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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51905




                                      special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2


             Nummer der Genehmigung: 51905                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   AZ9020
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51905                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51905




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   07.03.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0047-18-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51905                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-4

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51905




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51905                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        19.03.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51905




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                                        MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.,
                                                        QUATTRO GmbH, SSANGYONG
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 30
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff         Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                      last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
             WSX                 WSX                     ohne                        66,6                     800     2300    02/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : 4H; 4G; 4G1; B8; B81
             Zubehör                                  : B450L28517
§ 22 51905




             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : 8R; 8R1; FY; 8R2
             Zubehör                                  : B450L30517
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F8
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; F8; 4G; 4G1
                                                        180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                        200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                                        Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                                        Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y        nicht Allradantrieb; 11A;   AUDI A5 Sportback bis
             B81          e13*2007/46*1084*..                                21P; 5GA; 51J               MJ2016; 4-türig;
                                              100 - 245 255/30R20 92         11A; 21P; 51J; 54F          Allradantrieb;
                                                        265/30R20            51G                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                         71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22F;           AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                            24C; 24D; 5GA; 51J            Nicht A4 Allroad
                                                   100 - 200 265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;           Quattro; AUDI S4 bis
                                                                           24C; 24D; 54F                 MJ2016; Kombi;
                                                   100 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;           Allradantrieb;
                                                                           24C; 24D; 54F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                         71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 77E
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 47
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A;       AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                                      21P; 5GA; 51J                   bis MJ2016;
                                              105 - 245 255/30R20 92  11A; 21P; 51J; 54F              Allradantrieb;
                                                        265/30R20     51G                             Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/30R20 90      11A; 21B; 22B; 22F;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                             24C; 24D; 5GA; 51J       Limousine;
                                                           255/30R20 92      11A; 21B; 22B; 22F;      Frontantrieb;
                                                                             24C; 24D; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/30R20 94      11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                             24C; 24D; 54F            721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/35R20 92Y 11A; 26P; 27H               A4 Allroad Quattro ab
             B81            e13*2007/46*1084*..                                                       MJ2016;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 245/30R20 90Y 51J                         AUDI A5 Coupe (8T)
                                                            255/30R20 92  11A; 22I; 22M; 51J;         bis MJ2016;
                                                                          54F                         Frontantrieb;
§ 22 51905




                                                            265/30R20     51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/30R20 94  11A; 22I; 22M; 54F          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 260 245/30R20 90     51J                      AUDI S5 Coupé (8T)
                                                            255/30R20 92     11A; 22I; 22M; 51J;      bis MJ2016; AUDI A5
                                                                             54F                      Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                           265/30R20         51G                      Allradantrieb;
                                                           265/30R20 94      11A; 22I; 22M; 54F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;         AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                          24C; 24D; 54F               AUDI S4 bis MJ2016;
                                                  100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22F;         Limousine;
                                                                          24C; 24D; 5GA; 51J          Allradantrieb;
                                                            255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          24C; 24D; 54F               12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 245/35R20 95                              Nur A4 Allroad
             B81            e13*2007/46*1084*..             255/30R20 92                              Quattro bis MJ2015;
                                                            255/35R20 93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 77E
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9                        A5 Coupé (B9) ab
             B81          e13*2007/46*1084*..           265/30R20 94Y YB9; 11A; 245; 248;             MJ2016; A5 Sportback
                                                                      27P                             (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                      Sportback (B9) ab
                                                                                                      MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                      (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                      Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                      S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                      MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22F;          AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                          24C; 24D; 5GA; 51J           Kombi; Frontantrieb;
                                                           255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24C; 24D; 54F                12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;          721; 729; 73C; 74A;
                                                                         24C; 24D; 54F                77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 248; 26P; 27I;          Nicht A4 Allroad
             B81            e13*2007/46*1084*..                          5GA                          Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                  90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;          ab MJ2016; AUDI S4
                                                                         26N; 27B                     (B9) ab MJ2016; Kombi;
§ 22 51905




                                                           255/30R20 92Y 11A; 24J; 244; 247;          Limousine;
                                                                         26B; 26N; 27B; 27H           Allradantrieb;
                                                  260      225/35R20 M+S 11A; 248; 26P; 27I;          Frontantrieb;
                                                                         5GA; 52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 255/30R20 92         11A; 26P; 270; 5GM       Nur A7 Sportback;
             4G1          e13*2007/46*1147*..           255/35R20 93         11A; 26P; 270; 5HA       Coupe; 4-türig;
                                              140 - 245 245/35R20 95         11A; 26P                 Allradantrieb;
                                              140 - 331 255/35R20 97         11A; 26P; 270            Frontantrieb;
                                                        265/30R20 94Y        11A; 26B; 270; 5HI       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/35R20 95Y        11A; 26B; 270            12A; 51A; 573; 6AZ;
                                              309 - 331 245/35R20 M+S        11A; 26P; 52J            71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 77E
             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R20 99     11A; 27B; 51J            Nur A6 allroad
             4G1            e13*2007/46*1147*..             255/35R20 97     11A; 24J; 248; 26P;      quattro;
                                                                             27B; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/40R20 97      11A; 24J; 248; 26P;      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                             27B; 27H                 71K; 721; 73C; 74A;
                                                           265/35R20 99      11A; 24J; 248; 26P;      77E
                                                                             27B; 27H
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94         11A; 24J; 248; 26B;      Nur A6; nicht A6
             4G1          e13*2007/46*1147*..                                260; 272; 5HI; 67J       allroad quattro;
                                              100 - 245 235/35R20 92Y        11A; 26P; 5GM; 57E;      Kombi; Stufenheck;
                                                                             67J; 67X                 Allradantrieb;
                                                           245/35R20 95Y     11A; 245; 248; 26P;      Frontantrieb;
                                                                             271                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  100 - 331 255/30R20 92Y    nicht Kombi; 11A; 24J;   12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                             248; 26B; 260; 271;      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                             5GM                      77E
                                                           255/35R20 97Y     11A; 24J; 248; 26B;
                                                                             260; 271
                                                           265/35R20 95Y     11A; 24J; 248; 26B;
                                                                             260; 272
                                                           275/30R20 97Y     11A; 244; 247; 273;
                                                                             57F; 67X; 68U
                                                  180 - 331 265/30R20 94Y    nicht Kombi; 11A; 24J;
                                                                             248; 26B; 260; 272;
                                                                             5HI; 67J
                                                  309 - 331 245/35R20 M+S    11A; 245; 248; 26P;
                                                                             271; 52J

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
§ 22 51905




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
             8R1            e13*2007/46*1083*..   100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O               200 Nm;
                                                            275/40R20 102 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O               12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                      740; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                  100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O               200 Nm;
                                                            275/40R20 102 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O               12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                      740; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                  100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O               200 Nm;
                                                            275/40R20 102 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O               12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                      740; 77E
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 47
             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             F8           e1*2007/46*1751*..  210          255/40R20 97      11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/40R20 100     11A; 26P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           275/35R20 98      11A; 248; 26B; 27I       721; 725; 73C; 74A
                                                           275/40R20 102     11A; 248; 26B; 27I

             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 245/40R20 99         11A; 21P; 52J            erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           255/40R20 101 11A; 21P                     180 Nm; kurzer
                                                           265/40R20     11A; 21P; 22I; 260;          Radstand; langer
                                                                         51G                          Radstand;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 740; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99          11A; 245; 248; 26N      erhöhtes
                                                                                                     Anzugsmoment
§ 22 51905




                                                           255/40R20 97      11A; 24J; 248; 26N      200 Nm; Q5; SQ5;
                                                           255/45R20 101     11A; 24J; 248; 26N      Allradantrieb;
                                                           265/40R20 100     11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/45R20 104     11A; 241; 244; 246; 26J 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                     721; 73C; 74A; 740;
                                                           275/40R20 102     11A; 241; 244; 246;     77E
                                                                             26J; 26P; 27I

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 4G (Schraubenbund lose)
             Zubehör                                 : B450L28517
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : FY
             Zubehör                                 : B450L30517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 4G
                                                       200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 47
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             4G           e1*2007/46*0544*.. 412    245/40R20 99   52J                                nur AUDI RS 6 AVANT;
                                                    255/40R20 101 52J                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    265/35R20 99   52J                                12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                    275/35R20 102 52J                                 721; 73C; 74A; 77E;
                                                                                                      PDH

             Verkaufsbezeichnung:     Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/45R20 99      11A; 245; 248; 26N      erhöhtes
                                                                                                     Anzugsmoment
                                                           255/40R20 97      11A; 24J; 248; 26N      200 Nm; Q5;
                                                           255/45R20 101     11A; 24J; 248; 26N      Allradantrieb;
                                                           265/40R20 100     11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/45R20 104     11A; 241; 244; 246; 26J 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                     721; 73C; 74A; 740;
                                                           275/40R20 102     11A; 241; 244; 246;     77E
                                                                             26J; 26P; 27I

