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							             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeughersteller                       : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER
                                                        (D), MERCEDES-BENZ
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             WS2X                WS2X                    ohne                        66,6                   815     2300     10/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
             Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                  : B450L28517
§ 22 52957




             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y                               erhöhtes
                                                                                                   Anzugsmoment
             B81            e13*2007/46*1084*..              235/45R18 94                          140 Nm; Nicht A4
                                                   260       225/40R18 M+S 52J                     Allroad Quattro; AUDI
                                                             235/45R18 M+S 52J                     A4 (B9) ab MJ2016;
                                                                                                   AUDI S4 (B9) ab
                                                                                                   MJ2016; Kombi;
                                                                                                   Limousine;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   Frontantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   740; 76O; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 245 235/40R18 91  11A; 22I; 5GG; 51J      erhöhtes
                                                                                                   Anzugsmoment
             B81            e13*2007/46*1084*..              235/45R18 94  11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                   MJ2015; Nicht A4
                                                             245/40R18 93  11A; 21P; 22I; 24J;     Allroad Quattro; AUDI
                                                                           24M                     S4 bis MJ2016; Kombi;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                   71K; 721; 725; 729;
                                                                                                   73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                                   77E
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91         11A; 22I; 51J           erhöhtes
                                                                                                     Anzugsmoment
                                                           235/45R18 94      11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                     MJ2015; AUDI S4 bis
                                                  100 - 245 245/40R18 93     11A; 21P; 22I; 24J;     MJ2016; Limousine;
                                                                             24M                     Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                     71K; 721; 725; 729;
                                                                                                     73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                                     77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 235/40R18 91      11A; 22I; 51J           erhöhtes
                                                                                                     Anzugsmoment
                                                           235/45R18 94      11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                     MJ2015; Limousine;
                                                           245/40R18 93      11A; 21P; 22I; 24J;     Frontantrieb;
                                                                             24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                     74A; 740; 76O; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 235/40R18 91      11A; 22I; 51J           erhöhtes
                                                                                                     Anzugsmoment
             B81            e13*2007/46*1084*..            235/45R18 94      11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis
§ 22 52957




                                                                                                     MJ2015; Kombi;
                                                           245/40R18 93      11A; 21P; 22I; 24J;     Frontantrieb;
                                                                             24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                     74A; 740; 76O; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/45R18 99                                   erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
             4G1            e13*2007/46*1147*..                                                       140 Nm; Nur A6
                                                                                                      allroad quattro;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74A; 740; 76O; DEÄ;
                                                                                                      DEJ; MAO
             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/45R18 94     52J                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
             4G1            e13*2007/46*1147*..            245/45R18 96                               140 Nm; A7 Sportback;
                                                           255/40R18 95                               Coupe; 4-türig;
                                                           255/45R18 99                               Allradantrieb;
                                                           265/40R18 97                               Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                                      DEÄ; DEJ; MAO
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 07.11.2019
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                                                                                                                  Seite: 3 von 28
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : G8C; G5K; F1H
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : G3L; G5L; G3K; F2GT; UKL-L; F2AT
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     BMW 1er-Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
             F1H          e1*2007/46*2018*.. 85 - 140 225/40R18 91             11A; 24J; 244; 247;    Schräghecklimousine;
                                                                               26B; 27H               Allradantrieb;
§ 22 52957




                                                           235/35R18 90        11A; 24C; 244; 247;    Frontantrieb;
                                                                               26B; 27H               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/40R18 91        11A; 24C; 244; 247;    12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                               26B; 27H               721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O

             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R18 92W 11A; 241; 244; 246;              BMW Active Tourer
                                                                     247; 26J; 27H; 27V               F45;
                                                                                                      BMW Gran Tourer F46;
                                                           235/40R18 91W 11A; 24C; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                                         26J; 27H; 27V                Frontantrieb;
                                                           245/40R18 93  11A; 24C; 24D; 26J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         27F; 27V                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O; 83L; 842; 847;
                                                                                                      DE4

             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 241; 244; 246;               BMW Active Tourer
             F2GT         e1*2007/46*1677*..                        247; 26J; 27H; 27V                F45;
                                                                                                      BMW Gran Tourer F46;
                                                           235/40R18 91W 11A; 24C; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                                         26J; 27H; 27V                Frontantrieb;
                                                           245/40R18 93  11A; 24C; 24D; 26J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         27F; 27V                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O; 83L; 842; 847;
                                                                                                      DE4
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     3-er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             G3K          e1*2007/46*2017*..  120 - 195 255/40R18 99         GA3; 57F                 Allradantrieb;
                                                        265/35R18 97         TBE; 11A; 248; 57F       Heckantrieb;
                                                        265/40R18 97         YAR; 11A; 248; 57F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 76O; 83Z

             Verkaufsbezeichnung:     3er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             G3L          e1*2007/46*1947*..  100 - 275 255/40R18 95         GA3; 57F                 Allradantrieb;
                                                        265/35R18 97         TBE; 11A; 248; 57F       Heckantrieb;
                                                        265/40R18 97         YAR; 11A; 248; 57F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 76O; 83Z

             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 294 275/40R18 99         GA9; 57F                 Kombilimousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
§ 22 52957




                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 76O; 97H
             G5L            e1*2007/46*1688*..   100 - 340 275/40R18 99      GA9; 57F                 Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 76O; 97H

             Verkaufsbezeichnung:     8er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             G8C          e1*2007/46*1906*..  235 - 250 275/40R18 99         57F; 58N                 Gran Coupe; Cabrio;
                                                                                                      Coupe;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 76O; 77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 212 (Baureihe W212)
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Zubehör                                 : B450L28517


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : R1ES; R1EC (Baureihe W213)
             Zubehör                                 : B450L28517


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : F2CLA (Kugelbund)
             Zubehör                                 : B450L28517


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 204 K; 639/5; 163; 639/4; 204 X; 164; 212K; 220; 212; 639/2;
                                                       639; 204; 251; 166; 221; 215
             Zubehör                                 : B450L28517


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : F2CLA; 204; 204 K; 212K
                                                       130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                       150 Nm für Typ : 164; 215; 220; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES
                                                       155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
§ 22 52957




                                                       Anzugsmoment
                                                       170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 163 erhöhtes
                                                       Anzugsmoment; 166 erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes
                                                       Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes
                                                       Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B;             erhöhtes
             204 K        e1*2001/116*0457*..                         26J                             Anzugsmoment
                                                                                                      155 Nm; Nur Baureihe
                                                           235/45R18 94Y 11A; 24J; 248; 26B;          205; neue C-Klasse;
                                                                         26J; 5HI                     Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Heckantrieb; nur
                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      740; 76O; DEG; DEL
             204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 24J; 24M                Nur Baureihe 204;
                                                           235/40R18 95  11A; 21P; 22I; 24J;          Limousine;
                                                                         24M                          Heckantrieb;
                                                           245/35R18 92Y 11A; 22I; 24D; 57F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         68T                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           255/35R18 94  11A; 22B; 24D; 57F;          721; 725; 73C; 74A;
                                                                         68B                          DEG; DEL
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92     11A; 24J; 24M                Nur Baureihe 204; Nur
                                                        235/40R18 91     11A; 21P; 22I; 24J;          4-MATIC; Limousine;
                                                                         24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/35R18     11A; 22I; 24D; 51G;          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                         57F; 575                     721; 725; 729; 73C;
                                                           255/35R18 94  11A; 22B; 24D; 57F;          74A; DEG; DEL
                                                                         575
             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B;          erhöhtes
             204 K          e1*2001/116*0457*..                          26J; 6B2                     Anzugsmoment
                                                                                                      155 Nm; Nur Baureihe
                                                           235/45R18 94Y YAR; 11A; 24J; 248;          205; neue C-Klasse;
                                                                         26B; 26J; 6B3                Cabrio;
                                                                                                      Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      740; 76O; DEG; DEL
             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M;          bis
                                                                          24J; 24M                    e1*2001/116*0457*24;
§ 22 52957




                                                            235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M;         Kombi; Heckantrieb;
                                                                          24J; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M;         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                          57F; 68T                    721; 725; 73C; 74A
                                                            255/35R18 94Y 11A; 22B; 22H; 22L;
                                                                          24D; 57F; 68B
                                                            265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 22L;
                                                                          24D; 57F; 689
             204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M;         Nur 4-MATIC; bis
                                                                          24J; 24M                    e1*2001/116*0457*24;
                                                            235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M;         Kombi;
                                                                          24J; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R18     11A; 22I; 22M; 24M;         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                          51G; 57F; 575               721; 725; 729; 73C;
                                                            255/35R18 94  11A; 22B; 22H; 22L;         74A
                                                                          24D; 57F; 575
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     CLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             F2CLA        e1*2007/46*1912*..     85 - 165 225/40R18 92       11A; 24J; 244; 26B;      Limousine;
                                                                             26N; 27H; 27I            Allradantrieb;
                                                           235/40R18 95      11A; 24J; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                             26B; 26J; 27B; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R18 94      11A; 24J; 244; 247;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             26B; 26J; 27B; 27H       721; 725; 73C; 74A;
                                                           245/40R18 93      11A; 241; 244; 246;      76O
                                                                             247; 26B; 26J; 27B;
                                                                             27F
                                                           255/40R18 95      11A; 24C; 244; 247;
                                                                             26B; 26J; 27B; 27F
                                                           265/35R18 93      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                             26J; 27B; 27F
                                                           265/40R18 97      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                             26J; 27B; 27F
                                                           275/35R18 95      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                             26J; 27B; 27F

             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18-96           11A; 21B; 21J; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24J; 24M                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
§ 22 52957




                                                           265/40R18         11A; 22F; 22L; 24D;      721; 725; 729; 73C;
                                                                             51G; 57F; 575            74A
                                                           275/40R18         10N; 11A; 22F; 22L;
                                                                             24D; 51G; 57F; 571

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97          YAR; 11A; 26P           erhöhtes
                                                                                                     Anzugsmoment
                                                           245/45R18 100     GA9; 11A; 26N; 26P      170 Nm; Coupé; Cabrio;
                                                           275/40R18 99      mit                     Allradantrieb;
                                                                             Radhausverbreiterung Heckantrieb;
                                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             27H; 27P; 57F
                                                           275/40R18 99      ohne                    12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             Radhausverbreiterung 721; 725; 73C; 74A;
                                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A; 740; 76O
                                                                             248; 27H; 27P; 57F
             R1ES           e1*2007/46*1560*..   110 - 270 235/45R18 97      YAR; 11A; 26P; 5IM      Baureihe W213; nicht
                                                           245/45R18 100Y    GA9; 11A; 26N; 26P;     All Terrain; nicht
                                                                             5KA                     E300de; Allradantrieb;
                                                           275/40R18 103     ohne                    Heckantrieb;
                                                                             Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             248; 27H; 27P; 57F
                                                           275/40R18 103     mit                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                             Radhausverbreiterung 76O
                                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A;
                                                                             27H; 27P; 57F
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
             212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97         YAR; 11A; 26P           erhöhtes
                                                                                                     Anzugsmoment
                                                           245/45R18 100     GA9; 11A; 26N; 26P      170 Nm; Baureihe
                                                                                                     W213;
                                                           275/40R18 99      mit                     nicht E300e/E350e;
                                                                             Radhausverbreiterung nicht E300de;
                                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A; Allradantrieb;
                                                                             27H; 27P; 57F
                                                           275/40R18 99      ohne                    Heckantrieb;
                                                                             Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             248; 27H; 27P; 57F
                                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     740; 76O; 843; DEG
             212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/40R18 97     11A; 21P; 24J; 248      Baureihe W212; nicht
                                                                                                     AMG-Paket;
                                                                                                     Stufenheck;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                     71K; 721; 725; 729;
                                                                                                     73C; 74A; 843; DEG
             212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W    11A; 21P; 51J           Baureihe W212; nicht
§ 22 52957




                                                  100 - 215 275/35R18 95W    11A; 22I; 244; 247;     AMG-Paket;
                                                                             57F; 688                Stufenheck;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                  100 - 245 235/40R18 91Y    11A; 21P; 57E; 689      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R18 97     11A; 21P; 24J; 248      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                            265/35R18 97     11A; 248; 57F; 575;     721; 725; 729; 73C;
                                                                             689                     74A; 843; DEG
                                                  225 - 245 275/35R18 95Y    11A; 22I; 244; 247;
                                                                             57F; 688

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
             212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95       57E; 67B; 689               Kombi; Heckantrieb;
                                                       245/40R18 97Y      11A; 245                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       265/35R18 97Y      11A; 248; 57F; 575;         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                          689                         721; 725; 729; 73C;
                                                            275/35R18 99  11A; 248; 57F; 67B;         74A
                                                                          688
             212K           e1*2007/46*0200*..    125 - 245 245/40R18 97  11A; 245; 5BG               Kombi; Allradantrieb;
                                                            245/40R18 97Y 11A; 245                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                      73C; 74A
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100 11A; 24J; 24M; 56G              erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           245/50R18 100 11A; 22I; 24D; 56G;          170 Nm; GLK;
                                                                         57F                          Allradantrieb;
                                                           255/45R18 99  11A; 24J; 24M                Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      740; 76O; 82M

             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18            11A; 24C; 24D; 51J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        103W                 56G                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                        255/55R18 105        11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74A;
                                                        285/50R18 109        11A; 24C; 24D            75I; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             163          e1*96/79*0083*..  110 - 173 255/55R18 105 11A; 24D; 24J                     erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                  110 - 215 265/55R18 108 11A; 24D; 24J               170 Nm;
§ 22 52957




                                                            285/50R18 109 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  184 - 255 255/55R18 105 11A; 24D; 24J; 52J          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                  255       265/55R18 108 11A; 24D; 24J; 52J          721; 725; 729; 73C;
                                                            285/50R18     10N; 11A; 24C; 24D;         74A; 740; 75I
                                                                          51G
             164            e1*2001/116*0315*..   140 - 225 255/55R18 105 11A; 24C; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/50R18 109 11A; 24C; 24D               12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      75I

             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/55R18 104 11A; 246; 248; 51J;              erhöhtes
                                                                     56G                              Anzugsmoment
                                                                                                      170 Nm; M-Klasse;
                                                            235/60R18 103 11A; 246; 248; 51J;         nicht GLE Coupé; GLE
                                                                          56G                         SUV; nicht GL-Klasse;
                                                            245/60R18 105 11A; 24J; 24M; 51J;         nicht GLS;
                                                                          56G                         Allradantrieb;
                                                  150 - 225 255/55R18 105 11A; 24J; 244; 247          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/50R18 109 11A; 24C; 24D; 27I          12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 740; 75I;
                                                                                                      76O; BES
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                                                                                                                 Seite: 10 von 28
             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 56G                             erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                            245/50R18     56G                         170 Nm; bis Mj.2013
                                                            100W
                                                  150 - 380 255/40R18 95Y 5HR                         (Baureihe 221);
                                                            255/45R18 99Y                             Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 530; 573;
                                                                                                      6AZ; 71K; 721; 725;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 740;
                                                                                                      76O; 83G; DEL

             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             220          e1*97/27*0099*..  145 - 165 245/45R18              10N; 11A; 21B; 22B;      Nicht für Fz. m.
                                                                             24J; 24M; 51G            Länge 6158 mm;
                                                           265/40R18         11A; 22B; 24D; 51G;      Heckantrieb;
                                                                             57F; 575                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/40R18-99      11A; 22B; 24D; 57F;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             571                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; MBN
             220                                  180 - 225 245/45R18        11A; 22B; 22L; 51G       Nicht für Fz. m.
§ 22 52957




                            e1*97/27*0099*..
                                                            255/40R18 95     11A; 21B; 22B; 22L;      Länge 6158 mm; nicht
                                                                             24J; 24M; 5HR            für gepanzerte Fz;
                                                           255/45R18 99      11A; 21B; 22B; 22L;      Nur 4-MATIC;
                                                                             24J; 24M; 367            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/40R18         11A; 22B; 22L; 24M;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             51G; 57F; 574            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A
             220            e1*97/27*0099*..      145 - 326 245/45R18        10N; 11A; 21B; 22B;      Nicht für Fz. m.
                                                                             24J; 24M; 51G            Länge 6158 mm; nicht
                                                           265/40R18         11A; 22B; 24D; 51G;      für gepanzerte Fz;
                                                                             57F; 575                 Heckantrieb;
                                                           275/40R18-99      11A; 22B; 24D; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             571                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A

             Verkaufsbezeichnung:    VITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             639/4        L275                    65 - 170 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 24D;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         54A                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A
             639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 190 255/45R18 103 11A; 21P; 24C; 243;          bis
             639/5          e1*2007/46*0459*..,                          244; 54A                     e1*2007/46*0459*05;
                            L720                           255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 243;          bis
                                                                         244; 5JK; 54A                e1*2007/46*0458*07;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 24D;              Heckantrieb;
                                                                     54A                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 190 255/45R18 103 11A; 21P; 24C; 243;               bis
                                                                    244; 54A                          e1*2007/46*0457*08;
                                                      255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 243;               Allradantrieb;
                                                                    244; 5JK; 54A                     Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 52957




             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§ 22 52957




                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52957




             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 52957




             27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                   Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                   Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                   oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                   Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                   FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                   dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/45R18
                                 Hinterachse:                        275/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
§ 22 52957




                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             58N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/45R18
                                 Hinterachse:                        275/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 730kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1460kg.
             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1550kg.
             5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1600kg.
             67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          275/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 52957




                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R18
                                 Hinterachse:                          275/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        225/40R18
                                 Hinterachse:                        255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 17 von 28
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 52957




                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                 Hinterachse:                          255/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
§ 22 52957




             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
                  32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                  350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig!
             83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
                  sind, nicht zulässig.
             842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             847) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
                  (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                  (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig
             DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                  390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/45R18
                  Hinterachse: 255/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§ 22 52957




                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/45R18
                  Hinterachse: 275/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
                  mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
             TBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/40R18
                                 Hinterachse:                        265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
             YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/45R18
                                 Hinterachse:                        265/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52957
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    F1H
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*2018*..
                    Handelsbez.:    BMW 1er-Reihe

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 245             y = 270                   VA
                          26P                      x = 195             y = 220                   VA
                          27B                      x = 280             y = 330                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 52957




                          26J                    x245         y = 270            18                 VA
                          26N                   x = 245       y = 270             8                 VA
                          27F                   x = 280       y = 330            25                 HA
                          27H                    x280         y = 330             8                 HA
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    UKL-L
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                    Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                    Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27U                      y = 140             y = 220                   HA
                          27V                      y = 140             y = 220                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
                          27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
§ 22 52957
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    212
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                    Variante(n):    Baureihe W213

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
§ 22 52957




                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    R1EC
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
§ 22 52957




                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    166
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0598*..
                    Handelsbez.:    M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                    Variante(n):    Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 235             y = 270                   VA
                          26P                      x = 185             y = 220                   VA
                          27B                      x = 340             y = 235                   HA
                          27I                      x = 290             y = 185                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 235       y = 270             4                 VA
                          27H                   x = 340       y = 235             6                 HA
§ 22 52957
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204 K
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0457*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
§ 22 52957




                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    F2CLA
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1912*..
                    Handelsbez.:    CLA

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 310             y = 310                   VA
                          26P                      x = 260             y = 260                   VA
                          27B                      x = 270             y = 290                   HA
                          27I                      x = 220             y = 240                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 310       y = 310            30                 VA
                          26N                   x = 310       y = 310             8                 VA
§ 22 52957




                          27F                   x = 270       y = 290            30                 HA
                          27H                   x = 270       y = 290             8                 HA
             Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52957
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
§ 22 52957




                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
						
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