Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 44
Fahrzeughersteller AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG,
DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES,
MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH,
VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 22 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Zentrierte Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
511235666DS10 BW001-9522 LK108 BCF22023 66,6 Aluminium 900 2700 02/26
ET37
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 101680*00
von 50km hingewiesen werden.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: BW001C-10522 KBA: 101683 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
Radtyp: BW001C-10522 KBA: 101683 Lochkreis: 5x112 ET: 19
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFB4, KFB5
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 44
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DS 10mm: BCF22023, Nabenkappe: CAP 136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : F2
140 Nm für Typ : FY; F2
160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
Verkaufsbezeichnung: Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 185 HL 255/35R22 102 11A; 24J; 24M; 26P; TFSI e; ab
27H e1*2007/46*1550*47;
255/35R22 99 11A; 24J; 24M; 26P; Anzugsmoment f. 1-
27H; 5JK teilige Schraube
265/35R22 102 11A; 24J; 24M; 26P; 160NM; Allradantrieb;
27H Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
FY e1*2007/46*1550*.. 185 HL 255/35R22 102 11A; 24J; 24M; 26P; TFSI e; ab
27H e1*2007/46*1550*47;
255/35R22 99 11A; 24J; 24M; 26P; Anzugsmoment f. 1-
§22 101680*00
27H; 5JK teilige Schraube
265/35R22 102 11A; 24J; 24M; 26P; 160NM; M. zusätz.
27H Radabdeckung Achse 1
(Flap); M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
FY e1*2007/46*1550*.. 150 - 270 255/35R22 99 11A; 24J; 244; 247; nicht TFSI e; ab
26P; 27H e1*2007/46*1550*47;
265/35R22 98 11A; 241; 244; 246; Anzugsmoment f. 1-
247; 26P; 27H teilige Schraube
160NM; Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 44
Verkaufsbezeichnung: Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 150 - 270 255/35R22 99 11A; 24J; 24M; 26P; nicht TFSI e; ab
27H e1*2007/46*1550*47;
265/35R22 98 11A; 24J; 24M; 26P; Anzugsmoment f. 1-
27H teilige Schraube
160NM; M. zusätz.
Radabdeckung Achse 1
(Flap); M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: A6 Limousine/Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 255/30R22 95 11A; 24C; 244; 247; A6 Limousine (C9); A6
26B; 27H Avant (C9);
Frontantrieb; nicht
Hybrid;
Schraubenfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 101680*00
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 255/30R22 95 11A; 24J; 244; 247; nicht TFSi e; A6
26B; 26J; 27F; 5HR Limousine (C9); A6
Avant (C9);
Anzugsmoment f. 1-
teilige Schraube
160NM; Frontantrieb;
Hybrid; Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 255/30R22 95 11A; 24J; 244; 247; A6 Limousine (C9); A6
26B; 26J; 27F Avant (C9);
Frontantrieb; nicht
Hybrid; Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 255/30R22 95 11A; 24C; 244; 247; nicht TFSi e; A6
26B; 27H; 5HR Limousine (C9); A6
Avant (C9);
Anzugsmoment f. 1-
teilige Schraube
160NM; Frontantrieb;
Hybrid;
Schraubenfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 44
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/35R22 99 11A; 24J; 244; 26B; A6 ALLROAD
26J; 27F QUATTRO
(C8); Allradantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 265/30R22 98 11A; 248; 26B; 26N A7 Sportback;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 265/30R22 98 11A; 24C; 244; 247; A6 (C8);
26B; 26N; 27F; 5JA Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/- Sportback,e-tron
§22 101680*00
Dakar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/40R22 103 5LK e-tron; e-tron
265/40R22 106 11A; 245; 248 Sportback; Q8 e-tron;
275/35R22 104 11A; 245; 248; 5MA Q8 Sportback e-tron;
