Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 34
Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51124066 LK 112 ohne 66,6 800 2254 01/16
51124066 LK 112 ohne 66,6 815 2291 01/16
51124066 LK 112 ohne 66,6 850 2200 01/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y Quattro; AUDI A4 (B9)
235/45R18 94 ab MJ2016; Kombi;
245/40R18 93W Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O;
98A
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 51J AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R18 94 51J; 54F AUDI S4; Limousine;
100 - 245 225/45R18 51G; 52J Allradantrieb;
245/40R18 93 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 5GG; 51J Nicht A4 Allroad
235/45R18 94 51J; 54F Quattro; AUDI S4;
245/40R18 93 11A; 22I Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 34
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015;
235/40R18 91 51J Limousine;
235/45R18 94 51J; 54F Frontantrieb;
245/40R18 93 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J Kombi; Frontantrieb;
235/45R18 94 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 Nur A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 51G quattro;
245/50R18 100 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 837; PDB
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 57E; 67G Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 5HI; 52J allroad quattro;
100 - 245 225/50R18 95Y Kombi; Stufenheck;
235/45R18 98 52J Allradantrieb;
235/45R18 98 57E; 67G Frontantrieb;
235/50R18 97W 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96Y 12A; 51A; 573; 71K;
255/45R18 99 68H 721; 725; 73C; 74A;
76O; 837; PDB
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 Coupe; 4-türig;
245/45R18 96 Allradantrieb;
255/45R18 99 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O; 837; PDB
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
8R1 e13*2007/46*1083*.. 12K; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 837; 838
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 837; 838
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 34
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 837; 838
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe, X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 205/40R18 82 11A; 24C; 244; 26Q; Mini F56/F57; ab
27Q; 5DK e1*2007/46*0371*10;
205/40R18 86 11A; 24C; 244; 26Q; Cabrio;
27Q Schräghecklimousine;
215/35R18 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 3-türig; Frontantrieb;
27Q 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 141 215/45R18 93 11A; 24J; 248; 26N; MINI Clubman F54;
26P; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 235/45R18 94 11A; 244; 245; 27I BMW X1 (F48);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 24J; 244; 26N BMW Active Tourer
F45;
225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247; BMW Gran Tourer F46;
26N; 27U Allradantrieb;
225/45R18 91W 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26J; 27H; 27V 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 721;
247; 26N; 27U 725; 73C; 74D; 76O
245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27F; 27V
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 34
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212;
212K; 245; 245G; 245G AMG; 246
140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
150 Nm für Typ : 166; 215; 220; 639; 639/2; 639/4; 639/5
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/55R18 98 11A; 26P; 27I GLA; nicht
80 - 280 245/45R18 96 11A; 26P; 27I Fahrdynamik Paket;
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J nicht Offroad-
225/55R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 nicht Sportfahrwerk;
225/55R18 98 GLA; nicht
80 - 280 245/45R18 96 Fahrdynamik Paket;
265 - 280 225/50R18 M+S 52J Offroad-Fahrwerk;
225/55R18 M+S 52J Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
225/55R18 98 11A; 26P; 27I nicht Offroad-
80 - 280 245/45R18 96 11A; 26P; 27I Fahrwerk; Fahrdynamik-
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Paket; Allradantrieb;
225/55R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 21P; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 725; 73C; 74A
60 - 142 215/35R18 84W 11A; 22B; 24C; 24D
215/40R18 85W 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 248; 26P A-Klasse;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 244; 26B; 725; 729; 73C; 74A
26N; 27H
235/40R18 91Y 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H
245/35R18 92Y 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F
155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 34
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; nicht Natural Gas
26N Drive; nicht Electric
235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Drive; Kombi;
26N Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 248; 27H; 5FE; 12A; 51A; 573; 71K;
57F; 570 721; 725; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 88 11A; 22I; 24J; 24M 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 65 215/45R18 89 B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 91 electric drive; Kombi;
225/40R18 92 Frontantrieb;
225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R18 94 11A; 248 725; 729; 73C; 74A
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; nicht Natural Gas
26N Drive; nicht Electric
235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Drive; Kombi;
26N Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 248; 27H; 5FE; 12A; 51A; 573; 71K;
57F; 570 721; 725; 729; 73C;
74A
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/55R18 98 11A; 26P; 27I GLA; nicht
80 - 280 245/45R18 96 11A; 26P; 27I Fahrdynamik Paket;
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J nicht Offroad-
225/55R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 34
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J CLA Limousine; CLA
225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26J; 27H Kombilimousine;
235/35R18 90W 11A; 24J; 244; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88 11A; 244; 27H; 57F; 725; 73C; 74A; 76O
570; 575
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 11A; 26B; 26J CLA; CLA Limousine;
225/40R18 92 11A; 26B; 26J; 27H CLA Shooting brake;
235/35R18 90 11A; 246; 26B; 26J; Kombilimousine;
27H Limousine;
235/40R18 91 11A; 246; 26B; 26J; Allradantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88Y 11A; 24M; 27H; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
570; 575 725; 73C; 74A; 76O
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 nicht Sportfahrwerk;
225/55R18 98 GLA; nicht
80 - 280 245/45R18 96 Fahrdynamik Paket;
265 - 280 225/50R18 M+S 52J Offroad-Fahrwerk;
225/55R18 M+S 52J Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 246; 248; 26P CLA; nicht
225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; CLA
26N Limousine; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 244; 26B; Shooting brake;
26N Kombilimousine;
235/40R18 91 11A; 24J; 244; 26B; Limousine;
26N Frontantrieb;
245/35R18 88Y 11A; 244; 27H; 5FE; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 570 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 248; 26P A-Klasse;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 244; 26B; 725; 729; 73C; 74A
26N; 27H
235/40R18 91Y 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H
245/35R18 92Y 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F
155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 34
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
225/55R18 98 11A; 26P; 27I nicht Offroad-
80 - 280 245/45R18 96 11A; 26P; 27I Fahrwerk; Fahrdynamik-
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Paket; Allradantrieb;
225/55R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24J; 26B; 26N; 27I bis
e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 26P Coupe; Heckantrieb;
235/35R18 90Y 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 725; 729; 73C; 74A;
98A
245/35R18 92 11A; 27H; 27I; 57F; 575
