
260; 271; 5HI 74A; 740; AFY; DEÄ
265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;
260; 271
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 270; 52J
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 241; 244; 246; A6; nicht A6 allroad
247; 26B; 261; 273; quattro; S6; Kombi;
5HI; 67J Stufenheck;
100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; Allradantrieb;
57E; 67J; 67X Frontantrieb;
245/35R20 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 271 12A; 51A; 573; 6AZ;
100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 241; 71A; 723; 73C; 74A;
244; 246; 247; 26B; 740; AFY; DEÄ
260; 272; 5GM
255/35R20 97Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 260; 272
265/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 261; 273
275/30R20 97Y 11A; 244; 247; 273;
57F; 67X; 68U
180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 241;
244; 246; 247; 26B;
261; 273; 5HI; 67J
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
260; 271; 52J
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad
27B; 27H; 51J quattro;
255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 573; 6AZ;
255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 71A; 723; 73C; 74A;
27B; 27H 740; AFY; DEÄ
265/35R20 99 11A; 241; 246; 248;
26B; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/40R20 99 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
255/35R20 97 11A; 248; 26N; 26P; 140 Nm; A7 Sportback;
5IM 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 101 11A; 248; 26N; 26P 12A; 51A; 6AZ; 71A;
265/35R20 99 11A; 248; 26B; 26N 723; 73C; 74A; 740;
275/35R20 98 11A; 245; 248; 26B; 77E
26N
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B A6; Kombilimousine;
245/40R20 99 11A; 24J; 244; 26B; Limousine;
27H; 5JK Allradantrieb;
255/35R20 97 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
247; 26B; 26N; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
5IM
255/40R20 101 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
247; 26B; 26N; 27H 723; 73C; 74A; 77E
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F; 5JK
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
275/35R20 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/45R20 100 11A; 245; 248; 26N; A6 ALLROAD
26P QUATTRO;
Allradantrieb;
245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 6AZ; 71A;
245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26B; 723; 73C; 74A; 77E
26N; 27H
255/40R20 101 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27H
255/45R20 101 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27H
265/35R20 99 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
265/40R20 100 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 101 11A; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R20 100 11A; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71A;
275/35R20 102 11A; 245; 248; 26B; 27I 723; 73C; 74A; 740;
77E
275/40R20 102 11A; 245; 248; 26B; 27I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 24J; 244; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R20 97 11A; 241; 244; 246; 180 Nm; Q5; SQ5;
26J; 26P; 27I Allradantrieb;
255/45R20 101 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
26J; 26P; 27I 723; 73C; 74A; 740;
265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247; 77E
26J; 26P; 27I
275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247;
26J; 26P; 27I
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 200 Nm;
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 6AZ;
71A; 723; 73C; 74A;
740; 838; PDI
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 24J; 244; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R20 97 11A; 241; 244; 246; 180 Nm; Q5;
26J; 26P; 27I Allradantrieb;
255/45R20 101 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
26J; 26P; 27I 723; 73C; 74A; 740;
265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247; 77E
26J; 26P; 27I
275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247;
26J; 26P; 27I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R20 94Y 11A; 24C; 244; 247; BMW X2 (F39);
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
26B; 26J; 27B; 27F 723; 73C; 74D
245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 103 11A; 26P; 57E; 6AO M SERIE; inkl. Hybrid;
255/40R20 101 11A; 26N; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
6A0; 99K 12A; 51A; 6AZ; 71A;
255/45R20 101 11A; 26N; 26P; 57E 723; 73C; 74D; 77E
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 235/45R20 100 M SERIE; inkl. Hybrid;
245/45R20 103 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 101 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 6AZ; 71A;
255/45R20 101 11A; 26N; 26P 723; 73C; 74D; 77E
265/40R20 100 11A; 245; 26B; 26N
275/40R20 102 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27I
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 235/45R20 100 5KA inkl. Hybrid;
245/45R20 103 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 101 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 6AZ; 71A;
255/45R20 101 11A; 26N; 26P 723; 73C; 74D; 77E
265/40R20 104 11A; 245; 26B; 26N
275/40R20 102 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27I
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 245/45R20 103 11A; 26P; 57E; 6AO inkl. Hybrid;
255/40R20 101 11A; 26N; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
6A0; 99K 12A; 51A; 6AZ; 71A;
255/45R20 101 11A; 26N; 26P; 57E 723; 73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 235/45R20 100 Allradantrieb;
245/45R20 99 11A; 26P Heckantrieb;
255/40R20 101 11A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R20 101 11A; 245; 26P 12A; 51A; 6AZ; 71A;
265/40R20 100 11A; 245; 26B 723; 73C; 74D; 76A;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/45R20 100 Allradantrieb;
245/45R20 99 11A; 26P; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 101 11A; 245; 26P; 6A0 12A; 51A; 6AZ; 71A;
255/45R20 101 11A; 245; 26P 723; 73C; 74D; 76A;
265/40R20 100 11A; 245; 26B 77E
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/45R20 100 11A; 248 Allradantrieb; inkl.
