Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§ 22 51905
special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2
Nummer der Genehmigung: 51905 Erweiterung Nr.: --
Approval No. Extension No.:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
entfällt
not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
AZ9020
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 51905 Erweiterung Nr.: --
Approval No. Extension No.:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§ 22 51905
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
07.03.2018
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0047-18-MURD
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der Genehmigung: 51905 Erweiterung Nr.: --
Approval No. Extension No.:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-4
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
10. Bemerkungen:
§ 22 51905
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
siehe Prüfbericht
see test report
12. Die Genehmigung wird erteilt
Approval granted
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Nummer der Genehmigung: 51905 Erweiterung Nr.: --
Approval No. Extension No.:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
entfällt
not applicable
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 19.03.2018
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§ 22 51905
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
- Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
- Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
- Beschreibungsunterlagen
Information package
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.,
QUATTRO GmbH, SSANGYONG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
WSX WSX ohne 66,6 800 2300 02/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 4H; 4G; 4G1; B8; B81
Zubehör : B450L28517
§ 22 51905
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 8R; 8R1; FY; 8R2
Zubehör : B450L30517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F8; 4G; 4G1
180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis
B81 e13*2007/46*1084*.. 21P; 5GA; 51J MJ2016; 4-türig;
100 - 245 255/30R20 92 11A; 21P; 51J; 54F Allradantrieb;
265/30R20 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24C; 24D; 5GA; 51J Nicht A4 Allroad
100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; Quattro; AUDI S4 bis
24C; 24D; 54F MJ2016; Kombi;
100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb;
24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 77E
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Cabrio (8T)
21P; 5GA; 51J bis MJ2016;
105 - 245 255/30R20 92 11A; 21P; 51J; 54F Allradantrieb;
265/30R20 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015;
24C; 24D; 5GA; 51J Limousine;
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Frontantrieb;
24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
24C; 24D; 54F 721; 729; 73C; 74A;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R20 92Y 11A; 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab
B81 e13*2007/46*1084*.. MJ2016;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 51J AUDI A5 Coupe (8T)
255/30R20 92 11A; 22I; 22M; 51J; bis MJ2016;
54F Frontantrieb;
§ 22 51905
265/30R20 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R20 94 11A; 22I; 22M; 54F 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90 51J AUDI S5 Coupé (8T)
255/30R20 92 11A; 22I; 22M; 51J; bis MJ2016; AUDI A5
54F Coupe (8T) bis MJ2016;
265/30R20 51G Allradantrieb;
265/30R20 94 11A; 22I; 22M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015;
24C; 24D; 54F AUDI S4 bis MJ2016;
100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22F; Limousine;
24C; 24D; 5GA; 51J Allradantrieb;
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95 Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 255/30R20 92 Quattro bis MJ2015;
255/35R20 93 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 77E
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9 A5 Coupé (B9) ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 265/30R20 94Y YB9; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Sportback
27P (B9) ab MJ2016; S5
Sportback (B9) ab
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24C; 24D; 5GA; 51J Kombi; Frontantrieb;
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54F 12A; 51A; 6AZ; 71K;
265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 729; 73C; 74A;
24C; 24D; 54F 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 248; 26P; 27I; Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 5GA Quattro; AUDI A4 (B9)
90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4
26N; 27B (B9) ab MJ2016; Kombi;
§ 22 51905
255/30R20 92Y 11A; 24J; 244; 247; Limousine;
26B; 26N; 27B; 27H Allradantrieb;
260 225/35R20 M+S 11A; 248; 26P; 27I; Frontantrieb;
5GA; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26P; 270; 5GM Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 93 11A; 26P; 270; 5HA Coupe; 4-türig;
140 - 245 245/35R20 95 11A; 26P Allradantrieb;
140 - 331 255/35R20 97 11A; 26P; 270 Frontantrieb;
265/30R20 94Y 11A; 26B; 270; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R20 95Y 11A; 26B; 270 12A; 51A; 573; 6AZ;
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26P; 52J 71K; 721; 729; 73C;
74A; 77E
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 27B; 51J Nur A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26P; quattro;
27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 6AZ;
27B; 27H 71K; 721; 73C; 74A;
265/35R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 77E
27B; 27H
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 24J; 248; 26B; Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 260; 272; 5HI; 67J allroad quattro;
100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 26P; 5GM; 57E; Kombi; Stufenheck;
67J; 67X Allradantrieb;
245/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
271 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 24J; 12A; 51A; 573; 6AZ;
248; 26B; 260; 271; 71K; 721; 73C; 74A;
5GM 77E
255/35R20 97Y 11A; 24J; 248; 26B;
260; 271
265/35R20 95Y 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272
275/30R20 97Y 11A; 244; 247; 273;
57F; 67X; 68U
180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 24J;
248; 26B; 260; 272;
5HI; 67J
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26P;
271; 52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
§ 22 51905
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 200 Nm;
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 73C; 74A;
740; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 200 Nm;
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 73C; 74A;
740; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 200 Nm;
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 73C; 74A;
740; 77E
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 5 von 47
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 255/40R20 97 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R20 100 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
275/35R20 98 11A; 248; 26B; 27I 721; 725; 73C; 74A
275/40R20 102 11A; 248; 26B; 27I
Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 11A; 21P; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R20 101 11A; 21P 180 Nm; kurzer
265/40R20 11A; 21P; 22I; 260; Radstand; langer
51G Radstand;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 740; 77E
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 245; 248; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
§ 22 51905
255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26N 200 Nm; Q5; SQ5;
255/45R20 101 11A; 24J; 248; 26N Allradantrieb;
265/40R20 100 11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R20 104 11A; 241; 244; 246; 26J 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 740;
275/40R20 102 11A; 241; 244; 246; 77E
26J; 26P; 27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 4G (Schraubenbund lose)
Zubehör : B450L28517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FY
Zubehör : B450L30517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4G
200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 99 52J nur AUDI RS 6 AVANT;
255/40R20 101 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R20 99 52J 12A; 51A; 6AZ; 71K;
275/35R20 102 52J 721; 73C; 74A; 77E;
PDH
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 245; 248; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26N 200 Nm; Q5;
255/45R20 101 11A; 24J; 248; 26N Allradantrieb;
265/40R20 100 11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R20 104 11A; 241; 244; 246; 26J 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 740;
275/40R20 102 11A; 241; 244; 246; 77E
26J; 26P; 27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51905
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 265 245/45R20 99 6AO Allradantrieb;
255/40R20 101 11A; 248; 26P; 27I; 6A0 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
255/45R20 101 11A; 248; 26P; 27I 721; 73C; 74D; 77E
265/40R20 100 11A; 245; 248; 26P; 27I
275/40R20 102 11A; 245; 248; 26P; 27I
G3X e1*2007/46*1797*.. 120 - 195 245/45R20 99 Allradantrieb;
255/40R20 101 11A; 248; 26P; 27I Heckantrieb;
255/45R20 101 11A; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R20 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74D; 77E
275/40R20 102 11A; 245; 248; 26P; 27I
Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 120 - 265 275/30R20 97Y GAB; 11A; 24M; 27H; Kombilimousine;
57F Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74D; 76B;
77E; 97H
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5L e1*2007/46*1688*.. 120 - 340 275/30R20 97Y GAB; 11A; 24M; 27H; Limousine;
57F Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74D; 76B;
77E; 97H
Verkaufsbezeichnung: 6er-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6GT e1*2007/46*1791*.. 155 - 265 245/40R20 99 GAF nicht für Fzg.
Versionen /?????9??;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74D; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51905
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : B450L28517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 218; 230; 231; 245G; 245G
AMG
150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 204 X; 215; 220; 221
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26J; 27B; 27F nicht Offroad-
245/40R20 95 11A; 24J; 244; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
255/35R20 97 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 97 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
26B; 26J; 27B; 27F 721; 73C; 74A; 77E
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
26P; 27H; 27I GLA; nicht
245/40R20 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26P; 27H; 27I Offroad-Fahrwerk;
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26P; 27B; 27H Frontantrieb;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; nicht Sportfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27B; GLA; nicht
27F
245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Fahrdynamik Paket;
247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad-
27F
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26J; 27B; 27F nicht Offroad-
245/40R20 95 11A; 24J; 244; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
255/35R20 97 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 97 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
26B; 26J; 27B; 27F 721; 73C; 74A; 77E
§ 22 51905
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
26P; 27H; 27I GLA; nicht
245/40R20 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26P; 27H; 27I Offroad-Fahrwerk;
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26P; 27B; 27H Frontantrieb;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; nicht Sportfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27B; GLA; nicht
27F
245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Fahrdynamik Paket;
247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad-
27F
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26J; 27B; 27F Komfortfahrwerk;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24C; 24M; 26B; bis
26J; 27B; 27F; 5FE; e1*2001/116*0431*36;
56G; 69M Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
77E
204 e1*2001/116*0431*.. 270 265/30R20 94Y XFA; 11A; 24D; 27B; Nur Baureihe 205;
27F; 57F neue C-Klasse; nur
Fzg.-Breite 1839mm;
Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 576; 6AZ;
71K; 721; 73C; 74A;
76B; 77E
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204;
22F; 22L; 24C; 24D; Limousine;
5FE; 54A; 56G; 69M Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51905
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26J; 27B; 27F; 5HI neue C-Klasse;
Kombilimousine;
Limousine;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204; Nur
22F; 22L; 24C; 24D; 4-MATIC; Limousine;
5FE; 54A; 56G; 69M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
77E
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26J; 27B; 27F neue C-Klasse; Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 68U; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
68V
255/35R20 97W 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 729; 73C; 74A;
22F; 22L; 24D; 24J; 77E
367
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/30R20 90 11A; 21P; 260; 5GA; nicht AMG Sportpaket;
51J Coupe; 4-türig;
120 - 300 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22I; 260 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
77E
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 245/35R20 95Y mit Coupé; Cabrio;
Radhausverbreiterung Allradantrieb;
(Flap) Serie; GAB; Heckantrieb;
§ 22 51905
YAQ; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H; 27P
245/35R20 95Y ohne 12A; 51A; 6AZ; 71K;
Radhausverbreiterung 721; 73C; 74A; 77E
(Flap) Serie; GAB;
YAQ; 11A; 24J; 248;
26B; 26J; 27H; 27P
255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24M; 241;
246; 26B; 26J; 27H;
5GM
265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C;
244; 247; 26B; 26J;
27F
275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q;
244; 247; 27F; 57F
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 245/40R20 95 11A; 24J; 26B; 26N; All Terrain; Kombi;
27I; 57E; 6BN Allradantrieb;
245/40R20 99 11A; 24J; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I; 6BN 12A; 51A; 6AZ; 71K;
265/35R20 95 11A; 24M; 241; 246; 721; 73C; 74A; 77E
26B; 26J; 27B; 27H;
57E
265/35R20 99 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26J; 27B; 27H
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 275/35R20 102 11A; 24M; 27B; 27H; All Terrain; Kombi;
57F; 6BN Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 76B;
77E
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 245 245/35R20 95Y ohne Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterung All Terrain;
(Flap) Serie; GAB; Allradantrieb;
YAQ; 11A; 24J; 248; Heckantrieb;
26B; 26J; 27H; 27P
245/35R20 95Y mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 6AZ; 71K;
(Flap) Serie; GAB; 721; 73C; 74A; 77E
YAQ; 11A; 24J; 26B;
26J; 27H; 27P
255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24M; 241;
246; 26B; 26J; 27H;
5GM
265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C;
244; 247; 26B; 26J;
27F; 5AP
275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q;
244; 247; 27F; 57F
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 245/35R20 95Y mit Baureihe W213;
Radhausverbreiterung Allradantrieb;
(Flap) Serie; GAB; Heckantrieb;
YAQ; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H; 27P; 5HR
§ 22 51905
245/35R20 95Y ohne 12A; 51A; 6AZ; 71K;
Radhausverbreiterung 721; 73C; 74A; 77E
(Flap) Serie; GAB;
YAQ; 11A; 24J; 248;
26B; 26J; 27H; 27P;
5HR
255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24M; 241;
246; 26B; 26J; 27H;
5GM
265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C;
244; 247; 26B; 26J;
27F; 5HI
275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q;
244; 247; 27F; 57F
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21J; 22B; Coupe; Heckantrieb;
24J; 244; 247; 5FE; 10B; 11B; 11G; 11H;
56G
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
77E
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/45R20 96 GLC; Kombilimousine;
245/45R20 99 Allradantrieb;
255/40R20 97 11A; 24J; 248 Heckantrieb;
255/45R20 101 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R20 100 11A; 24J; 248 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 255/40R20 97 11A; 245 GLC Coupé;
255/45R20 101 YBN; 11A; 245 Allradantrieb;
265/40R20 100 11A; 24J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100 11A; 21P; 22I; 24C; GLK; Allradantrieb;
24D Heckantrieb;
245/40R20 95W 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 6AZ; 71K;
255/35R20 97 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 73C; 74A; 77E
24D
255/40R20 101 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 575
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
§ 22 51905
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R20 11A; 245; 51G; 575 ab Mj.2014 (Baureihe
217); Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y 11A; 24J; 5HR; 51J bis Mj.2013 (Baureihe
245/40R20 95Y 11A; 24J; 5HR; 51J 221); Allradantrieb;
150 - 380 255/35R20 97Y 11A; 21P; 24J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
6AZ; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m.
24C; 24D; 367; 5HR; Länge 6158 mm; nicht
51J; 68U; 68V für gepanzerte Fz;
255/35R20 97W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb;
22L; 24C; 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
77E
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m.
24J; 24M; 5HR; 51J Länge 6158 mm; nicht
255/35R20 97Y 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz;
24J; 24M Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
77E
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
261; 270; 54A; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
77E
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/30R20 90 ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R20 92 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
§ 22 51905
721; 729; 73C; 74A;
77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : B450L28517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 245/35R20 91 11A; 24J; 244; 247; Q30; Allradantrieb;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
H15 e11*2007/46*2977*.. 125 245/35R20 91 11A; 246; 248; 26B; QX30; Allradantrieb;
26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : B250L27517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Korando
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CK e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§ 22 51905
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 51905
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 51905
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 51905
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 51905
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
Gutachten 366-0047-18-MURD
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sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5AP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 670kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
§ 22 51905
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des
Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach
ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist.
6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
§ 22 51905
Hinterachse: 295/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
§ 22 51905
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51905
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/30R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
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Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51905
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51905
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 25 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27H x = 270 y = 400 8 HA
27F x = 270 y = 400 30 HA
§ 22 51905
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 26 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
§ 22 51905
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 27 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
§ 22 51905
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 28 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§ 22 51905
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 29 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5, SQ5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
§ 22 51905
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 30 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
§ 22 51905
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 31 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
§ 22 51905
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 32 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
§ 22 51905
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 33 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: X-Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§ 22 51905
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 34 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
§ 22 51905
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 35 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
§ 22 51905
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 36 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
§ 22 51905
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 37 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
§ 22 51905
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 38 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
§ 22 51905
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 39 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
§ 22 51905
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 40 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
§ 22 51905
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Seite: 41 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
§ 22 51905
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 42 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
§ 22 51905
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 43 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
§ 22 51905
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 44 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, QX30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 250 20 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
§ 22 51905
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 45 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
§ 22 51905
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 46 von 47
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
§ 22 51905
Gutachten 366-0047-18-MURD
zur Erteilung der ABE 51905
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AZ9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.03.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: SSANGYONG
Fahrzeugtyp: CK
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0055*..
Handelsbez.: Korando
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 220 HA
27B x = 300 y = 270 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 30 VA
§ 22 51905
27H x = 300 y = 270 8 HA
27F x = 300 y = 270 20 HA