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51905




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
             G3X          e1*2007/46*1797*..  265          245/45R20 99  6AO                     Allradantrieb;
                                                           255/40R20 101 11A; 248; 26P; 27I; 6A0 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                           255/45R20 101 11A; 248; 26P; 27I      721; 73C; 74D; 77E
                                                           265/40R20 100 11A; 245; 248; 26P; 27I
                                                           275/40R20 102 11A; 245; 248; 26P; 27I
             G3X            e1*2007/46*1797*..   120 - 195 245/45R20 99                          Allradantrieb;
                                                           255/40R20 101 11A; 248; 26P; 27I      Heckantrieb;
                                                           255/45R20 101 11A; 248; 26P; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/40R20 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                 721; 73C; 74D; 77E
                                                           275/40R20 102 11A; 245; 248; 26P; 27I

             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 275/30R20 97Y GAB; 11A; 24M; 27H;             Kombilimousine;
                                                                      57F                             Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                      77E; 97H
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             G5L          e1*2007/46*1688*..  120 - 340 275/30R20 97Y GAB; 11A; 24M; 27H;             Limousine;
                                                                      57F                             Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                      77E; 97H

             Verkaufsbezeichnung:     6er-Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             G6GT         e1*2007/46*1791*..  155 - 265 245/40R20 99         GAF                      nicht für Fzg.
                                                                                                      Versionen /?????9??;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51905




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                       MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B450L28517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 218; 230; 231; 245G; 245G
                                                       AMG
                                                       150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 204 X; 215; 220; 221
                                                       150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                       150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
                                                                  26J; 27B; 27F       nicht Offroad-
                                                     245/40R20 95 11A; 24J; 244; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                  26J; 27B; 27F       Paket; Allradantrieb;
                                                     255/35R20 97 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
                                                                  26B; 26J; 27B; 27F  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     255/40R20 97 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                  26B; 26J; 27B; 27F  721; 73C; 74A; 77E
             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
                                                                  26P; 27H; 27I       GLA; nicht
                                                     245/40R20 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
                                                                  26P; 27H; 27I       Offroad-Fahrwerk;
                                                     255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
                                                                  26P; 27B; 27H       Frontantrieb;
                                                     255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  26P; 27B; 27H       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; nicht Sportfahrwerk;
                                                                  247; 26B; 26J; 27B; GLA; nicht
                                                                  27F
                                                     245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Fahrdynamik Paket;
                                                                  247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad-
                                                                  27F
                                                     255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk;
                                                                  26B; 26J; 27B; 27F  Allradantrieb;
                                                     255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
                                                                  26B; 26J; 27B; 27F  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                      721; 73C; 74A; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B;               Sportfahrwerk; GLA;
                                                                    26J; 27B; 27F                     nicht Offroad-
                                                       245/40R20 95 11A; 24J; 244; 26B;               Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                    26J; 27B; 27F                     Paket; Allradantrieb;
                                                       255/35R20 97 11A; 24J; 244; 247;               Frontantrieb;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/40R20 97 11A; 24J; 244; 247;               12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27F                721; 73C; 74A; 77E
§ 22 51905




             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 247;               nicht Sportfahrwerk;
                                                                    26P; 27H; 27I                     GLA; nicht
                                                       245/40R20 95 11A; 24J; 244; 247;               Fahrdynamik Paket;
                                                                    26P; 27H; 27I                     Offroad-Fahrwerk;
                                                       255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247;               Allradantrieb;
                                                                    26P; 27B; 27H                     Frontantrieb;
                                                       255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26P; 27B; 27H                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/35R20 95      11A; 242; 244; 245;      nicht Sportfahrwerk;
                                                                             247; 26B; 26J; 27B;      GLA; nicht
                                                                             27F
                                                           245/40R20 95      11A; 242; 244; 245;      Fahrdynamik Paket;
                                                                             247; 26B; 26J; 27B;      nicht Offroad-
                                                                             27F
                                                           255/35R20 97      11A; 24C; 244; 247;      Fahrwerk;
                                                                             26B; 26J; 27B; 27F       Komfortfahrwerk;
                                                           255/40R20 97      11A; 24C; 244; 247;      Allradantrieb;
                                                                             26B; 26J; 27B; 27F       Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24C; 24M; 26B;             bis
                                                                      26J; 27B; 27F; 5FE;             e1*2001/116*0431*36;
                                                                      56G; 69M                        Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      77E
             204            e1*2001/116*0431*..   270      265/30R20 94Y XFA; 11A; 24D; 27B;          Nur Baureihe 205;
                                                                         27F; 57F                     neue C-Klasse; nur
                                                                                                      Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                                                      Cabrio;
                                                                                                      Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb; nicht
                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 576; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                      76B; 77E
             204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B;          Nur Baureihe 204;
                                                                         22F; 22L; 24C; 24D;          Limousine;
                                                                         5FE; 54A; 56G; 69M           Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51905