275/40R22 107 11A; 245; 248 nicht Q8 e-tron Dakar;
285/35R22 106 11A; 24J; 248; 26P; nicht Q8 e-tron
27I Competition; nicht Q8
Sportback e-tron
Competition;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 75I
Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/35R22 99 11A; 241; 244; 246; Q5; SQ5; Q5 Sportback;
26J; 26P; 27I; 5JK SQ5 Sportback; bis
265/35R22 102 11A; 24C; 244; 247; e1*2007/46*1550*46;
26J; 26P; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 44
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA ab
155 - 373 285/35R22 106Y 11A; 245; 248; 26P e13*2007/46*1081*06;
320 - 373 265/35R22 M+S 52J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 75I
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA ab
155 - 373 285/35R22 106Y 11A; 245; 248; 26P e1*2001/116*0350*20;
320 - 373 265/35R22 M+S 52J Q7,SQ7; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 75I
4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 285/40R22 110 Q8; SQ8;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E
§22 101680*00
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DS 10mm: BCF22023, Nabenkappe: CAP 136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 255/35R22 99 11A; 241; 244; 246; Q5; Q5 Sportback; SQ5
26J; 26P; 27I; 5JK Sportback;
265/35R22 102 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: BW001C-10522 KBA: 101683 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 44
Radtyp: BW001C-10522 KBA: 101683 Lochkreis: 5x112 ET: 19
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFB4, KFB5
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G6X; F34XM; G7X; G3XN; G5X
Zubehör : DS 10mm: BCF22023, Nabenkappe: CAP 136
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BMWi-N (Kegelbund lose)
Zubehör : DS 10mm: BCF22023, Nabenkappe: CAP 136
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G3X; BMWi-N; U1X; G3XN
Zubehör : DS 10mm: BCF22023, Nabenkappe: CAP 136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 101680*00
BMWi-N e1*2018/858*00109*.. 140 - 150 265/40R22 106 11A; 248; 5NA iX M60; iX M70 xDrive;
275/40R22 107 11A; 248 Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 75I
BMWi-N e1*2018/858*00109*.. 102 - 150 265/40R22 106 11A; 248; 5NA nicht iX M60; nicht
275/40R22 107 11A; 248 iX M70 xDrive;
Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 75I
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 255/35R22 99 YAO; 11A; 244; 245; Allradantrieb;
26B; 27B Adaptive BMW M
Fahrwerk; BMW
Standard Fahrwerk;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 44
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 255/35R22 99 YAO; 11A; 244; 245; Allradantrieb;
26B; 27B; 5JK Heckantrieb; Adaptive
BMW M Fahrwerk;
BMW
Standard Fahrwerk;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
G3XN e1*2018/858*00409*.. 120 - 140 255/35R22 99 GEL; YAO; 57E; X3 30e xDrive;
KFB4 Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A
G3XN e1*2018/858*00409*.. 280 255/35R22 99 GEL; YAO; 57E; Allradantrieb; Hybrid;
KFB4 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 97G
G3XN e1*2018/858*00409*.. 280 HL 255/35R22 52J Allradantrieb; Hybrid;
M+S
§22 101680*00
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
G3XN e1*2018/858*00409*.. 210 255/35R22 99 GEL; YAO; 57E; Allradantrieb; Hybrid;
KFB4 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A
G3XN e1*2018/858*00409*.. 210 HL 255/35R22 102 Allradantrieb; Hybrid;
255/35R22 99 5JK 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
G3XN e1*2018/858*00409*.. 120 - 145 255/35R22 99 GEL; YAO; 57E; nicht X3 30e xDrive;
KFB4 Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A
G3XN e1*2018/858*00409*.. 120 - 145 HL 255/35R22 102 nicht X3 30e xDrive;
255/35R22 99 5JK Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 44
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 275/35R22 104 YB8; YC6; 11A; 24J; Kombilimousine;
26B; 57E; KFB4; Allradantrieb; inkl.
