Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
Seite 29
Seite 30
Seite 31
Seite 32
Seite 33
							             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                              Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                                Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 1 von 33


                             Fahrzeughersteller            : AUDI, AUDI AG, Bayerische Motorenwerke AG,
                             BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO
                             GmbH



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 10 J X 20 EH2+              Einpreßtiefe (mm)        : 20
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
             D01 511220666 PCD 112 ET20                     ohne                      66,56                       750     2275    12/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52705




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                     : Befestigung: CL 14/25
             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 265/30R20 94               11A; 22B; 22F; 22L;       AUDI A5 Sportback bis
             B81          e13*2007/46*1084*..                                      244; 54F                  MJ2016; 4-türig;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                                             73C; 74A; 76B; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..       125 - 260 265/30R20 94       11A; 22B; 22L; 24D;       AUDI S5 Coupé (8T)
                                                                                   54F                       bis MJ2016; AUDI A5
                                                                                                             Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                                             73C; 74A; 76B; 77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 33
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 245 255/30R20 92          11A; 22H; 22I; 22M;      AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                                              248; 51J; 54F; 56G       bis MJ2016;
                                                           265/30R20 94       11A; 22B; 22F; 22L;      Allradantrieb;
                                                                              244; 54F                 Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 76B; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 260 265/30R20 94Y YB9; 11A; 22Q; 24C;          A5 Coupé (B9) ab
             B81            e13*2007/46*1084*..                           244; 247; 26B; 26N;          MJ2016; A5 Sportback
                                                                          27F
                                                                                                       (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                       Sportback (B9) ab
                                                                                                       MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                       (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                       Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                       S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                       MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       77E
§ 22 52705




             B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 255/30R20 92      11A; 22B; 22L; 24M;      AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                              51J; 54F; 56G            bis MJ2016;
                                                           265/30R20 94       11A; 22B; 22L; 24D;      Frontantrieb;
                                                                              54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 24C;      A6; nicht A6 allroad
             4G1          e13*2007/46*1147*..                         24D; 26B; 262; 274;         quattro; Kombi;
                                                                      5GM; 56G                    Stufenheck;
                                                        255/35R20 97Y 11A; 24C; 24D; 26B;         Allradantrieb;
                                                                      262; 274                    Frontantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                  74A
             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 255/35R20 93  11A; 24J; 248; 26B;     A7 Sportback; Coupe;
             4G1            e13*2007/46*1147*..                           261; 272; 5HA           4-türig;
                                                  140 - 331 255/35R20 97  11A; 24J; 248; 26B;     Allradantrieb;
                                                                          261; 272                Frontantrieb;
                                                            265/30R20 94Y 11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          247; 26B; 262; 273; 5HI 12A; 51A; 573; 71C;
                                                            265/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246;     71K; 721; 725; 729;
                                                                          247; 26B; 262; 273      73C; 74A




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 33
             Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 255/35R20 97  11A; 24C; 24D; 26B;                  A6; Kombilimousine;
                                                                     26J; 27F                             Limousine;
                                                       255/40R20 97  11A; 24C; 24D; 26B;                  Allradantrieb;
                                                                     26J; 27F                             Frontantrieb;
                                                       265/35R20 99  11A; 24C; 24D; 26B;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     26J; 27F                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       265/40R20 100 11A; 24C; 24D; 26B;                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                     26J; 27F                             75I
                                                       275/35R20 98  11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                     26J; 27F
                                                       285/35R20 100 11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                     26J; 27F
                                                       295/30R20 97  11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                     26J; 27F
                                                       295/35R20 101 11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                     26J; 27F
             F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 255/35R20 97  11A; 24J; 244; 26B;                  A7 Sportback;
                                                                     26J                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/40R20 97  11A; 24J; 244; 26B;                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     26J                                  721; 725; 73C; 74A
                                                       265/35R20 99  11A; 24J; 244; 26B;
                                                                     26J; 27H
§ 22 52705




                                                       275/35R20 98  11A; 241; 244; 246;
                                                                     247; 26B; 26J; 27H
                                                       285/35R20 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                                     26B; 26J; 27F

