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							                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
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                Fahrzeughersteller                     : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER
                                                         BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES, MERCEDES-BENZ
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J X 22 EH2+         Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                 Kennzeichnung                Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                                 Rad                          Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                A123052235154    ET 35 PCD 5X112 CB 66.6      ohne                     66,6                     835      2400    02/25
                A123052235154    ET 35 PCD 5X112 CB 66.6      ohne                     66,6                     850      2360    02/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
§22 100123*00




                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: A123 22115 KBA: 100124 Lochkreis: 5x112 ET: 40

                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: A123 2295 KBA: 100122 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
                Radtyp: A123 2295 KBA: 100122 Lochkreis: 5x112 ET: 20

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KEAT, KEAU, KEAV




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 16.10.2025
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : PC19D30-MW


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/-             Sportback,e-tron
                                         Dakar
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen          Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                GE          e1*2007/46*1914*..    158     265/40R22 106                                      e-tron; e-tron
                                                          275/35R22 104 5MA                                  Sportback; Q8 e-tron;
                                                          275/40R22 107                                      Q8 Sportback e-tron;
                                                                                                             nicht Q8 e-tron Dakar;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 74E; 75I


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
§22 100123*00




                Radtyp: A123 2295 KBA: 100122 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
                Radtyp: A123 2295 KBA: 100122 Lochkreis: 5x112 ET: 20

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KEAT, KEAU
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : G7L (Kegelbund)
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : G7L (Kegelbund lose)
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : F34XM; G3X; G6X; G3XN; G5X; G4X; F34XM; G4X
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
                G3XN         e1*2018/858*00409*.. 120 - 140 285/30R22 104            CFB; GEL; 57F; KEAT X3 30e xDrive;
                                                                                                         Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 75I; 76B




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen  Auflagen
                G3XN         e1*2018/858*00409*.. 210        285/30R22 101     CFB; GEL; 57F; KEAT Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                   73C; 76B
                G3XN          e1*2018/858*00409*.. 120 - 145 285/30R22 101     CFB; GEL; 57F; KEAT nicht X3 30e xDrive;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                   73C; 76B
                G3XN          e1*2018/858*00409*.. 280       285/30R22 101     GEL; 57F; KEAT      Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                   73C; 76B; 97H
                G4X           e1*2007/46*1881*..     120 - 210 285/30R22 101   YC2; 11A; 248; 27I; inkl. Hybrid;
                                                                               5KK; 57F; KEAU      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                   73C; 76B
                G4X           e1*2007/46*1881*..     240 - 265 285/30R22 101   YC2; 11A; 248; 27I; M SERIE; inkl. Hybrid;
                                                                               5KK; 57F; KEAU      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                   73C; 76B
§22 100123*00




                Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                G3X          e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 285/30R22 101        ME4; YC2; 11A; 244;       Allradantrieb;
                                                                               27B; 5KK; 57F; KEAU       Adaptive BMW M
                                                                                                         Fahrwerk; BMW
                                                                                                         Standard Fahrwerk;
                                                                                                         inkl. Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 76B
                G3X           e1*2007/46*1797*..     100 - 210 285/30R22 101   ME4; YC2; 11A; 244;       Allradantrieb;
                                                                               27B; 5KK; 57F; KEAU       Heckantrieb; Adaptive
                                                                                                         BMW M Fahrwerk;
                                                                                                         BMW
                                                                                                         Standard Fahrwerk;
                                                                                                         inkl. Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 76B
                G5X           e1*2007/46*1918*..     155 - 390 295/35R22 108YB8; 11A; 248; 27I;          Kombilimousine;
                                                                            57F; KEAU                    Allradantrieb; inkl.
                                                             315/30R22 107Y YC6; 11A; 244; 27B;          Hybrid;
                                                                            57F; KEAU                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74E; 75I; 76B
                G6X           e1*2007/46*2020*..     155 - 390 315/30R22 107   YCD; 11A; 248; 27H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               57F; KEAU                 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74E; 75I; 76B




