Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 78 Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER (D), MERCEDES, MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5P3 5P3 ohne 66,5 1010 2407 02/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: MEDUSA 20 KBA: 53778 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder Radtyp: MEDUSA 20 KBA: 53778 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder Radtyp: MEDUSA 20 KBA: 53778 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: MEDUSA-K 20 KBA: 53779 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: MEDUSA-K 20 KBA: 53779 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: MEDUSA-K 20 KBA: 53779 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder Radtyp: MEDUSA-K 20 KBA: 53779 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder Radtyp: MEDUSA-K 20 A KBA: 53780 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: MEDUSA-K 20 A KBA: 53780 Lochkreis: 5x112 ET: 35 Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: MEDUSA 20 KBA: 53778 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: MEDUSA 20 KBA: 53778 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder Radtyp: MEDUSA 20 KBA: 53778 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder Radtyp: MEDUSA 20 KBA: 53778 Lochkreis: 5x112 ET: 35 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAAE, KAAF, KAAG, KAAJ, KAAS, KAAT, KABI, KABJ, KACJ, KACN, KACP, KADZ, KAFD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 78 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : VK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : 4L erhöhtes Anzugsmoment; 4L1 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; F8 erhöhtes Anzugsmoment; GE erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27F Anzugsmoment 140 Nm; A4 Allroad 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Quattro ab MJ2016; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 247; 26B; 26N; 27F 73C; 74A; 740; 77E 255/35R20 93Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27F 265/30R20 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes 26B; 26N; 27B; 27H; Anzugsmoment 5GA 140 Nm; Nicht A4 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246; Allroad Quattro; AUDI 247; 26B; 26J; 27B; A4 (B9) ab MJ2016; 27F 255/30R20 92Y 11A; 24C; 24D; 26B;AUDI S4 (B9) ab 26J; 27B; 27F MJ2016; Kombi; 265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B;Limousine; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 260 225/35R20 M+S 11A; 24J; 244; 247;Frontantrieb; 26B; 26N; 27B; 27H;10B; 11B; 11G; 11H; 5GA; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 24J; 248 erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; Nur A4 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22H; Allroad Quattro bis 24J; 248 MJ2015; 255/35R20 93 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 78 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 22Q; erhöhtes 24J; 248; 26P; 27H Anzugsmoment 140 Nm; A5 Coupé (B9) 265/30R20 94Y YB9; 11A; 22Q; 241; ab MJ2016; A5 244; 246; 247; 26B; Sportback (B9) ab 27H MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; erhöhtes 21B; 21N; 245; 248; Anzugsmoment 5GA; 51J 140 Nm; AUDI A5 Sportback bis MJ2016; 100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 21N; 22I; 4-türig; 22M; 24J; 248; 51J; Allradantrieb; 54F 265/30R20 94 11A; 21B; 21J; 22I; Frontantrieb; 22M; 24J; 248; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27F Anzugsmoment 140 Nm; A4 Allroad 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Quattro ab MJ2016; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 247; 26B; 26N; 27F 73C; 74A; 740; 77E 255/35R20 93Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27F 265/30R20 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; erhöhtes 21B; 21N; 245; 248; Anzugsmoment 5GA; 51J 140 Nm; AUDI A5 Cabrio (8T) bis 105 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 21N; 22I; MJ2016; Allradantrieb; 22M; 24J; 248; 51J; Frontantrieb; 54F 265/30R20 94 11A; 21B; 21J; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H; 22M; 24J; 248; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 78 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes 26B; 26N; 27B; 27H; Anzugsmoment 5GA 140 Nm; Nicht A4 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246; Allroad Quattro; AUDI 247; 26B; 26J; 27B; A4 (B9) ab MJ2016; 27F 255/30R20 92Y 11A; 24C; 24D; 26B; AUDI S4 (B9) ab 26J; 27B; 27F MJ2016; Kombi; 265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Limousine; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 260 225/35R20 M+S 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26N; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GA; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90 11A; 21P; 22I; 22M; erhöhtes 24J; 24M; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI S5 Coupé 255/30R20 92 11A; 21P; 22B; 22L; (8T) bis MJ2016; AUDI 24J; 24M; 51J; 54F A5 Coupe (8T) bis 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22L; MJ2016; Allradantrieb; 24J; 24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 22Q; erhöhtes 24J; 248; 26P; 27H Anzugsmoment 140 Nm; A5 Coupé (B9) 265/30R20 94Y YB9; 11A; 22Q; 241; ab MJ2016; A5 244; 246; 247; 26B; Sportback (B9) ab 27H MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22I; 22M; erhöhtes 24J; 24M; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A5 Coupe 255/30R20 92 11A; 21P; 22B; 22L; (8T) bis MJ2016; 24J; 24M; 51J; 54F Frontantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 54F 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 78 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 24J; 248 erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; Nur A4 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22H; Allroad Quattro bis 24J; 248 MJ2015; 255/35R20 93 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; erhöhtes 21B; 21N; 245; 248; Anzugsmoment 5GA; 51J 140 Nm; AUDI A5 Sportback bis MJ2016; 100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 21N; 22I; 4-türig; 22M; 24J; 248; 51J; Allradantrieb; 54F 265/30R20 94 11A; 21B; 21J; 22I; Frontantrieb; 22M; 24J; 248; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 11A; 21B; 22I; 260; erhöhtes 270; 52J Anzugsmoment 180 Nm; kurzer 255/40R20 101 11A; 21B; 22B; 245; Radstand; langer 248; 260; 270 Radstand; 265/35R20 99 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb; 248; 261; 271 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 104 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71K; 248; 261; 271 723; 729; 73C; 74A; 275/35R20 98 11A; 21B; 22B; 24J; 740 248; 262; 271 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 78 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 260; 271; 5GM Anzugsmoment 140 Nm; A7 Sportback; 255/35R20 93 11A; 245; 248; 26B; S7 Sportback; Coupe; 260; 271; 5HA 4-türig; 140 - 245 245/35R20 95 11A; 26B; 260; 271 Allradantrieb; 140 - 331 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 260; 271 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71K; 261; 272; 5HI 723; 729; 73C; 74A; 265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 740; 77E 261; 272 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 260; 271; 52J 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26B; 262; 274; 5HI; 67J Anzugsmoment 140 Nm; A6; nicht A6 100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 24J; 26B; 260; allroad quattro; S6; 5GM; 57E; 67J; 67X Kombi; Stufenheck; 245/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 261; 273 Frontantrieb; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 244; 247; 26B; 261; 12A; 51A; 573; 71K; 273; 5GM 723; 73C; 74A; 740; 255/35R20 97Y 11A; 24C; 244; 247; 77E 26B; 261; 273 265/35R20 95Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274 180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274; 5HI; 67J 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 78 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 260; 271; 5GM Anzugsmoment 140 Nm; A7 Sportback; 255/35R20 93 11A; 245; 248; 26B; S7 Sportback; Coupe; 260; 271; 5HA 4-türig; 140 - 245 245/35R20 95 11A; 26B; 260; 271 Allradantrieb; 140 - 331 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 260; 271 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71K; 261; 272; 5HI 723; 729; 73C; 74A; 265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 740; 77E 261; 272 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 260; 271; 52J 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26B; 262; 274; 5HI; 67J Anzugsmoment 140 Nm; A6; nicht A6 100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 24J; 26B; 260; allroad quattro; S6; 5GM; 57E; 67J; 67X Kombi; Stufenheck; 245/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 261; 273 Frontantrieb; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 244; 247; 26B; 261; 12A; 51A; 573; 71K; 273; 5GM 723; 73C; 74A; 740; 255/35R20 97Y 11A; 24C; 244; 247; 77E 26B; 261; 273 265/35R20 95Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274 180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274; 5HI; 67J 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273; 52J Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/40R20 99 11A; 248; 26B; 26N erhöhtes Anzugsmoment 255/35R20 97 11A; 248; 26B; 26N; 140 Nm; A7 Sportback; 5IM 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 248; 26B; 26N 12A; 51A; 71K; 723; 265/35R20 99 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 740 26J 275/35R20 98 11A; 24J; 244; 26B; 26J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 78 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27H Anzugsmoment 140 Nm; A6 ALLROAD 245/40R20 99 11A; 24J; 244; 26B; QUATTRO; 26J; 27F Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 255/40R20 101 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 740 247; 26B; 26J; 27F 255/45R20 101 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F 265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26B; 27H Anzugsmoment 140 Nm; A6; 245/40R20 99 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine; 247; 26B; 26N; 27H; Limousine; 5JK 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27F; 5IM Frontantrieb; 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740 26B; 26J; 27F; 5JK 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26B; 27I erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm; 265/40R20 100 11A; 245; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 78 Verkaufsbezeichnung: e-tron /-S, e-tron 50/-55, e-tron Sportback 50/-55/-S Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/50R20 109 11A; 24J; 248; 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm; e-tron; e- 265/45R20 108 11A; 245; 248 tron Sportback; 265/50R20 107 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 275/45R20 106 11A; 245; 248 73C; 74A; 740; BF1 285/45R20 112 11A; 241; 244; 246; 247; 26P; 27I Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 103 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26J; 26P; 27I Anzugsmoment 180 Nm; Q5; SQ5; Q5 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; Sportback; SQ5 26J; 26P; 27I Sportback; 255/45R20 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; inkl. 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26B; 26J; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26J; 27B 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20 109 11A; 245; 248; 26P erhöhtes Anzugsmoment 265/45R20 108 11A; 248 170 Nm; ab 275/45R20 106 11A; 245; 248; 26P e13*2007/46*1081*06; 155 - 373 285/45R20 112 11A; 245; 248; 26B Allradantrieb; 320 - 373 255/50R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 265/45R20 M+S 11A; 248; 52J 73C; 74A; 740; PDH 275/45R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 78 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/50R20 113 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; SQ8; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; PDH 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109 11A; 245; 248; 26P erhöhtes Anzugsmoment 265/45R20 108 11A; 248 170 Nm; ab 275/45R20 106 11A; 245; 248; 26P e1*2001/116*0350*20; 155 - 373 285/45R20 112 11A; 245; 248; 26B Q7,SQ7; Allradantrieb; 320 - 373 255/50R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 265/45R20 M+S 11A; 248; 52J 73C; 74A; 740; PDH 275/45R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 52J 4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 265/50R20 107 12N erhöhtes Anzugsmoment 275/45R20 106 12N 170 Nm; Q8; SQ8; 275/50R20 109 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 285/45R20 112 12A 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 768; PDH Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : VK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8 140 Nm für Typ : 4G erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; nur AUDI RS 6 AVANT; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; PDH 4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 11A; 26B; 27H; 51G; erhöhtes 52J Anzugsmoment 140 Nm; nur AUDI RS 7 275/35R20 11A; 245; 248; 26B; SPORTBACK; 26N; 27F; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 78 Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0544*.. 412 - 445 245/40R20 99 52J erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 101 52J 140 Nm; nur AUDI RS 6 265/35R20 99 52J AVANT; 275/35R20 102 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 255/30R20 92Y 11A; 27I; 533 RS5 Coupé bis MJ2017; 265/30R20 94Y 11A; 26P; 27H; 27I; Coupe; Allradantrieb; 533 10B; 11B; 11G; 11H; 275/30R20 97 11A; 248; 26P; 27B; 12A; 51A; 573; 71K; 27H 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant, RS5 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 265/30R20 94 5HI AUDI RS4 Avant; 275/30R20 97 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A B8 e1*2001/116*0447*.. 331 255/30R20 92Y nur Coupe; 11A; 27I; RS5 Cabriolet; RS5 533 Coupe; RS5 Sportback; 265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27I; 533 12A; 51A; 573; 71K; 275/30R20 97 11A; 248; 26P; 27B; 723; 729; 73C; 74A 27H Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 103 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26J; 26P; 27I Anzugsmoment 180 Nm; Q5; Q5 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; Sportback; SQ5 26J; 26P; 27I Sportback; 255/45R20 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; inkl. 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26B; 26J; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26J; 27B 73C; 74A; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 78 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 245/45R20 103 11A; 244; 245; 26P; Heckantrieb; Elektro; 27I; 5LK 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27B; 27H; 5KK 73C; 74D 255/45R20 105 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27B; 27H 265/40R20 104 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27B; 27H 275/40R20 106 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27B; 27H G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 245/45R20 103 11A; 245; 26P; 57E; Heckantrieb; Elektro; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 XF6; 11A; 24J; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 57E 73C; 74D; 76A G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 103 11A; 26N; 26P; 57E; M SERIE; inkl. Hybrid; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 245; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 57E; 6A0; 99K 73C; 74D 255/45R20 101 11A; 245; 26B; 26N; 57E G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 245/45R20 103 11A; 26N; 26P; 57E; inkl. Hybrid; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 245; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 57E; 6A0; 99K 73C; 74D 255/45R20 101 11A; 245; 26B; 26N; 57E G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 235/45R20 100 11A; 26P; 5KA inkl. Hybrid; 245/45R20 103 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27I 73C; 74D 255/45R20 101 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I 265/40R20 104 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27I 275/40R20 102 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27I G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 235/45R20 100 11A; 26P M SERIE; inkl. Hybrid; 245/45R20 103 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27I 73C; 74D 255/45R20 101 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I 265/40R20 100 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27I 275/40R20 102 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 78 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 255/50R20 M+S 11A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R20 M+S 11A; 245; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 265/50R20 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74D; 75I 26N; 27I 275/50R20 109 11A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27I 285/45R20 112 11A; 24J; 26B; 27I Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/45R20 100 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb; inkl. Hybrid; 245/45R20 99 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I; 6AO 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 235/45R20 100 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 27I; 5KA Heckantrieb; inkl. 245/45R20 103 11A; 245; 248; 26P; Hybrid; 27I; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 255/50R20 109 11A; 242; 245; 248; Kombilimousine; 26B; 27I Allradantrieb; 275/45R20 110 11A; 24J; 248; 26B; 27I Inkl.Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 285/45R20 112 11A; 242; 245; 248; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 27I 73C; 74D G6X e1*2007/46*2020*.. 155 - 250 275/45R20 110Y 11A; 246; 26J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 6BV 12A; 51A; 71K; 723; 155 - 390 275/45R20 M+S 11A; 246; 26J; 52J 73C; 74D; 768 Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/45R20 101 YBN; YCA; 11A; 245; BMW X3, BMW X4; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 XF8; 11A; 21P; 245; 12A; 51A; 71K; 723; 57E 73C; 74D; 76A Verkaufsbezeichnung: BMW Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4Z e1*2007/46*1949*.. 120 - 250 255/30R20 88 YA6; 11A; 24J; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 97L Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 265/30R20 94 11A; 24D; 242; 245; Allradantrieb; 26P; 27F; 5HI Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 78 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/30R20 92 DBV; YA4; 11A; 242; Allradantrieb; 245; 57E Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/35R20 90 YAP; 11A; 246; 57E Allradantrieb; 255/30R20 92 YA4; 11A; 242; 245; Heckantrieb; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 265/30R20 94 11A; 24D; 242; 245; Allradantrieb; 26P; 27F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/30R20 92 YAP; 11A; 244; 247; Allradantrieb; 27H; 5GM; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/30R20 92 GA5; 11A; 244; 247; Cabrio; Coupe; inkl. 27H; 5GM; 57F Hybrid; 265/30R20 94 XFA; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 5HI; 57F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 245/30R20 90 11A; 24J; 244; 247; Cabrio; Coupe; inkl. 26P; 5GA Hybrid; 255/30R20 92 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27H; 5GM 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/35R20 90 GA5; XFA; 57E Cabrio; Coupe; inkl. 255/30R20 92 YA4; 11A; 24J; 26B; Hybrid; 26N; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/30R20 97Y GAB; 11A; 24D; 27F; nicht 530e/530e 57F xDrive; Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 97H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 78 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 245/35R20 95Y GAB; 11A; 24J; 26B; nicht 530e/530e 26N; 5HR; 57E xDrive; 255/35R20 97Y 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine; 247; 26B; 26J; 27H; Allradantrieb; 99Q; 99X; 999 Heckantrieb; 265/35R20 99Y 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 245/35R20 95Y GAB; 11A; 24J; 24M; Limousine; 26B; 26N; 27H; 5HR Allradantrieb; 255/35R20 97Y 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb; 247; 26B; 26J; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 99Q; 99X; 999 12A; 51A; 71K; 723; 265/35R20 99Y 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D 26B; 26J; 27F 390 245/35R20 95Y GAB; 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 57E 255/35R20 93Y 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 57E; 99Q; 99X; 999 G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 275/30R20 97Y GAB; 11A; 24D; 27F; Limousine; 57F Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 97H Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE, 530e, 530 e xDrive Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 120 - 135 245/35R20 95Y 11A; 24J; 26B; 26N; nur 530e/530e xDrive; 5HR Kombilimousine; 255/35R20 97Y 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26J; 27H; Heckantrieb; 5IM 265/35R20 99Y 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/40R20 99 GAF Allradantrieb; 265/35R20 99 11A; 245; 248; 26P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 98D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 78 Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 245/40R20 99 11A; 245; 248; 26P ab e1*2007/46*0276*10; 265/35R20 99 11A; 244; 245; 26B; Allradantrieb; 26N; 27H Heckantrieb; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 245/40R20 99 GAF; 11A; 245; 26P; ab 57E e1*2007/46*0276*10; Allradantrieb; Heckantrieb; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 275/30R20 97 11A; 244; 247; 57F; Gran Coupe; Cabrio; 99Y Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 77E; 97H G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/35R20 95 11A; 24J; 26B; 26N; Gran Coupe; Cabrio; 57E; 99Y Coupe; 255/35R20 97 11A; 24J; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E; 58C 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 77E; 97G Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW/ALU Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 245/45R20 103 11A; 244; 245; 26P; Heckantrieb; Elektro; 27I; 5LK 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27B; 27H; 5KK 73C; 74D 255/45R20 105 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27B; 27H 265/40R20 104 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27B; 27H 275/40R20 106 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27B; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 78 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 245/45R20 103 11A; 245; 26P; 57E; Heckantrieb; Elektro; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 XF6; 11A; 24J; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 57E 73C; 74D; 76A G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 103 11A; 26N; 26P; 57E; M SERIE; inkl. Hybrid; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 245; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 57E; 6A0; 99K 73C; 74D 255/45R20 101 11A; 245; 26B; 26N; 57E G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 245/45R20 103 11A; 26N; 26P; 57E; inkl. Hybrid; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 245; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 57E; 6A0; 99K 73C; 74D 255/45R20 101 11A; 245; 26B; 26N; 57E G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 235/45R20 100 11A; 26P; 5KA inkl. Hybrid; 245/45R20 103 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27I 73C; 74D 255/45R20 101 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I 265/40R20 104 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27I 275/40R20 102 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27I G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 235/45R20 100 11A; 26P M SERIE; inkl. Hybrid; 245/45R20 103 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27I 73C; 74D 255/45R20 101 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I 265/40R20 100 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27I 275/40R20 102 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27I G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 255/50R20 M+S 11A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R20 M+S 11A; 245; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 265/50R20 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74D; 75I 26N; 27I 275/50R20 109 11A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27I 285/45R20 112 11A; 24J; 26B; 27I Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : VK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 78 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 218; 219 150 Nm für Typ : R1ECLS 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/35R20 90Y XFA; YAP; 11A; 24C; erhöhtes 26B; 26J; 57E Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 205; neue C-KLASSE; nur Fzg.-Breite 1839mm; Allradantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 576; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76A Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/30R20 97 GAB; 11A; 27I; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/35R20 95 GAB; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 57E 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R20 97 11A; 24J; 26B; 26J; 73C; 74A; 76A 57E; 68Q 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/30R20 90 11A; 21B; 22B; 245; nicht AMG Sportpaket; 248; 261; 270; 5GA; Coupe; 4-türig; 51J 120 - 300 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb; 248; 262; 270 Heckantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 262; 271 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 265/30R20 94Y 11A; 24M; 241; 246; nicht AMG Sportpaket; 26B; 26J; 27B; 27F Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A 219 e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 255/30R20 92 DBV; 11A; 21P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E; 576 12A; 51A; 530; 71K; 723; 73C; 74A; 76A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 78 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 24D; erhöhtes 26B; 26J; 27F; 5GM Anzugsmoment 170 Nm; Baureihe W213; 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; nicht E300de; 24C; 244; 247; 26B; Allradantrieb; 26J; 27F; 5HR Heckantrieb; 265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 26B; 26J; 27F; 12A; 51A; 71K; 723; 5HI 275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q; 73C; 74A; 740 24D; 27F; 57F Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 245/45R20 103 11A; 24J erhöhtes Anzugsmoment 255/45R20 105 11A; 24M; 242; 245; 170 Nm; EQC-Klasse; 26P Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/40R20 101 11A; 241; 246 erhöhtes Anzugsmoment 255/45R20 101 YBN; 11A; 241; 246; 170 Nm; GLC Coupé; 26P Allradantrieb; 265/40R20 100 11A; 24C; 26P Heckantrieb; 265/45R20 104 11A; 24C; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R20 102 11A; 24C; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 275/45R20 106 11A; 24C; 26B; 26N 73C; 74A; 740 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 275/40R20 102 57F; 6AO erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; AMG GLC 43; AMG GLC 43 4MATIC; Coupe; SUV; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76B 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 255/45R20 105 11A; 24M; 57F; 6CY erhöhtes Anzugsmoment 275/40R20 102 11A; 24M; 57F; 6AO 170 Nm; EQC-Klasse; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76B; 97H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 78 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/45R20 100 11A; 24J; 248 erhöhtes Anzugsmoment 245/45R20 99 11A; 24J; 248 170 Nm; GLC-Klasse; 255/40R20 101 11A; 24C; 244 Kombilimousine; 255/45R20 101 11A; 24C; 244; 26P Allradantrieb; 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 26P Heckantrieb; 265/45R20 104 11A; 24C; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26P 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 320 255/40R20 101 11A; 24J; 26P; 57E; inkl. Hybrid; 6CS 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 YCQ; 11A; 24C; 26P; 12A; 51A; 71K; 723; 57E 73C; 74A; 76A; 80Q 265/40R20 100 YCR; 11A; 24C; 26P; 57E R2S e1*2007/46*2115*.. 210 245/40R20 99 11A; 24J; 248 inkl. Hybrid; 210 - 320 255/40R20 101 11A; 24J; 24M; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 11A; 24C; 24M; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 265/40R20 100 11A; 24C; 24M; 26P 73C; 74A; 80Q 275/35R20 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27I 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/40R20 95 GAF; 11A; 24C; 26B; erhöhtes 222 e1*2007/46*0960*.. 26N; 57E Anzugsmoment 170 Nm; ab Mj.2013 255/40R20 97Y XFS; 11A; 24C; 26B; (Baureihe 222); nicht 26J; 57E AMG Sport-Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76A 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/40R20 99 GAF; 11A; 24J; 26B; erhöhtes 26N; 57E Anzugsmoment 170 Nm; ab Mj.2014 255/40R20 101 XFS; 11A; 241; 246; (Baureihe 217); 26B; 26N; 57E Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 78 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 22L; 24C; 24M; Cabrio; Heckantrieb; 26B; 263; 272; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H; 56G 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : VK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 320 255/40R20 101 11A; 24J; 26P; 57E; inkl. Hybrid; 6CS 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 YCQ; 11A; 24C; 26P; 12A; 51A; 71K; 723; 57E 73C; 74A; 76A; 80Q 265/40R20 100 YCR; 11A; 24C; 26P; 57E R2S e1*2007/46*2115*.. 210 245/40R20 99 11A; 24J; 248 inkl. Hybrid; 210 - 320 255/40R20 101 11A; 24J; 24M; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 11A; 24C; 24M; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 265/40R20 100 11A; 24C; 24M; 26P 73C; 74A; 80Q 275/35R20 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27I 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/40R20 95 GAF; 11A; 24C; 26B; erhöhtes 222 e1*2007/46*0960*.. 26N; 57E Anzugsmoment 170 Nm; ab Mj.2013 255/40R20 97Y XFS; 11A; 24C; 26B; (Baureihe 222); nicht 26J; 57E AMG Sport-Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76A 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/40R20 99 GAF; 11A; 24J; 26B; erhöhtes 26N; 57E Anzugsmoment 170 Nm; ab Mj.2014 255/40R20 101 XFS; 11A; 241; 246; (Baureihe 217); 26B; 26N; 57E Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 78 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : VK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 245/45R20 99 57E; 6AO erhöhtes Anzugsmoment 255/45R20 101 57E; 6AP 170 Nm; ab 265/45R20 104 11A; 245; 57E; 6BU e13*2007/46*1164*02; 275/40R20 102 57F; 6AO Kombilimousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 740; PDG Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 245/45R20 99 57E; 6AO erhöhtes Anzugsmoment 255/45R20 101 57E; 6AP 170 Nm; ab 265/45R20 104 11A; 245; 57E; 6BU e13*2007/46*1165*02; 275/40R20 102 57F; 6AO Kombilimousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 740; PDG Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: TOYOTA SUPRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JTSC e1*2007/46*1982*.. 145 - 250 255/30R20 88 GBM; 11A; 24J; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R20 94 GBN; 11A; 241; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 57E 73C; 74D; 76A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : VK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 78 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 310 265/45R20 104 erhöhtes Anzugsmoment 265/50R20 107 11A; 24J; 248; 27H 180 Nm; Inkl.Hybrid; 275/45R20 106 10B; 11B; 11G; 11H; 285/45R20 112 11A; 245; 248 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 78 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 78 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 78 262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 78 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 78 den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 78 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 295/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 275/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 78 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/45R20 Hinterachse: 295/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 6BV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/45R20 Hinterachse: 305/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 6CS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R20 Hinterachse: 255/45R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 78 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der Vorderachse zulässig 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97L) Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19"-Bremsanlage ausgerüstet sind, nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 78 999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 295/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 78 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind bzw. deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. BF1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 78 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)! PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben! XF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/45R20 Hinterachse: 295/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 78 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 305/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 78 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 78 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 265/45R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/40R20 Hinterachse: 295/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R20 Hinterachse: 305/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B81 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 240 y = 300 HA 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 240 y = 300 HA 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GE Genehm.Nr.: e1*2007/46*1914*.. Handelsbez.: e-tron /-S, e-tron 50/-55, e-tron Sportback 50/-55/-S Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 200 y = 300 HA 26P x = 300 y = 300 VA 26B x = 350 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 350 8 VA 26J x = 350 y = 350 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 400 VA 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*2126*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 305 VA 26P x = 225 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 320 30 HA 27H x = 270 y = 320 8 HA 26J x = 275 y = 305 10 VA 26N x = 275 y = 305 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G8C Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*.. Handelsbez.: BMW 8ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*2017*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 300 HA 26B x = 290 y = 305 VA 26P x = 240 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 300 30 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA 26J x = 290 y = 305 20 VA 26N x = 290 y = 305 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G4Z Genehm.Nr.: e1*2007/46*1949*.. Handelsbez.: BMW Z REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 230 y = 235 HA 26B x = 270 y = 300 VA 27B x = 280 y = 285 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 285 30 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA 26J x = 270 y = 300 30 VA 26N x = 270 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1947*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 300 HA 26B x = 290 y = 305 VA 26P x = 240 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 300 30 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA 26J x = 290 y = 305 20 VA 26N x = 290 y = 305 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3XE Genehm.Nr.: e1*2007/46*2130*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 300 20 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA 26J x = 250 y = 250 25 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G6X Genehm.Nr.: e1*2007/46*2020*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 330 y = 340 VA 27I x = 320 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 320 y = 300 28 HA 27H x = 320 y = 300 8 HA 26J x = 330 y = 340 14 VA 26N x = 330 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G6GT Genehm.Nr.: e1*2007/46*1791*.. Handelsbez.: BMW 6ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 300 25 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 20 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 10 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 60 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 61 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 62 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 63 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 7L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0276*.. Handelsbez.: BMW 7ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 270 VA 26P x = 330 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 300 30 HA 27H x = 270 y = 300 8 HA 26J x = 380 y = 270 18 VA 26N x = 380 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 64 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW/ALU Fahrzeugtyp: G7X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1952*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 275 y = 260 HA 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 275 y = 260 8 HA 27F x = 275 y = 260 20 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 65 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 300 20 HA 27H x = 280 y = 300 8 HA 26J x = 250 y = 280 25 VA 26N x = 250 y = 280 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 66 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 67 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 68 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): GLC Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 230 VA 26B x = 280 y = 280 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 69 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 70 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 285 y = 300 HA 27B x = 335 y = 350 HA 26P x = 200 y = 260 VA 26B x = 250 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 335 y = 350 8 HA 27F x = 335 y = 350 10 HA 26N x = 250 y = 310 8 VA 26J x = 250 y = 310 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 71 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 72 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 73 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 74 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2S Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 230 y = 250 HA 27I x = 180 y = 200 HA 26B x = 275 y = 295 VA 26P x = 225 y = 245 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 230 y = 250 10 HA 27H x = 230 y = 250 8 HA 26J x = 275 y = 295 15 VA 26N x = 275 y = 295 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 75 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 76 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0447*.. Handelsbez.: AUDI RS5 Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 260 y = 350 VA 26B x = 310 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 28 HA 26N x = 310 y = 400 8 VA 26J x = 310 y = 400 13 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 77 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 78 von 78 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: CR Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*.. Handelsbez.: TOUAREG Variante(n): Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 200 y = 200 8 HA 26J x = 250 y = 300 20 VA 26N x = 200 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.