             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 255/40R20 101 11A; 21B; 22B; 24J;                 kurzer Radstand;
                                                                      248; 261; 271                       langer Radstand;
                                                        265/35R20 99  11A; 21B; 22B; 241;                 Allradantrieb;
                                                                      244; 246; 262; 271                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/40R20 104 11A; 21B; 22B; 241;                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                      244; 246; 262; 271                  71K; 721; 725; 729;
                                                        275/35R20 98  11A; 21B; 22B; 24C;                 73C; 74A; 75I
                                                                      244; 247; 263; 272




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI AG, QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 4G (Schraubenbund lose)


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 33
             Zubehör                                    : Befestigung: CX 14/54
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : B8
             Zubehör                                    : Befestigung: CX 14/54
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
             4G           e1*2007/46*0544*.. 412    255/40R20 101 52J                                     nur AUDI RS 6 AVANT;
                                                    265/35R20 99   11A; 26U; 52J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    275/35R20 102 11A; 26U                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    285/35R20 100 11A; 245; 26P; 26V;                     721; 725; 73C; 74A
                                                                   27U

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             B8           e1*2001/116*0447*.. 331             265/30R20 94Y 11A; 248; 26P; 27B;           RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                                            27H; 533                      Coupe; Allradantrieb;
                                                              275/30R20 97  11A; 24M; 245; 26B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            27B; 27F                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
§ 22 52705




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             B8           e1*2001/116*0447*.. 331    265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 248;                   RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                                     26P; 27B; 27H; 533                   RS5 Cabriolet bis
                                                     275/30R20 97    11A; 24M; 245; 26B;                  MJ2017; Cabrio; Coupe;
                                                                     27B; 27F                             Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Befestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                             Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                               Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 33
             Verkaufsbezeichnung:     6er-Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
             G6GT         e1*2007/46*1791*..  120 - 265 265/35R20 99        XFM; 11A; 22M; 24M;           nicht für Fzg.
                                                                            27H; 57F                      Versionen /?????9??;
                                                              275/35R20 102 GAF; 11A; 22M; 24M;           Allradantrieb;
                                                                            27H; 57F                      Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          75I; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 275/35R20 102 GAF; 11A; 244; 247;                 ab
                                                                      27F; 57F                            e1*2007/46*0276*10;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          Luftfederung;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          75I; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     8er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
§ 22 52705




             G8C          e1*2007/46*1906*..  235 - 390 275/30R20 97              11A; 244; 247; 57F;     Cabrio; Coupe;
                                                                                  99Y                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              285/30R20 99        11A; 24D; 27H; 57F;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  58C                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76B; 77E




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Befestigung: CL 14/25
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 218; 219; 230; 231
                                                          150 Nm für Typ : R1ECLS; 204 X; 221; 222
                                                          150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 33
             Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 275/30R20 93           GAB; 11A; 24M; 27B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27H; 57F                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  210 - 270 285/30R20 95      11A; 24M; 27B; 27F;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                              57F; 68Q                 76B

             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 265/30R20 94           11A; 22B; 244; 247;      nicht AMG Sportpaket;
                                                                              272                      Coupe; 4-türig;
                                                           295/25R20 95       11A; 22B; 24D; 274;      Allradantrieb;
                                                                              57F; 68I                 Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B
             219            e1*2001/116*0295*..   155 - 285 295/25R20 95      11A; 22I; 24M; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              575                      12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 255/40R20 97          11A; 24C; 26P            GLC Coupé;
§ 22 52705




                                                        265/40R20 100         11A; 24C; 26B            Allradantrieb;
                                                        285/40R20 104         YBN; 11A; 27I; 57F       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A
             204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247;           GLC; Kombilimousine;
                                                                         26P                           Allradantrieb;
                                                           265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;           Heckantrieb;
                                                                         26B                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/35R20 98     11A; 244; 247; 27B;           ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                         27F; 27V; 57F; 575            217); Cabrio; Coupe;
                                                           285/35R20 100 XFS; 11A; 24D; 27B;           Allradantrieb;
                                                                         27F; 27V; 57F                 Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76B




