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							Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.07.2021
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER BENZ
                                             AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung                 Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                           Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
1219XX-5112A4566 PCD 5x112                     ohne                        66,6                     725      2284    01/17
6
1219XX-5112A4566 PCD 5x112                     ohne                        66,6                    750      2200     01/17
6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
 F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/40R19 100                        A6 ALLROAD
                                                                                QUATTRO;
                                           255/45R19 100                        Allradantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                73C; 74A; 75I


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW4224


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
 F2X          e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 235/40R19 92             11A; 244; 26N; 26P;        BMW X2 (F39);
                                                                   27I                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 235/35R19 91              11A; 24J; 244; 247;       Schräghecklimousine;
                                                                   26B; 27H                  Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2GC         e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 235/35R19 91              11A; 241; 244; 246;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   247; 26J; 26P; 27F        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*..  110 - 270 275/35R19 100Y mit                                Baureihe W213; nicht
                                                          Radhausverbreiterung               All Terrain; nicht
                                                          (Flap) Serie; GAA; 11A;            E300de; nicht E300e;
                                                          27H; 27P; 57F
                                           275/35R19 100Y ohne                               Allradantrieb;
                                                          Radhausverbreiterung               Heckantrieb;
                                                          (Flap) Serie; GAA; 11A;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          248; 27H; 27P; 57F
                                           285/35R19 99Y mit                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                          Radhausverbreiterung               73C; 74A; 76B
                                                          (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                          27H; 27P; 5JK; 57F
                                           285/35R19 99Y ohne
                                                          Radhausverbreiterung
                                                          (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                          248; 27H; 27P; 5JK;
                                                          57F
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 248; 57F; 68X                  Baureihe W212; nicht
                                           275/30R19 96   11A; 22I; 244; 57F; 68R            AMG-Paket;
                                                                                             Stufenheck;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 76B




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 275/30R19 96            GAQ; 11A; 22I; 244;     Baureihe W212; nicht
                                                                   51G; 57F                AMG-Paket; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B
212            e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100         mit                     Baureihe W213; nicht
                                                                   Radhausverbreiterung E300de; Allradantrieb;
                                                                   (Flap) Serie; GAA; 11A; Heckantrieb;
                                                                   27H; 27P; 57F
                                                 275/35R19 100     ohne                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                   (Flap) Serie; GAA; 11A; 73C; 74A; 76B
                                                                   248; 27H; 27P; 57F
                                                 285/35R19 99      mit
                                                                   Radhausverbreiterung
                                                                   (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                                   27H; 27P; 57F
                                                 285/35R19 99      ohne
                                                                   Radhausverbreiterung
                                                                   (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                                   248; 27H; 27P; 57F


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES -AMG,
                                             MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 212
Zubehör                                    : DW4169


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör                                    : DW4169


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 215; 204; 204 K; 212K; 176; 218; 212; 245G; 245G AMG;
                                             F2B; 166; F2CLA
Zubehör                                    : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 176; 204; 204 K; 212K; 218; 245G;
                                             245G AMG
                                             130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                             150 Nm für Typ : 166; 212; 215