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 4 von 30
                Verkaufsbezeichnung:     BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                F34XM        e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 295/30R22 103 YAO; 11A; 244; 57F;                  BMW X3, BMW X4;
                                                                        6BP; KEAT; KEAU                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 76B

                Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                G7L          e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 285/30R22 104          YC2; 57F; KEAT            750e xDrive; M760e
                                                            295/30R22 103          YAO; 11A; 248; 5LK;       xDrive; Allradantrieb;
                                                                                   57F; 6CG; KEAT            Hybrid;
                                                                   305/30R22 105   11A; 248; 57F; 99I;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   KEAT                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74E; 75I; 76B;
                                                                                                             PDJ
                G7L            e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 285/30R22 104        YC2; 57F; KEAT            nicht 750e xDrive;
                                                                   295/30R22 103   YAO; 11A; 248; 57F;       nicht M760e xDrive;
                                                                                   6CG; KEAT                 Allradantrieb;
                                                                   305/30R22 105   11A; 248; 57F; 99I;       Heckantrieb; inkl.
                                                                                   KEAT                      Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 76B; PDJ
§22 100123*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: A123 22115 KBA: 100124 Lochkreis: 5x112 ET: 40

                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: A123 2295 KBA: 100122 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
                Radtyp: A123 2295 KBA: 100122 Lochkreis: 5x112 ET: 20

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KEAT, KEAU, KEAV
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : R2CGLC; 221; 204 X; E2EQEW; R2ES; 166; E2EQEX;
                                                             E2EQSW
                Zubehör                                    : B13


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : H1GLE; H1GLE
                Zubehör                                    : PS17Q30-MW-ZN.


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : E2EQEW; E2EQEX; E2EQSW; H1GLE; R2CGLC;
                                                             R2ES
                                                             170 Nm für Typ : 166 erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes
                                                             Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                R2ES         e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 295/25R22 97       11A; 24M; 27H; 5IM;       nicht E 300 e; nicht
                                                                               57F; 58H; KEAT;           E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                               KEAU                      E 300 de; nicht E 300
                                                             305/25R22 99      11A; 244; 247; 27F;       de 4MATIC; nicht E
                                                                               5JK; 57F; 99T; KEAT;      350 e; nicht E 350 e
                                                                               KEAU                      4MATIC; nicht E 400 e
                                                             315/25R22 101     YEA; 11A; 24D; 27F;       4MATIC; All-Terrain;
                                                                               57F; KEAT                 Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 76B

                Verkaufsbezeichnung:     EQE-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                E2EQEW       e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 305/25R22 99       11A; 24D; 27B; 27F;       nicht AMG EQE 43
                                                                               5JK; 57F; 99T; KEAU       4MATIC; Limousine;
                                                             315/25R22 101     YEA; 11A; 24D; 27B;       Allradantrieb;
                                                                               27F; 5KK; 57F; KEAU       Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 76B
                E2EQEX        e1*2018/858*00187*.. 135 - 185 275/35R22         11A; 24M; 246; 26P;       AMG EQE 43 4MATIC;
§22 100123*00




                                                                               953                       AMG EQE 53 4MATIC+;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 75I

                Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 185        275/35R22 104     11A; 24J; 248; 26N;       AMG EQS 53 4MATIC+;
                                                                               26P; 5MA                  Allradantrieb;
                                                             285/35R22 106     11A; 24C; 244; 247;       Elektro;
                                                                               26B; 26N                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 75I




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen   Auflagen
                R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 285/30R22 104      CFB; YC2; 5MA; 57F;  GLC 300 e 4MATIC;
                                                                               KEAT; KEAU           GLC
                                                                                                    300 de 4MATIC; GLC
                                                             295/30R22 103     YAO; 5LK; 57F; KEAT; 400 e 4MATIC;
                                                                               KEAU                 Kombilimousine;
                                                             305/30R22 105     11A; 24M; 57F; 99I;  Schräghecklimousine;
                                                                               KEAT; KEAU           mit
                                                                                                    Radhausverbreiterung
                                                                                                    (Flap) Serie;
                                                                                                    Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                    73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                                    930; 97H
                R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101     CFB; YC2; 11A; 24M; nicht GLC 300 e
                                                                               27B; 57F; KEAT;      4MATIC; nicht GLC 300
                                                                               KEAU                 de 4MATIC; nicht GLC
                                                             295/30R22 99      YAO; 11A; 24D; 27B;  350 e 4MATIC; nicht
                                                                               27H; 57F; KEAT;      GLC 400 e 4MATIC;
                                                                               KEAU                 Kombilimousine;
                                                             305/30R22 101     11A; 24D; 27B; 27H;  Schräghecklimousine;
                                                                               57F; 99I; KEAT; KEAU mit
§22 100123*00




                                                                                                    Radhausverbreiterung
                                                                                                    (Flap) Serie;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                    73C; 74A; 76B; 934
                R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101     CFB; YC2; 11A; 24M; nicht GLC 300 e
                                                                               57F; KEAT; KEAU      4MATIC; nicht GLC 300
                                                             295/30R22 99      YAO; 11A; 24D; 57F;  de 4MATIC; nicht GLC
                                                                               KEAT; KEAU           350 e 4MATIC; nicht
                                                             305/30R22 101     11A; 24D; 57F; 99I;  GLC 400 e 4MATIC;
                                                                               KEAT; KEAU           Kombilimousine;
                                                                                                    Schräghecklimousine;
                                                                                                    mit
                                                                                                    Radhausverbreiterung
                                                                                                    (Flap) Serie;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                    73C; 74A; 76B; 930




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 30
                Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                204 X        e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 305/30R22 101 11A; 27I; 57F; 99I;             erhöhtes
                                                                         KEAU                            Anzugsmoment
                                                                                                         170 Nm; AMG GLC 43;
                                                                                                         AMG GLC 43 4MATIC;
                                                                                                         Coupe; SUV;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 740; 76B;
                                                                                                         97H

                Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 380 285/40R22 106        11A; 24C; 26B; 26J;       inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                               57E; 6CI; KEAV            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74E; 76A;
                                                                                                         FGC; NAW
                H1GLE         e1*2007/46*1885*..     143 - 380 285/40R22 11011A; 24M; 57F; 6CJ;          inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                            KEAU                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             315/35R22 111Y YC7; 11A; 24D; 27H;          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                            57F                          73C; 74A; 74E; 75I;
§22 100123*00




                                                                                                         76B; FGC; NAW
                H1GLE         e1*2007/46*1885*..     210 - 380 285/45R22 114   GBT; 11A; 24J; 57E;       GLS-Klasse;
                                                                               KEAV                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                                         76A; 97V; FGC
                H1GLE         e1*2007/46*1885*..     143 - 270 285/40R22 11011A; 24M; 57F; 6CJ;          GLE Coupe; inkl.
                                                                            KEAU                         Hybrid;
                                                             315/35R22 111Y YC7; 11A; 24D; 27H;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            57F                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                                         76B; FGC
                H1GLE         e1*2007/46*1885*..     143 - 270 285/40R22 106   11A; 24C; 26B; 26J;       GLE Coupe; inkl.
                                                                               57E; 6CI; KEAV            Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74E; 76A;
                                                                                                         FGC

                Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
                166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 270 285/40R22 110 11A; 24C; 26B; 26J;              erhöhtes
                                                                         57E; 6CI; KEAV                  Anzugsmoment
                                                                                                         170 Nm; GLE Coupé;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71A;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                                         76A; 97P; DEL




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 285/40R22 110 11A; 24C; 24D; 26B;                  erhöhtes
                                                                         26N; 27B; 27H                       Anzugsmoment
                                                                                                             170 Nm; M-Klasse;
                                                                   295/30R22 103   11A; 24C; 24D; 26B;       nicht GLE Coupé; GLE
                                                                                   26N; 27B; 27H             SUV; nicht GL-Klasse;
                                                                                                             nicht GLS;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             740; 75I; DEL

                Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 295/25R22 97            YA8; 11A; 24Q; 247;       erhöhtes
                                                                                   27B; 27H; 27V; 57F;       Anzugsmoment
                                                                                   KEAT                      170 Nm; Cabrio; Coupe;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 740; 76B
§22 100123*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: A123 2295 KBA: 100122 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
                Radtyp: A123 2295 KBA: 100122 Lochkreis: 5x112 ET: 20

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KEAT, KEAU
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : B13


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
                R2S          e1*2007/46*2115*..  450               285/30R22 104   YC2; 11A; 248; 27I;       AMG S 63 E
                                                                                   57F; KEAT; KEAU           Performance;
                                                                   295/30R22 103   YAO; 11A; 24M; 27I;       Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                   57F; KEAT; KEAU           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                                             97H; PDJ


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
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                      Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                      und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                      das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                      angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                      Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                      zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
§22 100123*00




                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch A nbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 16.10.2025
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                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
§22 100123*00




                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
                     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkom bination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die F reigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 30
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel i st die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 100123*00




                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                58H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                     Vorderachse:                         255/30R22
                                     Hinterachse:                         295/25R22
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1460kg.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 12 von 30
                5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1550kg.
                5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1650kg.
                5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1750kg.
                5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1800kg.
                6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          265/35R22
                                     Hinterachse:                          295/30R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
§22 100123*00




                       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6CG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          265/35R22
                                     Hinterachse:                          295/30R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6CI)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          285/40R22
                                     Hinterachse:                          325/35R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6CJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 16.10.2025
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                                     Vorderachse:                          285/40R22
                                     Hinterachse:                          285/40R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 100123*00




                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
                934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
                953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
                     vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 16.10.2025
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                97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                     Vorderachse.
                97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/ - und Einpreßtiefendifferenz des
                     Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
                97V) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse muß 2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. Die
                     Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß der
                     Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
                99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          265/35R22
                                     Hinterachse:                          305/30R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                99T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 100123*00




                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          255/30R22
                                     Hinterachse:                          305/25R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          245/35R22
                                     Hinterachse:                          285/30R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                GBT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
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                                    Vorderachse:                         285/45R22
                                    Hinterachse:                         325/40R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                GEL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
                                   Hinterachse:                          285/30R22
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                KEAT) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Vorderachse A123 2295 KBA: 100122 Lochkreis 5x112 ET: 20
                KEAU) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Vorderachse A123 2295 KBA: 100122 Lochkreis 5x112 ET: 30
§22 100123*00




                KEAV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Hinterachse A123 22115 KBA: 100124 Lochkreis 5x112 ET: 40
                ME4) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 298
                     mm (gemessen) zulässig.
                NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
                     bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
                     eingetragen ist.
                PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
                YA8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/30R22
                                    Hinterachse:                          295/25R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/35R22
                                    Hinterachse:                        295/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 16.10.2025
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                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YB8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          275/35R22
                                    Hinterachse:                          295/35R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/35R22
                                    Hinterachse:                          285/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
§22 100123*00




                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YC6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         275/35R22
                                    Hinterachse:                         315/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführt e Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YC7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         275/40R22
                                    Hinterachse:                         315/35R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV ) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 17 von 30
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YCD) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        275/35R22
                                   Hinterachse:                        315/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                YEA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         265/30R22
                                    Hinterachse:                         315/25R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100123*00




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     G3X
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1797*..
                       Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 250              y = 250                 VA
                             27I                      x = 200              y = 250                 HA
                             27B                      x = 250              y = 300                 HA
                             26P                      x = 200              y = 200                 VA
§22 100123*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     G5X
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1918*..
                       Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250              y = 250                 VA
                             26B                      x = 300              y = 300                 VA
                             27I                      x = 250              y = 250                 HA
                             27B                      x = 300              y = 300                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100123*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                             27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                             27F                  x = 300        y = 300            10                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     G6X
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2020*..
                       Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 330              y = 340                 VA
                             27I                      x = 320              y = 300                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 330        y = 340            14                VA
§22 100123*00




                             26N                  x = 330        y = 340             8                VA
                             27F                  x = 320        y = 300            28                HA
                             27H                  x = 320        y = 300             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     G4X
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1881*..
                       Handelsbez.:     BMW X REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 200              y = 200                 VA
                             26P                      x = 200              y = 200                 VA
                             27B                      x = 200              y = 200                 HA
                             27I                      x = 200              y = 200                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100123*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 250        y = 250            25                HA
                             27H                  x = 250        y = 250             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    221
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                       Handelsbez.:    S-Klasse

                       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300              y = 350                 VA
                             26P                      x = 250              y = 300                 VA
                             27B                      x = 300              y = 400                 HA
                             27I                      x = 260              y = 350                 HA
                             27U                      x = 240              y = 400                 HA
                             27V                      x = 240              y = 400                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100123*00




                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 350            19                VA
                             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                             27F                  x = 300        y = 400            28                HA
                             27H                  x = 300        y = 400             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     204 X
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0480*..
                       Handelsbez.:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 315              y = 310                 VA
                             26P                      x = 265              y = 260                 VA
                             27B                      x = 325              y = 315                 HA
                             27I                      x = 275              y = 265                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100123*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 315        y = 310            20                VA
                             26N                  x = 315        y = 310             8                VA
                             27F                  x = 325        y = 315            25                HA
                             27H                  x = 325        y = 315             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R2S
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2115*..
                       Handelsbez.:     S-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 210              y = 230                 VA
                             26B                      x = 260              x = 280                 VA
                             27I                      x = 260              y = 290                 HA
                             27B                      x = 310              y = 340                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100123*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 260        y = 280             8                VA
                             26J                  x = 260        y = 280            15                VA
                             27H                  x = 310        y = 340             8                HA
                             27F                  x = 310        y = 340            20                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R2ES
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00214*..
                       Handelsbez.:     E-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250              y = 230                 VA
                             26B                      x = 300              y = 280                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 280             8                VA
§22 100123*00




                             26J                  x = 300        y = 280            15                VA
                             27H                  x = 310        y = 320             8                HA
                             27F                  x = 310        y = 320            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 26 von 30

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                       Handelsbez.:     GLC-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 310              y = 270                 VA
                             26P                      x = 260              y = 220                 VA
                             27B                      x = 275              y = 295                 HA
                             27I                      x = 225              y = 245                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100123*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 310        y = 270            20                VA
                             26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                             27F                  x = 275        y = 295            30                HA
                             27H                  x = 275        y = 295             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     E2EQEX
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00187*..
                       Handelsbez.:     EQE-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250              y = 270                 VA
                             26B                      x = 300              y = 320                 VA
                             27I                      x = 280              y = 270                 HA
                             27B                      x = 330              y = 320                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100123*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 320             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 320            15                VA
                             27H                  x = 330        y = 320             8                HA
                             27F                  x = 330        y = 320            10                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     E2EQSW
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00035*..
                       Handelsbez.:     EQS-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 330              y = 335                 VA
                             26P                      x = 280              y = 285                 VA
                             27B                      x = 320              y = 370                 HA
                             27I                      x = 270              y = 320                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100123*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 330        y = 335            30                VA
                             26N                  x = 330        y = 335             8                VA
                             27F                  x = 320        y = 370            20                HA
                             27H                  x = 320        y = 370             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 29 von 30

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     H1GLE
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1885*..
                       Handelsbez.:     GLE-Klasse, GLS-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 270              y = 270                 VA
                             26P                      x = 320              y = 320                 VA
                             27I                      x = 280              y = 330                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100123*00




                             26J                  x = 320        y = 320             8                VA
                             26N                  x = 320        y = 320            30                VA
                             27F                  x = 280        y = 330             8                HA
                             27H                  x = 280        y = 330            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00406-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100123
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A123 22105
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     E2EQEW
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00036*..
                       Handelsbez.:     EQE-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      y = 280              y = 295                 HA
                             27I                      x = 230              x = 245                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 270        y = 260            20                VA
§22 100123*00




                             26N                  x = 270        y = 260             8                VA
                             27F                  x = 280        y = 295            30                HA
                             27H                  x = 280        y = 295             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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