Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112566635 H1/ OXIGIN OX20 8518 ohne 66,6 800 2280 01/16
HD LK112
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B81; B8; 4G; 4G1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 8R; 8R2; 8R1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Nicht A4 Allroad
24M; 5GG; 51J Quattro; AUDI S4;
235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 24J; Kombi; Allradantrieb;
24M; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 56C; 573;
24M 71K; 721; 729; 73C;
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 74A; 76O
24J; 24M; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine;
24M; 51J Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J; 54F 12A; 51A; 56C; 71K;
245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; 721; 729; 73C; 74A;
24M 76O
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H;
24J; 24M; 54F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M; 51J AUDI S4; Limousine;
235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb;
24M; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 245 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J 12A; 51A; 56C; 573;
245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; 71K; 721; 729; 73C;
24M 74A; 76O
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H;
24J; 24M; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y AUDI A4 (B9) ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y MJ2016; Kombi;
235/45R18 94 11A; 26P; 27I Limousine;
245/40R18 93W 11A; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 Quattro;
255/40R18 95 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 11A; 22I; 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Kombi; Frontantrieb;
24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 56C; 71K;
24M; 51J; 54F 721; 729; 73C; 74A;
245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; 76O
24M
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H;
24J; 24M; 54F
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 57E; 67G Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 5HI; 52J allroad quattro;
100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270; 56G Kombi; Stufenheck;
235/45R18 98 57E; 67G Allradantrieb;
235/45R18 98 52J Frontantrieb;
235/50R18 97 11A; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 270 12A; 51A; 56C; 573;
255/40R18 95Y 11A; 26P; 270 71K; 721; 73C; 74A;
255/45R18 99 11A; 26P; 270; 68H 76O; AFY; PDB
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 180 235/45R18 94 52J Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 Coupe; 4-türig;
245/45R18 96 Allradantrieb;
255/40R18 95 Frontantrieb;
255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 11A; 27I Nur A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 100 11A; 27I quattro;
245/50R18 100 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 27I 12A; 51A; 56C; 573;
255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P; 71K; 721; 73C; 74A;
27B 76O; AFY; PDB
265/45R18 101 11A; 27I
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 73C; 74A;
740; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 erhöhtes
Anzugsmoment
255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 73C; 74A;
740; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 erhöhtes
Anzugsmoment
255/55R18 105 11A; 24N; 24O 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 73C; 74A;
740; 76O
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe, X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24C; 244; 247; BMW Active Tourer
26J; 27H; 27V F45;
BMW Gran Tourer F46;
225/45R18 91W 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27F; 27V Frontantrieb;
235/40R18 91W 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27V 12A; 51A; 56C; 71K;
245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26J; 721; 73C; 74A; 76O
27F; 27V
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 124; 124 C; 210 K; 202; 210; 170; H0; 208
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204 X
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 172; 204; 212; 204 K; 245G AMG; 246; 207; 176; 245G; 117;
212K
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 639/4; 215; 140 C; 639/5; 220; 639/2; 140
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 170; 202; 208; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 117; 172; 176; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245G;
245G AMG; 246
150 Nm für Typ : 140; 140 C; 215; 220
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/50R18 97 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
235/55R18 100 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 248; 26B; 26N; Frontantrieb;
27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 246; 248; 26B; 12A; 51A; 56C; 71K;
26N; 27B; 27H 721; 73C; 74A; 76O;
83G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27F GLA; nicht
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk;
26N; 27B; 27H Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 76O;
83G
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
245/45R18 96 11A; 24J; 248 Fahrdynamik Paket;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 27I Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 76O;
83G
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; A-Klasse;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71K;
26B; 26J; 27F 721; 729; 73C; 74A;
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24C; 244; 247; 83G
26B; 26J; 27F
235/40R18 91Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
245/35R18 92Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
255/35R18 90 11A; 24D; 27F; 57F;
68B; 68L
155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N nicht Natural Gas
225/40R18 92 11A; 24J; 244; 26B; Drive; nicht Electric
26J; 27H Drive; Kombi;
235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H 12A; 51A; 56C; 573;
245/35R18 88 11A; 244; 247; 27F; 71K; 721; 729; 73C;
