Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 50464, Erweiterung 02
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2
Genehmigungsnummer: 50464 Erweiterung: 02
Approval number: Extension:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
RVS S.r.l.
IT-31033 Castelfranco Veneto TV
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
AC-M03 8Jx19H2
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 50464 Erweiterung: 02
Approval number: Extension:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Ausführungsbezeichnung
Version designation
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
§ 22 50464, Erweiterung 02
Genehmigungszeichen
Approval identification
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
08.07.2019
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
16-00133-CX-GBM-02
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 50464 Erweiterung: 02
Approval number: Extension:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 12
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 50464, Erweiterung 02
conditions.
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval is extended
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 50464 Erweiterung: 02
Approval number: Extension:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 09.07.2019
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§ 22 50464, Erweiterung 02
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER,
DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.,
SSANGYONG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
316M AC-M03 316 ohne 66,6 664 2260 02/13
316M AC-M03 316 ohne 66,6 688 2175 02/13
316M AC-M03 316 ohne 66,6 710 2100 02/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 50464, Erweiterung 02
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes
Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes
Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 22B; 24J; 140 Nm; AUDI A4 bis
24M; 51J MJ2015; AUDI S4 bis
MJ2016; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74A;
740; 76T; 77E
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W erhöhtes
Anzugsmoment
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/35R19 91Y 140 Nm; Nicht A4
90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 26P; 27I Allroad Quattro; AUDI
260 225/40R19 M+S 52J A4 (B9) ab MJ2016;
235/35R19 M+S 52J AUDI S4 (B9) ab
MJ2016; Kombi;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 5GG; erhöhtes
B81 e13*2007/46*1084*.. 51J Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 22B; 24J; MJ2015; Nicht A4
24M; 51J Allroad Quattro; AUDI
S4 bis MJ2016; Kombi;
Allradantrieb;
§ 22 50464, Erweiterung 02
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74A;
740; 76T; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
B81 e13*2007/46*1084*.. 245/35R19 93 11A; 21P; 22B; 24J; 140 Nm; AUDI A4 bis
24M; 51J MJ2015; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A; 740;
76T; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/40R19 93 52J; 54F erhöhtes
Anzugsmoment
235/35R19 91 52J 140 Nm; AUDI A5
Coupe
245/35R19 93 (8T) bis MJ2016;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74A;
740; 765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R19 92Y erhöhtes
Anzugsmoment
B81 e13*2007/46*1084*.. 140 Nm; A4 Allroad
Quattro ab MJ2016;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740; 77E
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/40R19 93 52J; 54F erhöhtes
Anzugsmoment
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/35R19 91 52J 140 Nm; AUDI A5
100 - 245 245/35R19 93 Sportback bis MJ2016;
4-türig;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74A;
740; 765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC erhöhtes
Anzugsmoment
B81 e13*2007/46*1084*.. 140 Nm; A5 Coupé (B9)
ab MJ2016; A5
Sportback (B9) ab
MJ2016; S5 Sportback
(B9) ab MJ2016; A5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Cabrio (B9) ab
§ 22 50464, Erweiterung 02
MJ2016; S5 Coupé (B9)
ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/40R19 93 52J; 54F erhöhtes
Anzugsmoment
235/35R19 91 52J 140 Nm; AUDI A5
Coupe
245/35R19 93 (8T) bis MJ2016;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A; 740;
765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 erhöhtes
Anzugsmoment
B81 e13*2007/46*1084*.. 140 Nm; Nur A4
Allroad Quattro bis
MJ2015;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74A;
740; 77E
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
245/35R19 93 11A; 21P; 22B; 24J; 140 Nm; AUDI A4 bis
24M; 51J MJ2015; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A; 740;
76T; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/40R19 93 52J; 54F erhöhtes
Anzugsmoment
235/35R19 91Y 5GG; 52J 140 Nm; AUDI A5
105 - 245 245/35R19 93 Cabrio (8T) bis
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74A;
740; 765; 77E
§ 22 50464, Erweiterung 02
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 51J erhöhtes
Anzugsmoment
4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/45R19 100 11A; 27I 140 Nm; Nur A6
allroad quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 73C; 74A; 740;
75I; 765
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 5HI erhöhtes
Anzugsmoment
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 235/40R19 92Y 5GM; 57E; 67H 140 Nm; A6; nicht A6
235/45R19 95 57E; 67K allroad quattro;
245/40R19 98 Kombi; Stufenheck;
100 - 331 235/40R19 M+S 52J Allradantrieb;
235/45R19 M+S 52J Frontantrieb;
309 - 331 245/40R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 73C; 74A; 740;
75I
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 5GM; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94 140 Nm; A7 Sportback;
140 - 331 235/40R19 M+S 52J Coupe; 4-türig;
235/45R19 M+S 52J Allradantrieb;
