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							Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                           MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                           Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
1518XX-5112A3 PCD 5x112                     ohne                        66,6                    750     2200    01/17
5666
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 110 - 200 235/40R18 95         YBF; YBI                   A5 Coupé (B9) ab
B81          e13*2007/46*1084*..           235/45R18 95         YAS; YBH                   MJ2016; A5 Sportback
                                 110 - 260 245/40R18 93Y        YBF; YBG                   (B9) ab MJ2016; S5
                                           255/40R18 95         YAS; YBE                   Sportback (B9) ab
                                           265/35R18 93Y        YBI                        MJ2016; A5 Cabrio
                                           265/40R18 97         YBH                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                           Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                           S5 Coupé (B9) ab
                                                                                           MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I                 Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R18 94  11A; 26P; 27I                 Quattro; AUDI A4 (B9)
                                      90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B;           ab MJ2016; AUDI S4
                                                             27B                           (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                      260      225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J            Limousine;
                                               235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J            Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 76O; 77E
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91          11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                24M; 51J                 Limousine;
                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      Frontantrieb;
                                                                24M; 51J; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24J; 24M                 729; 73C; 74A; 76O;
                                              255/40R18 95      11A; 21B; 22B; 22H;      77E
                                                                24C; 24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                              24M; 51J                 Kombi; Frontantrieb;
                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 51J; 54F            12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;      729; 73C; 74A; 76O;
                                                                24J; 24M                 77E
                                              255/40R18 95      11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                24C; 24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 235/40R18 91     11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                              24M; 5GG; 51J            Nicht A4 Allroad
                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                24M; 51J; 54F            MJ2016; Kombi;
                                              245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;      Allradantrieb;
                                                                24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/40R18 95      11A; 21B; 22B; 22H;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24C; 24D; 54F            721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 91     11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                24M; 51J                 AUDI S4 bis MJ2016;
                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      Limousine;
                                                                24M; 51J; 54F            Allradantrieb;
                                     100 - 245 245/40R18 93     11A; 21B; 22B; 22H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M                 12A; 51A; 573; 71K;
                                              255/40R18 95      11A; 21B; 22B; 22H;      721; 729; 73C; 74A;
                                                                24C; 24D; 54F            76O; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24C; 24D; 26J;              BMW Active Tourer
                                                        27H; 27V                         F45;
                                                                                         BMW Gran Tourer F46;
                                              235/40R18 91W 11A; 24C; 24D; 26J;          Allradantrieb;
                                                            27F; 27V                     Frontantrieb;
                                              245/40R18 93  11A; 24C; 24D; 26J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            27F; 27V                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76O
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24C; 24D; 26J;               BMW Active Tourer
F2GT         e1*2007/46*1677*..                        27H; 27V                          F45;
                                                                                         BMW Gran Tourer F46;
                                              235/40R18 91W 11A; 24C; 24D; 26J;          Allradantrieb;
                                                            27F; 27V                     Frontantrieb;
                                              245/40R18 93  11A; 24C; 24D; 26J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            27F; 27V                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76O

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 211; 211K
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 212 (Baureihe W213)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 245G; 211; 211K; 215; 204 K; 212; 204; 172; 220; 212K; 230;
                                          221; 207; 245G AMG
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 230;
                                          245G; 245G AMG
                                          150 Nm für Typ : 215; 220; 221
                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
                                                     26N; 27B; 27H       nicht Offroad-
                                                                         Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                         Paket; Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         73C; 74A; 76O
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I  nicht Sportfahrwerk;
                                                                         GLA; nicht
                                                                         Fahrdynamik Paket;
                                                                         Offroad-Fahrwerk;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
                                                     26N; 27B; 27H       GLA; nicht
                                                                         Fahrdynamik Paket;
                                                                         nicht Offroad-
                                                                         Fahrwerk;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B;               Sportfahrwerk; GLA;
                                                       26N; 27B; 27H                     nicht Offroad-
                                                                                         Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                         Paket; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/45R18 96      11A; 24J; 248; 27I       nicht Sportfahrwerk;
                                                                                         GLA; nicht
                                                                                         Fahrdynamik Paket;
                                                                                         Offroad-Fahrwerk;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/45R18 96      11A; 24J; 248; 26B;      nicht Sportfahrwerk;
                                                                26N; 27B; 27H            GLA; nicht
                                                                                         Fahrdynamik Paket;
                                                                                         nicht Offroad-
                                                                                         Fahrwerk;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90         11A; 24C; 24M; 26B;      bis
                                                                26J; 27B; 27H            e1*2001/116*0431*36;
                                     115 - 225 225/40R18 92     11A; 24C; 248; 26B;      Coupe; Heckantrieb;
                                                                26J; 27B; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R18 90Y     11A; 24C; 24M; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26J; 27B; 27H            729; 73C; 74A
                                              235/40R18 91      11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                26J; 27B; 27H
                                              245/35R18 92      11A; 24M; 27B; 27F;
                                                                57F; 575
                                              255/35R18 94      11A; 244; 247; 27B;
                                                                27F; 57F; 68B
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 225 225/40R18 92     11A; 21P; 22I; 24C;      Nur Baureihe 204; Nur
                                                                24D                      4-MATIC; Limousine;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/35R18         11A; 22B; 24D; 51G;      729; 73C; 74A
                                                                57F; 575
                                              255/35R18 94      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                575
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/40R18 91Y     11A; 21P; 22I; 24C;      Nur Baureihe 204;
                                                                24D                      Limousine;
                                              235/40R18 95      11A; 21B; 22B; 24C;      Heckantrieb;
                                                                24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R18 92Y     11A; 22B; 24D; 57F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                68T                      73C; 74A
                                              255/35R18 94      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                68B
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 235/40R18 95Y     11A; 24C; 244; 26B;      Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                              26J; 27I; 6B2            neue C-Klasse; Cabrio;
                                              235/45R18 94Y     YAR; 11A; 24C; 244;      Kombilimousine; Coupe;
                                                                26B; 26J; 27I; 6B3       Limousine;
                                              245/40R18 97      11A; 24C; 244; 247;      Allradantrieb;
                                                                26B; 26J; 27H; 27I;      Heckantrieb; nicht
                                                                6B4; 688                 Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B;         Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                           26J; 27I                    neue C-Klasse;
                                               235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 26B;         Kombilimousine;
                                                             26J; 27I; 5HI               Limousine;
                                               245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247;         Heckantrieb; nur
                                                             26B; 26J; 27H; 27I          Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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                                                                                                     Seite: 6 von 26
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M;             Nur 4-MATIC; bis
                                                         24J; 24M                        e1*2001/116*0457*24;
                                           235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22H;             Kombi;
                                                         22L; 24C; 24D                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/35R18     11A; 22B; 22H; 22L;             12A; 51A; 71K; 721;
                                                         24D; 51G; 57F; 575              729; 73C; 74A
                                           255/35R18 94  11A; 22B; 22H; 22L;
                                                         24D; 57F; 575
204 K        e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M;              bis
                                                         24J; 24M                        e1*2001/116*0457*24;
                                           235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22H;             Kombi; Heckantrieb;
                                                         22L; 24C; 24D                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L;             12A; 51A; 71K; 721;
                                                         24D; 57F; 68T                   73C; 74A
                                           255/35R18 94Y 11A; 22B; 22H; 22L;
                                                         24D; 57F; 68B
                                           265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 22L;
                                                         24D; 57F; 689

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18-96           11A; 21B; 21J; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22L; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R18-99      11A; 21B; 21J; 21L;      729; 73C; 74A
                                                                22F; 22L; 24D; 24J;
                                                                367
                                              265/40R18         11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                51G; 57F; 575
                                              275/40R18         11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                51G; 57F; 571

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
211          e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/40R18 93Y                                 Nur 4-MATIC;
                                           245/40R18 97                                  Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 265/35R18 93W 11A; 22B; 24M; 57F;           Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..                            575; 689                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     75 - 200 255/40R18 95  11A; 22B; 57F; 68W           12A; 51A; 71K; 721;
                                     75 - 285 265/35R18 93Y 11A; 22B; 24M; 57F;          729; 73C; 74A; 76B;
                                                            575; 689                     970
                                               275/35R18 95 11A; 22B; 24M; 57F;
                                                            688
211K           e1*2001/116*0213*..   130 - 285 245/40R18 97                              Nur 4-MATIC;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
211K         e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 265/35R18            11A; 22B; 24M; 51G;     Heckantrieb;
                                                                57F; 575; 689           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              275/35R18 95      11A; 22B; 24M; 57F;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                688                     729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        970
212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/40R18 97     11A; 21B; 24J; 248      Baureihe W212;
                                                                                        Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A
212            e1*2001/116*0501*..   110 - 245 235/45R18 97     YAR; 11A; 26B; 26N      Baureihe W213;
                                               245/45R18 100    GA9; 11A; 245; 26B;     Allradantrieb;
                                                                26N; 27P                Heckantrieb;
                                              255/40R18 99      ohne                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                (Flap) Serie; 11A; 24J; 73C; 74A; 76O
                                                                248; 26B; 26J; 27H;
                                                                27P
                                              255/40R18 99      mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                                26B; 26J; 27H; 27P
                                              275/40R18 99      GA9; 11A; 22Q; 244;
                                                                247; 27H; 57F
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W    11A; 21B; 24J; 248;     Baureihe W212;
                                                                51J                     Stufenheck;
                                     100 - 215 275/35R18 95W    11A; 22I; 244; 247;     Heckantrieb;
                                                                57F; 688                10B; 11B; 11G; 11H;
                                     100 - 245 235/40R18 91Y    11A; 21B; 24J; 57E;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                689                     729; 73C; 74A
                                              245/40R18 97      11A; 21B; 24J; 248
                                              265/35R18 97      11A; 22I; 244; 247;
                                                                57F; 575; 689
                                     225 - 245 275/35R18 95Y    11A; 22I; 244; 247;
                                                                57F; 688

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94      11A; 22B; 244; 247;         Coupe; Heckantrieb;
                                                             57F; 575; 68B               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     120 - 245 235/40R18     11A; 21N; 21P; 22I;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24J; 248; 51G; 575          729; 73C; 74A
                                               245/40R18 97  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                             24J; 248
                                               265/35R18 97  11A; 22B; 22H; 244;
                                                             247; 57F; 689
                                     125 - 215 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B;
                                                             24J; 248; 5HA
                                               265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 244;
                                                             247; 5HA; 57F; 689
                                     225 - 245 255/35R18 94  11A; 22B; 244; 247;
                                                             57F; 575
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94     11A; 22B; 244; 247;          Cabrio; Heckantrieb;
                                                            57F; 575                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                    120 - 245 235/40R18     11A; 21N; 21P; 22I;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24J; 248; 51G; 575           729; 73C; 74A
                                              245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B;
                                                            24J; 248
                                              245/40R18 97  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                            24J; 248
                                              255/35R18 94Y 11A; 22B; 244; 247;
                                                            57F; 575
                                              265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 244;
                                                            247; 57F; 689

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97          11A; 21P; 24J; 5BG       Kombi; Allradantrieb;
                                          245/40R18 97Y         11A; 21P; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R18 99          11A; 21P; 241; 246;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                248; 260                 721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         75I
212K           e1*2007/46*0200*..   100 - 245 235/40R18 95  11A; 24J; 57E; 67B;          Kombi; Heckantrieb;
                                                            689                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J                12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/40R18 99  11A; 21P; 241; 246;          729; 73C; 74A; 75I
                                                            248; 260
                                              265/35R18 97Y 11A; 24M; 57F; 575;
                                                            689
                                              275/35R18 99  11A; 22I; 24M; 57F;
                                                            67B; 688

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y        11A; 24J; 56G            bis Mj.2013 (Baureihe
                                           245/50R18            11A; 24J; 56G            221); Allradantrieb;
                                           100W
                                 150 - 380 255/40R18 95Y        11A; 24J; 5HR            Heckantrieb;
                                           255/45R18 99Y        11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 530; 573;
                                                                                         71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I; 76O; 77E;
                                                                                         MCV

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/45R18              11A; 22B; 22L; 24J;      Nicht für Fz. m.
                                                                51G                      Länge 6158 mm; nicht
                                              255/40R18 95      11A; 21B; 22B; 22L;      für gepanzerte Fz;
                                                                24J; 24M; 5HR            Nur 4-MATIC;
                                              255/45R18 99      11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              265/40R18         11A; 22B; 22L; 24M;      729; 73C; 74A
                                                                51G; 57F; 574
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/45R18              10N; 11A; 21B; 22B;      Nicht für Fz. m.
                                                                24C; 24D; 51G            Länge 6158 mm; nicht
                                              265/40R18         11A; 22B; 22F; 24D;      für gepanzerte Fz;
                                                                51G; 57F; 575            Heckantrieb;
                                              275/40R18-99      11A; 22B; 22F; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57F; 571                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/40R18 88         11A; 26P; 260            Cabrio; Heckantrieb;
                                           235/35R18 90         11A; 246; 26B; 260       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R18 91         11A; 246; 26B; 260       12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/35R18 88         11A; 22M; 270; 57F;      729; 73C; 74A
                                                                575
                                              255/35R18 90      11A; 22M; 270; 57F;
                                                                68B
                                              265/35R18 93      11A; 22L; 271; 57F;
                                                                689

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   170 - 285 255/40R18             51G                      bis e1*98/14*0169*18;
                                                                                         10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/45R18
                    Hinterachse:                        275/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 730kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/40R18
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/45R18
                     Hinterachse:                          255/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/40R18
                     Hinterachse:                          265/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R18
     Hinterachse: 275/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MCV) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
      wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/40R18
                   Hinterachse:                           245/40R18
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27U                      y = 140             y = 220                   HA
             27V                      y = 140             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 240             y = 285                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 366-0002-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51440
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1518
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
						
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