Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51123866C PCD 112 C ohne 66,6 770 2288 04/14
51123866C PCD 112 C ohne 66,6 770 2288 04/14
51123866C PCD 112 C ohne 66,6 780 2251 04/14
51123866C PCD 112 C ohne 66,6 800 2200 04/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 4G; 4G2; 4G1; B8; B81
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : 8R; 8R2; 8R1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4G2
140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R17 94 Limousine;
245/45R17 95 11A; 22I Allradantrieb;
255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 54F 12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Kombi; Frontantrieb;
245/45R17 95 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71A; 723;
24M; 54F 729; 73C; 74A; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/50R17 94W Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94W Quattro; AUDI A4 (B9)
235/50R17 96 11A; 26P; 27I ab MJ2016; Kombi;
245/45R17 95 11A; 26P; 27I Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R17 94 Limousine;
245/45R17 95 11A; 22I Frontantrieb;
255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 54F 12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Nicht A4 Allroad
245/45R17 95 11A; 22I Quattro; Kombi;
255/45R17 98 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb;
24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94 5HI Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98 allroad quattro;
225/55R17 51G Kombi; Stufenheck;
235/50R17 96Y Allradantrieb;
235/55R17 99 Frontantrieb;
245/50R17 99 11A; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 67D 12A; 51A; 573; 71A;
255/50R17 101 11A; 245; 248; 26P; 723; 73C; 74A; 76S;
270 AFY; DEÄ; PDB
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R17 96 Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R17 99 Coupe; 4-türig;
245/50R17 99 Allradantrieb;
255/45R17 98 Frontantrieb;
255/50R17 101 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
76S; AFY; DEÄ; PDB
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
8R1 e13*2007/46*1083*.. 12K; 51A; 573; 71A;
723; 73C; 74D; 76S;
838
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71A;
723; 73C; 74D; 76S;
838
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71A;
723; 73C; 74D; 76S;
838
Verkaufsbezeichnung: A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G2 e13*2007/46*1175*.. 155 225/55R17 51G nur Limousine
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71A; 723; 73C;
74A; 76S; AFY; DEÄ;
PDB
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 141 225/45R17 93 11A; 24J; 244; 26B; MINI Clubman F54;
26J; 27H; 27I Frontantrieb;
235/40R17 94 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 71A; 71K;
27H
235/45R17 94 11A; 242; 244; 245; 723; 73C; 74A; 76S
247; 26B; 26J; 27B;
27H
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer
26N; 27U F45;
BMW Gran Tourer F46;
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27F; 27V Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26J; 27H; 27V 12A; 51A; 71A; 71K;
723; 73C; 74A; 76S
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R1ES; 212 (Kugelbund)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 212; 211K; 220; 639/5; 176; 245; 245G AMG; 207; 212K;
215; 638; 638/2; 166; 204 K; 639/4; 117; 246; 639/2; 638/1; 245G;
639; 169; 211; 172; 204
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212;
212K; 245; 245G; 245G AMG; 246
140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
150 Nm für Typ : R1ES; 166; 212; 215; 220; 639; 639/2; 639/4; 639/5
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
225/60R17 99 11A; 26P; 27H; 27I nicht Offroad-
Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 71K;
723; 73C; 74D; 76S
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 215/45R17 87 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71A; 723;
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74D
24D
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22H;
24C; 24D
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/45R17 91 11A; 246; 248; 26P A-Klasse;
215/45R17 91 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 160 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71A; 723;
26N; 27H 729; 73C; 74D; 76S
235/40R17 90 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27H
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27H
245/40R17 91 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
155 - 160 215/45R17 91 11A; 246; 248; 26P;
52J
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N; 56G nicht Natural Gas
215/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Drive; nicht Electric
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Drive; Kombi;
26N Allradantrieb;
235/40R17 90 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71A;
26J; 27H 723; 729; 73C; 74D;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H; 76S
57F; 681; 687
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Seite: 5 von 37
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71A; 723;
235/40R17 90 11A; 22I; 24C; 24D 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N; 56G nicht Natural Gas
215/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Drive; nicht Electric
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Drive; Kombi;
26N Allradantrieb;
235/40R17 90 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71A;
26J; 27H 723; 729; 73C; 74D;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H; 76S
57F; 681; 687
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/60R17 99 11A; 248; 26P; 27H; GLA; nicht
27I Fahrdynamik Paket;
nicht Offroad-
Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 nicht Sportfahrwerk;
225/60R17 99 GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 71K;
723; 73C; 74D; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J CLA Limousine; CLA
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Shooting brake;
26J; 27H Kombilimousine;
235/40R17 90W 11A; 24J; 244; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 71A; 723;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27F; 73C; 74D; 76S
57F; 681; 687
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Seite: 6 von 37
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/45R17 91 11A; 246; 248; 26P A-Klasse;
215/45R17 91 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 160 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71A; 723;
26N; 27H 729; 73C; 74D; 76S
235/40R17 90 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27H
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27H
245/40R17 91 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
155 - 160 215/45R17 91 11A; 246; 248; 26P;
52J
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/45R17 91 11A; 26B; 26J CLA; CLA Limousine;
225/45R17 91 11A; 246; 26B; 26J; CLA Shooting brake;
27H Kombilimousine;
235/40R17 90 11A; 24J; 24M; 26B; Limousine;
26J; 27H Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 71A; 723;
245/40R17 91 11A; 24M; 27F; 57F; 73C; 74A; 76S
681; 687
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA; nicht
26N Sportfahrwerk; CLA
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Limousine; CLA
26N Shooting brake;
235/40R17 90W 11A; 24J; 244; 26B; Kombilimousine;
26J; 27H Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H; 12A; 51A; 71A; 723;
57F; 681; 687 73C; 74D; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
225/60R17 99 11A; 26P; 27H; 27I nicht Offroad-
Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 71K;
723; 73C; 74D; 76S
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/40R17 90 11A; 24J; 26B; 26N; 27I bis
e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27I Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90Y 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74D; 76S
235/45R17 94 11A; 24J; 26B; 26N; 27I
245/40R17 91 11A; 27H; 27I; 57F; 687
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur
235/40R17 94 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 24M; 57F; 575 12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74D; 76S
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R17 94Y 11A; 245; 26N; 26P; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 687 neue C-Klasse; Cabrio;
225/50R17 98 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; Coupe;
26J; 67T Limousine;
235/40R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N Heckantrieb; nicht
235/45R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Hybrid;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 241; 246; 248; 12A; 51A; 71A; 71K;
26B; 26J; 27I; 6BB 723; 73C; 74D; 76S
245/40R17 95Y 11A; 24J; 248; 26B;
26J
245/45R17 95Y 11A; 24J; 248; 26B;
26J
255/45R17 98 11A; 241; 246; 248;
26B; 26J; 27I
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R17 94Y 11A; 245; 26N; 26P; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 5HI neue C-Klasse;
225/50R17 98Y 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26J Limousine;
235/40R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Heckantrieb; nur
26N; 5HI Hybrid;
235/45R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 5HI 12A; 51A; 71A; 71K;
235/50R17 96Y 11A; 241; 246; 248; 723; 73C; 74D; 76S
26B; 26J; 27I
245/40R17 95Y 11A; 24J; 248; 26B;
26J
245/45R17 95Y 11A; 24J; 248; 26B;
26J
255/45R17 98Y 11A; 241; 246; 248;
26B; 26J; 27I
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/45R17 94 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204;
235/40R17 94 11A; 24J; 24M Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M Heckantrieb;
245/40R17 95 11A; 24M; 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W 11A; 21P; 24J; 24M Nur 4-MATIC; bis
235/40R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; e1*2001/116*0457*24;
24J; 24M Kombi;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71A; 723;
245/40R17 91W 11A; 22I; 22M; 24M; 729; 73C; 74D; 76S
57F; 575
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 150 235/40R17 90W 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
88 - 225 225/45R17 91Y 11A; 21P; 24J; 24M Kombi; Heckantrieb;
235/40R17 94Y 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 5HI 12A; 51A; 71A; 723;
235/45R17 97 11A; 21P; 22I; 22M; 73C; 74D; 76S
24J; 24M
245/40R17 91Y 11A; 22I; 22M; 24M;
57F; 687
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J CLA Limousine; CLA
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Shooting brake;
26J; 27H Kombilimousine;
235/40R17 90W 11A; 24J; 244; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 71A; 723;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27F; 73C; 74D; 76S
57F; 681; 687
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA; nicht
26N Sportfahrwerk; CLA
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Limousine; CLA
26N Shooting brake;
235/40R17 90W 11A; 24J; 244; 26B; Kombilimousine;
26J; 27H Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H; 12A; 51A; 71A; 723;
57F; 681; 687 73C; 74D; 76S
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 225 225/55R17 97 11A; 21B; 22L 10B; 10S; 11B; 11G;
245/50R17 99 11A; 21B; 22L; 24M; 11H; 12A; 51A; 71A;
367 723; 729; 73C; 74D
255/45R17 98 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 225/50R17 98 12I Heckantrieb;
225/55R17 97 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 100 11A; 12A; 26N; 26P 51A; 71A; 71K; 723;
255/45R17 98 11A; 12A; 26N; 26P 73C; 74D; 76S; 83C
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/45R17 93W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 225 235/45R17 93 57E; 57W 12K; 51A; 71A; 723;
75 - 285 245/45R17 51G 729; 73C; 74D
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 285 245/45R17 12T; 51G Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 723; 729;
73C; 74D
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 225/50R17 94 Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 Allradantrieb;
130 - 285 245/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 51J; 71A;
723; 729; 73C; 74D;
76S
211K e1*2001/116*0213*.. 130 225/50R17 94 5HI; 51J Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 5HI; 51J Allradantrieb;
130 - 200 225/50R17 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 51J 12T; 51A; 71A; 723;
130 - 285 245/45R17 51G 729; 73C; 74D; 76S
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 135 235/45R17 94W 12M; 5HI; 51J Heckantrieb;
100 - 285 245/45R17 95 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 723; 729;
73C; 74D
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 135 225/50R17 94W 5HI; 51J Heckantrieb;
235/45R17 94W 5HI; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 200 235/45R17 93 51J; 57E; 57W 12K; 51A; 71A; 723;
100 - 285 245/45R17 51G 729; 73C; 74D
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 11A; 21P Baureihe W212;
235/45R17 94W 11A; 21P; 51J Stufenheck;
100 - 215 225/50R17 94Y 11A; 21P Heckantrieb;
245/45R17 95W 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 245 235/45R17 94Y 11A; 21P; 57E; 57W 12A; 51A; 71A; 723;
225 - 245 245/45R17 95Y 11A; 21P 729; 73C; 74D; 76S
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 150 225/50R17 94W 11A; 21P Baureihe W212;
125 - 200 245/45R17 95W 11A; 21P Stufenheck;
125 - 245 225/50R17 94Y 11A; 21P Allradantrieb;
225 - 245 245/45R17 95Y 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74D;
76S
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 225/50R17 98 12I Baureihe W213;
225/55R17 97 12I Heckantrieb;
235/50R17 100 11A; 12A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 12A; 26N; 26P 51A; 71A; 71K; 723;
73C; 74D; 76S; 83C
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 150 235/45R17 97Y Kombi; Heckantrieb;
100 - 245 225/50R17 98Y 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 57E; 57W 12A; 51A; 71A; 723;
245/45R17 99 729; 73C; 74D; 76S
255/45R17 98Y 11A; 245
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 200 225/50R17 98Y Kombi; Allradantrieb;
125 - 245 245/45R17 99 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98Y 11A; 245 12A; 51A; 573; 71A;
255/45R17 98Y 11A; 245 723; 729; 73C; 74D;
76S
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 51J; 65H Coupe; Heckantrieb;
215/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91Y 51J; 56G 12A; 51A; 71A; 723;
225/45R17 91Y 51J 729; 73C; 74D; 76S
235/40R17 90Y 684
235/45R17 94 575; 68A
245/40R17 95 11A; 248; 57F; 681;
687
125 - 215 245/40R17 91Y 11A; 248; 57F; 681;
687
225 - 245 235/40R17 90Y
235/45R17 94 575
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/40R17 90Y 5GA Cabrio; Heckantrieb;
235/45R17 94 575 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 235/40R17 94Y 12A; 51A; 71A; 723;
235/45R17 97 575 729; 73C; 74D; 76S
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 225/55R17 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito
225/60R17 11A; 24J; 248; 26U; Tourer; Vito Mixto;
27P ab
e1*2007/46*0457*09;
235/50R17 11A; 241; 244; 246 Allradantrieb;