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG     e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 27H; 6AA CLA; Sportfahrwerk;
                                                                           Kombilimousine;
                                                                           Limousine;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 265 - 280 235/35R19 91         11A; 244; 247; 27H;       A-Klasse;
                                                               57F; 576                  Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 235/35R19 91 11A; 24M; 27H; 57F;              CLA; CLA Limousine;
                                                        6AA                              CLA Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
245G          e1*2001/116*0470*.. 80 - 155   235/35R19 91      11A; 244; 27H; 57F;       CLA; Sportfahrwerk;
                                                               576                       CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
245G          e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91Y      11A; 244; 27H; 6AA        CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                         CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
245G          e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91       11A; 244; 247; 27H;       A-Klasse;
                                                               57F; 576                  Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;               GLA-KLASSE;
                                                       26B                               Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91        11A; 248; 27B; 27H;     bis
                                                               57F; 673                e1*2001/116*0431*36;
                                             265/30R19 93      11A; 24M; 27B; 27F;     Coupe; Heckantrieb;
                                                               57F; 670; 68X           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       729; 73C; 74A; 76B
204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   255/30R19 91Y     11A; 22B; 24D; 57F;     Nur Baureihe 204;
                                                               671; 673                Limousine;
                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       73C; 74A; 76B
204           e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 245/35R19 95       GB8; 11A; 248; 5HR;     Nur Baureihe 205;
204 K         e1*2001/116*0457*..                              57F                     neue C-KLASSE;
                                                                                       Cabrio;
                                             255/35R19 99Y     GA4; 11A; 248; 27I;     Kombilimousine; Coupe;
                                                               57F                     Limousine;
                                             265/35R19 98      XFC; 11A; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                               27H; 27I; 57F           Heckantrieb; nur
                                             275/30R19 96Y     11A; 244; 247; 27B;     Hybrid;
                                                               27H; 5IE; 57F; 99E      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             285/30R19 98Y     11A; 244; 247; 27B;     12A; 51A; 576; 71K;
                                                               27F; 57F; 58G; 68V      723; 73C; 74A; 76B
204           e1*2001/116*0431*.. 85 - 245   245/35R19 93Y     GB8; 11A; 248; 57F      Nur Baureihe 205;
204 K         e1*2001/116*0457*..            255/35R19 96      GA4; 11A; 248; 27I;     neue C-KLASSE;
                                                               57F                     Cabrio;
                                                                                       Kombilimousine; Coupe;
                                             265/35R19 94Y     XFC; 11A; 244; 247;     Limousine;
                                                               27H; 27I; 57F           Allradantrieb;
                                             275/30R19 96      11A; 244; 247; 27B;     Heckantrieb; nicht
                                                               27H; 57F; 99E           Hybrid;
                                             285/30R19 98      11A; 244; 247; 27B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27F; 57F; 58G; 68V      12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                       723; 73C; 74A; 76B
204           e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/35R19 96       11A; 248; 27I; 57F; 672 Nur Baureihe 205;
                                                                                       neue C-KLASSE; nur
                                             265/35R19 94Y     11A; 244; 247; 27H;     Fzg.-Breite 1839mm;
                                                               27I; 57F; 67H           Allradantrieb; nicht
                                             275/30R19 96      11A; 244; 247; 27B;     Hybrid;
                                                               27H; 57F; 68R           10B; 11B; 11G; 11H;
                                             285/30R19 94Y     YAQ; 11A; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                               27B; 27F; 57F           73C; 74A; 76B


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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                                                                                                   Seite: 6 von 30
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 270 - 287 255/35R19 96        11A; 248; 27I; 57F; 575 Nur Baureihe 205;
                                                                                       neue C-KLASSE; AMG
                                                                                       C
                                             265/35R19 94Y     11A; 244; 247; 27H;     43; C450 4MATIC; nur
                                                               27I; 57F; 67H           Fzg.-Breite 1839mm;
                                             275/30R19 96      11A; 244; 247; 27B;     Allradantrieb; nicht
                                                               27H; 57F; 68R           Hybrid;
                                             285/30R19 94Y     YAQ; 11A; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27B; 27F; 57F           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       73C; 74A; 76B
204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 200   255/30R19 91      11A; 22B; 22H; 22L;     bis
                                                               24M; 57F; 671; 673      e1*2001/116*0457*24;
                                             265/30R19 93      11A; 22B; 22F; 22L;     Kombi; Heckantrieb;
                                                               24D; 57F; 670; 68X      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2CLA        e1*2007/46*1912*..    285 - 310 245/35R19 95      11A; 26P                  AMG CLA 45; AMG
                                                                                         CLA
                                             255/35R19 96      11A; 26N; 26P; 27I        45S; Kombi; Limousine;
                                             265/30R19 93      11A; 246; 26B; 26N;       Allradantrieb;
                                                               27H; 27I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
F2CLA         e1*2007/46*1912*..   85 - 165 235/40R19 92       11A; 24J; 244; 26B;       Kombi; Limousine;
                                                               26N; 27B; 27H             Allradantrieb;
                                             245/35R19 93      11A; 241; 244; 246;       Frontantrieb; inkl.
                                                               247; 26B; 26J; 27B;       Hybrid;
                                                               27H
                                             255/35R19 92      11A; 24C; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 275/35R19             10N; 51G; 57F; 68S        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B
215           e1*98/14*0113*..     368       275/35R19         10N; 51G; 57F             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 76B




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 275/30R19 92Y        57F; 68R                  nicht AMG Sportpaket;
                                          285/30R19            51G; 57F; 572; 675        Coupe; 4-türig;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B
218           e1*2007/46*0485*..   120 - 300 275/30R19 96W 57F; 68R                      nicht AMG Sportpaket;
                                             285/30R19     51G; 57F; 572; 675            Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*..  110 - 270 275/35R19 100Y mit                            Baureihe W213; nicht
                                                          Radhausverbreiterung           All Terrain; nicht
                                                          (Flap) Serie; GAA; 11A;        E300de; nicht E300e;
                                                          27H; 27P; 57F
                                           275/35R19 100Y ohne                           Allradantrieb;
                                                          Radhausverbreiterung           Heckantrieb;
                                                          (Flap) Serie; GAA; 11A;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          248; 27H; 27P; 57F
                                           285/35R19 99Y mit                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                          Radhausverbreiterung           73C; 74A; 76B
                                                          (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                          27H; 27P; 5JK; 57F
                                           285/35R19 99Y ohne
                                                          Radhausverbreiterung
                                                          (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                          248; 27H; 27P; 5JK;
                                                          57F
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 248; 57F; 68X              Baureihe W212; nicht
                                           275/30R19 96   11A; 22I; 244; 57F; 68R        AMG-Paket;
                                                                                         Stufenheck;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B
212           e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 275/30R19 96       GAQ; 11A; 22I; 244;       Baureihe W212; nicht
                                                               51G; 57F                  AMG-Paket; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100       mit                       Baureihe W213; nicht
                                                               Radhausverbreiterung      E300de; Allradantrieb;
                                                               (Flap) Serie; GAA; 11A;   Heckantrieb;
                                                               27H; 27P; 57F
                                             275/35R19 100     ohne                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               Radhausverbreiterung      12A; 51A; 71K; 723;
                                                               (Flap) Serie; GAA; 11A;   73C; 74A; 76B
                                                               248; 27H; 27P; 57F
                                             285/35R19 99      mit
                                                               Radhausverbreiterung
                                                               (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                               27H; 27P; 57F
                                             285/35R19 99      ohne
                                                               Radhausverbreiterung
                                                               (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                               248; 27H; 27P; 57F

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 275/30R19 96Y        GAQ; 11A; 248; 5IE;       Kombi; Allradantrieb;
                                                               57F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 76B
212K          e1*2007/46*0200*..   100 - 245 275/30R19 96Y     11A; 248; 5IE; 57F;       Kombi; Heckantrieb;
                                                               68R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             285/30R19 98Y     11A; 22I; 248; 57F;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                               572; 675                  729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 24J; 244; 247;              M-Klasse; nicht GLE
                                                         56G                             Coupé; GLE SUV; nicht
                                          265/50R19 106 11A; 242; 244; 245;              GL-Klasse; nicht GLS;
                                                         247                             Allradantrieb;
                                          275/45R19 104 11A; 24J; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/45R19 107 11A; 24J; 244; 247               12A; 51A; 573; 71K;
                                          295/45R19 109 11A; 242; 244; 245;              723; 729; 73C; 74A;
                                                         247                             75I; 765


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 19.07.2021
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 19.07.2021
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       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kot flügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausrei chend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 19.07.2021
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       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 19.07.2021
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572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R19
                     Hinterachse:                        285/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         255/35R19
                     Hinterachse:                         285/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 19.07.2021
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670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         225/35R19
                    Hinterachse:                         265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröß e



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 19.07.2021
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                     Vorderachse:                          235/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R19
                     Hinterachse:                          275/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 19.07.2021
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 255/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R19
     Hinterachse: 275/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 245/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/40R19
                    Hinterachse:                        285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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                                                                                                   Seite: 18 von 30


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     F2X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:     BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 200                  HA
             27B                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            25                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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                                                                                                   Seite: 19 von 30

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     F1H
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2018*..
       Handelsbez.:     BMW 1ER-REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 245              y = 270                  VA
             26P                     x = 195              y = 220                  VA
             27B                     x = 280              y = 330                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                   x245          y = 270            18                VA
             26N                  x = 245        y = 270             8                VA
             27F                  x = 280        y = 330            25                HA
             27H                   x280          y = 330             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:     C-KLASSE

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 245              y = 350                  VA
             26P                     x = 195              y = 300                  VA
             27B                     x = 340              y = 260                  HA
             27I                     x = 290              y = 210                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 245        y = 350             8                VA
             26J                  x = 245        y = 350            17                VA
             27H                  x = 340        y = 260             8                HA
             27F                  x = 340        y = 260            28                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     245G
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):     Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 280              y = 330                  VA
             26P                     x = 230              y = 280                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 280        y = 330             8                VA
             26N                  x = 280        y = 330            34                VA
             27F                  x = 300        y = 320            18                HA
             27H                  x = 300        y = 320             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:     C-KLASSE

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             26P                     x = 240              y = 285                  VA
             27B                     x = 300              y = 350                  HA
             27I                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 350            30                VA
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             27F                  x = 300        y = 350            30                HA
             27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204 K
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0457*..
       Handelsbez.:     C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             26P                     x = 240              y = 285                  VA
             27B                     x = 300              y = 350                  HA
             27I                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 350            30                VA
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             27F                  x = 300        y = 350            30                HA
             27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 19.07.2021
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                                                                                                   Seite: 24 von 30

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     176
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:     A-KLASSE

       Variante(n):     Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26P                        x = 200              y = 310               VA
             26B                        x = 250              y = 350               VA
             27I                        x = 240              y = 315               HA
             27B                        x = 290              y = 350               HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250        y = 350             8                VA
             26J                   x = 250        y = 350            20                VA
             27H                   x = 290        y = 350             8                HA
             27F                   x = 290        y = 350           22,5               HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     212
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:     E-KLASSE

       Variante(n):     Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 350              y = 300                  VA
             26P                     x = 300              y = 250                  VA
             27P                     x = 280              y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 350        y = 300             8                VA
             26J                  x = 350        y = 300            30                VA
             27H                  x = 280        y = 400             8                HA
             27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     F2CLA
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
       Handelsbez.:     CLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 325              y = 310                  VA
             26P                     x = 275              y = 260                  VA
             27B                     x = 280              y = 280                  HA
             27I                     x = 230              y = 230                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 325        y = 310            20                VA
             26N                  x = 325        y = 310             8                VA
             27F                  x = 280        y = 280            20                HA
             27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     F2CLA
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
       Handelsbez.:     CLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 310              y = 310                  VA
             26P                     x = 260              y = 260                  VA
             27B                     x = 270              y = 290                  HA
             27I                     x = 220              y = 240                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 310        y = 310            30                VA
             26N                  x = 310        y = 310             8                VA
             27F                  x = 270        y = 290            30                HA
             27H                  x = 270        y = 290             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     245G
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):     Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 280              y = 330                  VA
             26P                     x = 230              y = 280                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 280        y = 330             8                VA
             26N                  x = 280        y = 330            30                VA
             27F                  x = 300        y = 320            18                HA
             27H                  x = 300        y = 320             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DB
       Fahrzeugtyp:     F2B
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
       Handelsbez.:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 300                  VA
             26P                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 300            20                VA
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00083-CC-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51438
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 30 von 30

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     R1ES
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:     E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 350              y = 300                  VA
             26P                     x = 300              y = 250                  VA
             27P                     x = 280              y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 350        y = 300             8                VA
             26J                  x = 350        y = 300            30                VA
             27H                  x = 280        y = 400             8                HA
             27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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