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							Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
69B 66,6            AC-M03 69B              ohne                        66,6                    658     2291    08/09
69B 66,6            AC-M03 69B              ohne                        66,6                    665     2254    08/09
69B 66,6            AC-M03 69B              ohne                        66,6                    685     2181    08/09
69B 66,6            AC-M03 69B              ohne                        66,6                    697     2144    08/09
69B 66,6            AC-M03 69B              ohne                        66,6                    705     2114    08/09
69B 66,6            AC-M03 69B              ohne                        66,6                    710     2100    08/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18            51G; 52J                   AUDI A4 bis MJ2015;
 B81          e13*2007/46*1084*..          235/40R18 91         51J                        Kombi; Frontantrieb;
                                           235/45R18 94         51J; 54F                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R18            51G                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76O
 B8            e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/45R18        51G; 52J                   AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/40R18 91     51J                        Limousine;
                                               235/45R18 94     51J; 54F                   Frontantrieb;
                                               245/40R18        51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76O
 B8            e1*2001/116*0430*..    100 - 245 225/45R18       51G; 52J                   AUDI A4 bis MJ2015;
 B81           e13*2007/46*1084*..              235/40R18 91    5GG; 51J                   Nicht A4 Allroad
                                                235/45R18 94    51J; 54F                   Quattro; AUDI S4 bis
                                                245/40R18       51G                        MJ2016; Kombi;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           75I; 76O
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91         51J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                           235/45R18 94         51J; 54F                 AUDI S4 bis MJ2016;
                                 100 - 245 225/45R18            51G; 52J                 Limousine;
                                           245/40R18            51G                      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76O

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97                                  Nur A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18 100                                 quattro;
                                           255/45R18 99                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76O; AFY; PDB

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 141 215/45R18 93          11A; 248                BMW Active Tourer
                                                                                        F45;
                                              225/40R18 92W     11A; 244; 245           BMW Gran Tourer F46;
                                              225/45R18 91W     11A; 244; 245; 26N;     Allradantrieb;
                                                                27U                     Frontantrieb;
                                              235/40R18 91W     11A; 24J; 244; 26N      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93      11A; 24J; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26J; 27H; 27V           73C; 74D; 75I; 76O
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   75 - 170 215/45R18 93       11A; 248; 26P           MINI CLUBMAN; MINI
                                             225/40R18 88W      11A; 246; 248; 26N;     Clubman F54;
                                                                26P; 27I                Allradantrieb;
                                              235/40R18 95      11A; 24J; 244; 26B;     Frontantrieb;
                                                                26N; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                    170       215/45R18 M+S     11A; 248; 26P; 52J      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74D; 76O
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   85 - 170 225/50R18 95       11A; 245; 248; 27I      BMW X1 (F48);
                                             235/45R18 94       11A; 248                Allradantrieb;
                                             235/50R18 97       11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96      11A; 245; 248; 27I      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74D; 76O
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 155 205/40R18 82          11A; 24J; 244; 26Q;      Mini F55/F56/F57; ab
                                                                27Q; 5DK                 e1*2007/46*0371*10;
                                              205/40R18 86      11A; 24J; 244; 26Q;      Cabrio;
                                                                27Q                      Schräghecklimousine;
                                                                                         3-türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                          MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 176 AMG; 204; 204 K; 207; 212;
                                          212K; 245; 245G; 245G AMG; 246
                                          140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
                                          150 Nm für Typ : 140; 140 C; 215; 220; 221
                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    265       235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H       A 45 AMG;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           73C; 74A; 76O
245G AMG e1*2007/46*1207*..    265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 26B; 26N; 52J  CLA; Sportfahrwerk;
                                         225/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; Kombilimousine;
                                                       52J                 Limousine;
                                         235/40R18     11A; 248; 26B; 26J; Allradantrieb;
                                                       51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84     11A; 22I; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/40R18 85     11A; 21P; 22I; 24J;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                           24M                           73C; 74A
                                    60 - 142 215/35R18 84W 11A; 22I; 24J; 24M
                                             215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24J;
                                                           24M
                                             225/35R18 87  11A; 21P; 22B; 24C;
                                                           24D
176            e1*2007/46*0928*..   265      235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H                 A 45 AMG;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 66 - 125      215/40R18 89W                              A-Klasse;
                                66 - 160      225/40R18 92  11A; 248; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                66 - 280      235/35R18 90Y 11A; 246; 248; 26P           12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/40R18 91Y 11A; 246; 248; 26P           729; 73C; 74A
                                              245/35R18 92Y 11A; 24J; 248; 26B;
                                                            26N; 27H
                                    155 - 280 215/40R18 M+S 52J

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
176 AMG      e1*2007/46*1163*.. 265     235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H                      A 45 AMG;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89           11A; 26P                 B-Klasse ab Mj. 2011;
                                         225/40R18 92           11A; 26P                 nicht Natural Gas
                                         235/35R18 90           11A; 248; 26B; 26N       Drive; nicht Electric
                                         245/35R18 88           11A; 248; 5FE; 57F;      Drive; Kombi;
                                                                570                      Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/35R18 87          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/40R18 88          11A; 24J; 24M            73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W                                  A-Klasse;
                                 66 - 160 225/40R18 92   11A; 248; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                 66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 246; 248; 26P               12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/40R18 91Y 11A; 246; 248; 26P              729; 73C; 74A
                                           245/35R18 92Y 11A; 24J; 248; 26B;
                                                         26N; 27H
                                 155 - 280 215/40R18 M+S 52J
245G         e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 26B; 26N; 52J              CLA; Sportfahrwerk;
                                           225/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J;             CLA Limousine; CLA
                                                         52J                             Shooting brake;
                                           235/40R18     11A; 248; 26B; 26J;             Kombilimousine;
                                                         51G                             Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P                          B-Klasse ab Mj. 2011;
                                          225/40R18 92 11A; 26P                          nicht Natural Gas
                                          235/35R18 90 11A; 248; 26B; 26N                Drive; nicht Electric
                                          245/35R18 88 11A; 248; 5FE; 57F;               Drive; Kombi;
                                                       570                               Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26B; 26N                CLA; Sportfahrwerk;
                                              225/40R18 92  11A; 248; 26B; 26J           CLA Limousine; CLA
                                              235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B;          Shooting brake;
                                                            26J                          Kombilimousine;
                                              245/35R18 88  11A; 248; 27H; 57F;          Limousine;
                                                            570; 575                     Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P                     CLA; nicht
                                              225/40R18 92  11A; 248; 26P                Sportfahrwerk; CLA
                                              235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B;          Limousine; CLA
                                                            26N                          Shooting brake;
                                              245/35R18 88Y 11A; 248; 5FE; 57F;          Kombilimousine;
                                                            570                          Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 215/40R18 89Y    11A; 26B; 26N            CLA; CLA Limousine;
                                               225/40R18 92     11A; 26B; 26J            CLA Shooting brake;
                                               235/35R18 90     11A; 26B; 26J            Kombilimousine;
                                               245/35R18 88Y    11A; 27H; 57F; 570;      Limousine;
                                                                575                      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
245G           e1*2001/116*0470*..   65       225/40R18 92                               B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                                                         electric drive; Kombi;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   265      235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H                A 45 AMG;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92                                  Nur Baureihe 204; Nur
                                           235/40R18 91                                  4-MATIC; Limousine;
                                           245/35R18            11A; 24M; 51G; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                575                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/40R18 91Y                              Nur Baureihe 204;
                                              235/40R18 95                               Limousine;
                                              245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T           Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 26P; 67O                Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..            235/40R18 95Y 11A; 26P; 6B2                neue C-Klasse; Cabrio;
                                              235/45R18 94Y YAR; 11A; 26P; 6B3           Kombilimousine; Coupe;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 150 235/35R18 90     11A; 26P                 bis
                                     115 - 225 225/40R18 92     11A; 26P                 e1*2001/116*0431*36;
                                               235/35R18 90Y    11A; 26P                 Coupe; Heckantrieb;
                                               235/40R18 91     11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R18 92     11A; 27I; 57F; 575       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/40R18 92W                             Nur 4-MATIC; bis
                                               235/40R18 91W                             e1*2001/116*0457*24;
                                               245/35R18     11A; 24M; 51G; 57F;         Kombi;
                                                             575                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/40R18 91Y                              bis
                                              235/40R18 91Y                              e1*2001/116*0457*24;
                                              245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T           Kombi; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W          11A; 26B; 26N            CLA; Sportfahrwerk;
                                         225/40R18 92           11A; 248; 26B; 26J       CLA Limousine; CLA
                                         235/35R18 90W          11A; 24J; 248; 26B;      Shooting brake;
                                                                26J                      Kombilimousine;
                                              245/35R18 88      11A; 248; 27H; 57F;      Limousine;
                                                                570; 575                 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W      11A; 26P                     CLA; nicht
                                         225/40R18 92       11A; 248; 26P                Sportfahrwerk; CLA
                                         235/35R18 90W      11A; 24J; 248; 26B;          Limousine; CLA
                                                            26N                          Shooting brake;
                                              245/35R18 88Y 11A; 248; 5FE; 57F;          Kombilimousine;
                                                            570                          Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  368            245/45R18         10N; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I
215            e1*98/14*0113*..      220 - 326 245/45R18        10N; 51G                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97                                  Baureihe W212;
                                                                                         Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         75I; 76T
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 51J                         Baureihe W212;
                                     100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689                    Stufenheck;
                                               245/40R18 97                              Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76T

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18            51G; 575                 Coupe; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
207            e1*2001/116*0502*..   225      235/40R18         51G                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76Z
207            e1*2001/116*0502*..   120 - 245 235/40R18        51G; 575                 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95  57E; 67B; 689                    Kombi; Heckantrieb;
                                          245/40R18 97Y                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76T
212K           e1*2007/46*0200*..   125 - 245 245/40R18 97  5BG                          Kombi; Allradantrieb;
                                              245/40R18 97Y                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         75I; 76T

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97                                  GLK; Allradantrieb;
                                           235/55R18 100                                 Heckantrieb;
                                           255/45R18 99                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R18 97         11A; 22I; 24D; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*93/81*0005*..,                                                        12A; 51A; 71K; 721;
               e9*98/14*0005*..                                                         73C; 74A; 75I
638/1          K393                 58 - 105 235/45R18 97       11A; 22I; 24D; 24J; 367 Lkw geschl. Kasten;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 75I
638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R18 97       11A; 22I; 24D; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*95/54*0020*..,                                                        12A; 51A; 71K; 721;
               e9*98/14*0020*..                                                         73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 255/45R18            10N; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               F690                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 75I
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/45R18         10N; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               G165                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y                                 bis Mj.2013 (Baureihe
                                           245/50R18                                     221); Allradantrieb;
                                           100W
                                 150 - 380 255/45R18 99Y                                 Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 530; 573;
                                                                                         71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I; 76O; DBS;
                                                                                         MCV
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 235/45R18 94           5HI; 51J                 Nicht für Fz. m.
                                         245/45R18              51G                      Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I
220            e1*97/27*0099*..     145 - 326 245/45R18         10N; 51G                 Nicht für Fz. m.
                                                                                         Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
     Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
     dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 730kg.
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/40R18
                     Hinterachse:                          255/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/45R18
                     Hinterachse:                          255/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
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Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 14.02.2017
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76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
     (Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
MCV) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 14.02.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        UKL-L
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0371*..
        Handelsbez.:        MINI, 2ER REIHE, X REIHE

        Variante(n):        Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26Q                        x = 300             y = 300                VA
              27Q                        x = 350             y = 380                HA
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 14.02.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        UKL-L
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0371*..
        Handelsbez.:        MINI, 2ER REIHE, X REIHE

        Variante(n):        Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 300             y = 260                VA
              26P                        x = 250             y = 210                VA
              27B                        x = 210             y = 270                HA
              27I                        x = 160             y = 220                HA
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 14.02.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        UKL-L
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0371*..
        Handelsbez.:        MINI, 2ER REIHE, X REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
              26B                       x = 290             y = 240                 VA
              26P                       x = 240             y = 190                 VA
              27B                       x = 250             y = 290                 HA
              27I                       x = 200             y = 240                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                    y = 250       y = 290          30                 VA
              26N                    x = 290       y = 240           8                 VA
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 14.02.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        UKL-L
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0371*..
        Handelsbez.:        MINI, 2ER REIHE, X REIHE

        Variante(n):        Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              27U                        y = 140             y = 220                HA
              27V                        y = 140             y = 220                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 250       y = 250          30                VA
              26N                     x = 250       y = 250           8                VA
              27F                     x = 270       y = 280          23                HA
              27H                     x = 270       y = 280           8                HA
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 14.02.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        176
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0928*..
        Handelsbez.:        A-KLASSE

        Variante(n):        ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 200             y = 310                VA
              26B                        x = 250             y = 350                VA
              27I                        x = 240             y = 315                HA
              27B                        x = 290             y = 350                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 250       y = 350          20                VA
              26N                     x = 250       y = 350           8                VA
              27F                     x = 290       y = 350          25                HA
              27H                     x = 290       y = 350           8                HA
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                     Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 14.02.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        176
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0928*..
        Handelsbez.:        A-KLASSE

        Variante(n):        Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                      Nacharbeit im Bereich              Achse
                                           von [mm]             bis [mm]
              26P                           x = 200             y = 310              VA
              26B                           x = 250             y = 350              VA
              27I                           x = 240             y = 315              HA
              27B                           x = 290             y = 350              HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich               Aufweiten        Achse
                                      von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                      x = 250       y = 350             8             VA
              26J                      x = 250       y = 350            20             VA
              27H                      x = 290       y = 350             8             HA
              27F                      x = 290       y = 350           22,5            HA
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 14.02.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        245G
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
        Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

        Variante(n):        Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 280             y = 330                VA
              26P                        x = 230             y = 280                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                      von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                      x = 280       y = 330           8               VA
              26N                      x = 280       y = 330          34               VA
              27F                      x = 300       y = 320          18               HA
              27H                      x = 300       y = 320           8               HA
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 14.02.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        204
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
        Handelsbez.:        C-KLASSE

        Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
              26B                       x = 245             y = 350                 VA
              26P                       x = 195             y = 300                 VA
              27B                       x = 340             y = 260                 HA
              27I                       x = 290             y = 210                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26N                     x = 245       y = 350          8                 VA
              26J                     x = 245       y = 350         17                 VA
              27H                     x = 340       y = 260          8                 HA
              27F                     x = 340       y = 260         28                 HA
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 14.02.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        204
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
        Handelsbez.:        C-KLASSE

        Variante(n):        ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
              26B                       x = 300             y = 350                 VA
              26P                       x = 240             y = 285                 VA
              27B                       x = 300             y = 350                 HA
              27I                       x = 250             y = 300                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26J                     x = 300       y = 350         30                 VA
              26N                     x = 300       y = 350          8                 VA
              27F                     x = 300       y = 350         30                 HA
              27H                     x = 300       y = 350          8                 HA
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 14.02.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        117
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1007*..
        Handelsbez.:        CLA-Klasse

        Variante(n):        Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 280             y = 330                VA
              26P                        x = 230             y = 280                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                      von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                      x = 280       y = 330           8               VA
              26N                      x = 280       y = 330          30               VA
              27F                      x = 300       y = 320          18               HA
              27H                      x = 300       y = 320           8               HA
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 14.02.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        245G
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
        Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

        Variante(n):        Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 280             y = 330                VA
              26P                        x = 230             y = 280                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                      von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                      x = 280       y = 330           8               VA
              26N                      x = 280       y = 330          30               VA
              27F                      x = 300       y = 320          18               HA
              27H                      x = 300       y = 320           8               HA
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 14.02.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        117
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1007*..
        Handelsbez.:        CLA-Klasse

        Variante(n):        Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 305             y = 335                VA
              26B                        x = 355             y = 385                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 355       y = 385           8                VA
              26J                     x = 355       y = 385          18                VA
              27H                     x = 310       y = 295           8                HA
              27F                     x = 310       y = 295          13                HA
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 14.02.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        246
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0751*..
        Handelsbez.:        B-Klasse

        Variante(n):        Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 305             y = 335                VA
              26B                        x = 355             y = 385                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 355       y = 385           8                VA
              26J                     x = 355       y = 385          18                VA
              27H                     x = 310       y = 295           8                HA
              27F                     x = 310       y = 295          13                HA
Gutachten 366-0035-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50893
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-M03 8JX18H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 14.02.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        245G
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
        Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

        Variante(n):        Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 305             y = 335                VA
              26B                        x = 355             y = 385                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 355       y = 385           8                VA
              26J                     x = 355       y = 385          18                VA
              27H                     x = 310       y = 295           8                HA
              27F                     x = 310       y = 295          13                HA
						
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