Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5112B37665 PCD 112x5 ohne 66,5 695 2251 05/16
5112B37665 PCD 112x5 ohne 66,5 725 2150 05/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4G2
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R17 94 Limousine;
245/45R17 95 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
725; 729; 73C; 74A;
74D; 740; 75I; 76S;
82U; 83G; AFW; AFY;
BES; DBS; FGC; PDB
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Kombi; Frontantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
729; 73C; 74A; 74D;
740; 75I; 76S; 82U;
83G; AFW; AFY; BES;
DBS; FGC; PDB
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/50R17 94W Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94W Quattro; AUDI A4 (B9)
235/50R17 96 11A; 26P; 27I ab MJ2016; Kombi;
245/45R17 95 Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 74D; 740;
75I; 76S; 82U; 83G;
AFW; AFY; BES; DBS;
FGC; PDB
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R17 94 Limousine;
245/45R17 95 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
729; 73C; 74A; 74D;
740; 75I; 76S; 82U;
83G; AFW; AFY; BES;
DBS; FGC; PDB
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Nicht A4 Allroad
245/45R17 95 Quattro; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
725; 729; 73C; 74A;
74D; 740; 75I; 76S;
82U; 83G; AFW; AFY;
BES; DBS; FGC; PDB
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94 12I; 5HI; 52J Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98 12I; 52J allroad quattro;
225/55R17 12I; 51G; 52J Kombi; Stufenheck;
235/50R17 96 12A; 52J Allradantrieb;
235/55R17 99 12A; 52J Frontantrieb;
245/50R17 99 11A; 12A; 270; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71E; 725;
73C; 74A; 74D; 740;
75I; 76S; 76Z; 82U;
83G; AFW; AFY; BES;
DBS; FGC; PDB
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
725; 73C; 74A; 74D;
740; 75I; 76S; 76Z;
82U; 83G; AFW; AFY;
BES; DBS; FGC; PDB
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
725; 73C; 74A; 74D;
740; 75I; 76S; 76Z;
82U; 83G; AFW; AFY;
BES; DBS; FGC; PDB
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
725; 73C; 74A; 74D;
740; 75I; 76S; 76Z;
82U; 83G; AFW; AFY;
BES; DBS; FGC; PDB
Verkaufsbezeichnung: A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G2 e13*2007/46*1175*.. 155 225/55R17 M+S 51G; 52J nur Limousine
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71E; 725; 73C;
74A; 74D; 740; 75I;
76S; 76Z; 82U; 83G;
AFW; AFY; BES; DBS;
FGC; PDB
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 31 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 205/60R17 M+S 11A; 248; 27I; 52J BMW X1 (F48);
215/55R17 M+S 11A; 244; 245; 27I; 52J Allradantrieb;
Frontantrieb;
215/60R17 M+S 11A; 244; 245; 27I; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 170 195/45R17 85W 11A; 24J; 244; 26Q; 27I ab
e1*2007/46*0371*10;
MINI F56/F57 John
205/40R17 84W 11A; 242; 244; 245; Cooper Works MJ 2014;
26Q; 27I Cabrio;
205/45R17 84W 11A; 242; 244; 245; Schräghecklimousine;
26Q; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 76S
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 242; 244; 245; Mini F55/F56/F57; ab
26Q; 27I e1*2007/46*0371*10;
205/40R17 84W 11A; 24C; 244; 26Q; Cabrio;
27I Schräghecklimousine;
205/45R17 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 3-türig; Frontantrieb;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 76S
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 110 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26B; MINI CLUBMAN; MINI
26N; 27H; 27I Clubman F54;
215/50R17 95 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27H Frontantrieb;
75 - 155 225/45R17 93 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H; 27I 12A; 51A; 71E; 725;
75 - 170 235/45R17 94 11A; 242; 244; 245; 73C; 74A; 76S
26B; 26J; 27B; 27H
170 205/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H; 27I; 52J
215/50R17 M+S 11A; 242; 244; 245;
26B; 26J; 27B; 27H;
52J
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer
26N; 27U F45;
BMW Gran Tourer F46;
205/55R17 91W 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27H; 27V Frontantrieb;
215/50R17 91W 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26N; 27U 12A; 51A; 71E; 725;
225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 247; 73C; 74A; 76S
26N; 27U
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27F; 27V
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;
247; 26N; 27U
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 210; 208; 171; 209; 170; 210 K
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Seite: 5 von 37
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 212 (Baureihe W213)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : R1ES (Kugelbund)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 212; 639/4; 204; 246; 172; 117; 207; 245G; 639/5; 211K; 215;
211; 639; 176; 204 K; 220; 639/2; 212K; 245
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 170; 171; 208; 209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 117; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212;
212K; 245; 245G; 246
150 Nm für Typ : R1ES; 215; 220; 639; 639/2; 639/4; 639/5
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26N; A-Klasse;
26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71E; 725;
215/45R17 91 11A; 248; 26P 729; 73C; 74A; 76S
66 - 160 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H
155 - 160 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H; 52J
215/45R17 91 11A; 248; 26P; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N nicht Natural Gas
215/45R17 91 11A; 248; 26N; 26P Drive; nicht Electric
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Drive; Kombi;
26N Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
725; 729; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 725;
