Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER (D)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112566547 PCD 5x112 ohne 66,5 800 2150 05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J Kombi; Frontantrieb;
235/45R18 94 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015;
235/40R18 91 51J Limousine;
235/45R18 94 51J; 54F Frontantrieb;
245/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 5GG; 51J Nicht A4 Allroad
235/45R18 94 51J; 54F Quattro; AUDI S4 bis
245/40R18 51G MJ2016; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 76O; 77E
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 51J AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R18 94 51J; 54F AUDI S4 bis MJ2016;
100 - 245 225/45R18 51G; 52J Limousine;
245/40R18 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 76O; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 170 215/45R18 93 11A; 248 CLUBMAN JOHN
COOPER
225/40R18 88W 11A; 246; 248; 26N; WORKS (F54); MINI
26P CLUBMAN F54;
235/40R18 95 11A; 24J; 248; 26N; Allradantrieb;
26P; 27I Frontantrieb;
170 215/45R18 M+S 11A; 248; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E; 83L
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 155 215/45R18 M+S 11A; 248; 52J MINI CLUBMAN F54;
215/45R18 93 11A; 248 Allradantrieb;
225/40R18 88W 11A; 246; 248; 26N; Frontantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 95 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E; 83L
FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 170 225/45R18 91V 11A; 248 Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E; 83L
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018
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Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 248 BMW Active Tourer
F45;
225/40R18 92W 11A; 245; 248 BMW Gran Tourer F46;
225/45R18 91W 11A; 245; 248; 26N; Allradantrieb;
27U Frontantrieb;
235/40R18 91W 11A; 24J; 244; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 24J; 244; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H; 27V 721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E; 83L
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/50R18 95 11A; 248 BMW X1 (F48);
235/45R18 94 11A; 248 Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 248; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E; 83L
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 170 215/45R18 93 11A; 248 CLUBMAN JOHN
COOPER
225/40R18 88W 11A; 246; 248; 26N; WORKS (F54); MINI
26P CLUBMAN F54;
235/40R18 95 11A; 24J; 248; 26N; Allradantrieb;
26P; 27I Frontantrieb;
170 215/45R18 M+S 11A; 248; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E; 83L
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 155 215/45R18 M+S 11A; 248; 52J MINI CLUBMAN F54;
215/45R18 93 11A; 248 Allradantrieb;
225/40R18 88W 11A; 246; 248; 26N; Frontantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 95 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E; 83L
Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/50R18 95 11A; 248 BMW X1 (F48);
235/45R18 94 11A; 248 Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 248; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E; 83L
F2X e1*2007/46*1824*.. 100 - 170 225/50R18 95 11A; 244 BMW X2 (F39);
235/45R18 94 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 244; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R18 96 11A; 244; 26P 721; 725; 73C; 74A;
255/45R18 99 11A; 244; 26P; 27I 76O; 77E; 83L
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018
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Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 248 BMW Active Tourer
F45;
F2GT e1*2007/46*1677*.. 225/40R18 92W 11A; 245; 248 BMW Gran Tourer F46;
225/45R18 91W 11A; 245; 248; 26N; Allradantrieb;
27U Frontantrieb;
235/40R18 91W 11A; 24J; 244; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 24J; 244; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H; 27V 721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E; 83L
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER (D)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; 245G
150 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 85 - 120 215/45R18 89 11A; 26P Kombilimousine;
225/40R18 88 11A; 26N; 26P Frontantrieb;
225/45R18 91 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 65 215/45R18 89 B-Klasse ab Mj. 2011;
electric drive; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 77E
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018
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Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito
245/45R18 Tourer; Vito Mixto;
245/50R18 11A; 24J; 248; 27P ab
e1*2007/46*0457*09;
255/45R18 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18 99W 11A; 24D; 24J; 54A 721; 725; 73C; 74A;
75I
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 5KK; bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 54A e1*2007/46*0459*05;
L720 245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA bis
70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 54A e1*2007/46*0458*07;
255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 5JK; Allradantrieb;
54A Heckantrieb;
190 235/50R18 11A; 24J; 244; 5KK; 10B; 11B; 11G; 11H;
101W 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 5KK; bis
54A e1*2007/46*0457*08;
245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA Allradantrieb;
70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 54A Heckantrieb;
255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 5JK; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71C; 71K;
190 235/50R18 11A; 24J; 244; 5KK; 721; 725; 73C; 74A;
101W 54A 75I
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018
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Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R18 Tourer; Vito Mixto;
245/50R18 11A; 24J; 248; 27P ab
e1*2007/46*0459*06;
255/45R18 11A; 24J; 248 ab
e1*2007/46*0458*08;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren
Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
an der Vorderachse nicht zulässig!
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMK
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*..
Handelsbez.: X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
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zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Gutachten 366-0178-15-MURD/N3
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA