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							               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeughersteller                     : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER,
                                                        DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               WS2X             WS2X                       ohne                       66,6                     815      2300    10/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: MK7580 KBA: 52959 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
               Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
§22 52957*01




               Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x112 ET: 30

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KATG, KATH, KATI




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 03.02.2022
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : AUDI
               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                      : B450L28517


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/40R18 91             11A; 22I; 51J             erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                 235/45R18 94     11A;   21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                            MJ2015; Kombi;
                                                                 245/40R18 93     11A;   21P; 22I; 24J;     Frontantrieb;
                                                                                  24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 740; 76O; 77E
               B81            e13*2007/46*1084*.. 90 - 200       225/40R18 91Y                              erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                 235/45R18 94                               140 Nm; Nicht A4
                                                      260        225/40R18 M+S 52J                          Allroad Quattro; AUDI
                                                                 235/45R18 M+S 52J                          A4 (B9) ab MJ2016;
§22 52957*01




                                                                                                            AUDI S4 (B9) ab
                                                                                                            MJ2016; Kombi;
                                                                                                            Limousine;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            740; 76O; 77E
               B81            e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 235/40R18 91          11A;   22I; 5GG; 51J      erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                 235/45R18 94     11A;   21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                            MJ2015; Nicht A4
                                                                 245/40R18 93     11A;   21P; 22I; 24J;     Allroad Quattro; AUDI
                                                                                  24M                       S4 bis MJ2016; Kombi;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                                            73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                                            77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen        Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91  11A; 22I; 51J             erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                           235/45R18 94  11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                 MJ2015; Kombi;
                                                           245/40R18 93  11A; 21P; 22I; 24J;     Frontantrieb;
                                                                         24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                 74A; 740; 76O; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 235/40R18 91  11A; 22I; 5GG; 51J      erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                           235/45R18 94  11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                 MJ2015; Nicht A4
                                                           245/40R18 93  11A; 21P; 22I; 24J;     Allroad Quattro; AUDI
                                                                         24M                     S4 bis MJ2016; Kombi;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                 71K; 721; 725; 729;
                                                                                                 73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                                 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91   11A; 22I; 51J           erhöhtes
§22 52957*01




                                                                                                 Anzugsmoment
                                                           235/45R18 94  11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                 MJ2015; Limousine;
                                                           245/40R18 93  11A; 21P; 22I; 24J;     Frontantrieb;
                                                                         24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                 74A; 740; 76O; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y                          erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                           235/45R18 94                          140 Nm; Nicht A4
                                                 260       225/40R18 M+S 52J                     Allroad Quattro; AUDI
                                                           235/45R18 M+S 52J                     A4 (B9) ab MJ2016;
                                                                                                 AUDI S4 (B9) ab
                                                                                                 MJ2016; Kombi;
                                                                                                 Limousine;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 740; 76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 22I; 51J                  erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                            235/45R18 94      11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                      MJ2015; AUDI S4 bis
                                                  100 - 245 245/40R18 93      11A; 21P; 22I; 24J;     MJ2016; Limousine;
                                                                              24M                     Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                                      77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/45R18 99                                  erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                                        140 Nm; Nur A6
                                                                                                        allroad quattro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 740; 76O; 77E;
§22 52957*01




                                                                                                        DEÄ; DEJ; MAO
               4G1           e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94       52J                       erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            245/45R18   96                              140 Nm; A7 Sportback;
                                                            255/40R18   95                              Coupe; 4-türig;
                                                            255/45R18   99                              Allradantrieb;
                                                            265/40R18   97                              Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                                        77E; DEÄ; DEJ; MAO

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/45R18 99                          erhöhtes
                                                                                               Anzugsmoment
                                                                                               140 Nm; Nur A6
                                                                                               allroad quattro;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 740; 76O; 77E;
                                                                                               DEÄ; DEJ; MAO




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94   52J                    erhöhtes
                                                                                               Anzugsmoment
                                                         245/45R18 96                          140 Nm; A7 Sportback;
                                                         255/40R18 95                          Coupe; 4-türig;
                                                         255/45R18 99                          Allradantrieb;
                                                         265/40R18 97                          Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                               71K; 721; 725; 729;
                                                                                               73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                               77E; DEÄ; DEJ; MAO

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/45R18 99                         erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
                                                         255/50R18 102 11A; 248; 26N; 26P     140 Nm; A6 ALLROAD
                                                         255/55R18 105 11A; 248; 26N; 26P     QUATTRO;
                                                         265/45R18 101 11A; 26P               Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
§22 52957*01




                                                                                              725; 73C; 74A; 740;
                                                                                              76O


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: MK7580 KBA: 52959 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
               Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: MK8080 KBA: 52958 Lochkreis: 5x112 ET: 30

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KATG, KATH, KATI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 225/40R18 91                11A; 24J; 244; 247;     Schräghecklimousine;
                                                                                    26B; 27H                Allradantrieb;
                                                                235/35R18 90        11A; 24C; 244; 247;     Frontantrieb;
                                                                                    26B; 27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                235/40R18 91        11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    26B; 27H                725; 73C; 74D; 76O




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
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                                                                                                                  Seite: 6 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 241; 244; 246;               BMW Active Tourer
               F2GT         e1*2007/46*1677*..                        247; 26J; 27H; 27V                F45;
                                                                                                        BMW Gran Tourer F46;
                                                            235/40R18 91W 11A; 24C; 244; 247;           Allradantrieb;
                                                                          26J; 27H; 27V                 Frontantrieb;
                                                            245/40R18 93  11A; 24C; 24D; 26J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          27F; 27V                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76O; 83L; 842; 847;
                                                                                                        DE4

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/40R18 99          GA3; 57F; KATH            Allradantrieb;
                                                        265/35R18 97          TBE; 11A; 248; 5IM;       Heckantrieb;
                                                                              57F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/40R18 101     YAR; 11A; 248; 57F;       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                              KATH                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76B; 76O
               G3L           e1*2007/46*1947*..   85 - 275 255/40R18 95       GA3; 57F; KATH            Allradantrieb;
                                                           265/35R18 97       TBE; 11A; 248; 57F        Heckantrieb;
                                                           265/40R18 97       YAR; 11A; 248; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52957*01




                                                                              KATH                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76B; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G3C          e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/40R18 99         GA3; 11A; 248; 57F;       Cabrio; Coupe; inkl.
                                                                              KATG; KATH; KATI          Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/40R18 97      YAR; 11A; 248; 57F;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                              KATG; KATH; KATI          725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                        76O

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/40R18 99         GA9; 57F; KATG;           nicht 530e/530e
                                                                              KATH; KATI                xDrive;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76B; 76O; 97H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 7 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G5L          e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 275/40R18 99             GA9; 57F; KATG;           Limousine;
                                                                                  KATH; KATI                Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            76B; 76O; 97H

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen   Auflagen
               G8C          e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 275/40R18 99             57F; 58N; KATG; KATI Gran Coupe; Cabrio;
                                                                                                       Coupe;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                       76O; 77E; 84F; 97H

               Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R18 92W 11A; 241; 244; 246;                  BMW Active Tourer
                                                                       247; 26J; 27H; 27V                   F45;
                                                                                                            BMW Gran Tourer F46;
§22 52957*01




                                                                 235/40R18 91W 11A; 24C; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                                               26J; 27H; 27V                Frontantrieb;
                                                                 245/40R18 93  11A; 24C; 24D; 26J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               27F; 27V                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            76O; 83L; 842; 847;
                                                                                                            DE4


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : B450L28517


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97             YAR; 11A; 26P           erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                                 245/45R18 100    GA9; 11A; 26N; 26P      170 Nm; Coupé; Cabrio;
                                                                 275/40R18 99     mit                     Allradantrieb;
                                                                                  Radhausverbreiterung Heckantrieb;
                                                                                  (Flap) Serie; GA9; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  27H; 27P; 57F
                                                                 275/40R18 99     ohne                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                  Radhausverbreiterung 725; 73C; 74A; 740;
                                                                                  (Flap) Serie; GA9; 11A; 76O
                                                                                  248; 27H; 27P; 57F




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
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                                                                                                                  Seite: 8 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 235/45R18 98         YAR; 11A; 26P; 5JA  erhöhtes
                                                                                                  Anzugsmoment
                                                 110 - 270 235/45R18 98   YAR; 11A; 26P; 5JA;     170 Nm; Baureihe
                                                                          57E                     W213;
                                                                                                  nicht All Terrain;
                                                           245/45R18 100Y GA9; 11A; 26N; 26P      nicht E300de; nicht
                                                           275/40R18 103 ohne                     E300e; Allradantrieb;
                                                                          Radhausverbreiterung Heckantrieb;
                                                                          (Flap) Serie; GA9; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          248; 27H; 27P; 57F
                                                           275/40R18 103 mit                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                          Radhausverbreiterung 725; 73C; 74A; 740;
                                                                          (Flap) Serie; GA9; 11A; 76O; 83A
                                                                          27H; 27P; 57F
               212           e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97   11A; 21P; 24J; 248      Baureihe W212; nicht
                                                                                                  AMG-Paket;
                                                                                                  Stufenheck;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                  71K; 721; 725; 729;
                                                                                                  73C; 74A; 83A; 843;
§22 52957*01




                                                                                                  DEG
               212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97   YAR; 11A; 26P           erhöhtes
                                                                                                  Anzugsmoment
                                                           245/45R18 100 GA9; 11A; 26N; 26P       170 Nm; Baureihe
                                                                                                  W213;
                                                           275/40R18 99   ohne                    nicht E300e/E350e;
                                                                          Radhausverbreiterung nicht E300de;
                                                                          (Flap) Serie; GA9; 11A; Allradantrieb;
                                                                          248; 27H; 27P; 57F
                                                           275/40R18 99   mit                     Heckantrieb;
                                                                          Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          (Flap) Serie; GA9; 11A; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                          27H; 27P; 57F
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  740; 76O; 83A; 843;
                                                                                                  DEG
               212           e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J            Baureihe W212; nicht
                                                 100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22I; 244; 247;      AMG-Paket;
                                                                          57F; 688                Stufenheck;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                 100 - 245 235/40R18 95   11A; 21P; 57E; 689      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R18 97   GCM; 11A; 21P; 24J;     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                          248; 688                721; 725; 729; 73C;
                                                           265/35R18 97   GCM; 11A; 248; 57F;     74A; 83A; 843; DEG
                                                                          689
                                                 225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22I; 244; 247;
                                                                          57F; 688




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : 212 (Baureihe W212)
               Zubehör                                      : B450L28517


               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : R1EC (Baureihe W213)
               Zubehör                                      : B450L28517


               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : F2A (Kugelbund)
               Zubehör                                      : B450L28517


               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : 212K; F2B; 212; F2CLA; 251; 221; 220; 639/2; 204; 215; 639;
                                                              204 X; 639/4; F2A; 164; 163; 639/5; 204 K; 166
               Zubehör                                      : B450L28517
§22 52957*01




               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 204; 204 K; 212K
                                                              130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                              140 Nm für Typ : F2A; F2CLA
                                                              150 Nm für Typ : 164; 215; 220; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                              155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
                                                              Anzugsmoment
                                                              170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 163 erhöhtes
                                                              Anzugsmoment; 166 erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes
                                                              Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes
                                                              Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
               F2A          e1*2007/46*1829*.. 285 - 310 245/40R18 97              11A; 26N; 26P            AMG A45; AMG A45 S;
                                                         255/40R18 95              11A; 24J; 248; 26B;      Allradantrieb;
                                                                                   26N; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 76O
               F2A            e1*2007/46*1829*..      225        225/40R18 91                               AMG A35;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            Limousine;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 76O




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
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                                                                                                                  Seite: 10 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 265/45R18 101 11A; 24C; 24D; 26B GLA-KLASSE;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92        11A; 24J; 24M             Nur Baureihe 204; Nur
                                                          235/40R18 91        11A; 21P; 22I; 24J;       4-MATIC; Limousine;
                                                                              24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R18         GA2; 11A; 22I; 24D;       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                              51G; 57F                  721; 725; 729; 73C;
                                                            255/35R18 94      GAX; 11A; 22B; 24D;       74A; DEG; DEL
                                                                              57F
               204           e1*2001/116*0431*.. 85 - 245   235/40R18 95Y     11A; 24J; 248; 26B;       erhöhtes
               204 K         e1*2001/116*0457*..                              26J; 6B2                  Anzugsmoment
                                                                                                        155 Nm; Nur Baureihe
                                                            235/45R18 94Y     YAR; 11A; 24J; 248;       205; neue C-KLASSE;
                                                                              26B; 26J; 6B3             Cabrio;
§22 52957*01




                                                                                                        Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        740; 76O; DEG; DEL
               204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   225/40R18 91Y     11A; 24J; 24M             Nur Baureihe 204;
                                                            235/40R18 95      11A; 21P; 22I; 24J;       Limousine;
                                                                              24M                       Heckantrieb;
                                                            245/35R18 92Y     11A; 22I; 24D; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              68T                       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                            255/35R18 94      11A; 22B; 24D; 57F;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              68B                       DEG; DEL
               204           e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 235/40R18 95Y      11A; 24J; 248; 26B;       erhöhtes
               204 K         e1*2001/116*0457*..                              26J; 5HR                  Anzugsmoment
                                                                                                        155 Nm; Nur Baureihe
                                                            235/45R18 98      11A; 24J; 248; 26B;       205; neue C-KLASSE;
                                                                              26J                       Cabrio;
                                                                                                        Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nur
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        740; 76O; DEG; DEL



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
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                                                                                                                  Seite: 11 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
               204 K        e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 95V   GAX; GA2; 11A; 21P;           Nur 4-MATIC; bis
                                                                          22I; 22M; 24J; 24M            e1*2001/116*0457*24;
                                                           235/40R18 95V 11A; 21P; 22I; 22M;            Kombi;
                                                                          24J; 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/35R18 94   GAX; 11A; 22B; 22H;           12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                          22L; 24D; 57F                 721; 725; 729; 73C;
                                                 150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 11A; 22I; 22M;           74A; DEG; DEL
                                                                          24M; 5GM; 57F
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M;             bis
                                                                          24J; 24M                      e1*2001/116*0457*24;
                                                           235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M;            Kombi; Heckantrieb;
                                                                          24J; 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M;            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                          57F; 68T                      721; 725; 73C; 74A;
                                                           255/35R18 94Y 11A; 22B; 22H; 22L;            DEG; DEL
                                                                          24D; 57F; 68B
                                                           265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 22L;
                                                                          24D; 57F; 689

               Verkaufsbezeichnung:     CLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
               F2CLA        e1*2007/46*1912*..    285 - 310 235/45R18 M+S 11A; 26P; 52J                 AMG CLA 45; AMG
§22 52957*01




                                                                                                        CLA
                                                            245/40R18 97      11A;   26N; 26P; 27I      45S; Kombi; Limousine;
                                                            255/40R18 99      11A;   246; 26B; 26N;     Allradantrieb;
                                                                              27I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/35R18 97      11A;   24M; 246; 26B;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                              26N;   27B; 27H           725; 73C; 74A; 76O
               F2CLA         e1*2007/46*1912*..   225       235/40R18 91      11A;   24J; 24M; 26J;     AMG CLA 35; Kombi;
                                                                              27B;   27H                Limousine;
                                                            245/40R18 93      11A;   24C; 24M; 26J;     Allradantrieb;
                                                                              27B;   27F                Frontantrieb;
                                                            255/40R18 95      11A;   24C; 24D; 26J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27B;   27F                12A; 51A; 71K; 721;
                                                            265/35R18 93      11A;   24C; 24D; 26J;     725; 73C; 74A; 76O
                                                                              27B;   27F




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     CLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F2CLA        e1*2007/46*1912*..    85 - 165 225/40R18 92       11A; 24J; 244; 26B;       Kombi; Limousine;
                                                                              26N; 27H; 27I             Allradantrieb;
                                                            235/40R18 95      11A; 24J; 244; 247;       Frontantrieb; inkl.
                                                                              26B; 26J; 27B; 27H        Hybrid;
                                                            235/45R18 94      11A; 24J; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26B; 26J; 27B; 27H        12A; 51A; 71K; 721;
                                                            245/40R18 93      11A; 241; 244; 246;       725; 73C; 74A; 76O
                                                                              247; 26B; 26J; 27B;
                                                                              27F
                                                            255/40R18 95      11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27B; 27F
                                                            265/35R18 93      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27B; 27F
                                                            265/40R18 97      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27B; 27F
                                                            275/35R18 95      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27B; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18-96          11A; 21B; 21J; 22L;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24J; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
§22 52957*01




                                                            265/40R18         11A; 22F; 22L; 24D;       725; 729; 73C; 74A
                                                                              51G; 57F; 575
                                                            275/40R18         10N; 11A; 22F; 22L;
                                                                              24D; 51G; 57F; 571

               Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97         YAR; 11A; 26P           erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                            245/45R18 100     GA9; 11A; 26N; 26P      170 Nm; Coupé; Cabrio;
                                                            275/40R18 99      mit                     Allradantrieb;
                                                                              Radhausverbreiterung Heckantrieb;
                                                                              (Flap) Serie; GA9; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27H; 27P; 57F
                                                            275/40R18 99      ohne                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                              Radhausverbreiterung 725; 73C; 74A; 740;
                                                                              (Flap) Serie; GA9; 11A; 76O
                                                                              248; 27H; 27P; 57F




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 235/45R18 98         YAR; 11A; 26P; 5JA  erhöhtes
                                                                                                  Anzugsmoment
                                                 110 - 270 235/45R18 98   YAR; 11A; 26P; 5JA;     170 Nm; Baureihe
                                                                          57E                     W213;
                                                                                                  nicht All Terrain;
                                                           245/45R18 100Y GA9; 11A; 26N; 26P      nicht E300de; nicht
                                                           275/40R18 103 ohne                     E300e; Allradantrieb;
                                                                          Radhausverbreiterung Heckantrieb;
                                                                          (Flap) Serie; GA9; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          248; 27H; 27P; 57F
                                                           275/40R18 103 mit                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                          Radhausverbreiterung 725; 73C; 74A; 740;
                                                                          (Flap) Serie; GA9; 11A; 76O; 83A
                                                                          27H; 27P; 57F
               212           e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97   11A; 21P; 24J; 248      Baureihe W212; nicht
                                                                                                  AMG-Paket;
                                                                                                  Stufenheck;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                  71K; 721; 725; 729;
                                                                                                  73C; 74A; 83A; 843;
§22 52957*01




                                                                                                  DEG
               212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97   YAR; 11A; 26P           erhöhtes
                                                                                                  Anzugsmoment
                                                           245/45R18 100 GA9; 11A; 26N; 26P       170 Nm; Baureihe
                                                                                                  W213;
                                                           275/40R18 99   ohne                    nicht E300e/E350e;
                                                                          Radhausverbreiterung nicht E300de;
                                                                          (Flap) Serie; GA9; 11A; Allradantrieb;
                                                                          248; 27H; 27P; 57F
                                                           275/40R18 99   mit                     Heckantrieb;
                                                                          Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          (Flap) Serie; GA9; 11A; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                          27H; 27P; 57F
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  740; 76O; 83A; 843;
                                                                                                  DEG
               212           e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J            Baureihe W212; nicht
                                                 100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22I; 244; 247;      AMG-Paket;
                                                                          57F; 688                Stufenheck;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                 100 - 245 235/40R18 95   11A; 21P; 57E; 689      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R18 97   GCM; 11A; 21P; 24J;     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                          248; 688                721; 725; 729; 73C;
                                                           265/35R18 97   GCM; 11A; 248; 57F;     74A; 83A; 843; DEG
                                                                          689
                                                 225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22I; 244; 247;
                                                                          57F; 688




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97         11A; 245; 5BG             Kombi; Allradantrieb;
                                                         245/40R18 97Y        11A; 245                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A
               212K          e1*2007/46*0200*..   100 - 245 235/40R18 95      5IM; 57E; 67B; 689        Kombi; Heckantrieb;
                                                            245/40R18 97      GCM; 11A; 245; 5IM;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              688                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                            265/35R18 97      GCM; 11A; 248; 5IM;       725; 729; 73C; 74A
                                                                              57F; 689
                                                            275/35R18 99      11A; 248; 5JK; 57F;
                                                                              67B; 688

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100 11A; 24J; 24M; 56G              erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            245/50R18 100     11A; 22I; 24D; 56G;       170 Nm; GLK-Klasse;
                                                                              57F                       Allradantrieb;
                                                            255/45R18 99      11A; 24J; 24M             Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
§22 52957*01




                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        740; 76O; 82M

               Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18           11A; 24C; 24D; 51J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          103W                56G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                          255/55R18 105       11A; 24C; 24D             725; 73C; 74A; 75I;
                                                          285/50R18 109       11A; 24C; 24D             76O

               Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               163          e1*96/79*0083*..  110 - 173 255/55R18 105         11A; 24D; 24J             erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                  110 - 215 265/55R18   108   11A;   24D;   24J         170 Nm;
                                                            285/50R18   109   11A;   24C;   24D         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  184 - 255 255/55R18   105   11A;   24D;   24J; 52J    12A; 51A; 71K; 721;
                                                  255       265/55R18   108   11A;   24D;   24J; 52J    725; 729; 73C; 74A;
                                                            285/50R18         10N;   11A;   24C; 24D;   740; 75I
                                                                              51G
               164           e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/55R18 105      11A;   24C; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/50R18 109     11A;   24C; 24D           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 75I




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/55R18 104 11A; 246; 248; 51J;              erhöhtes
                                                                        56G                             Anzugsmoment
                                                                                                        170 Nm; M-Klasse;
                                                            235/60R18 103     11A;   246; 248; 51J;     nicht GLE Coupé; GLE
                                                                              56G                       SUV; nicht GL-Klasse;
                                                            245/60R18 105     11A;   24J; 24M; 51J;     nicht GLS;
                                                                              56G                       Allradantrieb;
                                                  150 - 225 255/55R18 105     11A;   24J; 244; 247      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/50R18 109     11A;   24C; 24D; 27I      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74A; 740; 75I;
                                                                                                        76O; BES

               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y       56G                       erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            245/50R18         56G                       170 Nm; bis Mj.2013
                                                            100W
                                                  150 - 380 255/40R18 95Y     5HR                       (Baureihe 221);
                                                            255/45R18 99Y     GCU                       Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
§22 52957*01




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 530; 573;
                                                                                                        6AZ; 71K; 721; 725;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 740;
                                                                                                        76O; 83G; DEL

               Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/45R18             10N; 11A; 21B; 22B;       Nicht für Fz. m.
                                                                              24J; 24M; 51G             Länge 6158 mm; nicht
                                                            265/40R18         11A; 22B; 24D; 51G;       für gepanzerte Fz;
                                                                              57F; 575                  Heckantrieb;
                                                            275/40R18-99      11A; 22B; 24D; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              571                       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A
               220           e1*97/27*0099*..     180 - 225 245/45R18         11A; 22B; 22L; 51G        Nicht für Fz. m.
                                                            255/40R18 95      11A; 21B; 22B; 22L;       Länge 6158 mm; nicht
                                                                              24J; 24M; 5HR             für gepanzerte Fz;
                                                            255/45R18 99      11A; 21B; 22B; 22L;       Nur 4-MATIC;
                                                                              24J; 24M; 367             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/40R18         11A; 22B; 22L; 24M;       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                              51G; 57F; 574             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               220          e1*97/27*0099*..  145 - 165 245/45R18             10N; 11A; 21B; 22B;       Nicht für Fz. m.
                                                                              24J; 24M; 51G             Länge 6158 mm;
                                                            265/40R18         11A; 22B; 24D; 51G;       Heckantrieb;
                                                                              57F; 575                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            275/40R18-99      11A; 22B; 24D; 57F;       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                              571                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; MBN

               Verkaufsbezeichnung:     VITO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
               639/4        L275                   65 - 170 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          54A                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A
               639/4         e1*2007/46*0458*..    70 - 190 255/45R18 103 11A; 21P; 24C; 243;           bis
               639/5         e1*2007/46*0459*..,                          244; 54A                      e1*2007/46*0459*05;
                             L720                           255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 243;           bis
                                                                          244; 5JK; 54A                 e1*2007/46*0458*07;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A
§22 52957*01




               Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 24D;              Heckantrieb;
                                                                       54A                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 190 255/45R18 103     11A; 21P; 24C; 243;           bis
                                                                          244; 54A                      e1*2007/46*0457*08;
                                                            255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 243;           Allradantrieb;
                                                                          244; 5JK; 54A                 Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                    Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Reifenfabrikate verwendet werden.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 52957*01




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
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                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglic h sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannt en Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
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               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal z ulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 03.02.2022
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                      Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                      am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
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                    km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                    Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/45R18
                                    Hinterachse:                        275/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, s o ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 21 von 41
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 52957*01




               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/45R18
                                   Hinterachse:                        275/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführt e Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 730kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 41
               67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R18
                                   Hinterachse:                          275/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R18
                                   Hinterachse:                          275/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelun g
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 52957*01




               689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R18
                                   Hinterachse:                          265/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. A ntriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/40R18
                                   Hinterachse:                        245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
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                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                    (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R18
                                   Hinterachse:                          255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 52957*01




                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/45R18
                                   Hinterachse:                         255/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druc kmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
§22 52957*01




                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
                    32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                    350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig!
               842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               847) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               84F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398 mm
                    an der Hinterachse nicht zulässig.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
                    (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
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               DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                    (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig
               DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                    390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R18
§22 52957*01




                    Hinterachse: 255/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R18
                    Hinterachse: 275/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 255/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          245/40R18
                                  Hinterachse:                          265/35R18
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.02.2022
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               GCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 255/45R18
                    Hinterachse: 275/45R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten.
               KATG) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse MK8080 KBA: 52958 Lochkreis 5x112 ET: 30
               KATH) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse MK7580 KBA: 52959 Lochkreis 5x112 ET: 25
               KATI) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                       Vorderachse MK8080 KBA: 52958 Lochkreis 5x112 ET: 20
               MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
                    mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
               TBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/40R18
§22 52957*01




                                   Hinterachse:                        265/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
               YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R18
                                   Hinterachse:                          265/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
                            26B                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52957*01




                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 28 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     BMW AG
                      Fahrzeugtyp:    UKL-L
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                      Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                      Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27U                     y = 140              y = 220                  HA
                            27V                     y = 140              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 52957*01




                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 280            23                HA
                            27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 29 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     F1H
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2018*..
                      Handelsbez.:     BMW 1ER-REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 245              y = 270                  VA
                            26P                     x = 195              y = 220                  VA
                            27B                     x = 280              y = 330                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52957*01




                            26J                   x245          y = 270            18                VA
                            26N                  x = 245        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 330            25                HA
                            27H                   x280          y = 330             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 30 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     BMW AG
                      Fahrzeugtyp:    F2AT
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1675*..
                      Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27U                     y = 140              y = 220                  HA
                            27V                     y = 140              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 52957*01




                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 280            23                HA
                            27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 31 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     BMW AG
                      Fahrzeugtyp:    F2GT
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1677*..
                      Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27U                     y = 140              y = 220                  HA
                            27V                     y = 140              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 52957*01




                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 280            23                HA
                            27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2A
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1829*..
                      Handelsbez.:     A-KLASSE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 290              y = 230                  VA
                            26B                     x = 340              y = 280                  VA
                            27I                     x = 250              y = 240                  HA
                            27B                     x = 300              y = 290                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52957*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 340        y = 280             8                VA
                            26J                  x = 340        y = 280            30                VA
                            27H                  x = 300        y = 290             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 290            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 33 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2CLA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:     CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 280              y = 280                  HA
                            27I                     x = 230              y = 230                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 325        y = 310            30                VA
§22 52957*01




                            26N                  x = 325        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 280            30                HA
                            27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 34 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     R1EC
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1666*..
                      Handelsbez.:     E-KLASSE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52957*01




                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 35 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-KLASSE

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52957*01




                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2CLA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:     CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 310                  VA
                            26P                     x = 260              y = 260                  VA
                            27B                     x = 270              y = 290                  HA
                            27I                     x = 220              y = 240                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52957*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 310            30                VA
                            26N                  x = 310        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 290            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 290             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 37 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 K
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0457*..
                      Handelsbez.:     C-KLASSE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            26P                     x = 240              y = 285                  VA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52957*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 38 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2CLA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:     CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 325              y = 310                  VA
                            26P                     x = 275              y = 260                  VA
                            27B                     x = 280              y = 280                  HA
                            27I                     x = 230              y = 230                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52957*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 325        y = 310            20                VA
                            26N                  x = 325        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 280            20                HA
                            27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 39 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     166
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0598*..
                      Handelsbez.:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                      Variante(n):     Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 235              y = 270                  VA
                            26P                     x = 185              y = 220                  VA
                            27B                     x = 340              y = 235                  HA
                            27I                     x = 290              y = 185                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52957*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 235        y = 270             4                VA
                            27H                  x = 340        y = 235             6                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
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                                                                                                                  Seite: 40 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-KLASSE

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            26P                     x = 240              y = 285                  VA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52957*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00309-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52957
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MK9080
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 52957*01




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9 J x 18 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 52957*01




                                        special wheels for passenger cars 9 J x 18 H2


               Genehmigungsnummer: 52957*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     MK9080
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 52957*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 52957*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     03.02.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     19-00309-CX-GBM-01
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 52957*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-5

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 52957*01




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 52957*01
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       21.02.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 52957*01




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 52957*01
               Approval No.


               Ausgabedatum:        15.11.2019                 letztes Änderungsdatum: 21.02.2022
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     19-00309-CX-GBM-00                                                07.11.2019
                     19-00309-CX-GBM-01                                                03.02.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
§22 52957*01




                     MK9080                                                            11.09.2019
                     MK9080                                                            20.01.2022

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See item V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 52957*01

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 52957

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 52957*01




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 52957*01

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 52957*01




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
						
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