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur
235/40R18 91 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine;
245/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
575 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
98A
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204;
235/40R18 95 11A; 24J; 24M Limousine;
245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 98A
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95 11A; 26N; 26P Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95 11A; 24J; 248; 26B; neue C-Klasse;
26N Kombilimousine; Coupe;
235/45R18 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26N Allradantrieb;
245/40R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Heckantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O;
98A
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 24J; 24M Nur 4-MATIC; bis
235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M; e1*2001/116*0457*24;
24J; 24M Kombi;
245/35R18 11A; 22I; 22M; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
98A
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 34
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M bis
235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; e1*2001/116*0457*24;
24J; 24M Kombi; Heckantrieb;
245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 98A
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 246; 248; 26P CLA; nicht
225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; CLA
26N Limousine; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 244; 26B; Shooting brake;
26N Kombilimousine;
235/40R18 91 11A; 24J; 244; 26B; Limousine;
26N Frontantrieb;
245/35R18 88Y 11A; 244; 27H; 5FE; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 570 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J CLA Limousine; CLA
225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26J; 27H Kombilimousine;
235/35R18 90W 11A; 24J; 244; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88 11A; 244; 27H; 57F; 725; 73C; 74A; 76O
570; 575
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18-99 11A; 21B; 21N; 21Q; 12A; 51A; 71K; 721;
22M; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
FGC
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 200 225/45R18 91Y 725; 729; 73C; 74A;
235/40R18 91Y FGC
75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
75 - 285 245/40R18 93Y
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 34
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
FGC
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 97 725; 729; 73C; 74A;
FGC
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P Baureihe W212;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76T
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 51J Baureihe W212;
100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689 Stufenheck;
245/40R18 97 11A; 21P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76T
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 5BG Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76T
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb;
245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76T
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb;
245/40R18 93Y 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 51G; 575 Coupe; Heckantrieb;
245/40R18 97 10B; 11B; 11G; 11H;
125 - 215 225/40R18 92Y 5GM; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93Y 5HA 725; 729; 73C; 74A
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 34
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 241; 244; 246 V-Klasse; Vito; Vito
245/45R18 11A; 24J; 248 Tourer; Vito Mixto;
245/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; ab
26P; 26V e1*2007/46*0457*09;
Allradantrieb;
255/45R18 11A; 241; 244; 246 Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76O
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 245/40R18-97 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*93/81*0005*.., Reinf 24D; 367 12A; 51A; 71K; 721;
e9*98/14*0005*.. 725; 73C; 74A
638/1 K393 58 - 105 245/40R18-97 11A; 22B; 22F; 24C; Lkw geschl. Kasten;
Reinf 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 245/40R18-97 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*95/54*0020*.., Reinf 24D 12A; 51A; 71K; 721;
e9*98/14*0020*.. 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/55R18 104 11A; 248; 51J M-Klasse; nicht GLE
235/60R18 103 11A; 248; 51J Coupé; GLE SUV; nicht
245/60R18 105 11A; 246; 248; 51J GL-Klasse; nicht GLS;
150 - 225 255/55R18 105 11A; 246; 248 Allradantrieb;
285/50R18 109 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 75I; 76O; BES
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
245/45R18 51G Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 11A; 21P; 22I; Nicht für Fz. m.
51G Länge 6158 mm;
255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24J; Heckantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
MBN
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 34
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 Cabrio; Heckantrieb;
235/35R18 90 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88 57F; 575 725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24C; 24D; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 100 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A 725; 73C; 74A
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247; bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 5KK; 54A e1*2007/46*0459*05;
L720 245/45R18 100 11A; 24C; 244; 247; bis
5KA e1*2007/46*0458*07;
70 - 190 255/45R18 103 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
54A Heckantrieb;
255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
5JK; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
190 235/50R18 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74A
101W 5KK; 54A
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24C; 24D; 54A Heckantrieb;
245/45R18 100 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247; bis
5KK; 54A e1*2007/46*0457*08;
245/45R18 100 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
5KA Heckantrieb;
70 - 190 255/45R18 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74A
5JK; 54A
190 235/50R18 11A; 24C; 244; 247;
101W 5KK; 54A
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 34
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 241; 244; 246 V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R18 11A; 24J; 248 Tourer; Vito Mixto;
245/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; ab
26P; 26V e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
255/45R18 11A; 241; 244; 246 Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 34
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 34
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 34
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
dieser Anlage zu entnehmen.
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 34
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 34
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 34
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
(Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
(Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 34
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
(Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 34
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe
Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 28 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*..
Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 320 y = 440 5 VA
26J x = 320 y = 440 9 VA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 29 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 30 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 31 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 32 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 33 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 34 von 34
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA