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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51905




                                      special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2


             Nummer der Genehmigung: 51905                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   AZ9020
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51905                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51905




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   07.03.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0047-18-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51905                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-4

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51905




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51905                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        19.03.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51905




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 1 von 13

             Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO
                                                        GmbH
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 44
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             WS3X                WS3X                    ohne                        66,6                    800     2300    02/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                  : B450L30517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 200 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
§ 22 51905




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/40R20 97                                     erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                           255/45R20 101                                200 Nm; Q5; SQ5;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 73C; 74A; 740

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                  : B450L30517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 200 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
             FY           e1*2007/46*1685*..       100 - 260 255/40R20 97                               erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                           255/45R20 101                                200 Nm; Q5;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 73C; 74A; 740
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 235/35R20 92          11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                     721; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 235/35R20 92          11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51905




                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                     721; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             G3X          e1*2007/46*1797*..  120 - 195 275/40R20 102 57F; 6AO                        Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 275/30R20 97Y GAB; 57F                        Kombilimousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                      97H
             G5L            e1*2007/46*1688*..   120 - 340 275/30R20 97Y GAB; 57F                     Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                      97H

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B450L28517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 204
                                                       150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 164; 251
                                                       150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                                                       180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 270          265/30R20 94Y XFA; 11A; 244; 27H;          Nur Baureihe 205;
                                                                         27I; 57F                     neue C-Klasse; nur
                                                                                                      Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                                                      Cabrio;
                                                                                                      Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb; nicht
                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 576; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                      76B
§ 22 51905




             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 27P;              Coupé; Cabrio;
                                                                     57F                              Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 76B
             R1ES           e1*2007/46*1560*..    143      275/35R20 102 57F; 6BN                     All Terrain; Kombi;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 76B
             R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 245 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 27P;         Baureihe W213; nicht
                                                                          5IM; 57F                    All Terrain;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 76B
             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 245 275/30R20 97     GAB; YAT; 11A; 27P;      Baureihe W213;
                                                                             57F                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 76B
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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                                                                                                                  Seite: 4 von 13
             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/40R20 95W                                 GLK; Allradantrieb;
                                                        255/35R20 97  11A; 24M                        Heckantrieb;
                                                        255/40R20 101 11A; 24M; 575                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                      76T; 977

             Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 245/40R20         11A; 22Q; 24J; 248;           V-Klasse; Vito; Vito
                                                                        26P; 26V                      Tourer; Vito Mixto;
                                                      265/35R20         11A; 24C; 244; 26U;           ab
                                                                        27P                           e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 75I

             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20            11A; 24D; 24J; 5KK       10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51905




                                                        101W
                                                        275/40R20            11A; 24C; 24D            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                        102W
                                              140 - 225 255/45R20 101Y       11A; 24D; 24J; 5KK       721; 73C; 74A; 75I
                                                        265/45R20 104        11A; 24D; 24J
                                                        275/40R20 102Y       11A; 24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 255/45R20            11A; 24J; 5KK            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        101W
                                                        275/40R20            11A; 24C; 24M; 5LA       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                        102W
                                              140 - 225 255/45R20 105        11A; 24J                 721; 73C; 74A; 75I
                                                        265/45R20 104        11A; 24J; 24M
                                                        275/40R20 106        11A; 24C; 24M
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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                                                                                                                  Seite: 5 von 13
             Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 245/40R20              11A; 22Q; 24J; 248;      V-Klasse; Vito; Vito
             639/5        e1*2007/46*0459*..                                 26P; 26V                 Tourer; Vito Mixto;
                                                        265/35R20            11A; 24C; 244; 26U;      ab
                                                                             27P                      e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                      ab
                                                                                                      e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 75I

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§ 22 51905




                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 51905




                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                  "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                  "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 51905




                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1460kg.
             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1650kg.
             5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1700kg.
             6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/45R20
                                  Hinterachse:                        275/40R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                  Vorderachse:                         245/40R20
                                  Hinterachse:                         275/35R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                    Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                    Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                    Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
§ 22 51905




                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                  Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                  Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                  sein.
                  Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                  an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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                   Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                   Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
             97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/35R20
                  Hinterachse: 275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R20
                                 Hinterachse:                          265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 51905




                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          265/30R20
                                 Hinterachse:                          275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    UKL-L
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                    Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                    Variante(n):    Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 260                   VA
                          26P                      x = 250             y = 210                   VA
                          27B                      x = 210             y = 270                   HA
                          27I                      x = 160             y = 220                   HA
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    F1X
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1676*..
                    Handelsbez.:    X Reihe

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 260                   VA
                          26P                      x = 250             y = 210                   VA
                          27B                      x = 210             y = 270                   HA
                          27I                      x = 160             y = 220                   HA
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
§ 22 51905




                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    639/2
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0457*..
                    Handelsbez.:    Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer

                    Variante(n):    ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 320             y = 440                   VA
                          26P                      x = 270             y = 390                   VA
                          26U                      x = 200             x = 180                   VA
                          26V                      x = 200             x = 180                   VA
                          27B                      x = 300             y = 430                   HA
                          27I                      x = 250             y = 380                   HA
                          27P                      x = 250             y = 380                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51905




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 320       y = 440             9                 VA
                          26N                   x = 320       y = 440             5                 VA
						
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