                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
             204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B;         Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..                           26J; 27B; 27F; 5HI          neue C-Klasse;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Heckantrieb; nur
                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
             204            e1*2001/116*0431*..   120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B;         Nur Baureihe 204; Nur
                                                                          22F; 22L; 24C; 24D;         4-MATIC; Limousine;
                                                                          5FE; 54A; 56G; 69M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      77E
             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B;          Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..                          26J; 27B; 27F                neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                                                      Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 22F;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    22L; 24J; 24M; 68U;               12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                    68V
                                                      255/35R20 97W 11A; 21B; 21J; 21L;               721; 729; 73C; 74A;
                                                                    22F; 22L; 24D; 24J;               77E
                                                                    367

             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
             218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/30R20 90      11A; 21P; 260; 5GA;          nicht AMG Sportpaket;
                                                                         51J                          Coupe; 4-türig;
                                                 120 - 300 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22I; 260           Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 245/35R20 95Y mit                              Coupé; Cabrio;
                                                                     Radhausverbreiterung             Allradantrieb;
                                                                     (Flap) Serie; GAB;               Heckantrieb;
§ 22 51905




                                                                     YAQ; 11A; 24J; 26B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     26J; 27H; 27P
                                                       245/35R20 95Y ohne                             12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                     Radhausverbreiterung             721; 73C; 74A; 77E
                                                                     (Flap) Serie; GAB;
                                                                     YAQ; 11A; 24J; 248;
                                                                     26B; 26J; 27H; 27P
                                                       255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24M; 241;
                                                                     246; 26B; 26J; 27H;
                                                                     5GM
                                                       265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C;
                                                                     244; 247; 26B; 26J;
                                                                     27F
                                                       275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q;
                                                                     244; 247; 27F; 57F
             R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143       245/40R20 95  11A; 24J; 26B; 26N;              All Terrain; Kombi;
                                                                     27I; 57E; 6BN                    Allradantrieb;
                                                       245/40R20 99  11A; 24J; 26B; 26N;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     27I; 6BN                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                       265/35R20 95  11A; 24M; 241; 246;              721; 73C; 74A; 77E
                                                                     26B; 26J; 27B; 27H;
                                                                     57E
                                                       265/35R20 99  11A; 24M; 241; 246;
                                                                     26B; 26J; 27B; 27H
             R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143       275/35R20 102 11A; 24M; 27B; 27H;              All Terrain; Kombi;
                                                                     57F; 6BN                         Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                      77E
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             R1ES         e1*2007/46*1560*..  110 - 245 245/35R20 95Y ohne                            Baureihe W213; nicht
                                                                      Radhausverbreiterung            All Terrain;
                                                                      (Flap) Serie; GAB;              Allradantrieb;
                                                                      YAQ; 11A; 24J; 248;             Heckantrieb;
                                                                      26B; 26J; 27H; 27P
                                                        245/35R20 95Y mit                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      Radhausverbreiterung            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                      (Flap) Serie; GAB;              721; 73C; 74A; 77E
                                                                      YAQ; 11A; 24J; 26B;
                                                                      26J; 27H; 27P
                                                        255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24M; 241;
                                                                      246; 26B; 26J; 27H;
                                                                      5GM
                                                        265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C;
                                                                      244; 247; 26B; 26J;
                                                                      27F; 5AP
                                                        275/30R20 97  GAB; YAT; 11A; 22Q;
                                                                      244; 247; 27F; 57F
             212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 245/35R20 95Y mit                             Baureihe W213;
                                                                      Radhausverbreiterung            Allradantrieb;
                                                                      (Flap) Serie; GAB;              Heckantrieb;
                                                                      YAQ; 11A; 24J; 26B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      26J; 27H; 27P; 5HR
§ 22 51905




                                                        245/35R20 95Y ohne                            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                      Radhausverbreiterung            721; 73C; 74A; 77E
                                                                      (Flap) Serie; GAB;
                                                                      YAQ; 11A; 24J; 248;
                                                                      26B; 26J; 27H; 27P;
                                                                      5HR
                                                        255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24M; 241;
                                                                      246; 26B; 26J; 27H;
                                                                      5GM
                                                        265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C;
                                                                      244; 247; 26B; 26J;
                                                                      27F; 5HI
                                                        275/30R20 97  GAB; YAT; 11A; 22Q;
                                                                      244; 247; 27F; 57F

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21J; 22B;             Coupe; Heckantrieb;
                                                                      24J; 244; 247; 5FE;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      56G
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      77E
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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                                                                                                                 Seite: 12 von 47
             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/45R20 96                                  GLC; Kombilimousine;
                                                        245/45R20 99                                  Allradantrieb;
                                                        255/40R20 97         11A; 24J; 248            Heckantrieb;
                                                        255/45R20 101        11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/40R20 100        11A; 24J; 248            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
             204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 255/40R20 97  11A; 245                    GLC Coupé;
                                                            255/45R20 101 YBN; 11A; 245               Allradantrieb;
                                                            265/40R20 100 11A; 24J                    Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
             204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 225 235/45R20 100 11A; 21P; 22I; 24C;         GLK; Allradantrieb;
                                                                          24D                         Heckantrieb;
                                                            245/40R20 95W 11A; 21P; 22B; 24C;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          24D                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                            255/35R20 97  11A; 21B; 22B; 24C;         721; 73C; 74A; 77E
                                                                          24D
                                                            255/40R20 101 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                          24D; 575

             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
§ 22 51905




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 430          255/40R20         11A; 245; 51G; 575       ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                                      217); Coupe;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
             221            e1*2001/116*0335*..   150 - 285 245/35R20 95Y 11A; 24J; 5HR; 51J          bis Mj.2013 (Baureihe
                                                            245/40R20 95Y 11A; 24J; 5HR; 51J          221); Allradantrieb;
                                                  150 - 380 255/35R20 97Y 11A; 21P; 24J               Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 530; 573;
                                                                                                      6AZ; 71K; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L;               Nicht für Fz. m.
                                                                    24C; 24D; 367; 5HR;               Länge 6158 mm; nicht
                                                                    51J; 68U; 68V                     für gepanzerte Fz;
                                                      255/35R20 97W 11A; 21B; 21L; 22B;               Heckantrieb;
                                                                    22L; 24C; 24D; 367                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      77E
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L;               Nicht für Fz. m.
                                                                    24J; 24M; 5HR; 51J                Länge 6158 mm; nicht
                                                      255/35R20 97Y 11A; 21B; 22B; 22L;               für gepanzerte Fz;
                                                                    24J; 24M                          Nur 4-MATIC;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 235/30R20 88         11A; 22M; 24J; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                             261; 270; 54A; 56G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             230          e1*98/14*0169*..   225       245/30R20 90                                   ab e1*98/14*0169*19;
             231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R20 92          11A; 26P                 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
§ 22 51905




                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B450L28517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 245/35R20 91          11A; 24J; 244; 247;      Q30; Allradantrieb;
                                                                             26B; 26J; 27F            Frontantrieb;
                                                          255/35R20 93       11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             26B; 26J; 27F            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
             H15            e11*2007/46*2977*..   125      245/35R20 91      11A; 246; 248; 26B;      QX30; Allradantrieb;
                                                                             26J; 27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SSANGYONG
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B250L27517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Korando
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             CK           e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 235/35R20 92          11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             26J; 27B                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§ 22 51905




                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 51905




             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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                   dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                   Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                   im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 51905




                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 51905




                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 51905




             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                   Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                   den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5AP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 670kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1200kg.
             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1260kg.
             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1300kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
§ 22 51905




                  10% nach ETRTO zulässig.
             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R20
                                 Hinterachse:                          265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R20
                                 Hinterachse:                          275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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                                 Vorderachse:                          245/35R20
                                 Hinterachse:                          275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/35R20
                                 Hinterachse:                        285/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des
                  Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach
                  ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist.
             6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/40R20
§ 22 51905




                                 Hinterachse:                          295/35R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/45R20
                                 Hinterachse:                        275/40R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/40R20
                                 Hinterachse:                        275/35R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
§ 22 51905




                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/35R20
                  Hinterachse: 275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/40R20
                  Hinterachse: 275/35R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
             XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R20
                                 Hinterachse:                          265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51905




             YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R20
                                 Hinterachse:                          285/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          265/30R20
                                 Hinterachse:                          275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        255/30R20
                                 Hinterachse:                        265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/30R20
                                 Hinterachse:                          255/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/45R20
                                 Hinterachse:                          285/40R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    4G
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 450             y = 270                   VA
                          26P                      x = 400             y = 220                   VA
                          27B                      x = 325             y = 390                   HA
                          27I                      x = 275             y = 340                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51905




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
                          27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
                          27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 25 von 47

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    4G
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 400             y = 200                   VA
                          26P                      x = 350             y = 150                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
                          26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
                          27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
                          27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 26 von 47

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    4G
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 230             y = 250                   VA
                          26P                      x = 180             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
                          26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
                          27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    B8
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    F8
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
                    Handelsbez.:    A8 L, A8

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                          27B                      x = 250             y = 250                   HA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 29 von 47

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    FY
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
                    Handelsbez.:    Q5, SQ5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    B8
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                          26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
§ 22 51905




                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    G5K
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
                    Handelsbez.:    5er Reihe

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27B                      x = 230             y = 300                   HA
                          27I                      x = 180             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
§ 22 51905




                          27F                    x230         y = 300            30                 HA
                          27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    G5L
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
                    Handelsbez.:    5er Reihe

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27B                      x = 230             y = 300                   HA
                          27I                      x = 180             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
§ 22 51905




                          27F                    x230         y = 300            30                 HA
                          27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    G3X
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
                    Handelsbez.:    X-Reihe

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          27I                      x = 200             y = 250                   HA
                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    212
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                    Variante(n):    Baureihe W213

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
§ 22 51905




                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    R1ES
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27B                      x = 290             y = 390                   HA
                          27I                      x = 240             y = 340                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300            20                 VA
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
§ 22 51905




                          27F                   x = 290       y = 390            30                 HA
                          27H                   x = 290       y = 390             8                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    245G
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 280             y = 240                   VA
                          27B                      x = 300             y = 280                   HA
                          27I                      x = 250             y = 200                   HA
                          26B                      x = 350             y = 340                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
                          26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
§ 22 51905




                          27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    R1ES
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
§ 22 51905




                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    R1EC
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
§ 22 51905




                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    245G
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 280             y = 240                   VA
                          27B                      x = 300             y = 280                   HA
                          27I                      x = 250             y = 200                   HA
                          26B                      x = 350             y = 340                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
                          26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
§ 22 51905




                          27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
                          27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
§ 22 51905




                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 245             y = 350                   VA
                          26P                      x = 195             y = 300                   VA
                          27B                      x = 340             y = 260                   HA
                          27I                      x = 290             y = 210                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
§ 22 51905




                          27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
                          27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     MERCEDES
                    Fahrzeugtyp:    172
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
                    Handelsbez.:    SLK / SLC

                    Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 250             y = 250                   VA
                          26B                      x = 300             y = 300                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
                          27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
                          27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     MERCEDES
                    Fahrzeugtyp:    231
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
                    Handelsbez.:    SL-Klasse

                    Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 380             y = 360                   VA
                          27I                      x = 300             y = 330                   HA
                          27B                      x = 350             y = 380                   HA
                          26P                      x = 330             y = 310                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 380       y = 360             8                 VA
                          26J                   x = 380       y = 360           13,5                VA
§ 22 51905




                          27H                   x = 350       y = 380             8                 HA
                          27F                   x = 350       y = 380           23,5                HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     NISSAN
                    Fahrzeugtyp:    H15
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
                    Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                    Variante(n):    Allradantrieb, QX30

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten        Achse
                                               von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300               25               VA
                          26N                   x = 350       y = 300                8               VA
                          27F                   x = 300       y = 250               20               HA
                          27H                   x = 300       y = 250                8               HA
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     NISSAN
                    Fahrzeugtyp:    H15
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
                    Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 150                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten        Achse
                                               von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 250                8               VA
                          26J                   x = 350       y = 250               30               VA
                          27H                   x = 230       y = 220                8               HA
                          27F                   x = 280       y = 270               30               HA
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     QUATTRO
                    Fahrzeugtyp:    FY
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
                    Handelsbez.:    Q5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 47 von 47

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SSANGYONG
                    Fahrzeugtyp:    CK
                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0055*..
                    Handelsbez.:    Korando

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                          27I                      x = 250             y = 220                   HA
                          27B                      x = 300             y = 270                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
§ 22 51905




                          27H                   x = 300       y = 270             8                 HA
                          27F                   x = 300       y = 270            20                 HA
						
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