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							             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 10.04.2019
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                             Fahrzeughersteller          : AUDI, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER (D),
                             MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
             D03 511240666 PCD 112 ET40                     ohne                     66,56                      750     2275     11/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
§ 22 52579




             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                           für Typ : 4G1; 4G
             Zubehör                                     : Radbefestigung: CL14/54
             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                           für Typ : 8R2; 8R; 8R1
             Zubehör                                     : Radbefestigung: CX14/54
             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B8; F8; F2;
                                                           B81; FY
             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1
                                                           140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90              11A; 21P; 22B; 22H;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                 24J; 24M; 5GA; 51J        Limousine;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..       88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21P; 22B; 22H;           AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                              24J; 24M; 5GA; 51J            Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 77E



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 5GA                               Nicht A4 Allroad
             B81          e13*2007/46*1084*.. 260      225/35R20 M+S 5GA; 52J                          Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                                       ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                                       (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22B; 22H;          AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                           24J; 24M; 5GA; 51J           Nicht A4 Allroad
                                                                                                       Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                                       MJ2016; Kombi;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22B; 22H;          AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                          24J; 24M; 5GA; 51J           AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                                                       Limousine;
§ 22 52579




                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94          11A; 26P; 270; 5HI; 67J A6; nicht A6 allroad
             4G1          e13*2007/46*1147*..                                                         quattro; Kombi;
                                              100 - 245 235/35R20 92Y         5GM; 57E; 67J; 67X      Stufenheck;
                                                        245/35R20 95Y                                 Allradantrieb;
                                              100 - 331 255/30R20 92Y         nicht Kombi; 11A; 270; Frontantrieb;
                                                                              5GM                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/35R20 97Y      11A; 270                12A; 51A; 573; 71C;
                                                           265/35R20 95Y      11A; 26P; 270           71K; 721; 725; 73C;
                                                           275/30R20 97Y      11A; 248; 271; 57F;     74A
                                                                              67X; 68U
                                                  180 - 331 265/30R20 94Y     nicht Kombi; 11A; 26P;
                                                                              270; 5HI; 67J
                                                  309 - 331 245/35R20 M+S     52J
             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R20 99      51J                     Nur A6 allroad
             4G1            e13*2007/46*1147*..             255/35R20 97      11A; 27I                quattro;
                                                            255/40R20 97      11A; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74A; 75I




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 255/30R20 92          5GM                      A7 Sportback; Coupe;
             4G1          e13*2007/46*1147*..           255/35R20 93          5HA                      4-türig;
                                              140 - 245 245/35R20 95                                   Allradantrieb;
                                              140 - 331 255/35R20 97                                   Frontantrieb;
                                                        265/30R20 94Y         11A; 26P; 5HI            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/35R20             51G                      12A; 51A; 573; 71C;
                                              309 - 331 245/35R20 M+S         52J                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99                                   10B; 11B; 11G; 11H;
             8R1          e13*2007/46*1083*.. 230 - 260 245/45R20 99Y                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              230 - 260 245/45R20 99Y                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A
§ 22 52579




             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              230 - 260 245/45R20 99Y                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A

             Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 235/45R20 100                                   A6; Kombilimousine;
                                                       235/45R20 96                                    Limousine;
                                                       245/40R20 99                                    Allradantrieb;
                                                       255/35R20 97  11A; 26P                          Frontantrieb;
                                                       255/40R20 101 11A; 26P                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/40R20 97  11A; 26P                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       265/35R20 99  11A; 245; 248; 26P                721; 725; 73C; 74A;
                                                       265/40R20 100 11A; 245; 248; 26P                75I

             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/40R20 97  12A                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/40R20 100 12T                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74A; 75I
             F8             e1*2007/46*1751*..   210 - 250 255/40R20 97                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/40R20 100                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       75I



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 10.04.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99                                       Q5; SQ5;
                                                       255/40R20 97                                       Allradantrieb;
                                                       255/45R20 101                                      Frontantrieb;
                                                       265/40R20 100 11A; 245; 248                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       265/45R20 104 11A; 245; 248                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Radbefestigung: CX14/54
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
§ 22 52579




