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							Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Fahrzeughersteller                     : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER
                                         BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 10 J X 20 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                        Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                 och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                     Kennzeichnung           Kennzeichnung       (mm)                    last      umf.      Fertig
                     Rad                     Zentrierring                                (kg)      (mm)      datum
51124066             PCD 112                 ohne                      66,6                  840     2306     11/16
51124066             PCD 112                 ohne                      66,6                  850     2280     11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : AUDI
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 255/35R20 97   11A; 245; 248; 26P      erhöhtes
                                                                                 Anzugsmoment
                                          255/40R20 97   11A; 245; 248; 26P      140 Nm; A6;
                                                                                 Kombilimousine;
                                                                                 Limousine;
                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                 73C; 74A; 740; 77E;
                                                                                 858

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : Serie
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*..  240 - 265 255/40R20 101       57F                      Allradantrieb;
                                           265/40R20 100       11A; 248; 57F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/40R20 102       11A; 248; 27I; 57F;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                               6AO                      73C; 74D; 76B
                                             295/35R20 101     11A; 244; 27B; 57F;
                                                               6A0
G3X            e1*2007/46*1797*..   100 - 195 255/40R20 101    57F                      Allradantrieb;
                                              265/40R20 100    11A; 248; 57F            Heckantrieb;
                                              275/40R20 102    11A; 248; 27I; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               6AO                      12A; 51A; 71K; 723;
                                             295/35R20 101     11A; 244; 27B; 57F;      73C; 74D; 76B
                                                               6A0

Verkaufsbezeichnung:     X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
F34XM        e1*2007/46*1988*..  353 - 375 265/45R20 104 YC1; 57F                       BMW X3, BMW X4;
                                           285/40R20 104 YBN; 11A; 244; 57F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           295/40R20 106 XF8; 11A; 244; 57F             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 76B; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Z Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G4Z          e1*2007/46*1949*..  120 - 190 285/30R20 95        YA6; 57F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3L          e1*2007/46*1947*..  100 - 275 295/25R20 95        DBV; 11A; 244; 247;      Allradantrieb;
                                                               27H; 57F                 Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 76B; 83Z

Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 294 275/30R20 97Y GAB; 11A; 248; 57F;            Kombilimousine;
                                                         99X                            Allradantrieb;
                                           285/30R20 99Y nicht Heckantrieb; nicht       Heckantrieb;
                                                         Luftfederung; 11A; 248;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         27H; 57F; 999                  12A; 51A; 71K; 723;
                                           295/30R20 97Y nicht Heckantrieb; nicht       73C; 74D; 76B; 97H
                                                         Luftfederung; 11A; 244;
                                                         247; 27H; 57F; 99Q
G5L          e1*2007/46*1688*..  100 - 340 275/30R20 97Y GAB; 11A; 248; 57F;            Limousine;
                                                         99X                            Allradantrieb;
                                           285/30R20 99Y 11A; 248; 27H; 57F;            Heckantrieb;
                                                         999                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           295/30R20 97Y 11A; 244; 247; 27H;            12A; 51A; 71K; 723;
                                                         57F; 99Q                       73C; 74D; 76B; 97H
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     6er-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G6GT         e1*2007/46*1791*..  120 - 265 265/35R20 99        XFM; 57F                 nicht für Fzg.
                                           275/35R20 102       GAF; 57F                 Versionen /?????9??;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 275/35R20 102       GAF; 11A; 248; 57F       ab
                                                                                        e1*2007/46*0276*10;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        Luftfederung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 76B

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör                                : DW4169


Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 204 K; 221; 222; 204 X; 215; 218; 231; R1EC; 230; 204 K
                                         AMG; 204 AMG; 204; R1ES; 164; 166; 212; 251; 164 AMG
Zubehör                                : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm für Typ : 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 218; 230; 231
                                         130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                         150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 164; 164 AMG; 166; 215; 221; 222;
                                         251
                                         150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                         150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 350         275/30R20 93Y 11A; 24D; 27B; 27F;          C63 AMG; AMG C 63;
204 AMG      e1*2001/116*0464*..                           57F; 58K                     Kombilimousine;
204 K        e1*2001/116*0457*..                                                        Limousine;
204 K        e1*2001/116*0463*..                                                        Heckantrieb;
AMG                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 265/30R20 94Y 11A; 244; 247; 27B;         Nur Baureihe 205;
                                                            27F; 57F                    neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                                        Kombilimousine; Coupe;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B
204            e1*2001/116*0431*..   270 - 287 265/30R20 94Y XFA; 11A; 244; 247;        Nur Baureihe 205;
                                                             27B; 27F; 57F              neue C-Klasse; nur
                                               295/25R20 95  11A; 24D; 27B; 27F;        Fzg.-Breite 1839mm;
                                                             57F; 58E                   Allradantrieb; nicht
                                                                                        Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 255/35R20 97W 11A; 22F; 22L; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 295/25R20 95         11A; 22B; 248; 270;      nicht AMG Sportpaket;
                                                               57F; 68I                 Coupe; 4-türig;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q;             Coupé; Cabrio;
                                                        244; 247; 27H; 57F              Allradantrieb;
                                          285/30R20 95W YAQ; 11A; 22Q; 244;             Heckantrieb;
                                                        247; 27F; 57F                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q;             Baureihe W213; nicht
                                                        244; 247; 27H; 5IM;             All Terrain; nicht
                                                        57F
                                          285/30R20 99Y YAQ; 11A; 22Q; 244;             E300de; Allradantrieb;
                                                        247; 27F; 5JK; 57F              Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B
R1ES           e1*2007/46*1560*..    143 - 250 275/35R20 102   11A; 24M; 27H; 27I;      All Terrain; Kombi;
                                                               57F; 6BN                 Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B
212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 275/30R20 97    GAB; YAT; 11A; 22Q;      Baureihe W213; nicht
                                                               244; 247; 27H; 57F       E300de; Allradantrieb;
                                             285/30R20 99      YAQ; 11A; 22Q; 244;      Heckantrieb;
                                                               247; 27F; 57F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 245 285/25R20 93Y 11A; 22B; 24D; 56G;        Baureihe W212; nicht
                                                             57F; 68Z                   AMG-Paket;
                                                                                        Stufenheck;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 255/35R20 97        11A; 22I; 24D            GLK; Allradantrieb;
                                           255/40R20 101       11A; 22I; 24D; 575       Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B; 977

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 275/40R20           11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           102W
                                 140 - 225 265/45R20 104       11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 723;
                                           275/40R20 102Y      11A; 24C; 24D            73C; 74A
                                           285/40R20 104       11A; 24C; 24D
                                           295/40R20 106       11A; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 275/40R20           11A; 24C; 24D; 5LA       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           102W
                                 140 - 225 265/45R20 104       11A; 24C; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                           275/40R20 106       11A; 24C; 24D            73C; 74A
                                           285/40R20 104       11A; 24C; 24D
                                           295/40R20 106       11A; 24C; 24D
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 375         295/40R20         11A; 24K; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 11A; 24J; 244; 247;             M-Klasse; nicht GLE
                                                        56G                             Coupé; GLE SUV; nicht
                                          265/40R20 104 11A; 242; 244; 245;             GL-Klasse; nicht GLS;
                                                        247                             Allradantrieb;
                                          265/45R20 104 11A; 242; 244; 245;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        247                             12A; 51A; 573; 71K;
                                          275/40R20     11A; 242; 244; 245;             723; 729; 73C; 74A;
                                          102W          247                             75I; DEL
                                          275/45R20 106 11A; 242; 244; 245;
                                                        247; 27I
                                          285/40R20 104 11A; 24C; 24D; 27I
                                          295/40R20 106 11A; 24C; 24D; 26P;
                                                        27I

Verkaufsbezeichnung:     ML63 AMG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
164 AMG      e1*2001/116*0403*.. 375         295/40R20         11A; 24K; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 380 275/35R20           51G; 57F; 575            bis Mj.2013 (Baureihe
                                                                                        221); Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 275/35R20 98    57F; 575                 ab Mj.2014 (Baureihe
                                               285/35R20 100   XFS; 11A; 27I; 27U;      217); Cabrio; Coupe;
                                                               57F                      Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B
221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 275/35R20    11A; 22M; 51G; 57F;         ab Mj.2013 (Baureihe
222            e1*2007/46*0960*..                           575                         222); nicht AMG Sport-
                                             285/35R20 100Y XFS; 11A; 22M; 57F          Paket; Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225 - 320 265/30R20 94                                 ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*..           295/25R20 95         11A; 248; 27I; 57F; 68I Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       729; 73C; 74A; 76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
_______________________________________________________________________________________________________________
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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                                                                                                 Seite: 10 von 33
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/30R20
                    Hinterachse:                         295/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         255/30R20
                    Hinterachse:                         275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.11.2019
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 11 von 33
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/30R20
                     Hinterachse:                        295/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/30R20
                     Hinterachse:                          285/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/40R20
                     Hinterachse:                          295/35R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/45R20
                     Hinterachse:                        275/40R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.11.2019
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6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         245/40R20
                     Hinterachse:                         275/35R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
     sind, nicht zulässig.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
     an der Vorderachse zulässig.
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
     sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          295/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/30R20
                    Hinterachse:                        295/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R20
     Hinterachse: 275/35R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/45R20
                    Hinterachse:                          295/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/40R20
                    Hinterachse:                        265/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R20
                    Hinterachse:                          285/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         255/30R20
                    Hinterachse:                         285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/30R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/45R20
                    Hinterachse:                        285/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R20
                    Hinterachse:                          265/45R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 300                  VA
             26B                      x = 250            y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             26J                   x = 250       y = 350           30                VA
             27H                   x = 200       y = 350            8                HA
             27F                   x = 200       y = 350           30                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    G3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1947*..
       Handelsbez.:    3er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 305                  VA
             26P                      x = 240            y = 255                  VA
             27B                      x = 290            y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 290       y = 305           20                VA
             26N                   x = 290       y = 305            8                VA
             27F                   x = 290       y = 300           30                HA
             27H                   x = 290       y = 300            8                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G3X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
       Handelsbez.:    X-Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                  VA
             27I                      x = 200            y = 250                  HA
             27B                      x = 250            y = 300                  HA
             26P                      x = 200            y = 200                  VA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 250                  VA
             26P                      x = 250            y = 200                  VA
             27B                      x = 230            y = 300                  HA
             27I                      x = 180            y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 250                  VA
             26P                      x = 250            y = 200                  VA
             27B                      x = 230            y = 300                  HA
             27I                      x = 180            y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA
             27B                      x = 270            y = 370                  HA
             27I                      x = 220            y = 320                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300           15                VA
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             27F                   x = 270       y = 370           20                HA
             27H                   x = 270       y = 370            8                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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                                                                                                 Seite: 23 von 33

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA
             27P                      x = 280            y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA
             27P                      x = 280            y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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                                                                                                 Seite: 25 von 33

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 K AMG
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0463*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA
             27B                      x = 270            y = 370                  HA
             27I                      x = 220            y = 320                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300           15                VA
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             27F                   x = 270       y = 370           20                HA
             27H                   x = 270       y = 370            8                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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                                                                                                 Seite: 26 von 33

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 350                  VA
             26P                      x = 240            y = 285                  VA
             27B                      x = 300            y = 350                  HA
             27I                      x = 250            y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           30                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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                                                                                                 Seite: 27 von 33

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA
             27B                      x = 290            y = 390                  HA
             27I                      x = 240            y = 340                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300           20                VA
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             27F                   x = 290       y = 390           30                HA
             27H                   x = 290       y = 390            8                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 AMG
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0464*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA
             27B                      x = 270            y = 370                  HA
             27I                      x = 220            y = 320                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300           15                VA
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             27F                   x = 270       y = 370           20                HA
             27H                   x = 270       y = 370            8                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27U                      x = 240            y = 400                  HA
             27V                      x = 240            y = 400                  HA
             26B                      x = 300            y = 350                  VA
             26P                      x = 250            y = 300                  VA
             27B                      x = 300            y = 400                  HA
             27I                      x = 260            y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           19                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 300       y = 400           28                HA
             27H                   x = 300       y = 400            8                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 K
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0457*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA
             27B                      x = 270            y = 370                  HA
             27I                      x = 220            y = 320                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300           15                VA
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             27F                   x = 270       y = 370           20                HA
             27H                   x = 270       y = 370            8                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    166
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0598*..
       Handelsbez.:    M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

       Variante(n):    Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 235            y = 270                  VA
             26P                      x = 185            y = 220                  VA
             27B                      x = 340            y = 235                  HA
             27I                      x = 290            y = 185                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 235       y = 270            4                VA
             27H                   x = 340       y = 235            6                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA
             27P                      x = 280            y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 17-00045-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50868
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D1320
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 03.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 380            y = 360                  VA
             27I                      x = 300            y = 330                  HA
             27B                      x = 350            y = 380                  HA
             26P                      x = 330            y = 310                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 380       y = 360            8                VA
             26J                   x = 380       y = 360          13,5               VA
             27H                   x = 350       y = 380            8                HA
             27F                   x = 350       y = 380          23,5               HA
						
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