Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Fahrzeughersteller AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER,
DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
DA6IM48BGP ET48 5X112 Ø74,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff 730 2160 05/17
666
DA6IM48SXX ET48 5X112 Ø74,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff 730 2160 05/17
666
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49388;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 125 205/60R16 51G erhöhtes
Anzugsmoment
88 - 130 205/60R16 M+S 51G; 52J 140 Nm; AUDI A4 bis
88 - 195 225/55R16 51G MJ2015; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 740; 76U;
77E; 98A; AFZ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/55R16 51G erhöhtes
Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
MJ2015; Nicht A4
Allroad Quattro;
Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 740;
76U; 77E; 98A; AFZ
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/55R16 51G erhöhtes
Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
MJ2015; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 740;
76U; 77E; 98A; AFZ
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 125 205/60R16 51G erhöhtes
Anzugsmoment
88 - 130 205/60R16 M+S 51G; 52J 140 Nm; AUDI A4 bis
88 - 195 225/55R16 51G MJ2015; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 740; 76U;
77E; 98A; AFZ
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 125 205/60R16 51G erhöhtes
Anzugsmoment
88 - 130 205/60R16 M+S 51G; 52J 140 Nm; AUDI A4 bis
88 - 195 225/55R16 51G MJ2015; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 740; 76U;
77E; 98A; AFZ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/55R16 51G erhöhtes
Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
MJ2015; Nicht A4
Allroad Quattro;
Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 740;
76U; 77E; 98A; AFZ
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FML2E (Kegelbund)
Zubehör : Zubehörkit: 49386;
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2GT; FMCA; UKL-L; F2GC; FML2; F2AT; FMK; F1H
Zubehör : Zubehörkit: 49386;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 85 - 110 195/60R16 91 124; 52J Schräghecklimousine;
M+S
205/55R16 91 124 Allradantrieb;
205/60R16 92 12A Frontantrieb;
215/50R16 90 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 12A; 248 51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; DEG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 100 195/65R16 M+S 124; 51G; 52J BMW Active Tourer
F45;
F2GT e1*2007/46*1677*.. 70 - 141 205/55R16 91W 11A; 12A; 248 BMW Gran Tourer F46;
205/60R16 92W 11A; 12A; 248 Allradantrieb;
205/60R16 92W 12N; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92W 11A; 12A; 245; 248 51A; 7NM; 71C; 71K;
225/55R16 95 11A; 12A; 245; 248 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 77E; 83L;
83P; AGD; 4DL
F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 110 195/60R16 M+S 12N; 5IE 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 12N 51A; 71C; 71K; 721;
205/60R16 92 12A 725; 73C; 74A; 74P;
215/50R16 90 12A 76U; DEG
215/55R16 93 12A
225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26N
225/55R16 95 11A; 12A; 248; 26N
Verkaufsbezeichnung: Cooper SE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FML2E e1*2007/46*2063*.. 75 195/55R16 87 11A; 248 Schrägheck;
205/50R16 87 11A; 244; 245 Frontantrieb; Elektro;
225/45R16 89 11A; 24J; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 84K
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 195/50R16 84W 11A; 24J; 244; 27Q COOPER (F57); ONE
195/55R16 87 11A; 24J; 244; 27Q (F57); Cabrio;
215/45R16 86 11A; 24J; 244; 27Q Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 83L;
4DL
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 110 195/60R16 M+S
12I; 52J MINI CLUBMAN F54;
205/55R16 9412A Allradantrieb;
205/60R16 9612A Frontantrieb;
215/50R16 9411A; 12A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 9311A; 12A; 248; 26P 51A; 7NM; 71C; 71K;
225/50R16 9611A; 12A; 246; 248; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 26P 74P; 76U; 77E; 83L;
225/55R16 95 11A; 12A; 246; 248; AGD; 4DL
26N; 26P
120 - 155 205/55R16 M+S 12A; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Seite: 5 von 32
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FML2 e1*2007/46*1678*.. 55 - 155 195/50R16 84W 11A; 24J; 244; 27Q COOPER (F56); ONE
195/55R16 87 11A; 24J; 244; 27Q (F56);
215/45R16 86 11A; 24J; 244; 27Q Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 83L;
4DL
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 100 195/65R16 M+S 124; 51G; 52J BMW Active Tourer
F45;
70 - 141 205/55R16 91W 11A; 12A; 248 BMW Gran Tourer F46;
205/60R16 92W 11A; 12A; 248 Allradantrieb;
205/60R16 92W 12N; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92W 11A; 12A; 245; 248 51A; 7NM; 71C; 71K;
225/55R16 95 11A; 12A; 245; 248 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 77E; 83L;
83P; AGD; 4DA; 4DL
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 195/50R16 84W 11A; 24J; 244; 27Q Mini F55/F56/F57; ab
195/55R16 87 11A; 24J; 244; 27Q e1*2007/46*0371*10;
215/45R16 86 11A; 24J; 244; 27Q Cabrio;
Schräghecklimousine;
3-türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 77E;
83L; AGD; 4DA; 4DL
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 110 195/60R16 M+S
12I; 52J MINI CLUBMAN F54;
205/55R16 9412A Allradantrieb;
205/60R16 9612A Frontantrieb;
215/50R16 9411A; 12A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 9311A; 12A; 248; 26P 51A; 7NM; 71C; 71K;
225/50R16 9611A; 12A; 246; 248; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 26P 74P; 76U; 77E; 83L;
225/55R16 95 11A; 12A; 246; 248; AGD; 4DA; 4DL
26N; 26P
120 - 155 205/55R16 M+S 12A; 52J
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 32
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 168
Zubehör : Zubehörkit: 49328;
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 245; 245G; 246; F2A; 204; 204 K; 176; 169; 117
Zubehör : Zubehörkit: 49388;
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 639; 638/2; 639/4; 638; 639/2
Zubehör : Zubehörkit: 49375;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168
130 Nm für Typ : F2A; 169; 204; 204 K; 245
140 Nm für Typ : F2A; 638; 638/2
150 Nm für Typ : 639; 639/4
155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm für Typ : 117 erhöhtes Anzugsmoment; 176 erhöhtes
Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment; 246 erhöhtes
Anzugsmoment
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 120 195/60R16 89 Kombilimousine;
195/65R16 91 Allradantrieb;
205/60R16 92 Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 95 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 855
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 120 205/60R16 92 11A; 26P Limousine;
215/55R16 93 11A; 26N; 26P Allradantrieb;
215/60R16 95 11A; 26N; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 855
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 32
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 92 195/50R16-84 MA0; 10N; 11A; 21B; kurzer Radstand;
22B; 24C; 24D langer Radstand;
44 - 103 205/45R16-83 MA0; 10N; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
103 195/50R16 10N; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D; 51G; 52J 74P; 915
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R16 90 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/45R16 89 11A; 24J; 24M 74P
225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16 12Q; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 90 195/55R16 91 12I erhöhtes
Anzugsmoment
195/60R16 89 124 160 Nm; A-Klasse;
66 - 125 205/50R16 91 12A Frontantrieb;
205/55R16 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A 51A; 7AC; 7BU; 71C;
225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26P 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 740;
76U; 77E; 855; MAO;
4B8
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 135 205/50R16 91 12Q erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R16 91 12Q 160 Nm; B-Klasse ab
215/55R16 93 11A; 12A; 26P Mj. 2011; nicht
225/45R16 89 12A Natural Gas Drive;
225/50R16 92 11A; 12A; 26P; 57T nicht Electric Drive;
Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
740; 76U; 77E; 855;
MAO; 4B8
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 195/55R16 87 12Q; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
70 - 142 205/50R16 87 12Q 51A; 71C; 71K; 721;
205/55R16 90 12Q 725; 73C; 74A; 74P;
215/55R16 93 11A; 12A; 54A 76U
225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R16 91 12Q erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R16 91 12Q 160 Nm; B-Klasse ab
215/55R16 93 11A; 12A; 26P Mj. 2011; nicht
225/45R16 89 12A Natural Gas Drive;
225/50R16 92 11A; 12A; 26P; 57T nicht Electric Drive;
Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
740; 76U; 77E; 855;
MAO; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 125 205/55R16 91 12Q erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R16 93 11A; 12A; 26P 160 Nm; CLA; nicht
225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26P; Sportfahrwerk; CLA
57T Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 7BU; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76U;
77E; 855; MAO; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 90 195/55R16 91 12I erhöhtes
Anzugsmoment
195/60R16 89 124 160 Nm; A-Klasse;
66 - 125 205/50R16 91 12A Frontantrieb;
205/55R16 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A 51A; 7AC; 7BU; 71C;
225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26P 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 740;
76U; 77E; 855; MAO;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 125 215/55R16 93 11A; 26B; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
225/50R16 92 11A; 248; 26B; 26J; 160 Nm; CLA;
57T Sportfahrwerk; CLA
Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76U; 77E; 855; MAO;
4B8
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 150 215/50R16 94 12R erhöhtes
Anzugsmoment
204 K e1*2001/116*0457*.. 215/55R16 97 12R 155 Nm; Nur Baureihe
215/60R16 95 12R 205; neue C-Klasse;
225/55R16 12R; 51G Kombilimousine;
Limousine;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 7FG; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 75I;
76U; 77E; 82F; 98A;
AGD; DEG; DEL; DEN;
FHC; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 205/55R16 12T; 51G Nur Baureihe 204;
215/55R16 93 12A Limousine;
225/50R16 12N; 51G Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 7BU; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 77E;
82F; 98A; AGD; DEG;
DEL; DEN; FHC; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 205/50R16 91 bis
205/55R16 91 e1*2001/116*0431*36;
215/55R16 93 Coupe; Heckantrieb;
225/45R16 89Y 5FM; 685 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 51G 12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76U; 77E; 82F; 98A;
AGD; DEG; DEL; DEN;
FHC; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 215/50R16 94 12R erhöhtes
Anzugsmoment
204 K e1*2001/116*0457*.. 215/55R16 97 12R 155 Nm; Nur Baureihe
215/60R16 95 12R 205; neue C-Klasse;
225/55R16 12R; 51G nicht Hybrid 150-
155kW;
Kombilimousine;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 7FG; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76U;
77E; 82F; 98A; AGD;
DEG; DEL; DEN; FHC;
4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 205/55R16 12T; 51G Nur Baureihe 204; Nur
215/55R16 93 12A 4-MATIC; Limousine;
225/50R16 12N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 7BU; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; 82F; 98A; AGD;
DEG; DEL; DEN; FHC;
4B8
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 150 205/55R16 12T; 51G Nur 4-MATIC; bis
215/55R16 93 12A e1*2001/116*0457*24;
225/50R16 92W 12A Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U; 77E;
82F; 98A; AGD; DEG;
DEN; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/55R16 12T; 51G bis
215/55R16 93 12A e1*2001/116*0457*24;
225/50R16 92 12A Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 77E; 82F;
98A; AGD; DEG; DEN;
4B8
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 205/55R16 91 12Q erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R16 93 11A; 12A; 26P 160 Nm; CLA; nicht
225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26P; Sportfahrwerk; CLA
57T Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 7BU; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76U;
77E; 855; MAO; 4B8
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 215/55R16 93 11A; 26B; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
225/50R16 92 11A; 248; 26B; 26J; 160 Nm; CLA;
57T Sportfahrwerk; CLA
Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76U; 77E; 855; MAO;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer, Vito Mixto
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 195/65R16 51G V-Klasse; Vito; Vito
205/65R16 103 Tourer; Vito Mixto;
215/60R16 99 5JK ab
e1*2007/46*0458*08;
215/65R16 106 ab
e1*2007/46*0457*09;
225/55R16 99 5JK Marco Polo;
225/60R16 102 5LA Allradantrieb;
235/60R16 104 Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76U; AGD
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 215/60R16-99 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
Reinf
e9*93/81*0005*.., 225/55R16 DD3; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
e9*98/14*0005*.. 24M; 367 721; 725; 73C; 74A;
225/55R16-99 11A; 22B; 24J; 24M; 74P
Reinf 367
638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 215/60R16-95 11A; 22B; 24M; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*95/54*0020*.., 215/60R16-99 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
Reinf
e9*98/14*0020*.. 225/55R16-95 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
5HR 74P
225/55R16-99 11A; 22B; 24J; 24M
Reinf
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 160 205/65R16C 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 102 12A; 51A; 7AR; 71C;
225/60R16C 51G 71K; 721; 725; 73C;
235/60R16 100 11A; 24M; 54A 74A; 74P; 75I
170 205/65R16C 51G; 52J; 56G
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 160 205/65R16C 51G; 56G Heckantrieb;
225/60R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16C 51G 12A; 51A; 7AR; 71C;
235/60R16 100 11A; 24M; 54A 71K; 721; 725; 73C;
170 205/65R16C 51G; 52J; 56G 74A; 74P; 75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 195/65R16 51G V-Klasse; Vito; Vito
205/65R16 103 Tourer; Vito Mixto;
215/60R16 99 5JK ab
e1*2007/46*0458*08;
215/65R16 106 ab
e1*2007/46*0457*09;
225/55R16 99 5JK Marco Polo;
225/60R16 102 5LA Allradantrieb;
235/60R16 104 Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76U; AGD
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw. )
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
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Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
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5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
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Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
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Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
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82F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm
(Dicke 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
Vorderachse nicht zulässig!
83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
84K) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 17"-Sportbremse ausgerüstet
sind, nicht zulässig.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
AFZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm
(Dicke 22mm) an der Hinterachse nicht zulässig.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
DD3) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
(Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: F2GC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2064*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 200 VA
26B x = 150 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 250 8 VA
27F x = 200 y = 250 30 HA
27H x = 200 y = 250 8 HA
26J x = 200 y = 250 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMCA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27Q x = 350 y = 380 HA
26Q x = 300 y = 300 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMK
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
26B x = 290 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 240 8 VA
26J y = 250 y = 290 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
26B x = 290 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 240 8 VA
26J y = 250 y = 290 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27Q x = 350 y = 380 HA
26Q x = 300 y = 300 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FML2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1678*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27Q x = 350 y = 380 HA
26Q x = 300 y = 300 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 355 y = 385 VA
26P x = 305 y = 335 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 355 y = 385 VA
26P x = 305 y = 335 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 355 y = 385 VA
26P x = 305 y = 335 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
26P x = 200 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
26N x = 250 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Seite: 31 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 280 VA
26B x = 280 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0390-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51471
ANLAGE: 9 Radtyp: DBV 5SP 001 7,0JX16H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 25.08.2020
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Seite: 32 von 32
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 280 VA
26B x = 280 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.