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A
225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Seite: 6 von 37
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 nicht Sportfahrwerk;
225/55R17 97 GLA; nicht
225/60R17 99 Fahrdynamik Paket;
235/55R17 99 11A; 248 Offroad-Fahrwerk;
235/60R17 102 11A; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; CLA; nicht
26N Sportfahrwerk; CLA
215/45R17 91 11A; 246; 248; 26N; Limousine; CLA
26P Shooting brake;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26N Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011;
205/55R17 91 electric drive; Kombi;
215/50R17 91 11A; 248 Frontantrieb;
215/55R17 94 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 248 12A; 51A; 71E; 725;
729; 73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 nicht Sportfahrwerk;
225/55R17 97 11A; 248; 26P; 27I GLA; nicht
225/60R17 99 11A; 248; 26P; 27I Fahrdynamik Paket;
235/55R17 99 11A; 248; 26P; 27I nicht Offroad-
235/60R17 102 11A; 248; 26P; 27B; Fahrwerk;
27H Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 Sportfahrwerk; GLA;
225/55R17 97 11A; 26P; 27I nicht Offroad-
225/60R17 99 11A; 26P; 27I Fahrwerk; Fahrdynamik-
235/55R17 99 11A; 26P; 27I Paket; Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 26P; 27B; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N nicht Natural Gas
215/45R17 91 11A; 248; 26N; 26P Drive; nicht Electric
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Drive; Kombi;
26N Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
725; 729; 73C; 74A;
76S
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H CLA Limousine; CLA
215/45R17 91 11A; 246; 248; 26B; Shooting brake;
26J Kombilimousine;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26N; A-Klasse;
26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71E; 725;
215/45R17 91 11A; 248; 26P 729; 73C; 74A; 76S
66 - 160 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H
155 - 160 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H; 52J
215/45R17 91 11A; 248; 26P; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/45R17 91 11A; 26B; 26J; 27H CLA; CLA Limousine;
235/45R17 94 11A; 246; 26B; 26J; CLA Shooting brake;
27H Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Coupe; nicht Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb; 11A; 26N; neue C-Klasse; Cabrio;
26P Kombilimousine; Coupe;
215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Limousine;
Allradantrieb; 11A; 24J; Allradantrieb;
248; 26B; 26N Heckantrieb; nicht
215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Hybrid;
Allradantrieb; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 26B; 26N 12A; 51A; 71E; 725;
85 - 245 225/50R17 98 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 76S
26N; 67T
235/45R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B;
26N
235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 6BB
245/45R17 95Y 11A; 24J; 248; 26B;
26N
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur
235/45R17 94 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
729; 73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 26P bis
235/45R17 94 11A; 24J; 26B; 26N; 27I e1*2001/116*0431*36;
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
729; 73C; 74A; 76S
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/50R17 98Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26N neue C-Klasse;
235/45R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26N; 5HI Limousine;
235/50R17 96Y 11A; 24J; 248; 26B; Heckantrieb; nur
26J Hybrid;
245/45R17 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N 12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 75I; 76S
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/45R17 94 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W 11A; 24J; 24M Nur 4-MATIC; bis
235/45R17 94 11A; 21P; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
729; 73C; 74A; 76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/45R17 91Y 11A; 24J; 24M bis
235/45R17 97 11A; 21P; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H CLA Limousine; CLA
215/45R17 91 11A; 246; 248; 26B; Shooting brake;
26J Kombilimousine;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; CLA; nicht
26N Sportfahrwerk; CLA
215/45R17 91 11A; 246; 248; 26N; Limousine; CLA
26P Shooting brake;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26N Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 12T; 51G Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 725; 729;
73C; 74A; 76S
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/45R17 12T; 51G Nur CLK 500; Nur CLK
55 AMG; Cabrio;
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 725; 729;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 225/55R17 97 11A; 21B; 22L 10B; 10S; 11B; 11G;
245/50R17 99 11A; 21B; 22L; 24M 11H; 12A; 51A; 71E;
725; 729; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 225/50R17 98 11A; 12A; 26P Baureihe W213; nicht
225/55R17 101 11A; 12A; 26P All Terrain;
225/55R17 97 11A; 12A; 26P; 5IM Allradantrieb;
235/50R17 100 11A; 12A; 26N; 26P Heckantrieb;
245/50R17 99 11A; 12A; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 725; 73C;
74A; 75I; 76S; 83C
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte
215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb;
55 - 125 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 165 235/45R17 10N; 51G 12A; 51A; 71E; 725;
130 - 165 225/45R17 91W 729; 73C; 74A
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G nicht für gepanzerte
Fz; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71E; 725; 729;
73C; 74A
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G Allradantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
729; 73C; 74A
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/45R17 93W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 200 225/50R17 94Y 12K; 51A; 71E; 725;
235/45R17 93Y 729; 73C; 74A; 76T
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 200 225/50R17 94 Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51J; 71E;
725; 729; 73C; 74A;
76R; 76S
211K e1*2001/116*0213*.. 130 225/50R17 94 5HI; 51J Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 5HI; 51J Allradantrieb;
130 - 200 225/50R17 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 51J 12A; 51A; 71E; 725;
729; 73C; 74A; 76R;
76S
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 135 225/50R17 94W 5HI; 51J Heckantrieb;
235/45R17 94W 5HI; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 200 245/45R17 51G 12K; 51A; 71E; 725;
729; 73C; 74A; 76T
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 11A; 21P Baureihe W212;
235/45R17 94W 51J Stufenheck;
100 - 225 225/50R17 94Y 11A; 21P Heckantrieb;
235/45R17 94Y 57E; 57W 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95W 11A; 21P; 5HR 12A; 51A; 71E; 725;
245/45R17 95Y 11A; 21P 729; 73C; 74A; 76S;
76T
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 225/50R17 98 11A; 12A; 26P Baureihe W213;
225/55R17 97 11A; 12A; 26P Allradantrieb;
235/50R17 100 11A; 12A; 26N; 26P Heckantrieb;
245/50R17 99 11A; 12A; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 143 215/55R17 98 12O 51A; 71E; 725; 73C;
74A; 76S; 83C
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 51J Coupe; Heckantrieb;
215/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91Y 51J 12A; 51A; 71E; 725;
225/45R17 91Y 51J 729; 73C; 74A; 76S
235/45R17 94 575; 68A
225 - 245 235/45R17 94 575
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/45R17 94 575 Cabrio; Heckantrieb;
120 - 245 235/45R17 97 575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
729; 73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 150 235/45R17 97Y Kombi; Heckantrieb;
100 - 225 225/50R17 98Y 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 57E; 57W 12A; 51A; 71E; 725;
245/45R17 99 729; 73C; 74A; 75I;
76S; 76T
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 120 215/60R17 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito
65 - 140 225/55R17 11A; 24J; 248 Tourer; Vito Mixto;
225/60R17 11A; 24J; 248; 27P ab
e1*2007/46*0457*09;
235/50R17 11A; 241; 244; 246 Allradantrieb;
235/55R17 11A; 241; 244; 246 Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 631 Cabrio; Coupe;
100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 725;
73C; 74A
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 631 Cabrio; Coupe;
100 - 255 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 11A; 21B; 367; 631 12K; 51A; 71E; 725;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 225/55R17 11A; 21B; 51G Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
729; 73C; 74A; 76S
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 225/55R17 51G Nicht für Fz. m.
235/50R17 96Y 51J Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71E;
725; 729; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 367 12A; 51A; 71E; 725;
100 - 160 225/45R17 10N; 51G 73C; 74A
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 260 205/50R17 51G; 52J Nur SLK 32 AMG;
215/45R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G; 57E; 574 12A; 51A; 71E; 725;
225/45R17 51G; 52J 73C; 74A
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/45R17 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
71E; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71E; 725;
235/45R17 94 11A; 26P 729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 225/55R17 11A; 24D; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99W 11A; 24D; 24J; 54A 12A; 51A; 71E; 725;
245/45R17 99W 11A; 24C; 24D 73C; 74A; 75I
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 225/55R17 101 11A; 24C; 244; 247; bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 5KK e1*2007/46*0459*05;
L720 70 - 190 225/55R17 11A; 24C; 244; 247; bis
51G e1*2007/46*0458*07;
235/55R17 103 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
54A Heckantrieb;
235/55R17 99W 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
5JK; 54A 12A; 51A; 71E; 725;
245/45R17 99W 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 75I
5JK
190 225/55R17 11A; 24C; 244; 247;
101W 5KK
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 11A; 24D; 24J; 51G Heckantrieb;
235/55R17 99W 11A; 24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 99W 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101 11A; 24C; 244; 247; bis
5KK e1*2007/46*0457*08;
70 - 190 225/55R17 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
51G Heckantrieb;
235/55R17 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71E; 725;
235/55R17 99W 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 75I
5JK; 54A
245/45R17 99W 11A; 24C; 244; 247;
5JK
190 225/55R17 11A; 24C; 244; 247;
101W 5KK
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 120 215/60R17 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 65 - 140 225/55R17 11A; 24J; 248 Tourer; Vito Mixto;
225/60R17 11A; 24J; 248; 27P ab
e1*2007/46*0459*06;
235/50R17 11A; 241; 244; 246 ab
e1*2007/46*0458*08;
235/55R17 11A; 241; 244; 246 Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 725;
73C; 74A; 75I; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
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(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
nicht zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
AFW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 388 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
(Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
(Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Seite: 30 von 37
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA