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							Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.06.2020
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Fahrzeughersteller                     : AUDI, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER (D), QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 21 H2            Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung          Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                    Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
WS2X                WS2X                   ohne                        66,6                 1000     2450     01/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : AUDI
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : GE
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : 4G1; F8; 4G; F2
Zubehör                                : B450L30517R14


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                         Typ : FY
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm für Typ : F2; 4G; 4G1
                                         140 Nm für Typ : FY; F2
                                         145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment
                                         160 Nm für Typ : GE
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi                     A6; nicht A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..                         Allradantrieb; 11A; 245;        quattro; S6; Kombi;
                                                         248; 26B; 260; 271;             Stufenheck;
                                                         5HA
                                           265/30R21 96Y 11A; 24J; 248; 26B;             Allradantrieb;
                                                         260; 272                        Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 77E
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 255/30R21 93Y       11A; 26P; 270; 5HA       A7 Sportback; S7
4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 331 265/30R21 96Y       11A; 26B; 270            Sportback; Coupe; 4-
                                           275/30R21 98        11A; 26N; 27F            türig; Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        77E

Verkaufsbezeichnung:     Audi e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..  158         265/40R21 105                              e-tron;
                                             265/45R21 108                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             275/45R21 110                              12A; 51A; 71K; 723;
                                             285/40R21 109                              73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 245/35R21 96  11A; 245; 248; 26P; 5IE A6; Kombilimousine;
                                                                                Limousine;
                                          255/35R21 98  11A; 245; 248; 26B;     Allradantrieb;
                                                        5JA                     Frontantrieb;
                                          265/30R21 96  11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        27H; 5IE                12A; 51A; 71K; 723;
                                          265/35R21 101 11A; 24J; 248; 26B;     73C; 74A; 858
                                                        27H
                                          275/30R21 98  11A; 241; 244; 246;
                                                        247; 26B; 26N; 27H;
                                                        5JA
F2           e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 245/40R21 100 11A; 26P                A6 ALLROAD
                                                                                QUATTRO;
                                          255/40R21 102 11A; 248; 26N; 26P      Allradantrieb;
                                          265/35R21 101 11A; 245; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26N; 27H                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/35R21 98        11A; 26P; 5JA            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             265/35R21 101     11A; 26P                 145 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 245; 248                   Q5; SQ5;
                                          255/40R21 102 11A; 245; 248; 26N              Allradantrieb;
                                          265/40R21 105 11A; 24J; 248; 26N              Frontantrieb;
                                          275/35R21 99   11A; 241; 244; 246;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26J; 26P; 27I                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.06.2020
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen     Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/40R21 100      11A; 245; 248          Q5; Allradantrieb;
                                              255/40R21 102      11A; 245; 248; 26N     Frontantrieb;
                                              265/40R21 105      11A; 24J; 248; 26N     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              275/35R21 99       11A; 241; 244; 246;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 26J; 26P; 27I          73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW AG
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                : B425L29517R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 255/30R21 93           11A; 21J; 22B; 22F;    BMW X2 (F39);
                                                                 24C; 244; 247          10B; 11B; 11G; 11H;
                                             265/30R21 96        11A; 21J; 22B; 22F;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 24C; 244; 247          73C; 74A
G4X            e1*2007/46*1881*..   240 - 265 275/35R21 99       57F; 6AQ               M SERIE;
                                              285/35R21 101      57F; 6AR               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B
G4X            e1*2007/46*1881*..   240 - 265 245/40R21 100                             M SERIE;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A
G4X            e1*2007/46*1881*..   120 - 185 275/35R21 99       57F; 6AQ               10B; 11B; 11G; 11H;
                                    120 - 195 285/35R21 101      57F; 6AR               12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G4X          e1*2007/46*1881*..  120 - 195 245/40R21 100                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 285/40R21 109        11A; 246; 26P            Kombilimousine;
                                                                                        Allradantrieb; nicht
                                                                                        Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 75I
G7X            e1*2007/46*1952*..   155 - 390 275/45R21 110                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/40R21 109                             12A; 51A; 71K; 723;
                                              285/45R21 109                             73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*..  100 - 195 265/35R21 101       11A; 248; 27I; 57F       Allradantrieb;
                                           275/35R21 99        YBP; 11A; 248; 27I;      Heckantrieb;
                                                               57F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             285/35R21 101     YBQ; 11A; 244; 27B;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                               57F                      723; 73C; 74A; 76B
G3X            e1*2007/46*1797*..   240 - 265 265/35R21 101    11A; 248; 27I; 57F       Allradantrieb;
                                              275/35R21 99     YBP; 11A; 248; 27I;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               57F                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                             285/35R21 101     YBQ; 11A; 244; 27B;      723; 73C; 74A; 76B
                                                               57F
G3X            e1*2007/46*1797*..   240 - 265 245/40R21 100    YBP                      Allradantrieb;
                                              255/40R21 102    YBQ; 11A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A
G3X            e1*2007/46*1797*..   100 - 195 245/40R21 100                             Allradantrieb;
                                              255/40R21 102    11A; 248                 Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW/ALU
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                : B425L29517R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 285/40R21 109        11A; 246; 26P            Kombilimousine;
                                                                                        Allradantrieb; nicht
                                                                                        Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 75I
G7X            e1*2007/46*1952*..   155 - 390 275/45R21 110                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/40R21 109                             12A; 51A; 71K; 723;
                                              285/45R21 109                             73C; 74A; 75I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER (D)
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                : B450L27517R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 145  255/40R21 102 57F; 6CZ                            EQC-Klasse;
                                      275/35R21 103 YBP; 57F                            Allradantrieb;
                                      285/35R21 101 YBQ; 11A; 24M; 57F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/40R21 105 52J                             GL-Klasse; nicht GLE;
                                          265/40R21                                     nicht M-Klasse; GLS;
                                          105W
                                          265/45R21 104 52J                             Allradantrieb;
                                          265/45R21                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          104W
                                          275/40R21 107                                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; DEL
166            e1*2007/46*0598*..   150 - 300 265/40R21 105    11A; 242; 244; 245;      M-Klasse; nicht GLE
                                                               247; 27I                 Coupé; GLE SUV; nicht
                                             275/35R21 103     11A; 24C; 24D; 26P;      GL-Klasse; nicht GLS;
                                                               27I                      Allradantrieb;
                                             275/40R21 107     11A; 24C; 24D; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27I                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        DEL
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 285/30R21 100Y XFU; 11A; 22M; 57F            ab Mj.2013 (Baureihe
222          e1*2007/46*0960*..                                                         222); nicht AMG Sport-
                                                                                        Paket; Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B
221            e1*2001/116*0335*..   430     285/30R21 100     XFU; 11A; 24Q; 27I;      ab Mj.2014 (Baureihe
                                                               27U; 57F; 97H            217); Coupe;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B
221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 285/30R21 100   XFU; 11A; 24Q; 27I;      ab Mj.2014 (Baureihe
                                                               27U; 57F                 217); Cabrio; Coupe;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        97M