             Verkaufsbezeichnung:     Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/45R20 99                                Q5; Allradantrieb;
                                                              255/40R20 97                                Frontantrieb;
                                                              255/45R20 101                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              265/40R20 100 11A; 245; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              265/45R20 104 11A; 245; 248                 721; 725; 73C; 74A




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : UKL-L
             Zubehör                                    : Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : G5K; G5L; F2AT; F2X; F2GT
             Zubehör                                    : Radbefestigung: Serie



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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                                                                                                                  Seite: 5 von 26
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26J;               BMW Active Tourer
                                                                     27F; 27V                          F45;
                                                                                                       BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 225/40R20 94Y 11A; 244; 26N; 26P;               BMW X2 (F39);
                                                                     27I                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/35R20 92  11A; 244; 245; 26B;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     26N; 27I                          721; 725; 73C; 74A
                                                       245/35R20 91  11A; 24J; 244; 26B;
                                                                     26N; 27B; 27H
                                                       255/30R20 92  11A; 24J; 244; 26B;
                                                                     26J; 27B; 27H
                                                       255/35R20 93  11A; 24J; 244; 26B;
                                                                     26J; 27B; 27H
§ 22 52579




             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26J;                BMW Active Tourer
             F2GT         e1*2007/46*1677*..                        27F; 27V                           F45;
                                                                                                       BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 294 275/30R20 97Y GAB; 57F                         Kombilimousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       75I; 76B; 97H
             G5L            e1*2007/46*1688*..   100 - 340 275/30R20 97Y GAB; 57F                      Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76B; 97H




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 10.04.2019
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                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 212 (Baureihe W212)
             Zubehör                                    : Radbefestigung: CL14/54
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 221; 204 K; 222; 204 K AMG; 204; 204 AMG; R1EC; 220;
                                                          251; 221; 204 X; 215; R1ES; F2A; 212
             Zubehör                                    : Radbefestigung: CL14/54
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2A; 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG
                                                          130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                          150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 215; 220; 221; 222; 251
                                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
§ 22 52579




                                                          150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
             F2A          e1*2007/46*1829*.. 80 - 165 225/35R20 90               11A; 24J; 248; 26B;      Kombilimousine;
                                                                                 26J; 27H; 27I            Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 350             255/30R20 92W 57E; 58K                      C63 AMG; AMG C 63;
             204 AMG      e1*2001/116*0464*..                                                             Kombilimousine;
             204 K        e1*2001/116*0457*..                                                             Limousine;
             204 K        e1*2001/116*0463*..                                                             Heckantrieb;
             AMG                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76A; 97H

             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 21L;                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    22L; 24J; 24M; 68U;                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    68V
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; AGD



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N;              Coupé; Cabrio;
                                                                      26P                              Allradantrieb;
                                                        275/30R20 93W ohne                             Heckantrieb;
                                                                      Radhausverbreiterung             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      (Flap) Serie; GAB;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      YAT; 11A; 248; 27H;              721; 725; 73C; 74A
                                                                      27P; 57F
                                                        275/30R20 93W mit
                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                      (Flap) Serie; GAB;
                                                                      YAT; 11A; 27H; 27P;
                                                                      57F
             R1ES         e1*2007/46*1560*..  110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N;              Baureihe W213; nicht
                                                                      26P; 5HR                         All Terrain;
                                              110 - 270 275/30R20 97Y mit                              Allradantrieb;
                                                                      Radhausverbreiterung             Heckantrieb;
                                                                      (Flap) Serie; GAB;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      YAT; 11A; 27H; 27P;              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      5IM; 57F
                                                        275/30R20 97Y ohne                             721; 725; 73C; 74A
                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                      (Flap) Serie; GAB;
                                                                      YAT; 11A; 248; 27H;
§ 22 52579




                                                                      27P; 5IM; 57F
             212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21P; 24J; 57E;              Baureihe W212; nicht
                                                                      68Z                              AMG-Paket;
                                                                                                       Stufenheck;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76A
             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N;          Baureihe W213;
                                                                          26P; 5HR                     Allradantrieb;
                                                            275/30R20 97  ohne                         Heckantrieb;
                                                                          Radhausverbreiterung         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          (Flap) Serie; GAB;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          YAT; 11A; 248; 27H;          721; 725; 73C; 74A
                                                                          27P; 57F
                                                            275/30R20 97  mit
                                                                          Radhausverbreiterung
                                                                          (Flap) Serie; GAB;
                                                                          YAT; 11A; 27H; 27P;
                                                                          57F




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/45R20 96                                   GLC; Kombilimousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A
             204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 225 235/45R20 100 11A; 24J; 24M                GLK; Allradantrieb;
                                                            245/40R20 95W 11A; 24J; 24M                Heckantrieb;
                                                            255/35R20 97  11A; 21P; 22I; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          24M                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            255/40R20 101 11A; 21P; 22I; 24J;          721; 725; 73C; 74A
                                                                          24M; 575

             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20             11A; 24C; 24D; 5KK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        101W
                                                        275/40R20             11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        102W
                                              140 - 225 255/45R20 101Y        11A; 24C; 24D; 5KK       721; 725; 73C; 74A
                                                        265/45R20 104         11A; 24C; 24D
                                                        275/40R20 102Y        11A; 24C; 24D
§ 22 52579




             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/40R20             51G; 57E; 575            ab Mj.2013 (Baureihe
             222          e1*2007/46*0960*..            255/35R20             51G; 57E; 575            222); nicht AMG Sport-
                                                        255/40R20 97Y         XFS; 57E                 Paket; Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76A; 83G; 83L
             221            e1*2001/116*0335*..   150 - 285 245/35R20 95Y 5HR; 51J                     bis Mj.2013 (Baureihe
                                                            245/40R20 95Y 5HR; 51J                     221); Allradantrieb;
                                                  150 - 380 255/35R20 97Y                              Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 530; 573;
                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                       729; 73C; 74A; 83G;
                                                                                                       83L




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21L; 22B;                Nicht für Fz. m.
                                                                    22L; 24J; 24M; 367;                Länge 6158 mm; nicht
                                                                    5HR; 51J; 68U; 68V                 für gepanzerte Fz;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A
             220            e1*97/27*0099*..     368       245/35R20 95Y 11A; 21B; 21L; 22B;           Nicht für Fz. m.
                                                                         22L; 24J; 24M; 367;           Länge 6158 mm; nicht
                                                                         5HR; 51J; 68U; 68V            für gepanzerte Fz;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A
             220            e1*97/27*0099*..     180 - 225 245/35R20 95Y 5HR; 51J                      Nicht für Fz. m.
                                                           255/35R20 97Y 11A; 22B; 22L; 24J;           Länge 6158 mm; nicht
                                                                         367                           für gepanzerte Fz;
                                                                                                       Nur 4-MATIC;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
§ 22 52579




                                                                                                       74A

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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                                                                                                                 Seite: 10 von 26
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§ 22 52579




                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 11 von 26
                   kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 52579




                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
§ 22 52579




                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         255/30R20
                                 Hinterachse:                         275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1200kg.
             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1260kg.
             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§ 22 52579




                  Achslast von 1300kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1460kg.
             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1650kg.
             67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R20
                                 Hinterachse:                          265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                Vorderachse:                           235/35R20
                                Hinterachse:                           275/30R20


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R20
                                 Hinterachse:                          275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/35R20
                                 Hinterachse:                        285/30R20
§ 22 52579




                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/30R20
                                 Hinterachse:                          285/25R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                          Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                            Stand: 10.04.2019
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                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
§ 22 52579




                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                  350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig!
             97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig.
             GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/35R20
                  Hinterachse: 275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        255/40R20
                                  Hinterachse:                        285/35R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 16 von 26
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R20
                                 Hinterachse:                          285/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          265/30R20
                                 Hinterachse:                          275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§ 22 52579




                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                     Hersteller:       AUDI
                     Fahrzeugtyp:      4G
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                     Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                     Variante(n):      Nur A6 allroad quattro

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                           27B                       x = 325             y = 390                  HA
                           27I                       x = 275             y = 340                  HA
                           26B                       x = 450             y = 270                  VA
                           26P                       x = 400             y = 220                  VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich              Aufweiten           Achse
§ 22 52579




                                                 von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                           27F                    x = 325       y = 390           18                HA
                           26N                    x = 450       y = 270            7                VA
                           27H                    x = 325       y = 390            8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:       AUDI
                     Fahrzeugtyp:      4G
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                     Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                     Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26B                      x = 400             y = 200                   VA
                           26P                      x = 350             y = 150                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                           26J                    x = 400       y = 200           22                VA
                           26N                    x = 400       y = 200            8                VA
                           27F                    x = 270       y = 400           30                HA
                           27H                    x = 270       y = 400            8                HA
§ 22 52579




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:       AUDI
                     Fahrzeugtyp:      F2
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
                     Handelsbez.:      A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26P                      x = 200             y = 300                   VA
                           26B                      x = 250             y = 350                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                   x = 250       y = 350             8                VA
                           26J                   x = 250       y = 350            30                VA
                           27H                   x = 200       y = 350             8                HA
                           27F                   x = 200       y = 350            30                HA
§ 22 52579




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:       AUDI
                     Fahrzeugtyp:      4G
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                     Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                     Variante(n):      Allradantrieb, Coupe, Nur A7

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26B                      x = 230             y = 250                   VA
                           26P                      x = 180             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                           26J                    x = 230       y = 250           28                VA
                           26N                    x = 230       y = 250            8                VA
                           27F                    x = 270       y = 350           27                HA
                           27H                    x = 270       y = 350            8                HA
§ 22 52579




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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                                                                                                                 Seite: 21 von 26

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       BMW AG
                     Fahrzeugtyp:      UKL-L
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0371*..
                     Handelsbez.:      MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                     Variante(n):      Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           27U                      y = 140             y = 220                   HA
                           27V                      y = 140             y = 220                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           27F                   x = 270       y = 280            23                HA
                           27H                   x = 270       y = 280             8                HA
                           26J                   x = 250       y = 250            30                VA
                           26N                   x = 250       y = 250             8                VA
§ 22 52579




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:       BMW AG
                     Fahrzeugtyp:      F2X
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1824*..
                     Handelsbez.:      X Reihe

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           27I                      x = 200             y = 200                   HA
                           27B                      x = 250             y = 250                   HA
                           26P                      x = 200             y = 200                   VA
                           26B                      x = 250             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           27H                   x = 250       y = 250             8                HA
                           27F                   x = 250       y = 250            25                HA
§ 22 52579




                           26N                   x = 250       y = 250             8                VA
                           26J                   x = 250       y = 250            30                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:       DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:      R1EC
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1666*..
                     Handelsbez.:      E-KLASSE

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           27P                      x = 280             y = 400                   HA
                           26B                      x = 350             y = 300                   VA
                           26P                      x = 300             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                   x = 350       y = 300             8                VA
                           26J                   x = 350       y = 300            30                VA
                           27H                   x = 280       y = 400             8                HA
§ 22 52579




                           27F                   x = 280       y = 400            30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:       DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:      R1ES
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1560*..
                     Handelsbez.:      E-KLASSE

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26B                      x = 350             y = 300                   VA
                           26P                      x = 300             y = 250                   VA
                           27P                      x = 280             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                   x = 350       y = 300             8                VA
                           26J                   x = 350       y = 300            30                VA
                           27H                   x = 280       y = 400             8                HA
§ 22 52579




                           27F                   x = 280       y = 400            30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:       DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:      F2A
                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1829*..
                     Handelsbez.:      A-KLASSE

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                           26P                      x = 200             y = 200                   VA
                           26B                      x = 250             y = 250                   VA
                           27I                      x = 200             y = 200                   HA
                           27B                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                   x = 250       y = 250             8                VA
                           26J                   x = 250       y = 250            30                VA
§ 22 52579




                           27H                   x = 250       y = 250             8                HA
                           27F                   x = 250       y = 250            15                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0115-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52579
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RF041-90
             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 10.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 26 von 26

             Fahrzeug:

                     Hersteller:       DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:      212
                     Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0501*..
                     Handelsbez.:      E-KLASSE

                     Variante(n):      Baureihe W213

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                           26B                     x = 350             y = 300                    VA
                           26P                     x = 300             y = 250                    VA
                           27P                     x = 280             y = 400                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                   x = 350       y = 300             8                VA
                           26J                   x = 350       y = 300            30                VA
                           27H                   x = 280       y = 400             8                HA
§ 22 52579




                           27F                   x = 280       y = 400            30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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