KFB5 Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 76A
G6X e1*2007/46*2020*.. 155 - 390 275/35R22 104 YCD; 11A; 246; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E; KFB4; KFB5 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 76A
G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 275/40R22 107 YC7; 11A; 245; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E; KFB4; KFB5 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 76A
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 221 255/30R22 95 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb;
26N; 27B; 27H; 5HR Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 101680*00
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/35R22 99 YAO; 57E; KFB4; BMW X3, BMW X4;
KFB5 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R22 102 11A; 245; 57E; 6BP; 12A; 51A; 71C; 71K;
KFB4; KFB5 721; 725; 73C; 74A;
76A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: BW001C-10522 KBA: 101683 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
Radtyp: BW001C-10522 KBA: 101683 Lochkreis: 5x112 ET: 19
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFB4, KFB5
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R2CGLC; R2ES; E2EQSX; 222; R2CGLC; 221; 204 X
Zubehör : DS 10mm: BCF22023, Nabenkappe: CAP 136
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 44
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E2EQSX (Kugelbund lose)
Zubehör : DS 10mm: BCF22023, Nabenkappe: CAP 136
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E2EQSW; R2ES; R2CGLC
Zubehör : DS 10mm: BCF22023, Nabenkappe: CAP 136
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H1GLE; H1GLE
Zubehör : DS 10mm: BCF22023, Nabenkappe: CAP 136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 255/30R22 95 11A; 24J; 57E; 58H; nicht E 300 e; nicht
99T; KFB4; KFB5 E 300 e 4MATIC; nicht
265/30R22 97 YEA; 11A; 24J; 26P; E 300 de; nicht E 300
57E; KFB4; KFB5 de 4MATIC; nicht E
§22 101680*00
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; All-Terrain;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 265/30R22 97 11A; 24J; 248; 26P; nicht E 300 e; nicht
5IM E 300 e 4MATIC; nicht
E 300 de; nicht E 300
de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; All-Terrain;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 HL 265/35R22 11A; 24J; 244; 26P; Allradantrieb;
953 Heckantrieb; Elektro;
HL 275/35R22 107 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
265/35R22 11A; 24J; 244; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
953 75I
275/35R22 104 11A; 24C; 244; 247;
26N; 26P; 5MA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 44
Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQSX e1*2018/858*00188*.. 109 - 135 265/40R22 106 5NA Allradantrieb;
275/40R22 107 5NK Heckantrieb; Elektro;
285/40R22 110 5QE 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 75I
E2EQSX e1*2018/858*00188*.. 109 - 135 275/40R22 107 GE9; 57E; KFB5 Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 76A; FKA
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99 YAO; YC2; 11A; 245; nicht GLC 300 e
26P; 57E; KFB4; 4MATIC; nicht GLC 300
KFB5 de 4MATIC; nicht GLC
265/35R22 98 11A; 24J; 26P; 57E; 350 e 4MATIC; nicht
99I; KFB4; KFB5 GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
§22 101680*00
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 930; FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/35R22 99 YAO; YC2; 11A; 245; GLC 300 e 4MATIC;
26P; 57E; KFB4; GLC
KFB5 300 de 4MATIC; GLC
400 e 4MATIC;
265/35R22 98 11A; 24J; 26P; 57E; Kombilimousine;
99I; KFB4; KFB5 Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 930; 97G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 44
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101 CFB; YC2; 11A; 24D; nicht GLC 300 e
57F 4MATIC; nicht GLC 300
de 4MATIC; nicht GLC
350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 930; FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99 11A; 24M; 245; 26P nicht GLC 300 e
265/35R22 98 11A; 24J; 24M; 26P 4MATIC; nicht GLC 300
de 4MATIC; nicht GLC
350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
§22 101680*00
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
930
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99 11A; 24M; 245; 26P; nicht GLC 300 e
27I 4MATIC; nicht GLC 300
265/35R22 98 11A; 24J; 24M; 26P; de 4MATIC; nicht GLC
27I 350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
934
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 44
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101 CFB; YC2; 11A; 24D; nicht GLC 300 e
27B; 27H; 57F 4MATIC; nicht GLC 300
de 4MATIC; nicht GLC
350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 934; FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99 YAO; YC2; 11A; 245; nicht GLC 300 e
26P; 57E; KFB4; 4MATIC; nicht GLC 300
KFB5 de 4MATIC; nicht GLC
265/35R22 98 11A; 24J; 26P; 57E; 350 e 4MATIC; nicht
99I; KFB4; KFB5 GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
§22 101680*00
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 934; FKA
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 255/35R22 99 YAO; 11A; 24J; 26P; AMG GLC 43; AMG
57E; KFB5 GLC
43 4MATIC; Coupe;
SUV;
265/35R22 98 11A; 24C; 26P; 57E; Allradantrieb;
99I; KFB5 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 97G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 44
Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 380 285/40R22 110 11A; 24M; 57F; 6CJ inkl. Hybrid; GLE SUV;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 75I; 76B; FGC;
FKA; NAW
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 285/40R22 110 11A; 24M; 57F; 6CJ GLE Coupe; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 75I; 76B; FGC;
FKA
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 380 285/40R22 110 11A; 24C; 26B; 26J; inkl. Hybrid; GLE SUV;
57E; 6CI; 6CJ; KFB4 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 76A; FGC; FKA;
NAW
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 285/40R22 110 11A; 24C; 26B; 26J; GLE Coupe; inkl.
57E; 6CI; 6CJ; KFB4 Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 101680*00
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 76A; FGC; FKA
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 450 255/35R22 99 YAO; YC2; 11A; 246; AMG S 63 E
26P; 57E; KFB4 Performance;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 97G; PDJ
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 265/30R22 97Y 11A; 24J; 24M; 26P; nicht S 580 e; nicht
5IM S 580 e 4MATIC; nicht
275/30R22 99 11A; 24C; 24M; 26N; S 450 e; nicht
26P; 5JK MAYBACH; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/30R22 95Y 11A; 24C; 26B; 26N; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 57E; 58H; KFB4 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 44
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: BW001C-10522 KBA: 101683 Lochkreis: 5x112 ET: 35
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFB4
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DS 10mm: BCF22023, Nabenkappe: CAP 136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 450 255/35R22 99 YAO; YC2; 11A; 246; AMG S 63 E
26P; 57E; KFB4 Performance;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
§22 101680*00
76A; 97G; PDJ
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 265/30R22 97Y 11A; 24J; 24M; 26P; nicht S 580 e; nicht
5IM S 580 e 4MATIC; nicht
275/30R22 99 11A; 24C; 24M; 26N; S 450 e; nicht
26P; 5JK MAYBACH; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/30R22 95Y 11A; 24C; 26B; 26N; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 57E; 58H; KFB4 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: BW001C-10522 KBA: 101683 Lochkreis: 5x112 ET: 19
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KFB5
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 44
Zubehör : DS 10mm: BCF22023, Nabenkappe: CAP 136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/35R22 99 YAO; YC2; 57E; ab
KFB5 e13*2007/46*1164*02;
265/35R22 98 57E; 6BP; KFB5 Kombilimousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76A; PDG
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/35R22 99 YAO; YC2; 57E; ab
KFB5 e13*2007/46*1165*02;
265/35R22 98 57E; 6BP; KFB5 Kombilimousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
§22 101680*00
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76A; PDG
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DS 10mm: BCF22023, Nabenkappe: CAP 136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103 inkl. Hybrid;
265/35R22 102 10B; 11B; 11G; 11H;
285/35R22 106 11A; 245 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 44
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 101680*00
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 44
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 101680*00
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrz eugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 44
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläs sigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
§22 101680*00
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R22
Hinterachse: 295/25R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 44
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1950kg.
5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläss igen
Achslast von 2120kg.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 101680*00
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R22
Hinterachse: 295/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 285/40R22
Hinterachse: 325/35R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 285/40R22
Hinterachse: 285/40R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 44
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
§22 101680*00
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seit e 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
99I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R22
Hinterachse: 305/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 44
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderl ich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R22
Hinterachse: 305/25R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R22
Hinterachse: 285/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 101680*00
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
Vorderachse nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GE9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/40R22
Hinterachse: 285/40R22
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GEL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R22
Hinterachse: 285/30R22
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
KFB4) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse BW001C-10522 KBA: 101683 Lochkreis 5x112 ET: 35
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 44
KFB5) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse BW001C-10522 KBA: 101683 Lochkreis 5x112 ET: 19
NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren
eingetragen ist.
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R22
Hinterachse: 295/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§22 101680*00
Vorderachse: 275/35R22
Hinterachse: 295/35R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R22
Hinterachse: 285/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/35R22
Hinterachse: 315/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 44
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/40R22
Hinterachse: 315/35R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCD) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/35R22
Hinterachse: 315/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 101680*00
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YEA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/30R22
Hinterachse: 315/25R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1914*..
Handelsbez.: e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/- Sportback,e-tron Dakar
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 300 VA
26B x = 350 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 200 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 101680*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 350 8 VA
26J x = 350 y = 350 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101680*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 265 y = 250 VA
26B x = 315 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 325 y = 320 8 HA
§22 101680*00
27F x = 325 y = 320 25 HA
26N x = 315 y = 300 8 VA
26J x = 315 y = 300 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A6 Limousine/Avant
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 220 VA
26B x = 300 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 300 25 HA
§22 101680*00
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 270 15 VA
26N x = 300 y = 270 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 28 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A6 Limousine/Avant
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 220 VA
26B x = 300 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 300 30 HA
§22 101680*00
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 270 30 VA
26N x = 300 y = 270 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 29 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 300 8 HA
§22 101680*00
27F x = 250 y = 300 20 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 30 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4L
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*..
Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 350 VA
27I x = 260 y = 290 HA
26B x = 350 y = 400 VA
§22 101680*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 31 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 200 y = 350 8 HA
§22 101680*00
27F x = 200 y = 350 30 HA
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 32 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§22 101680*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 33 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: U1X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE (X1, iX1)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 320 y = 330 HA
27I x = 270 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101680*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 320 y = 330 15 HA
27H x = 320 y = 330 8 HA
26J x = 300 y = 250 20 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 34 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G7X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1952*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 250 y = 250 HA
27B x = 275 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101680*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 275 y = 260 8 HA
27F x = 275 y = 260 20 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 35 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
27I x = 250 y = 250 HA
27B x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101680*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 300 10 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 36 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G6X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2020*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 330 y = 340 VA
27I x = 320 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 320 y = 300 28 HA
§22 101680*00
27H x = 320 y = 300 8 HA
26J x = 330 y = 340 14 VA
26N x = 330 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 37 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 310 VA
26P x = 265 y = 260 VA
27B x = 325 y = 315 HA
27I x = 275 y = 265 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101680*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 325 y = 315 25 HA
27H x = 325 y = 315 8 HA
26J x = 315 y = 310 20 VA
26N x = 315 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 38 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2S
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 210 y = 230 VA
26B x = 260 x = 280 VA
27I x = 260 y = 290 HA
27B x = 310 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101680*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 340 8 HA
27F x = 310 y = 340 20 HA
26N x = 260 y = 280 8 VA
26J x = 260 y = 280 15 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 39 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CGLC
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*..
Handelsbez.: GLC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 270 VA
26P x = 260 y = 220 VA
27B x = 275 y = 295 HA
27I x = 225 y = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101680*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 275 y = 295 30 HA
27H x = 275 y = 295 8 HA
26J x = 310 y = 270 20 VA
26N x = 310 y = 270 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 40 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: H1GLE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1885*..
Handelsbez.: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 270 VA
26P x = 320 y = 320 VA
27I x = 280 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 101680*00
27F x = 280 y = 330 8 HA
27H x = 280 y = 330 30 HA
26J x = 320 y = 320 8 VA
26N x = 320 y = 320 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 41 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2S
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 275 y = 295 VA
26P x = 225 y = 245 VA
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101680*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 330 25 HA
27H x = 300 y = 330 8 HA
26J x = 275 y = 295 15 VA
26N x = 275 y = 295 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 42 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2ES
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00214*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 320 8 HA
§22 101680*00
27F x = 310 y = 320 30 HA
26N x = 300 y = 280 8 VA
26J x = 300 y = 280 15 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0148-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101680
ANLAGE: 4 Radtyp: BW001-9522
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.05.2026
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 43 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: E2EQSW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00035*..
Handelsbez.: EQS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 335 VA
26P x = 280 y = 285 VA
27B x = 320 y = 370 HA
27I x = 270 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 101680*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 320 y = 370 20 HA
27H x = 320 y = 370 8 HA
26J x = 330 y = 335 30 VA
26N x = 330 y = 335 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.