235/55R17 11A; 241; 244; 246 Frontantrieb;
245/45R17 11A; 24J; 248 Heckantrieb;
245/50R17 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 11A; 22Q; 24C; 244; 12A; 51A; 71A; 71K;
247; 26P; 26V; 27I 723; 73C; 74D; 75I;
76S
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R17 97 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*93/81*0005*.., 24D; 367 12A; 51A; 71A; 723;
e9*98/14*0005*.. 245/45R17 VE2; 11A; 22B; 22F; 73C; 74D
24C; 24D; 367
245/45R17-99 11A; 22B; 22F; 24C;
24D; 367
638/1 K393 58 - 105 245/45R17 VE2; 11A; 22B; 22F; Lkw geschl. Kasten;
24C; 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17-99 11A; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71A; 723;
24D; 367 73C; 74D
638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R17 97 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*95/54*0020*.., 24D 12A; 51A; 71A; 723;
e9*98/14*0020*.. 245/45R17-95 11A; 22B; 22F; 24C; 73C; 74D
24D; 5HR
245/45R17-99 11A; 22B; 22F; 24C;
24D
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/65R17 104 11A; 248 M-Klasse; nicht GLE
245/65R17 107 11A; 246; 248 Coupé; GLE SUV; nicht
255/60R17 106 11A; 24J; 24M GL-Klasse; nicht GLS;
265/60R17 108 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
247 10B; 11B; 11G; 11H;
275/55R17 109 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 573; 71A;
247 71K; 723; 729; 73C;
74D; 75I; 76S; 83G;
BES
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 225/55R17 11A; 21B; 51G Nicht für Fz. m.
255/45R17-98 11A; 22B; 24J; 24M; Länge 6158 mm; nicht
367 für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71A;
723; 729; 73C; 74D;
76S
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 225/55R17 51G Nicht für Fz. m.
235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 51J Länge 6158 mm; nicht
255/45R17 98 11A; 22B; 22L für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71A;
723; 729; 73C; 74D;
76S
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 56G Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71A; 723;
235/40R17 90 11A; 26P 729; 73C; 74D; 76S
235/45R17 94 11A; 26P
245/40R17 91 57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 225/55R17 101 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17C 11A; 24D; 24J; 51G; 12A; 51A; 71A; 723;
56G 73C; 74D
235/55R17 99W 11A; 24C; 24D; 54A
245/45R17 99W 11A; 24C; 24D
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 225/55R17 101 11A; 24C; 244; 247; bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 5KK e1*2007/46*0459*05;
L720 70 - 190 225/55R17C 11A; 24C; 244; 247; bis
51G; 56G e1*2007/46*0458*07;
235/55R17 103 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
54A Heckantrieb;
235/55R17 99W 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
5JK; 54A 12A; 51A; 71A; 723;
245/45R17 99W 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 75I
5JK
190 225/55R17 11A; 24C; 244; 247;
101W 5KK
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 101 11A; 24D; 24J Heckantrieb;
225/55R17C 11A; 24D; 24J; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
56G 12A; 51A; 71A; 723;
235/55R17 99W 11A; 24C; 24D; 54A 73C; 74D
245/45R17 99W 11A; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101 11A; 24C; 244; 247; bis
5KK e1*2007/46*0457*08;
70 - 190 225/55R17C 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
51G; 56G Heckantrieb;
235/55R17 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71A; 723;
235/55R17 99W 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 75I
5JK; 54A
245/45R17 99W 11A; 24C; 244; 247;
5JK
190 225/55R17 11A; 24C; 244; 247;
101W 5KK
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 225/55R17 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 225/60R17 11A; 24J; 248; 26U; Tourer; Vito Mixto;
27P ab
e1*2007/46*0459*06;
235/50R17 11A; 241; 244; 246 ab
e1*2007/46*0458*08;
235/55R17 11A; 241; 244; 246 Allradantrieb;
245/45R17 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
245/50R17 11A; 24C; 244; 247 Heckantrieb;
245/55R17 11A; 22Q; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26P; 26V; 27I 12A; 51A; 71A; 71K;
723; 73C; 74D; 75I;
76S
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
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des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
(Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
nicht zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
400mm an der Vorderachse nicht zulässig.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
(Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
VE2) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*..
Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Seite: 30 von 37
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0183-14-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49861
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D617
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 01.12.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA