Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 21 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 39 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112566639 H3/ CARMANI CA 14 7016 ohne 66,6 725 2025 04/15 HD LK112 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 130 205/60R16 12Q; 51G AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/55R16 12A; 51G Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76U B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 130 205/60R16 12Q; 51G AUDI A4 bis MJ2015; 88 - 195 225/55R16 12A; 51G Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76U B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 130 205/60R16 12Q; 51G AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/55R16 12A; 51G Nicht A4 Allroad Quattro; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76U B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 130 205/60R16 12Q; 51G AUDI A4 bis MJ2015; 100 - 195 225/55R16 12A; 51G Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76U Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 21 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 195/50R16 84 11A; 24C; 244; 26Q; ab 27Q e1*2007/46*0371*10; MINI ab MJ 2014; 195/55R16 87 11A; 24C; 244; 26Q; Schräghecklimousine; 27Q 3-türig; Frontantrieb; 215/45R16 86 11A; 24C; 244; 26Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 27Q 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 100 195/65R16 M+S 11A; 248; 26N; 51G; BMW Active Tourer 52J F45; BMW Gran Tourer F46; 70 - 141 205/55R16 91W 11A; 244; 245 Allradantrieb; 205/60R16 92 11A; 244; 245 Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 24J; 244; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27U 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R16 92 11A; 24J; 244; 247 73C; 74A; 76U 225/55R16 95 11A; 24J; 244; 247; 26N; 27U Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 124; 210 K; 210; 124 C; 124 T; 168 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204; 172; 176; 204 K; 169; 246; 245; 245G; 117; 207 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 124; 124 C; 124 T; 168; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 245; 245G; 246 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 168 e1*96/79*0073*.. 44 - 92 195/50R16-84 MA0; 10N; 11A; 21B; kurzer Radstand; 22B; 22F; 24C; 24D langer Radstand; 44 - 103 205/45R16-83 MA0; 10N; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R16-82 MA0; 11A; 21B; 22B; 73C; 74A; 915 22F; 24C; 24D 103 195/50R16 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G; 52J 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 205/55R16 90 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A 225/45R16 89 11A; 22I; 24J; 24M 225/50R16 92 11A; 22B; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 21 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 90 195/55R16 91 A-Klasse; 195/60R16 89 Frontantrieb; 66 - 125 205/50R16 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 215/55R16 93 11A; 246; 248; 26N; 729; 73C; 74A; 76U 26P; 27H 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 235/50R16 95 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 135 205/50R16 91 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 205/55R16 91 11A; 26P nicht Natural Gas 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric 26N Drive; Kombi; 225/45R16 89 11A; 26P Allradantrieb; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 195/55R16 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 70 - 142 205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 205/55R16 90 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 76U 215/55R16 93 11A; 22I; 24J; 24M; 54A 225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 90 195/55R16 91 A-Klasse; 195/60R16 89 Frontantrieb; 66 - 125 205/50R16 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 215/55R16 93 11A; 246; 248; 26N; 729; 73C; 74A; 76U 26P; 27H 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 235/50R16 95 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 21 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R16 91 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 205/55R16 91 11A; 26P nicht Natural Gas 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric 26N Drive; Kombi; 225/45R16 89 11A; 26P Allradantrieb; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76U 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 125 205/55R16 91 11A; 248; 26P CLA; nicht 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; CLA 26N Limousine; CLA 225/50R16 92 11A; 24J; 244; 26B; Shooting brake; 26N; 57T Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 248; 26B; 26J CLA; Sportfahrwerk; 80 - 125 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; CLA Limousine; CLA 26J Shooting brake; 225/50R16 92 11A; 24J; 244; 26B; Kombilimousine; 26J; 27H; 57T Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 115 195/60R16 51G Nur Baureihe 204; 88 - 170 205/55R16 91 Limousine; 215/55R16 93 Heckantrieb; 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 205/55R16 91 Nur Baureihe 204; Nur 215/55R16 93 4-MATIC; Limousine; 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76U 204 e1*2001/116*0431*.. 115 195/60R16 51G Coupe; Heckantrieb; 115 - 150 205/50R16 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 215/55R16 93 11A; 26P 729; 73C; 74A; 76U 225/45R16 89Y 11A; 26P; 5FM; 685 225/50R16 92 11A; 24J; 26B; 26N; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 21 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 125 195/65R16 92 12R; 5GM; 51J Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 85 - 155 205/55R16 94 11A; 12A; 26P neue C-Klasse; 205/60R16 96 11A; 12A; 26P Kombilimousine; 215/50R16 94 11A; 12A; 26P Limousine; 215/55R16 97 11A; 12A; 26P Heckantrieb; 215/60R16 95 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 96 11A; 12A; 245; 26N; 51A; 71K; 723; 73C; 26P 74A; 76U 225/55R16 95 11A; 12A; 245; 26N; 26P 235/50R16 95 11A; 12A; 24J; 248; 26B; 26N 245/50R16 97 11A; 12A; 24J; 248; 26B; 26J 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 150 205/55R16 51G Nur 4-MATIC; bis 215/55R16 93 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 225/50R16 92W 11A; 24J; 24M Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76U 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/55R16 51G bis 215/55R16 93 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 225/50R16 92 11A; 24J; 24M Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 205/55R16 91 11A; 248; 26P CLA; nicht 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; CLA 26N Limousine; CLA 225/50R16 92 11A; 24J; 244; 26B; Shooting brake; 26N; 57T Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 248; 26B; 26J CLA; Sportfahrwerk; 80 - 125 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; CLA Limousine; CLA 26J Shooting brake; 225/50R16 92 11A; 24J; 244; 26B; Kombilimousine; 26J; 27H; 57T Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 21 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 205/55R16 89 12K Heckantrieb; 55 - 125 215/55R16 12K; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 225/50R16-92 12A; 57F; 57T 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T; 76U 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 125 215/55R16 51G Heckantrieb; 10B; 10S; 11G; 11H; 12K; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/55R16 51G Coupe; Heckantrieb; 205/60R16 96 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93Y 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R16 92Y 57T 729; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700 53 - 140 205/55R16-88 11A; 21B; 24C Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 124 D700/1 53 - 138 205/55R16-88 11A; 21B; 24C Allradantrieb; 162 205/55R16 nicht Allradantrieb; 11A; Heckantrieb; 21B; 24C; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 124 D700/2 205 205/55R16 51G Heckantrieb; 205/55R16 51J; 57E; 57T; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 11A; 21B; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 124 D700/2 55 - 132 205/55R16-88 11A; 21B; 24C nicht langer Radstand; 142 - 162 205/55R16 11A; 21B; 24C; 631 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 124 C E499 97 - 138 205/55R16-88 11A; 21B; 24C 10B; 11B; 11G; 11H; 162 205/55R16 11A; 21B; 24C; 631 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 124 C E499/1 97 - 132 205/55R16-88 11A; 21B; 24C Pkw geschlossen; 162 205/55R16 11A; 21B; 24C; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 124 C E499/1 162 205/55R16 57E; 57T; 631 Cabrio; 205/55R16 91W 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 21 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 C E499/1 100 - 110 205/55R16 63G Cabrio; 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 124 T E081 53 - 138 205/55R16 91 nicht Allradantrieb; 11A; nicht Son.Pkw- 21B; 22I; 24C; 5GG; Fahrgestelle; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16-88 nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 71K; 723; 21B; 24C; 57E; 57T 73C; 74A 124 T E081/1 55 - 145 205/55R16-88 nicht Allradantrieb; 11A; nicht Son.Pkw- 21B; 24C; 57E Fahrgestelle; 55 - 162 205/55R16 91W nicht Allradantrieb; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 21B; 22I; 24C 12A; 51A; 71K; 723; 162 205/55R16 11A; 21B; 24C; 57E; 73C; 74A 631 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 150 205/50R16 87 Cabrio; Heckantrieb; 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R16 89 729; 73C; 74A; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 21 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 21 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 21 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 21 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2er Reihe Variante(n): BMW Active Tourer F45, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 21 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2er Reihe Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 21 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 355 y = 385 18 VA 26N x = 355 y = 385 8 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 21 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 21 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 21 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 21 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 21 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 21 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50563 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 14 7016 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 21 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.