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.06.2020
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       Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
6AQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/40R21
                     Hinterachse:                        275/35R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
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Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/40R21
                    Hinterachse:                        285/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/45R21
                    Hinterachse:                         255/40R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.06.2020
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
     an der Vorderachse zulässig.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
     Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
     Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
XFU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/35R21
                     Hinterachse:                          285/30R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/40R21
                     Hinterachse:                          275/35R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        255/40R21
                     Hinterachse:                        285/35R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: ND9521
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      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 200            y = 300                   VA
             26B                     x = 250            y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             26J                   x = 250       y = 350           30                VA
             27H                   x = 200       y = 350            8                HA
             27F                   x = 200       y = 350           30                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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                                                                                                 Seite: 15 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 400            y = 200                   VA
             26P                     x = 350            y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200           22                VA
             26N                   x = 400       y = 200            8                VA
             27F                   x = 270       y = 400           30                HA
             27H                   x = 270       y = 400            8                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    A8 L, A8, S8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             27I                     x = 200            y = 200                   HA
             27B                     x = 250            y = 250                   HA
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 230            y = 250                   VA
             26P                     x = 180            y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250           28                VA
             26N                   x = 230       y = 250            8                VA
             27F                   x = 270       y = 350           27                HA
             27H                   x = 270       y = 350            8                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G3X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
       Handelsbez.:    X-Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             27I                     x = 200            y = 250                   HA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1918*..
       Handelsbez.:    X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 250                   VA
             26B                     x = 300            y = 300                   VA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA
             27B                     x = 300            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             26J                   x = 300       y = 300           10                VA
             27H                   x = 300       y = 300            8                HA
             27F                   x = 300       y = 300           10                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             26P                     x = 250            y = 300                   VA
             27B                     x = 300            y = 400                   HA
             27I                     x = 260            y = 350                   HA
             27U                     x = 240            y = 400                   HA
             27V                     x = 240            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           19                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 300       y = 400           28                HA
             27H                   x = 300       y = 400            8                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    166
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0598*..
       Handelsbez.:    M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

       Variante(n):    Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 235            y = 270                   VA
             26P                     x = 185            y = 220                   VA
             27B                     x = 340            y = 235                   HA
             27I                     x = 290            y = 185                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 235       y = 270            4                VA
             27H                   x = 340       y = 235            6                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
						
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