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							Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Fahrzeughersteller                     : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER
                                         (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH, Ssangyong Motor Co.,
                                         Ltd.
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                        Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
FSH2090511245666 PCD 112 ET45               ohne                       66,6                   990     2422    03/12
FSH2090511245666 PCD 112 ET45               ohne                       66,6                 1000      2400    03/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : AUDI
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : DW495


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm für Typ : 4G; 4G1
                                         140 Nm für Typ : FY
Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 235/35R20 92Y 5GM; 57E; 67J; 67X              A6; nicht A6 allroad
                                           245/35R20 95Y                                 quattro; Kombi;
                                           255/30R20 92    nicht Kombi; 5GM              Stufenheck;
                                           255/35R20       51G                           Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 77E;
                                                                                         AFY; DEÄ; PDI

Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 245 235/35R20 92Y 5GM; 57E; 67J; 67X     A6; nicht A6 allroad
                                          245/35R20 95Y                        quattro; Kombi;
                                          255/30R20 92   nicht Kombi; 5GM      Stufenheck;
                                          255/35R20      51G                   Allradantrieb;
                                                                               Frontantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                               721; 73C; 74A; 77E;
                                                                               AFY; DEÄ; PDI
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/40R20 97                                  Q5; SQ5;
                                          255/45R20 101                                 Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; AG0

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : DW495


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 255/40R20 97                              Q5; Allradantrieb;
                                              255/45R20 101                             Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; AG0

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW AG
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : DW4224


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
F1X          e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R20 94Y 11A; 248; 27I                    BMW X1 (F48);
                                         235/35R20 92  11A; 244; 245; 27I;              Allradantrieb;
                                                       5GM                              Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R20 94Y         11A; 244; 26P            BMW X2 (F39);
                                         235/35R20 92          11A; 244; 26P; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/35R20 95          11A; 244; 26N; 26P;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               27I                      73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 235/35R20 92         11A; 244; 245; 27I;      BMW X1 (F48);
                                                               5GM                      Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; BBY

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                         MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : F2CLA; F2B (Kugelbund)
Zubehör                                : DW495


Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 166; 164; 639/4; 251; 639/5; 639/2; F2B
Zubehör                                : DW495


Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : H1GLE (Kugelbund lose)
Zubehör                                : DW4601


Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : H1GLE
Zubehör                                : DW4601


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA
                                         150 Nm für Typ : H1GLE; 164; 166; 251
                                         180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 26P                          GLB-KLASSE;
                                         245/40R20 99 11A; 24J; 247; 26B                Allradantrieb;
                                         245/45R20 99 11A; 24J; 247; 26B                Frontantrieb;
                                         255/40R20 97 11A; 24J; 24M; 26B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
F2B            e1*2007/46*1909*..   85 - 165 235/45R20 96      11A; 24J; 248; 26P       GLA-KLASSE;
                                             245/40R20 95      11A; 24J; 248; 26B       Allradantrieb;
                                             245/45R20 99      11A; 24J; 248; 26B       Frontantrieb;
                                             255/40R20 97      11A; 24M; 242; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26B                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2CLA        e1*2007/46*1912*..     85 - 165 255/30R20 92      11A; 241; 244; 246;      Kombi; Limousine;
                                                               247; 26B; 26J; 27B;      Allradantrieb;
                                                               27H
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 275/50R20 109        12R                      GLS-Klasse;
                                          285/50R20 112        12I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          295/50R20 118        12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 75I; DEÄ
H1GLE          e1*2007/46*1885*..   143 - 360 265/45R20 108                             GLE Coupe; auch GLE
                                              275/50R20 109    11A; 24J; 26P            Hybrid; GLE SUV;
                                              285/45R20 112    11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/50R20 112    11A; 24J; 26B; 26N       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 75I; DEÄ

Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer, Vito Mixto
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 245/40R20 99      11A; 22Q; 24J; 248;          V-Klasse; Vito; Vito
                                                           26P; 26V; 5JK                Tourer; Vito Mixto;
                                         265/35R20 99      11A; 24C; 244; 27P;          ab
                                                           5JK                          e1*2007/46*0459*06;
                                                                                        ab
                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                        ab
                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                        Marco Polo;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20           11A; 24J; 24M; 5KK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           101W
                                           275/40R20           11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 721;
                                           102W
                                 140 - 225 255/45R20 101Y      11A; 24J; 24M; 5KK       73C; 74A
                                           265/45R20 104       11A; 24D; 24J
                                           275/40R20 102Y      11A; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 255/45R20           11A; 24J; 5KK            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           101W
                                           275/40R20           11A; 24C; 24M; 5LA       12A; 51A; 71K; 721;
                                           102W
                                 140 - 225 255/45R20 105       11A; 24J                 73C; 74A
                                           265/45R20 104       11A; 24J; 24M
                                           275/40R20 106       11A; 24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/45R20 104 52J                             GL-Klasse; nicht GLE;
                                          265/45R20                                     nicht M-Klasse; GLS;
                                          104W
                                          265/50R20 107 52J                             Allradantrieb;
                                          265/50R20 107                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          275/45R20 106                                 12A; 51A; 573; 71K;
                                          275/50R20 109                                 721; 73C; 74A; DEL
                                          285/50R20 112
166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 11A; 248                        M-Klasse; nicht GLE
                                          265/40R20 104 11A; 246; 248                   Coupé; GLE SUV; nicht
                                          265/45R20 104 11A; 246; 248                   GL-Klasse; nicht GLS;
                                          275/40R20     11A; 246; 248                   Allradantrieb;
                                          102W
                                          275/45R20 106 11A; 246; 248                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        DEL
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 245/40R20 99          11A; 22Q; 24J; 248;      V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..                                26P; 26V; 5JK            Tourer; Vito Mixto;
                                           265/35R20 99        11A; 24C; 244; 27P;      ab
                                                               5JK                      e1*2007/46*0459*06;
                                                                                        ab
                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                        ab
                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                        Marco Polo;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : Ssangyong Motor Co., Ltd.
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : DW448


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Korando
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
CW           e8*2007/46*0360*.. 100 - 120 235/45R20 96                                  nicht Elektro;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.09.2020
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       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
     "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          235/35R20
                   Hinterachse:                          265/30R20
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.09.2020
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       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
     der Vorderrachse nicht zulässig.
BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:    BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             27I                     x = 200            y = 200                   HA
             27B                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 250       y = 250            8                HA
             27F                   x = 250       y = 250           25                HA
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F1X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1676*..
       Handelsbez.:    BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 260                   VA
             26P                     x = 250            y = 210                   VA
             27B                     x = 210            y = 270                   HA
             27I                     x = 160            y = 220                   HA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 260                   VA
             26P                     x = 250            y = 210                   VA
             27B                     x = 210            y = 270                   HA
             27I                     x = 160            y = 220                   HA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    639/5
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0459*..
       Handelsbez.:    V-Klasse, Vito, Vito Tourer

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27P                     x = 250            y = 380                   HA
             26B                     x = 320            y = 440                   VA
             26P                     x = 270            y = 390                   VA
             26U                     x = 200            x = 180                   VA
             26V                     x = 200            x = 180                   VA
             27B                     x = 300            y = 430                   HA
             27I                     x = 250            y = 380                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 320       y = 440            9                VA
             26N                   x = 320       y = 440            5                VA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    F2CLA
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1912*..
       Handelsbez.:    CLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 310            y = 310                   VA
             26P                     x = 260            y = 260                   VA
             27B                     x = 270            y = 290                   HA
             27I                     x = 220            y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 270       y = 290           30                HA
             27H                   x = 270       y = 290            8                HA
             26J                   x = 310       y = 310           30                VA
             26N                   x = 310       y = 310            8                VA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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                                                                                                 Seite: 17 von 21


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    639/2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0457*..
       Handelsbez.:    Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer, Vito Mixto

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27P                     x = 250            y = 380                   HA
             26B                     x = 320            y = 440                   VA
             26P                     x = 270            y = 390                   VA
             26U                     x = 200            x = 180                   VA
             26V                     x = 200            x = 180                   VA
             27B                     x = 300            y = 430                   HA
             27I                     x = 250            y = 380                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 320       y = 440            9                VA
             26N                   x = 320       y = 440            5                VA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    639/4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0458*..
       Handelsbez.:    V-Klasse, Vito, Vito Tourer

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27P                     x = 250            y = 380                   HA
             26B                     x = 320            y = 440                   VA
             26P                     x = 270            y = 390                   VA
             26U                     x = 200            x = 180                   VA
             26V                     x = 200            x = 180                   VA
             27B                     x = 300            y = 430                   HA
             27I                     x = 250            y = 380                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 320       y = 440            9                VA
             26N                   x = 320       y = 440            5                VA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DB
       Fahrzeugtyp:    F2B
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1909*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 300                   VA
             26P                     x = 250            y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300           20                VA
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DB
       Fahrzeugtyp:    F2B
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1909*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 400                   VA
             26B                     x = 300            y = 450                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 450           20                VA
             26N                   x = 300       y = 450            8                VA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    H1GLE
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1885*..
       Handelsbez.:    GLE-Klasse, GLS-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 270            y = 270                   VA
             26P                     x = 320            y = 320                   VA
             27I                     x = 280            y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 280       y = 330            8                HA
             27H                   x = 280       y = 330           30                HA
             26J                   x = 320       y = 320            8                VA
             26N                   x = 320       y = 320           30                VA
						
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