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							                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
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                                                                                                                       Seite: 1 von 25

                                Fahrzeughersteller          AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG,
                                                            DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES,
                                                            MERCEDES-BENZ




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J X 22 H2           Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-  zul.       zul.       gültig
                                                                                  och     werkstoff      Rad-       Abroll     ab
                                 Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                  last       umf.       Fertig
                                 Rad                       Zentrierring                                  in kg      in mm      datum
                511235666        BW001C-10522 LK112        RM66,6-73                   66,6    Aluminium      970      2700     02/26
                                 ET35
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 101683*00




                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
                Radtyp: BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
                Radtyp: BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis: 5x112 ET: 30

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFB0, KFB1, KFB2




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                   Stand: 12.05.2026
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Zentrierring: RM66,6-73, Nabenkappe: CAP 136


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/-            Sportback,e-tron
                                         Dakar
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen              Auflagen
                GE          e1*2007/46*1914*..    158     265/40R22 106                                      e-tron; e-tron
                                                          275/35R22 104      5MA                             Sportback; Q8 e-tron;
                                                          275/40R22 107                                      Q8 Sportback e-tron;
                                                                                                             nicht Q8 e-tron Dakar;
                                                                                                             nicht Q8 e-tron
                                                                                                             Competition; nicht Q8
                                                                                                             Sportback e-tron
                                                                                                             Competition;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74E; 74P
§22 101683*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG

                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
                Radtyp: BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
                Radtyp: BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis: 5x112 ET: 30

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFB0, KFB1, KFB2
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Zentrierring: RM66,6-73, Nabenkappe: CAP 136


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                BMWi-N       e1*2018/858*00109*.. 102 - 150 265/40R22 106            5NA                     nicht iX M60; nicht
                                                                                                             iX M70 xDrive;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Elektro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74E; 74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen  Auflagen
                G3XN         e1*2018/858*00409*.. 210        285/30R22 101       CFB; GEL; 57F;      Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                 KFB0                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74P; 76B
                G3XN          e1*2018/858*00409*.. 280       285/30R22 101       GEL; 57F; KFB0      Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74P; 76B; 97H
                G3XN          e1*2018/858*00409*..                                                   X3 30e xDrive;
                                                                                                     Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74P; 76B
                G3XN          e1*2018/858*00409*.. 120 - 145 285/30R22 101       CFB; GEL; 57F;      nicht X3 30e xDrive;
                                                                                 KFB0                Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
§22 101683*00




                                                                                                     74P; 76B
                G5X           e1*2007/46*1918*..     155 - 390 295/35R22 108     YB8; 11A; 248; 27I; Kombilimousine;
                                                                                 5PA; 57F; KFB0;     Allradantrieb; inkl.
                                                                                 KFB1; KFB2          Hybrid;
                                                             315/30R22           YC6; 11A; 244; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 57F; 953; KFB0;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 KFB1; KFB2          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74E; 74P; 75I; 76B
                G6X           e1*2007/46*2020*..     155 - 390 315/30R22 107     YCD; 11A; 248; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 57F; KFB0; KFB1;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 KFB2                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74E; 74P; 76B
                G7X           e1*2007/46*1952*..     155 - 390 315/35R22 111Y    YC7; 11A; 248; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 57F; 6CH; KFB0;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 KFB1; KFB2          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74E; 74P; 75I; 76B

                Verkaufsbezeichnung:     BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
                F34XM        e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 295/30R22 103  YAO; 11A; 244; 57F;             BMW X3, BMW X4;
                                                                         6BP; KFB0; KFB1;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         KFB2                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76B




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                   Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 4 von 25
                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
                Radtyp: BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
                Radtyp: BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis: 5x112 ET: 30

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFB0, KFB1, KFB2
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 222; E2EQEW; R2CGLC; R2ES; 221; 166
                Zubehör                                    : Zentrierring: RM66,6-73, Nabenkappe: CAP 136


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : H1GLE
                Zubehör                                    : Zentrierring: RM66,6-73, Nabenkappe: CAP 136


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 101683*00




                R2ES         e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 295/25R22 97             11A; 24M; 27H; 5IM;     nicht E 300 e; nicht
                                                                                     57F; 58H; KFB0;         E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                     KFB1                    E 300 de; nicht E 300
                                                                 305/25R22 99        11A; 244; 247; 27F;     de 4MATIC; nicht E
                                                                                     5JK; 57F; 99T; KFB0;    350 e; nicht E 350 e
                                                                                     KFB1                    4MATIC; nicht E 400 e
                                                                 315/25R22 101       YEA; 11A; 24D; 27F;     4MATIC; All-Terrain;
                                                                                     57F; KFB0               Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76B

                Verkaufsbezeichnung:     EQE-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                E2EQEW       e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 305/25R22 99             11A; 24D; 27B; 27F;     nicht AMG EQE 43
                                                                                     5JK; 57F; 99T; KFB1;    4MATIC; Limousine;
                                                                                     KFB2                    Allradantrieb;
                                                                 315/25R22 101       YEA; 11A; 24D; 27B;     Heckantrieb; Elektro;
                                                                                     27F; 5KK; 57F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     KFB1; KFB2              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76B




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 25
                Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 295/30R22 103        YAO; 5LK; 57F;          GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                 KFB0; KFB1; KFB2        GLC
                                                                                                         300 de 4MATIC; GLC
                                                                                                         400 e 4MATIC;
                                                             305/30R22 105       11A; 24M; 57F; 99I;     Kombilimousine;
                                                                                 KFB0; KFB1              Schräghecklimousine;
                                                                                                         mit
                                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                                         Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76B; 930; 97H
                R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101       CFB; YC2; 11A; 24M;     nicht GLC 300 e
                                                                                 57F; KFB0; KFB1;        4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                 KFB2                    de 4MATIC; nicht GLC
                                                             295/30R22 99        YAO; 11A; 24D; 57F;     350 e 4MATIC; nicht
                                                                                 KFB0; KFB1; KFB2        GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                             305/30R22 101       11A; 24D; 57F; 99I;     Schräghecklimousine;
                                                                                 KFB0; KFB1              mit
§22 101683*00




                                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76B; 930; FKA
                R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101       CFB; YC2; 11A; 24M;     nicht GLC 300 e
                                                                                 27B; 57F; KFB0;         4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                 KFB1; KFB2              de 4MATIC; nicht GLC
                                                             295/30R22 99        YAO; 11A; 24D; 27B;     350 e 4MATIC; nicht
                                                                                 27H; 57F; KFB0;         GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                 KFB1; KFB2              Kombilimousine;
                                                             305/30R22 101       11A; 24D; 27B; 27H;     Schräghecklimousine;
                                                                                 57F; 99I; KFB0;         mit
                                                                                 KFB1                    Radhausverbreiterung
                                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76B; 934; FKA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 25
                Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
                H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 285/40R22 110          11A; 24M; 57F; 6CJ; GLE Coupe; inkl.
                                                                                 KFB0; KFB1; KFB2    Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             315/35R22 111Y      YC7; 11A; 24D; 27H; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 57F; KFB2           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74E; 74P; 75I; 76B;
                                                                                                     FGC; FKA
                H1GLE         e1*2007/46*1885*..   143 - 380 285/40R22 110       11A; 24M; 57F; 6CJ; inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                 KFB0; KFB1; KFB2 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             315/35R22 111Y      YC7; 11A; 24D; 27H; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 57F; KFB2           74E; 74P; 75I; 76B;
                                                                                                     FGC; FKA; NAW

                Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse,        GLS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/35R22 102Y         5CK; 52J                GL-Klasse; nicht GLE;
                                                          275/35R22 104W         11A; 27I; 5MA           nicht M-Klasse; GLS;
                                                          275/35R22 104Y         11A; 27I; 5MA           Allradantrieb;
                                                          285/35R22 106W         11A; 26P; 27I; 5NA      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          295/35R22 108          11A; 246; 26P; 27B      12A; 51A; 573; 71C;
                                                          305/35R22 110          11A; 246; 248; 26B;     71K; 721; 725; 73C;
§22 101683*00




                                                                                 27B                     74A; 74P; 75I; DEL

                Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                R2S          e1*2007/46*2115*..  450         295/30R22 103       YAO; 11A; 24M; 27I;     AMG S 63 E
                                                                                 57F; KFB0; KFB1         Performance;
                                                                                                         Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76B; 97H; PDJ
                221           e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 295/25R22 97Y        11A; 22L; 24M; 27I;     ab Mj.2013 (Baureihe
                222           e1*2007/46*0960*..                                 57F; 58H; KFB0          222); nicht AMG Sport-
                                                                                                         Paket; Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76B
                221           e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 295/25R22 97         YA8; 11A; 24Q; 247;     Cabrio; Coupe;
                                                                                 27B; 27H; 27V; 57F;     Allradantrieb;
                                                                                 KFB0                    Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76B




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                   Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 7 von 25
                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
                Radtyp: BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis: 5x112 ET: 25

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFB0, KFB1
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Zentrierring: RM66,6-73, Nabenkappe: CAP 136


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                R2S          e1*2007/46*2115*..  450             295/30R22 103       YAO; 11A; 24M; 27I;     AMG S 63 E
                                                                                     57F; KFB0; KFB1         Performance;
                                                                                                             Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76B; 97H; PDJ
§22 101683*00




                221           e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 295/25R22 97Y            11A; 22L; 24M; 27I;     ab Mj.2013 (Baureihe
                222           e1*2007/46*0960*..                                     57F; 58H; KFB0          222); nicht AMG Sport-
                                                                                                             Paket; Limousine;
                                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76B
                221           e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 295/25R22 97             YA8; 11A; 24Q; 247;     Cabrio; Coupe;
                                                                                     27B; 27H; 27V; 57F;     Allradantrieb;
                                                                                     KFB0                    Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76B


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeb en
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 25
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 101683*00




                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 9 von 25
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
                     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 101683*00




                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                58H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         255/30R22
                                    Hinterachse:                         295/25R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 101683*00




                     Achslast von 850kg.
                5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1460kg.
                5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1550kg.
                5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1650kg.
                5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1750kg.
                5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1800kg.
                5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1900kg.
                5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 2000kg.
                6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          265/35R22
                                    Hinterachse:                          295/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6CH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          275/45R21
                                     Hinterachse:                          315/40R21
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6CJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          285/40R22
                                     Hinterachse:                          285/40R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
§22 101683*00




                       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                          Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 12 von 25
                76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
                934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
                953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
                     vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
                97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                     Vorderachse.
                99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          265/35R22
                                     Hinterachse:                          305/30R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tats ächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 101683*00




                99T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                     Vorderachse:                         255/30R22
                                     Hinterachse:                         305/25R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          245/35R22
                                     Hinterachse:                          285/30R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                     Vorderachse nicht zulässig.




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
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                FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                     sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                     Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
                GEL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R22
                                   Hinterachse:                         285/30R22
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                KFB0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Vorderachse BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis 5x112 ET: 25
                KFB1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Vorderachse BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis 5x112 ET: 30
                KFB2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Vorderachse BW001-9522 KBA: 101680 Lochkreis 5x112 ET: 35
                NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
                     bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren
                     eingetragen ist.
                PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
§22 101683*00




                YA8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/30R22
                                    Hinterachse:                          295/25R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlic h; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/35R22
                                    Hinterachse:                          295/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YB8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        275/35R22
                                    Hinterachse:                        295/35R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 12.05.2026
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                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/35R22
                                    Hinterachse:                          285/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YC6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         275/35R22
                                    Hinterachse:                         315/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 101683*00




                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YC7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         275/40R22
                                    Hinterachse:                         315/35R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YCD) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        275/35R22
                                   Hinterachse:                        315/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                YEA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 15 von 25
                                    Vorderachse:                         265/30R22
                                    Hinterachse:                         315/25R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenhers tellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 101683*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 16 von 25


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     G6X
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2020*..
                       Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 330              y = 340                  VA
                             27I                     x = 320              y = 300                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 101683*00




                             26J                  x = 330        y = 340            14                VA
                             26N                  x = 330        y = 340             8                VA
                             27F                  x = 320        y = 300            28                HA
                             27H                  x = 320        y = 300             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 17 von 25

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     G5X
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1918*..
                       Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 250              y = 250                  VA
                             26B                     x = 300              y = 300                  VA
                             27I                     x = 250              y = 250                  HA
                             27B                     x = 300              y = 300                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101683*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                             27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                             27F                  x = 300        y = 300            10                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 18 von 25

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     G7X
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1952*..
                       Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 200              y = 230                  VA
                             26B                     x = 250              y = 250                  VA
                             27I                     x = 250              y = 250                  HA
                             27B                     x = 275              y = 260                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101683*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             26J                  x = 250        y = 250            20                VA
                             27H                  x = 275        y = 260             8                HA
                             27F                  x = 275        y = 260            20                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 19 von 25

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     166
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0598*..
                       Handelsbez.:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                       Variante(n):     Allradantrieb, Nur GL-Klasse

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 190               y=0                     VA
                             26B                     x = 240               y=0                     VA
                             27I                     x = 245               y=0                     HA
                             27B                     x = 295               y=0                     HA
§22 101683*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 20 von 25

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    221
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                       Handelsbez.:    S-Klasse

                       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 350                  VA
                             26P                     x = 250              y = 300                  VA
                             27B                     x = 300              y = 400                  HA
                             27I                     x = 260              y = 350                  HA
                             27U                     x = 240              y = 400                  HA
                             27V                     x = 240              y = 400                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 101683*00




                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 350            19                VA
                             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                             27F                  x = 300        y = 400            28                HA
                             27H                  x = 300        y = 400             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                       Handelsbez.:     GLC-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 310              y = 270                  VA
                             26P                     x = 260              y = 220                  VA
                             27B                     x = 275              y = 295                  HA
                             27I                     x = 225              y = 245                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101683*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 310        y = 270            20                VA
                             26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                             27F                  x = 275        y = 295            30                HA
                             27H                  x = 275        y = 295             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R2S
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2115*..
                       Handelsbez.:     S-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 210              y = 230                  VA
                             26B                     x = 260              x = 280                  VA
                             27I                     x = 260              y = 290                  HA
                             27B                     x = 310              y = 340                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101683*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 260        y = 280             8                VA
                             26J                  x = 260        y = 280            15                VA
                             27H                  x = 310        y = 340             8                HA
                             27F                  x = 310        y = 340            20                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 23 von 25

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     H1GLE
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1885*..
                       Handelsbez.:     GLE-Klasse, GLS-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 270              y = 270                  VA
                             26P                     x = 320              y = 320                  VA
                             27I                     x = 280              y = 330                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 101683*00




                             26J                  x = 320        y = 320             8                VA
                             26N                  x = 320        y = 320            30                VA
                             27F                  x = 280        y = 330             8                HA
                             27H                  x = 280        y = 330            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 24 von 25

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     E2EQEW
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00036*..
                       Handelsbez.:     EQE-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             27B                     y = 280              y = 295                  HA
                             27I                     x = 230              x = 245                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 270        y = 260            20                VA
§22 101683*00




                             26N                  x = 270        y = 260             8                VA
                             27F                  x = 280        y = 295            30                HA
                             27H                  x = 280        y = 295             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0149-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101683
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: BW001C-10522
                Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 25 von 25

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R2ES
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00214*..
                       Handelsbez.:     E-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 250              y = 230                  VA
                             26B                     x = 300              y = 280                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 280             8                VA
§22 101683*00




                             26J                  x = 300        y = 280            15                VA
                             27H                  x = 310        y = 320             8                HA
                             27F                  x = 310        y = 320            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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