245/45R20 99 11A; 248; 26P; 27I; Hybrid;
6AO 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 101 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
27I; 6A0 723; 73C; 74D; 77E
255/45R20 101 11A; 245; 248; 26P; 27I
265/40R20 100 11A; 244; 245; 26B;
27B
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 235/45R20 100 11A; 248; 5KA Allradantrieb;
245/45R20 103 11A; 248; 26P; 27I; Heckantrieb; inkl.
6AO Hybrid;
255/40R20 101 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I; 6A0 12A; 51A; 6AZ; 71A;
255/45R20 101 11A; 245; 248; 26P; 27I 723; 73C; 74D; 77E
265/40R20 104 11A; 244; 245; 26B;
27B
Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/45R20 101 YBN; YCA; 57E BMW X3, BMW X4;
265/45R20 104 XF8; 11A; 245; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D; 76A;
77E
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 245/30R20 95Y YB0; 11A; 24J; 57E Allradantrieb;
255/30R20 92 DBV; YA4; 11A; 24J; Heckantrieb;
57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D; 76A
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/35R20 90 YAP; 11A; 246; 57E Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D; 76A;
77E
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/35R20 90Y YAP; 11A; 246; 5GA; Allradantrieb;
57E Heckantrieb;
255/30R20 92Y YAP; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GM; 57F 12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/30R20 92 YAP; 11A; 244; 247; Allradantrieb;
5GM; 57F Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D; 76B;
77E
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/30R20 92 GA5; 11A; 244; 247; Cabrio; Coupe; inkl.
5GM; 57F Hybrid;
265/30R20 94 XFA; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 5HI; 57F 12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D; 76B
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 245/30R20 90 11A; 244; 246; 26P Cabrio; Coupe; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/35R20 90 GA5; XFA; 57E Cabrio; Coupe; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D; 76A
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 245/35R20 95Y GAB; 11A; 245; 26B; nicht 530e/530e
26N; 5HR; 57E xDrive;
255/35R20 97Y 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26N; 27H; 99Q; 99X; Allradantrieb;
999
265/35R20 99Y 11A; 24J; 244; 247; Heckantrieb;
26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 245/35R20 95Y GAB; 11A; 245; 248; Limousine;
26B; 26N; 5HR Allradantrieb;
255/35R20 97Y 11A; 24J; 248; 26B; Heckantrieb;
26N; 27H; 99Q; 99X; 10B; 11B; 11G; 11H;
999
265/35R20 99Y 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
26B; 26J; 27H 723; 73C; 74D
390 245/35R20 95Y GAB; 11A; 245; 26B;
26N; 57E
255/35R20 93Y 11A; 24J; 26B; 26N;
57E; 99Q; 99X; 999
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE, 530e, 530 e xDrive
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 120 - 135 245/35R20 95Y 11A; 245; 26B; 26N; nur 530e/530e xDrive;
5HR Kombilimousine;
255/35R20 97Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27H; 5IM Heckantrieb;
265/35R20 99Y 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H 12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/40R20 99 GAF nicht für Fzg.
Versionen /?????9??;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 245/40R20 99 11A; 248 ab
e1*2007/46*0276*10;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/35R20 95 11A; 26P; 57E; 99Y Gran Coupe; Cabrio;
255/35R20 97 11A; 24J; 26N; 26P; Coupe;
57E; 58C 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D; 76A;
77E; 97G
G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 275/30R20 97 11A; 244; 57F; 99Y Gran Coupe; Cabrio;
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74D; 76B;
77E; 97H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; Coupé; Cabrio;
241; 244; 246; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H Heckantrieb;
255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27F; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
5GM
265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 723; 73C; 74A; 77E
244; 247; 26B; 26J;
27F
275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q;
24D; 27F; 57F
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; Baureihe W213; nicht
241; 244; 246; 247; All Terrain; nicht
26B; 26J; 27H; 5HR E300de; nicht E300e;
255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244; Allradantrieb;
247; 26B; 26J; 27F; Heckantrieb;
5GM
265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 247; 26B; 26J; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
27F; 5AP 723; 73C; 74A
110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q;
24D; 27F; 5IM; 57F
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 245/40R20 99 11A; 24J; 24M; 26B; All Terrain; Kombi;
26N; 27H; 27I; 6BN Allradantrieb;
245/40R20 99 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H; 27I; 57E; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
6BN
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 723; 73C; 74A; 77E
26B; 26J; 27B; 27F
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
57E
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 225 245/30R20 90Y 11A; 21P; 24J; 57E; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
68Z 723; 729; 73C; 74A
75 - 285 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 54A
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244; Baureihe W213; nicht
247; 26B; 26J; 27F; E300de; Allradantrieb;
5GM
110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; Heckantrieb;
241; 244; 246; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H; 5HR 12A; 51A; 6AZ; 71A;
265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 723; 73C; 74A
244; 247; 26B; 26J;
27F; 5HI
275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q;
24D; 27F; 57F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 211; 218;
230; 231; 245G; 245G AMG
150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; 204 X; 221; 222
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
26B; 26J; 27B; 27F GLA; nicht
245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad-
255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Fahrwerk;
26J; 27B; 27F Allradantrieb;
255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
26P; 27B; 27H GLA; nicht
245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk;
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F Frontantrieb;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA;
247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad-
27F
245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk; Fahrdynamik-
247; 26B; 26J; 27B; Paket; Allradantrieb;
27F
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
26B; 26J; 27B; 27F 723; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
26B; 26J; 27B; 27F GLA; nicht
245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad-
255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Fahrwerk;
26J; 27B; 27F Komfortfahrwerk;
255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb;
26J; 27B; 27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
26P; 27B; 27H GLA; nicht
245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk;
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F Frontantrieb;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA;
247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad-
27F
245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk; Fahrdynamik-
247; 26B; 26J; 27B; Paket; Allradantrieb;
27F
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
26B; 26J; 27B; 27F 723; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/30R20 95Y 11A; 24C; 26B; 26J; Nur Baureihe 205;
57E; 58E; 58F neue C-KLASSE;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A; 76A
204 e1*2001/116*0431*.. 350 - 375 245/30R20 90 YB0; 11A; 24C; 26B; Nur Baureihe 205;
26J; 57E neue C-KLASSE; ab
255/30R20 92Y YA6; 11A; 24C; 26B; e1*2001/116*0431*29;
26J; 57E nur Fzg.-Breite
1877mm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A; 76A;
77E; 864
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 16 von 74
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 350 - 375 255/30R20 92 11A; 24C; 26B; 26J; C63 AMG; ab
204 AMG e1*2001/116*0464*.. 57E; 58K e1*2001/116*0457*25;
204 K e1*2001/116*0457*.. AMG C 63;
204 K e1*2001/116*0463*.. Kombilimousine;
AMG Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A; 76A;
77E; 864; 97H
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/35R20 95 GAB; 11A; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E 12A; 51A; 6AZ; 71A;
255/35R20 97 11A; 24J; 26B; 26N; 723; 73C; 74A; 76A
57E; 68Q
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/30R20 97 GAB; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A; 76B
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/30R20 97 GAB; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A; 76B
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 245 245/30R20 90Y 11A; 245; 26B; 26N; nicht AMG Sportpaket;
5GA; 51J; 57E; 68I Kombilimousine;
120 - 300 265/30R20 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26J; 27B; 27H Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
DEG
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 245 245/30R20 90 11A; 21B; 22I; 260; nicht AMG Sportpaket;
5GA; 51J Coupe; 4-türig;
120 - 300 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22I; 245; Allradantrieb;
261; 270 Heckantrieb;
265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 261; 270 12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
DEG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; Coupé; Cabrio;
241; 244; 246; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H Heckantrieb;
255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27F; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
5GM
265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 723; 73C; 74A; 77E
244; 247; 26B; 26J;
27F
275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q;
24D; 27F; 57F
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; Baureihe W213; nicht
241; 244; 246; 247; All Terrain; nicht
26B; 26J; 27H; 5HR E300de; nicht E300e;
255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244; Allradantrieb;
247; 26B; 26J; 27F; Heckantrieb;
5GM
265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 247; 26B; 26J; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
27F; 5AP 723; 73C; 74A
110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q;
24D; 27F; 5IM; 57F
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 245/40R20 99 11A; 24J; 24M; 26B; All Terrain; Kombi;
26N; 27H; 27I; 6BN Allradantrieb;
245/40R20 99 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H; 27I; 57E; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
6BN
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 723; 73C; 74A; 77E
26B; 26J; 27B; 27F
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
57E
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 225 245/30R20 90Y 11A; 21P; 24J; 57E; 12A; 51A; 6AZ; 71A;
68Z 723; 729; 73C; 74A
75 - 285 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 54A
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244; Baureihe W213; nicht
247; 26B; 26J; 27F; E300de; Allradantrieb;
5GM
110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; Heckantrieb;
241; 244; 246; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H; 5HR 12A; 51A; 6AZ; 71A;
265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 723; 73C; 74A
244; 247; 26B; 26J;
27F; 5HI
275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q;
24D; 27F; 57F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/45R20 100 11A; 24J GLC-Klasse;
245/45R20 99 11A; 24J; 248 Kombilimousine;
255/40R20 101 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
255/45R20 101 11A; 24J; 248 Heckantrieb;
265/40R20 100 11A; 24C; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R20 104 11A; 24C; 248; 26P 12A; 51A; 6AZ; 71A;
275/40R20 102 11A; 24C; 244; 26P 723; 73C; 74A
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/40R20 101 11A; 24J GLC Coupé;
255/45R20 101 YBN; 11A; 24J Allradantrieb;
265/40R20 100 11A; 24J Heckantrieb;
265/45R20 104 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R20 102 11A; 241; 246; 26P 12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/40R20 99 11A; 245; 57E; 575 ab Mj.2014 (Baureihe
217); Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A; 76A
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/40R20 11A; 24J; 26N; 26P; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 51G; 57E; 575 222); nicht AMG Sport-
255/35R20 11A; 24C; 26B; 26N; Paket; Limousine;
51G; 57E; 575 Allradantrieb;
255/40R20 97Y XFS; 11A; 24C; 26B; Heckantrieb;
26N; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 6AZ;
71A; 723; 73C; 74A;
76A
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 22L; 242; 245; Cabrio; Heckantrieb;
26B; 261; 271; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H;
56G
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 - 320 255/30R20 92 11A; 24J; 26N; 26P ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 729; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247; Q30; Allradantrieb;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 6AZ; 71A;
723; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Korando
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CK e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 6AZ; 71A;
245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247; 723; 73C; 74A; 77E
26B; 26J; 27B; 27H
245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 310 265/45R20 104 Inkl.Hybrid;
265/50R20 107 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R20 106 12A; 51A; 6AZ; 71A;
285/45R20 112 723; 73C; 74A; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
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EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 285/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5AP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 670kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
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5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 285/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 295/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
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Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
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6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
(Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
(Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
864) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
"Akebono" an der Vorderachse nicht zulässig.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 295/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
bzw. deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/45R20
Hinterachse: 295/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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YA4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 305/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/30R20
Hinterachse: 275/30R20
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 265/45R20
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 325 y = 390 18 HA
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 41 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 42 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8, S8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 43 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B81
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 44 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 45 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
26N x = 280 y = 310 8 VA
26J x = 280 y = 310 11 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 46 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G8C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*..
Handelsbez.: BMW 8ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 350 8 HA
27F x = 250 y = 350 20 HA
26N x = 200 y = 300 8 VA
26J x = 200 y = 300 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 47 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2126*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 225 y = 255 VA
26B x = 275 y = 305 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 275 y = 305 10 VA
26N x = 275 y = 305 8 VA
27F x = 270 y = 320 30 HA
27H x = 270 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 48 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 49 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 50 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 51 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G4X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 200 y = 200 HA
27I x = 200 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 52 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 53 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 54 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 55 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Variante(n): GLC
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 230 VA
26B x = 280 y = 280 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 56 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 57 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 58 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 59 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 AMG
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0464*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 60 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 61 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Variante(n): GLC Coupé
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 280 VA
27B x = 360 y = 350 HA
26P x = 230 y = 230 VA
27I x = 310 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 280 3 VA
26J x = 280 y = 280 6 VA
27H x = 360 y = 350 8 HA
27F x = 360 y = 350 11 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 62 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 63 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K AMG
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0463*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 64 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 65 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 66 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 280 25 VA
26N x = 250 y = 280 8 VA
27F x = 280 y = 300 20 HA
27H x = 280 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 67 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 68 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 69 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 70 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 71 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 72 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 73 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00036-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.02.2021
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Seite: 74 von 74
Fahrzeug:
Hersteller: SSANGYONG
Fahrzeugtyp: CK
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0055*..
Handelsbez.: Korando
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27B x = 300 y = 270 HA
27I x = 250 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 30 VA
27H x = 300 y = 270 8 HA
27F x = 300 y = 270 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.