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 33
             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen           Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/35R20            11A; 22L; 244; 247;          ab Mj.2013 (Baureihe
             222          e1*2007/46*0960*..                                 27H; 27I; 51G; 57F;          222); nicht AMG Sport-
                                                                             575
                                                              285/35R20 100Y XFS; 11A; 22L; 24D;          Paket; Limousine;
                                                                             27B; 27H; 57F                Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 75I; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             230          e1*98/14*0169*..   225 - 320 265/30R20 94              11A; 244; 247; 27B;      ab e1*98/14*0169*19;
             231          e1*2007/46*0803*..                                     27H                      Cabrio; Heckantrieb;
                                                       295/25R20 95              11A; 24D; 27B; 27F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 57F; 68I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 76B
             230            e1*98/14*0169*..        350 - 368 285/25R20 93Y 11A; 22B; 22F; 24D;           SL 55 AMG; SL 600;
                                                                            57F; 65W; 68Z                 nur bis
                                                                                                          e1*98/14*0169*06;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52705




                                                                                                          12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 76B
             230            e1*98/14*0169*..        170 - 285 285/25R20 93Y 11A; 22B; 22F; 24D;           bis e1*98/14*0169*18;
                                                                            57F; 65W; 68Z                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 76B




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Befestigung: CX 14/54
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 33
             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 275/40R20 102 57F; 6AO                         ab
                                                        285/40R20 104 Mit                              e13*2007/46*1164*02;
                                                                      Radhausverbreiterung             Kombilimousine;
                                                                      Serie; 57F; 6AP
                                                        285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP               Allradantrieb;
                                                        295/40R20 106 XF8; 11A; 248; 57F               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        295/40R20 106 Mit                              12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                      Radhausverbreiterung             71K; 721; 725; 73C;
                                                                      Serie; XF8; 57F
                                                                                                       74A; 76B; PDG

             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
             95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 275/40R20 102 57F; 6AO             ab
                                                        285/40R20 104 Mit                  e13*2007/46*1165*02;
                                                                      Radhausverbreiterung Kombilimousine;
                                                                      Serie; 57F; 6AP
                                                        285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP   Allradantrieb;
                                                        295/40R20 106 XF8; 11A; 248; 57F   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        295/40R20 106 Mit                  12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                      Radhausverbreiterung 71K; 721; 725; 73C;
                                                                      Serie; XF8; 57F
§ 22 52705




                                                                                           74A; 76B; PDG

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 33
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§ 22 52705




                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 33
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52705




             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 11 von 33
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                  "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                  "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§ 22 52705




                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 12 von 33
             27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
§ 22 52705




                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                  250 km/h nicht zulässig.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                          Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                            Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 33
             58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                  Vorderachse:                         255/35R20
                                  Hinterachse:                         285/30R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                    Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                    tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1260kg.
             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1300kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             65W) Sofern Reifen der Größe 285/25 R 20 auf der Felge 10 J x 20 oder 11 J x 20 verwendet werden, ist eine
                  Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 52705




                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/30R20
                                  Hinterachse:                        295/25R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          255/35R20
                                  Hinterachse:                          285/30R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/30R20
                                  Hinterachse:                        285/25R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                          Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                            Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 33
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/45R20
                                  Hinterachse:                        275/40R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        255/45R20
                                  Hinterachse:                        285/40R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 52705




                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 15 von 33
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             99Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         245/35R20
                                 Hinterachse:                         275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                   bzw. deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.. Es ist eine
                   Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                   den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/35R20
                  Hinterachse: 275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§ 22 52705




                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/40R20
                  Hinterachse: 275/35R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
             XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          265/45R20
                                 Hinterachse:                          295/40R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XFM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/40R20
                                 Hinterachse:                        265/35R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 16 von 33
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/40R20
                                 Hinterachse:                          285/35R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/30R20
                                 Hinterachse:                          265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 52705




                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/45R20
                                 Hinterachse:                          285/40R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 17 von 33


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                     Hersteller:       AUDI
                     Fahrzeugtyp:      F2
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
                     Handelsbez.:      A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26P                      x = 200             y = 300                   VA
                           26B                      x = 250             y = 350                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                   x = 250       y = 350             8                VA
§ 22 52705




                           26J                   x = 250       y = 350            30                VA
                           27H                   x = 200       y = 350             8                HA
                           27F                   x = 200       y = 350            30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 18 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       AUDI
                     Fahrzeugtyp:      B81
                     Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1084*..
                     Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                           26B                     x = 280             y = 310                    VA
                           26P                     x = 230             y = 260                    VA
                           27P                     x = 240             y = 300                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26J                   x = 280       y = 310            11                VA
                           26N                   x = 280       y = 310             8                VA
                           27F                   x = 240       y = 300            19                HA
§ 22 52705




                           27H                   x = 240       y = 300             8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 19 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       AUDI
                     Fahrzeugtyp:      B8
                     Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                     Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                     Variante(n):      Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26B                      x = 280             y = 310                   VA
                           26P                      x = 230             y = 260                   VA
                           27P                      x = 240             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26J                   x = 280       y = 310            11                VA
                           26N                   x = 280       y = 310             8                VA
                           27F                   x = 240       y = 300            19                HA
§ 22 52705




                           27H                   x = 240       y = 300             8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 20 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       AUDI
                     Fahrzeugtyp:      4G
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                     Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                     Variante(n):      Allradantrieb, Coupe, Nur A7

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26P                      x = 180             y = 200                   VA
                           26B                      x = 230             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                           26J                    x = 230       y = 250           28                VA
                           26N                    x = 230       y = 250            8                VA
                           27F                    x = 270       y = 350           27                HA
                           27H                    x = 270       y = 350            8                HA
§ 22 52705




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 21 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       AUDI
                     Fahrzeugtyp:      F2
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
                     Handelsbez.:      A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26P                      x = 200             y = 200                   VA
                           26B                      x = 250             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                   x = 250       y = 250             8                VA
                           26J                   x = 250       y = 250            30                VA
                           27H                   x = 250       y = 300             8                HA
                           27F                   x = 250       y = 300            20                HA
§ 22 52705




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 22 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       AUDI
                     Fahrzeugtyp:      4G
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                     Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                     Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26B                      x = 400             y = 200                   VA
                           26P                      x = 350             y = 150                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                           26J                    x = 400       y = 200           22                VA
                           26N                    x = 400       y = 200            8                VA
                           27F                    x = 270       y = 400           30                HA
                           27H                    x = 270       y = 400            8                HA
§ 22 52705




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 23 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       BMW
                     Fahrzeugtyp:      G8C
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1906*..
                     Handelsbez.:      8er Reihe

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26P                      x = 200             y = 250                   VA
                           26B                      x = 200             y = 300                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                   x = 200       y = 300             8                VA
                           26J                   x = 200       y = 300            20                VA
                           27H                   x = 250       y = 350             8                HA
                           27F                   x = 250       y = 350            20                HA
§ 22 52705




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 24 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       BMW AG
                     Fahrzeugtyp:      G6GT
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1791*..
                     Handelsbez.:      6er-Reihe

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26B                      x = 300             y = 250                   VA
                           26P                      x = 250             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26J                   x = 300       y = 250            20                VA
                           26N                   x = 300       y = 250             8                VA
                           27F                   x = 250       y = 300            25                HA
                           27H                   x = 250       y = 300             8                HA
§ 22 52705




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 25 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       BMW AG
                     Fahrzeugtyp:      7L
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0276*..
                     Handelsbez.:      7er Reihe

                     Variante(n):      ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26B                      x = 380             y = 270                   VA
                           26P                      x = 330             y = 220                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                   x = 380       y = 270             8                VA
                           27F                   x = 270       y = 300            30                HA
                           26J                   x = 380       y = 270            18                VA
                           27H                   x = 270       y = 300             8                HA
§ 22 52705




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 26 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:      221
                     Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0335*..
                     Handelsbez.:      S-Klasse

                     Variante(n):      ab Mj.2013, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26B                      x = 320             y = 350                   VA
                           26P                      x = 270             y = 300                   VA
                           27B                      x = 150             y = 380                   HA
                           27I                      x = 100             y = 330                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                   x = 320       y = 350            18                VA
                           27F                   x = 150       y = 380            12                HA
§ 22 52705