5FE; 57F; 570 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Seite: 6 von 37
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/50R18 97 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
235/55R18 100 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 248; 26B; 26N; Frontantrieb;
27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 246; 248; 26B; 12A; 51A; 56C; 71K;
26N; 27B; 27H 721; 73C; 74A; 76O;
83G
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 11A; 24J; 248; 26B; CLA; CLA Limousine;
26J; 27H CLA Shooting brake;
225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 26B; Kombilimousine;
26J; 27H Limousine;
235/35R18 90 11A; 24J; 24M; 26B; Allradantrieb;
26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 56C; 71K;
26J; 27F 721; 73C; 74A; 76O
245/35R18 88Y 11A; 244; 247; 27F;
57F; 570; 575
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H CLA Limousine; CLA
225/40R18 92 11A; 242; 244; 245; Shooting brake;
247; 26B; 26J; 27H Kombilimousine;
235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 56C; 71K;
245/35R18 88 11A; 244; 247; 27F; 721; 73C; 74A; 76O
57F; 570; 575
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27F GLA; nicht
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk;
26N; 27B; 27H Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 76O;
83G
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N nicht Natural Gas
225/40R18 92 11A; 24J; 244; 26B; Drive; nicht Electric
26J; 27H Drive; Kombi;
235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H 12A; 51A; 56C; 573;
245/35R18 88 11A; 244; 247; 27F; 71K; 721; 729; 73C;
5FE; 57F; 570 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
245/45R18 96 11A; 24J; 248 Fahrdynamik Paket;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 27I Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 76O;
83G
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; CLA; nicht
26N Sportfahrwerk; CLA
225/40R18 92 11A; 242; 244; 245; Limousine; CLA
247; 26B; 26J; 27H Shooting brake;
235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27H Limousine;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88Y 11A; 244; 247; 27F; 12A; 51A; 56C; 71K;
5FE; 57F; 570 721; 73C; 74A; 76O
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; A-Klasse;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71K;
26B; 26J; 27F 721; 729; 73C; 74A;
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24C; 244; 247; 83G
26B; 26J; 27F
235/40R18 91Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
245/35R18 92Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
255/35R18 90 11A; 24D; 27F; 57F;
68B; 68L
155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H; 52J
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18-88 21B; 21J 10B; 11A; 11B; 11G;
G363 125 - 145 225/40R18 21B; 21J; 631 11H; 12A; 34M; 51A;
56C; 71K; 721; 73C;
74A; DC5
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; DC5
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26N neue C-Klasse;
235/40R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; Coupe;
26J Limousine;
235/45R18 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26J Heckantrieb;
245/40R18 97 11A; 24C; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27I 12A; 51A; 56C; 71K;
255/35R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; 721; 73C; 74A; 76O;
26B; 26J; 27H; 27I 76S
255/40R18 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; Nur
24M 4-MATIC; Limousine;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 56C; 71K;
245/35R18 11A; 22I; 24D; 51G; 721; 729; 73C; 74A;
57F; 575 76S
255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F;
575
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 248; 26B; bis
26J; 27B; 27H e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 26B; 26N; Coupe; Heckantrieb;
27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90Y 11A; 24C; 248; 26B; 12A; 51A; 56C; 71K;
26J; 27B; 27H 721; 729; 73C; 74A;
235/40R18 91 11A; 24C; 248; 26B; 76S
26J; 27B; 27H
245/35R18 92 11A; 24M; 27B; 27F;
57F; 575
255/35R18 94 11A; 24M; 27B; 27F;
57F; 68B
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204;
24M Limousine;
235/40R18 95 11A; 21P; 22I; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22I; 24D; 57F; 12A; 51A; 56C; 71K;
68T 721; 73C; 74A; 76S
255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F;
68B
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22I; 22M; 24D; 12A; 51A; 56C; 71K;
51G; 57F; 575 721; 729; 73C; 74A;
255/35R18 94 11A; 22B; 22H; 22L; 76S
24D; 57F; 575
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24D; 12A; 51A; 56C; 71K;
57F; 68T 721; 73C; 74A; 76S
255/35R18 94Y 11A; 22B; 22H; 22L;
24D; 57F; 68B
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; CLA; nicht
26N Sportfahrwerk; CLA
225/40R18 92 11A; 242; 244; 245; Limousine; CLA
247; 26B; 26J; 27H Shooting brake;
235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27H Limousine;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88Y 11A; 244; 247; 27F; 12A; 51A; 56C; 71K;
5FE; 57F; 570 721; 73C; 74A; 76O
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H CLA Limousine; CLA
225/40R18 92 11A; 242; 244; 245; Shooting brake;
247; 26B; 26J; 27H Kombilimousine;
235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 56C; 71K;
245/35R18 88 11A; 244; 247; 27F; 721; 73C; 74A; 76O
57F; 570; 575
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71K;
255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 729; 73C; 74A;
22F; 22L; 24D; 24J; DC5
367
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte
55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 68B Fz; Heckantrieb;
55 - 165 265/35R18 93W 11A; 22B; 57F; 657; 10B; 11B; 11G; 11H;
689 12A; 51A; 56C; 71K;
130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 721; 729; 73C; 74A;
150 - 165 255/35R18 94Y 11A; 22B; 57F; 68B DC5
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W nicht für gepanzerte
265/35R18 10N; 51G; 57F; 657; Fz; Allradantrieb;
689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
DC5
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 235/40R18 91 11A; 21B; 57E; 689 Heckantrieb;
265/35R18 93 11A; 22B; 57F; 657; 10B; 11B; 11G; 11H;
689 12A; 51A; 56C; 71K;
125 - 150 235/40R18 95Y 11A; 21B; 689 721; 729; 73C; 74A;
DC5
210 K e1*93/81*0033*.. 125 - 150 235/40R18 95Y 11A; 21B; 689 Allradantrieb;
150 - 165 235/40R18 10N; 11A; 21B; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E; 689 12A; 51A; 56C; 71K;
265/35R18 10N; 11A; 22B; 51G; 721; 729; 73C; 74A;
57F; 657; 689 DC5
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 bis
e1*2001/116*0501*23;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 729; 73C;
74A
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 24J; 248; bis
51J e1*2001/116*0501*23;
100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 57E; Stufenheck;
689 Heckantrieb;
245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 5BG Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 99 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 729; 73C;
74A
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 11A; 245; 57E; 67B; Kombi; Heckantrieb;
689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 56C; 71K;
255/40R18 99 11A; 21P; 24J; 248 721; 729; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 11A; 22B; 244; 247; Coupe; Heckantrieb;
57F; 575; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 235/40R18 11A; 21P; 22I; 248; 12A; 51A; 56C; 71K;
51G; 575 721; 729; 73C; 74A
245/40R18 97 11A; 21N; 21P; 22I;
24J; 248
125 - 215 225/40R18 92Y 11A; 248; 5GM; 51J
245/40R18 93Y 11A; 21N; 21P; 22I;
24J; 248; 5HA
225 - 245 255/35R18 94 11A; 22B; 244; 247;
57F; 575
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 11A; 22B; 244; 247; Cabrio; Heckantrieb;
57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 235/40R18 11A; 21P; 22I; 248; 12A; 51A; 56C; 71K;
51G; 575 721; 729; 73C; 74A
245/40R18 93Y 11A; 21N; 21P; 22I;
24J; 248
245/40R18 97 11A; 21N; 21P; 22I;
24J; 248
255/35R18 94Y 11A; 22B; 244; 247;
57F; 575
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 11A; 22I; 24J; 24M GLK; Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 22I; 24J; 24M Heckantrieb;
245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 56C; 71K;
255/45R18 99 11A; 22I; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito
247; 26U Tourer; Vito Mixto;
245/45R18 11A; 24C; 244 ab
e1*2007/46*0457*09;
255/40R18 11A; 24C; 244; 247 Allradantrieb;
255/45R18 11A; 22Q; 24C; 244; Frontantrieb;
247; 26U Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 75I;
76O
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700 53 - 140 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb;
21M; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700/1 53 - 138 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 21M; Heckantrieb;
22B; 22F; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A
124 D700/2 55 - 138 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 21M; nicht langer Radstand;
22B; 22F; 24C; 24M; Heckantrieb;
5FE
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A
124 C E499 97 - 138 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 21M; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 22F; 24C; 24M 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A
124 C E499/1 97 - 132 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 21M; Pkw geschlossen;
22B; 22F; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24J; Cabrio; Coupe;
24M; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 F690 110 - 235 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22G; 51G 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 22G; 51G 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 22G; 51G 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A
140 C G165 205 - 235 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22G; 51G 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht
255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz;
24D; 367 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
245/45R18 11A; 22B; 22L; 51G Länge 6158 mm; nicht
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz;
24J; 24M; 5HR Nur 4-MATIC;
255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 24J; 10B; 11A; 11B; 11G;
24N; 367 11H; 12A; 34M; 51A;
145 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 24J; 56C; 71K; 721; 73C;
24N; 367 74A; DC5
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb;
235/35R18 90 11A; 26B; 260 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 26B; 260 12A; 51A; 56C; 71K;
245/35R18 88 11A; 22M; 270; 57F; 721; 729; 73C; 74A
575
255/35R18 90 11A; 22M; 270; 57F;
68B
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 247; 26U Tourer; Vito Mixto;
245/45R18 11A; 24C; 244 ab
e1*2007/46*0459*06;
255/40R18 11A; 24C; 244; 247 ab
e1*2007/46*0458*08;
255/45R18 11A; 22Q; 24C; 244; Allradantrieb;
247; 26U Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 75I;
76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
(Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe
Variante(n): BMW Active Tourer F45, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Seite: 28 von 37
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Seite: 31 von 37
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Seite: 32 von 37
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Seite: 33 von 37
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*..
Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Seite: 34 von 37
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Seite: 35 von 37
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Seite: 36 von 37
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50672
ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 01.03.2016
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Seite: 37 von 37
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.