309 - 331 245/40R19 M+S 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74A;
740; 75I
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Seite: 5 von 58
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 245/50R19 101 11A; 24N; 24O 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24N; 24O 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 73C; 74A; 740;
75I
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R19 101 11A; 24N; 24O 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24N; 24O 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 73C; 74A; 740;
75I
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
§ 22 50464, Erweiterung 02
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R19 101 11A; 24N; 24O 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24N; 24O 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 73C; 74A; 740;
75I
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 225/45R19 96 12I erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R19 99 12A 140 Nm; A6;
235/50R19 99 11A; 12A; 26P Kombilimousine;
245/45R19 98 12A Limousine;
255/45R19 100 11A; 12A; 26P Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 73C;
74A; 740; 75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 58
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
Allradantrieb;
225/45R19 92 11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 241; 244; 246; BMW Active Tourer
247; 26J; 27H; 27V F45;
BMW Gran Tourer F46;
235/35R19 91W 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27H; 27V Frontantrieb;
245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F; 27V 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
Allradantrieb;
§ 22 50464, Erweiterung 02
225/45R19 92 11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 244; 26N; 26P; BMW X2 (F39);
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R19 92 11A; 244; 26N; 26P; 12A; 51A; 71A; 721;
27I 73C; 74A
235/40R19 92 11A; 244; 245; 26B;
26N; 27I
235/45R19 95 11A; 244; 245; 26B;
26N; 27I
245/40R19 94 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 245/50R19 101 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 75I
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 245/50R19 101 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 75I
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 241; 244; 246; BMW Active Tourer
F2GT e1*2007/46*1677*.. 247; 26J; 27H; 27V F45;
BMW Gran Tourer F46;
235/35R19 91W 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27H; 27V Frontantrieb;
245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F; 27V 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: 3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 195 225/40R19 96H Allradantrieb;
235/40R19 96 Heckantrieb;
245/35R19 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 83Z
Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 50464, Erweiterung 02
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 245/40R19 98W GAA; 12R Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 73C;
74A; 75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 170; 208; 210
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204; F2A; 172; 245; R1ECLS; 204 K; 220; 117; 231; 207;
176; 211; 140; 140 C; 246; 230; 211K; R1ES; 245G; 245G AMG; 204
X; 215; 212; R1EC
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2B
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 170; 208; 210
130 Nm für Typ : F2A; F2B; 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 230;
231; 245
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
150 Nm für Typ : R1ECLS; R1ES; 140; 140 C; 215; 220
155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
Anzugsmoment
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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160 Nm für Typ : 117 erhöhtes Anzugsmoment; 176 erhöhtes
Anzugsmoment; 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes
Anzugsmoment; 246 erhöhtes Anzugsmoment
170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes
Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes
26B; 26J; 27F Anzugsmoment
160 Nm; CLA;
Sportfahrwerk;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
80 - 280 235/45R19 95 11A; 26P; 27I 160 Nm; Sportfahrwerk;
245/40R19 98 11A; 248; 26P; 27H; GLA; nicht Offroad-
§ 22 50464, Erweiterung 02
27I Fahrwerk; Fahrdynamik-
245/45R19 98 11A; 248; 26P; 27B; Paket; Allradantrieb;
27H Frontantrieb;
255/45R19 100 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 71A; 721;
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 26P; 52J 73C; 74A; 740
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26P; 27I 160 Nm; nicht
245/40R19 98 11A; 246; 248; 26P; Sportfahrwerk; GLA;
27H; 27I nicht Fahrdynamik
245/45R19 98 11A; 246; 248; 26P; Paket; nicht Offroad-
27B; 27H Fahrwerk;
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27B; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 erhöhtes
Anzugsmoment
80 - 280 235/45R19 95 160 Nm; nicht
245/40R19 98 11A; 248 Sportfahrwerk; GLA;
245/45R19 98 11A; 248 nicht Fahrdynamik
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 27I Paket; Offroad-
265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 80 - 120 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26J; 27H; 27I Frontantrieb;
235/35R19 87 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71A; 721;
80 - 165 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A
26J; 27H; 27I
245/35R19 89 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26J; 27B; 27H
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes
26B; 26N; 27H Anzugsmoment
160 Nm; A-Klasse;
66 - 280 235/35R19 91Y 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71A; 721;
245/30R19 89Y 11A; 24C; 244; 247; 729; 73C; 74A; 740
26B; 26J; 27F
265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27H; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
§ 22 50464, Erweiterung 02
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26J; 27H; 5FE Anzugsmoment
160 Nm; B-Klasse ab
235/35R19 91 11A; 24J; 244; 247; Mj. 2011; nicht
26B; 26J; 27H Natural Gas Drive;
nicht Electric Drive;
Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74A;
740
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 140 225/35R19 91W 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26J; 27B; 27H Frontantrieb;
225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26B; Verbundlenkerhinterach
26J; 27B; 27H se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A
235/35R19 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27B; 27H
235/40R19 92 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27B; 27H
245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 54A 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/35R19 85W 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R19 88 11A; 21P; 22B; 24C; 12A; 51A; 71A; 721;
24D; 54A 73C; 74A
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes
26J; 27H; 5FE Anzugsmoment
160 Nm; CLA; nicht
235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; CLA
26B; 26J; 27H Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740; 765
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes
26B; 26J; 27F Anzugsmoment
160 Nm; CLA;
Sportfahrwerk; CLA
Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
§ 22 50464, Erweiterung 02
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 erhöhtes
Anzugsmoment
80 - 280 235/45R19 95 160 Nm; nicht
245/40R19 98 11A; 248 Sportfahrwerk; GLA;
245/45R19 98 11A; 248 nicht Fahrdynamik
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 27I Paket; Offroad-
265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes
26B; 26N; 27H Anzugsmoment
160 Nm; A-Klasse;
66 - 280 235/35R19 91Y 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71A; 721;
245/30R19 89Y 11A; 24C; 244; 247; 729; 73C; 74A; 740
26B; 26J; 27F
265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27H; 52J
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 26B; erhöhtes
26J; 27H Anzugsmoment
160 Nm; CLA; CLA
235/35R19 91 11A; 24J; 24M; 26B; Limousine; CLA
26J; 27F Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26P; 27I 160 Nm; nicht
245/40R19 98 11A; 246; 248; 26P; Sportfahrwerk; GLA;
27H; 27I nicht Fahrdynamik
245/45R19 98 11A; 246; 248; 26P; Paket; nicht Offroad-
27B; 27H Fahrwerk;
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26B; Komfortfahrwerk;
26N; 27B; 27H Allradantrieb;
§ 22 50464, Erweiterung 02
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes
26J; 27H Anzugsmoment
160 Nm; CLA;
235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; CLA
26B; 26J; 27F Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
80 - 280 235/45R19 95 11A; 26P; 27I 160 Nm; Sportfahrwerk;
245/40R19 98 11A; 248; 26P; 27H; GLA; nicht Offroad-
27I Fahrwerk; Fahrdynamik-
245/45R19 98 11A; 248; 26P; 27B; Paket; Allradantrieb;
27H Frontantrieb;
255/45R19 100 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 71A; 721;
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 26P; 52J 73C; 74A; 740
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26J; 27H; 5FE Anzugsmoment
160 Nm; B-Klasse ab
235/35R19 91 11A; 24J; 244; 247; Mj. 2011; nicht
26B; 26J; 27H Natural Gas Drive;
nicht Electric Drive;
Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74A;
740
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204;
24M; 5FE Limousine;
235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Heckantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
§ 22 50464, Erweiterung 02
73C; 74A
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 11A; 24J; 248; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26N; 6AE; 672 Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
245/35R19 93Y 11A; 24J; 26B; 26J; 205; neue C-Klasse;
68V; 99E Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; Nur
24M; 5FE 4-MATIC; Limousine;
235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71A; 721;
120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; 729; 73C; 74A
24M
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 26B; 26N; bis
27I; 5FE e1*2001/116*0431*36;
235/35R19 91 11A; 24J; 26B; 26N; Coupe; Heckantrieb;
27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26N; 5HA Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
245/35R19 93Y 11A; 24J; 26B; 26J; 205; neue C-Klasse;
5HA Kombilimousine;
Limousine;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740; 75I
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21B; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 57E; bis
670; 673 e1*2001/116*0457*24;
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
§ 22 50464, Erweiterung 02
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes
26J; 27H Anzugsmoment
160 Nm; CLA;
235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; CLA
26B; 26J; 27F Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes
26J; 27H; 5FE Anzugsmoment
160 Nm; CLA; nicht
235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; CLA
26B; 26J; 27H Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740; 765
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A; 75I
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 270 245/40R19 98 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W GAA; XFX; 11A; 26N; erhöhtes
26P Anzugsmoment
170 Nm; Coupé; Cabrio;
§ 22 50464, Erweiterung 02
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 245/45R19 98Y 11A; 26P; 6BL All Terrain; Kombi;
255/45R19 100 11A; 26P; 6BM Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 75I
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y GAA; XFX; 11A; 26N; Baureihe W213; nicht
26P; 5JA All Terrain;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 75I
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/35R19 11A; 21B; 367; 53S nicht für gepanzerte
235/35R19 91W 11A; 21B; 367 Fz; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 11A; 21B; 367; 53S nicht für gepanzerte
235/35R19 91W 11A; 21B; 367 Fz; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B; 367 nicht für gepanzerte
55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 367; 53S Fz; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 285 245/35R19 93Y Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 75 - 170 245/35R19 93W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 225 235/35R19 91Y 57E; 68X 12A; 51A; 71A; 721;
75 - 285 245/35R19 93Y 729; 73C; 74A
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb;
100 - 285 245/35R19 93 57E; 68R 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A; 75I
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21P; 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21P; 57E; 68X AMG-Paket;
Stufenheck;
245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
§ 22 50464, Erweiterung 02
729; 73C; 74A; 75I;
76T
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 248 Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
721; 729; 73C; 74A;
75I; 76T
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 26N; erhöhtes
26P Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740; 75I
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 225/35R19 88Y 5FE; 57E; 670; 673 Cabrio; Heckantrieb;
120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21P; 248 Coupe; Heckantrieb;
125 - 215 225/35R19 88Y 5FE; 57E; 670; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W 11A; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
235/50R19 99 11A; 24J; 24M 170 Nm; GLK;
245/45R19 98 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 24J; 24M; 575 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740; 75I;
765
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 101 YBJ erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm; GLC Coupé;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740; 75I
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 101 erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm; GLC;
§ 22 50464, Erweiterung 02
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 740; 75I
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/35R19 11A; 21B; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
53S 12A; 51A; 71A; 721;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 367 73C; 74A
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 205 225/35R19 11A; 21B; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
53S 12A; 51A; 71A; 721;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 367 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 245/40R19 98W 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 75I
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 245/40R19 98W 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m.
24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A; 75I;
MBN
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A; 75I
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m.
24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A; 75I
220 e1*97/27*0099*.. 368 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m.
24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
§ 22 50464, Erweiterung 02
729; 73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 225/35R19 84W 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24N; 367 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb;
235/35R19 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A; 76T
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 225/45R19 92 11A; 26P; 27H Q30; Allradantrieb;
e5*2007/46*1030*.. 235/45R19 95 11A; 26B; 26N; 27H Frontantrieb;
245/40R19 94 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A
H15 e11*2007/46*2977*.., 125 225/45R19 92 11A; 26P; 27H QX30; Allradantrieb;
e5*2007/46*1030*.. 235/45R19 95 11A; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 26B; 27H 12A; 51A; 71A; 721;
245/45R19 98 11A; 26B; 27H 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50464, Erweiterung 02
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Korando
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CK e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 225/45R19 92 11A; 26N; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 92 11A; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71A; 721;
235/45R19 95 11A; 26B; 26N; 27I 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§ 22 50464, Erweiterung 02
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§ 22 50464, Erweiterung 02
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
§ 22 50464, Erweiterung 02
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
§ 22 50464, Erweiterung 02
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 50464, Erweiterung 02
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 50464, Erweiterung 02
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
§ 22 50464, Erweiterung 02
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
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76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
sind, nicht zulässig.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
§ 22 50464, Erweiterung 02
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 16-00133-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50464
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: AC-M03 8JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 08.07.2019
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Seite: 27 von 58
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50464, Erweiterung 02