                           26J                   x = 320       y = 350            18                VA
                           27H                   x = 150       y = 380             9                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 27 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:      204 X
                     Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0480*..
                     Handelsbez.:      GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                     Variante(n):      GLC Coupé

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26B                      x = 280             y = 280                   VA
                           26P                      x = 230             y = 230                   VA
                           27B                      x = 360             y = 350                   HA
                           27I                      x = 310             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                           26N                  x = 280       y = 280              3                VA
                           26J                  x = 280       y = 280              6                VA
§ 22 52705




                           27H                  x = 360       y = 350              8                HA
                           27F                  x = 360       y = 350             11                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 28 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:      221
                     Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0335*..
                     Handelsbez.:      S-Klasse

                     Variante(n):      Allradantrieb, Coupe

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           27U                      x = 240             y = 400                   HA
                           27V                      x = 240             y = 400                   HA
                           26B                      x = 300             y = 350                   VA
                           26P                      x = 250             y = 300                   VA
                           27B                      x = 300             y = 400                   HA
                           27I                      x = 260             y = 350                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 52705




                           26J                   x = 300       y = 350            19                VA
                           26N                   x = 300       y = 350             8                VA
                           27F                   x = 300       y = 400            28                HA
                           27H                   x = 300       y = 400             8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 29 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:      204 X
                     Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0480*..
                     Handelsbez.:      GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                     Variante(n):      GLC

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                           26P                     x = 230             y = 230                    VA
                           26B                     x = 280             y = 280                    VA
§ 22 52705




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 30 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:      R1ECLS
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1818*..
                     Handelsbez.:      CLS-Klasse

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26P                      x = 200             y = 230                   VA
                           26B                      x = 250             y = 280                   VA
                           27I                      x = 230             y = 250                   HA
                           27B                      x = 280             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           27F                   x = 280       y = 300            20                HA
                           27H                   x = 280       y = 300             8                HA
§ 22 52705




                           26J                   x = 250       y = 280            25                VA
                           26N                   x = 250       y = 280             8                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 31 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       MERCEDES
                     Fahrzeugtyp:      231
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0803*..
                     Handelsbez.:      SL-Klasse

                     Variante(n):      Cabrio, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26B                      x = 380             y = 360                   VA
                           27I                      x = 300             y = 330                   HA
                           27B                      x = 350             y = 380                   HA
                           26P                      x = 330             y = 310                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                   x = 380       y = 360             8                VA
                           26J                   x = 380       y = 360           13,5               VA
§ 22 52705




                           27H                   x = 350       y = 380             8                HA
                           27F                   x = 350       y = 380           23,5               HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 32 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       QUATTRO
                     Fahrzeugtyp:      B8
                     Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0447*..
                     Handelsbez.:      AUDI RS5

                     Variante(n):      Allradantrieb, Coupe

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           27I                      x = 250             y = 300                   HA
                           27B                      x = 300             y = 350                   HA
                           26P                      x = 260             y = 350                   VA
                           26B                      x = 310             y = 400                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                   x = 310       y = 400             8                VA
                           26J                   x = 310       y = 400            13                VA
§ 22 52705




                           27H                   x = 300       y = 350             8                HA
                           27F                   x = 300       y = 350            28                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0117-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52705
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RF043-10
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 25.03.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 33 von 33

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       QUATTRO
                     Fahrzeugtyp:      4G
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0544*..
                     Handelsbez.:      AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK

                     Variante(n):      nur AUDI RS 6 AVANT

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                           26B                     x = 400             y = 400                    VA
                           26P                     x = 380             y = 350                    VA
                           27B                     x = 400             y = 400                    HA
                           27I                     x = 350             y = 400                    HA
                           26U                     x = 330             y = 330                    VA
                           26V                     x = 330             y = 330                    VA
                           27U                     x = 350             y = 350                    HA
                           27V                     x = 350             y = 350                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52705




                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                           26J                  x = 400       y = 400              9                VA
                           26N                  x = 400       y = 400              9                VA
                           27F                  x = 400       y = 400             21                HA
                           27H                  x = 400       y = 400              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen