Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER
BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 28
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
WSX WSX ohne 66,6 790 2364 07/19
WSX WSX ohne 66,6 815 2300 10/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 52957
Zubehör : B450L28517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes
Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes
Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment
180 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/40R18 91 51J erhöhtes
Anzugsmoment
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 94 51J; 54F 140 Nm; AUDI A5
100 - 245 245/40R18 93 11A; 21P Sportback bis MJ2016;
255/40R18 95 11A; 21P; 54F 4-türig;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O;
77E
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes
24C; 24D; 51J Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; MJ2015; Limousine;
24C; 24D; 51J; 54F Frontantrieb;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 6AZ; 71K;
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 729; 73C;
24C; 24D; 54F 74A; 740; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 51J erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 94 51J; 54F 140 Nm; AUDI S5
Coupé
125 - 260 245/40R18 93 11A; 22I; 22M (8T) bis MJ2016; AUDI
255/40R18 95 11A; 22I; 22M; 54F A5 Coupe (8T) bis
MJ2016; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/40R18 91 51J erhöhtes
Anzugsmoment
§ 22 52957
235/45R18 94 51J; 54F 140 Nm; AUDI A5
Coupe
245/40R18 93 11A; 22I; 22M (8T) bis MJ2016;
255/40R18 95 11A; 22I; 22M; 54F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/40R18 95 51J erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 94 51J; 54F 140 Nm; AUDI A5
105 - 245 245/40R18 93 11A; 21P Cabrio (8T) bis
255/40R18 95 11A; 21P; 54F MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes
B81 e13*2007/46*1084*.. 24C; 24D; 51J Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; MJ2015; Kombi;
24C; 24D; 51J; 54F Frontantrieb;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 6AZ; 71K;
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 729; 73C;
24C; 24D; 54F 74A; 740; 76O; 77E
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes
24C; 24D; 51J Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; MJ2015; AUDI S4 bis
24C; 24D; 51J; 54F MJ2016; Limousine;
100 - 245 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 573; 6AZ;
24C; 24D; 54F 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J erhöhtes
Anzugsmoment
B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 140 Nm; Nur A4
255/40R18 95 11A; 245; 248 Allroad Quattro bis
255/45R18 99 11A; 245; 248 MJ2015;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI erhöhtes
Anzugsmoment
§ 22 52957
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 95 YAS; YBH 140 Nm; A5 Coupé (B9)
100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG ab MJ2016; A5
255/40R18 95 YAS; YBE; 11A; 248; Sportback (B9) ab
27P MJ2016; S5 Sportback
265/35R18 93Y YBI; 11A; 245; 248; (B9) ab MJ2016; A5
26P; 27P Cabrio (B9) ab MJ2016;
265/40R18 97 YBH; 11A; 245; 248; S5 Cabrio (B9) ab
26P; 27P MJ2016; S5 Coupé (B9)
ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes
B81 e13*2007/46*1084*.. 24C; 24D; 5GG; 51J Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22H; MJ2015; Nicht A4
24C; 24D; 51J; 54F Allroad Quattro; AUDI
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22F; S4 bis MJ2016; Kombi;
24C; 24D Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O;
77E
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes
B81 e13*2007/46*1084*.. 27B Anzugsmoment
140 Nm; Nicht A4
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26B; Allroad Quattro; AUDI
26N; 27B A4 (B9) ab MJ2016;
90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M; 26B; AUDI S4 (B9) ab
26N; 27B; 27H MJ2016; Kombi;
255/40R18 95 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26N; 27B; Allradantrieb;
27H
260 225/40R18 M+S 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
27B; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 M+S 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
26N; 27B; 52J 721; 725; 73C; 74A;
740; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P; erhöhtes
4G1 e13*2007/46*1147*.. 27B Anzugsmoment
140 Nm; Nur A6
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 26B; allroad quattro;
27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52957
265/45R18 101 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 6AZ;
27B; 27H 71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 76O; DEÄ
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 11A; 245; 26P; 57E; erhöhtes
4G1 e13*2007/46*1147*.. 67G Anzugsmoment
140 Nm; A6; nicht A6
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26P; allroad quattro;
270; 5HI; 52J Kombi; Stufenheck;
100 - 245 235/45R18 98 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb;
270; 52J Frontantrieb;
235/45R18 98 11A; 245; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
67G 12A; 51A; 573; 6AZ;
235/50R18 97W 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
260; 271; 56G 74A; 740; 76O; DEÄ
245/45R18 96Y 11A; 245; 248; 26P;
271
255/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B;
260; 271
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B;
260; 271; 68H
265/40R18 97W 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 260; 272;
67G
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 5 von 56
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J erhöhtes
Anzugsmoment
4G1 e13*2007/46*1147*.. 245/45R18 96 11A; 26P; 270 140 Nm; A7 Sportback;
255/40R18 95 11A; 26P; 270 Coupe; 4-türig;
255/45R18 99 11A; 26P; 270 Allradantrieb;
265/40R18 97 11A; 26B; 270 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 740; 76O;
DEÄ
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 255/55R18 105 11A; 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
§ 22 52957
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 255/55R18 105 11A; 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 255/55R18 105 11A; 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
200 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 76O
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 255/50R18 102 11A; 248; 26B; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
140 Nm; A7 Sportback;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76O
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 6 von 56
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/50R18 102 11A; 248; 26B; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
265/45R18 101 11A; 26B 180 Nm;
275/45R18 103 11A; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G8C; G4Z; F1H; G8C
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 52957
für Typ : G5K; G5L; G3L; G3K; G3L; G3K; G5L; G5K
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW 1er-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 85 - 140 225/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26B; Schräghecklimousine;
26J; 27F Allradantrieb;
235/35R18 90 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
26J; 27F 721; 725; 73C; 74D;
76O
Verkaufsbezeichnung: Z Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4Z e1*2007/46*1949*.. 120 - 190 235/45R18 94 YAS; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 GBD; GBE; 57E 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 76O
G4Z e1*2007/46*1949*.. 120 - 190 255/40R18 95 GA3; 57F; 6CM 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97 YBH; 57F 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76B; 76O
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: 3-er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3K e1*2007/46*2017*.. 120 - 195 255/40R18 99 GA3; 11A; 244; 57F Allradantrieb;
265/35R18 97 TBE; 11A; 244; 247; Heckantrieb;
27H; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97 YAR; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
27H; 57F 721; 725; 73C; 74D;
76B; 76O; 83Z
G3K e1*2007/46*2017*.. 120 - 195 235/40R18 95 11A; 248; 5HR Allradantrieb;
245/40R18 97 11A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O; 83Z
Verkaufsbezeichnung: 3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 275 235/40R18 95 11A; 248 Allradantrieb;
245/40R18 97 11A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O; 83Z
G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 275 255/40R18 95 GA3; 11A; 244; 57F Allradantrieb;
§ 22 52957
265/35R18 97 TBE; 11A; 244; 247; Heckantrieb;
27H; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97 YAR; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
27H; 57F 721; 725; 73C; 74D;
76B; 76O; 83Z
Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/40R18 99 GA9; 11A; 244; 247; Kombilimousine;
27H; 57F Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76B; 76O; 97H
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 235/45R18 97Y 11A; 26P Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 275/40R18 99 GA9; 11A; 244; 247; Limousine;
27H; 57F Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76B; 76O; 97H
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 235/45R18 97Y 11A; 26P Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
Verkaufsbezeichnung: 8er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 245/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J Gran Coupe; Cabrio;
255/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E; 84F; DEM
G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 275/40R18 99 11A; 244; 57F; 58N Gran Coupe; Cabrio;
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76B; 76O; 77E; 84F
§ 22 52957
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204; R1ECLS; 221
Zubehör : B450L28517
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : B450L28517
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R1EC; R1ES (Baureihe W213)
Zubehör : B450L28517
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2CLA (Kugelbund)
Zubehör : B450L28517
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 172; 211K; 222; 219; F2B; 221; 212; 230; 245G; 218; 231;
211; 245G AMG; 204 K; 204; 207
Zubehör : B450L28517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 172; 204 K; 207; 211; 211K; 218; 219;
230; 231
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
150 Nm für Typ : R1ECLS
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES
155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm für Typ : 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes
Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes
26B; 26J; 27B; 27F Anzugsmoment
160 Nm; Sportfahrwerk;
255/45R18 99 11A; 242; 244; 245; GLA; nicht Offroad-
§ 22 52957
247; 26B; 26J; 27B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
27F
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76O; 77E
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; erhöhtes
247; 26P; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; nicht
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26P; 27B; 27H nicht Fahrdynamik
Paket; Offroad-
Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76O; 77E
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; erhöhtes
247; 26B; 26J; 27B; Anzugsmoment
27F 160 Nm; nicht
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26B; 26J; 27B; 27F nicht Fahrdynamik
Paket; nicht Offroad-
Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 235/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26B; B-Klasse;
26J; 27B; 27F Kombilimousine;
235/45R18 94 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb;
26J; 27B; 27F Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
Mehrlenkerhinterachse;
§ 22 52957
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes
26B; 26J; 27B; 27F Anzugsmoment
160 Nm; Sportfahrwerk;
255/45R18 99 11A; 242; 244; 245; GLA; nicht Offroad-
247; 26B; 26J; 27B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
27F
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76O; 77E
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; erhöhtes
247; 26P; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; nicht
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26P; 27B; 27H nicht Fahrdynamik
Paket; Offroad-
Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76O; 77E
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; erhöhtes
247; 26B; 26J; 27B; Anzugsmoment
27F 160 Nm; nicht
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26B; 26J; 27B; 27F nicht Fahrdynamik
Paket; nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
§ 22 52957
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 245/40R18 97Y 11A; 244; 247; 27B; erhöhtes
27F; 57F; 575 Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
255/35R18 94Y 11A; 24D; 27B; 27F; 205; neue C-Klasse;
5HI; 57F Kombilimousine;
255/40R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; Limousine;
57F Heckantrieb; nur
265/35R18 97Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid;
57F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97Y 11A; 24D; 27B; 27F; 12A; 51A; 576; 6AZ;
57F 71K; 721; 725; 73C;
275/35R18 95Y 11A; 24D; 27B; 27F; 74A; 740; 76B; 76O;
57F 831
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y 11A; 244; 247; 27B; erhöhtes
27F; 57F; 67O Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
255/40R18 95 11A; 24D; 27B; 27F; 205; neue C-Klasse;
57F; 68W nur Fzg.-Breite
265/35R18 93Y 11A; 24D; 27B; 27F; 1839mm; Allradantrieb;
57F; 689 nicht Hybrid;
265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F; 57F 12A; 51A; 6AZ; 71K;
275/35R18 95 11A; 24D; 27B; 27F; 721; 725; 73C; 74A;
57F; 688 740; 76B; 76O; 831
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27B; 27H Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; 205; neue C-Klasse;
26B; 26J; 27B; 27H; Kombilimousine;
5HI
245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27B; 27F Heckantrieb; nur
255/35R18 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Hybrid;
26J; 27B; 27F; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 99 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A;
740; 76O; 831; DEL
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21B; 22B; 22H; Nur 4-MATIC; bis
22L; 24C; 24D e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
24D; 51G; 57F; 575 721; 725; 729; 73C;
255/35R18 94 11A; 22B; 22F; 22L; 74A; 831
24D; 57F; 575
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22H; bis
22L; 24C; 24D e1*2001/116*0457*24;
§ 22 52957
235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; Heckantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
24D; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74A;
255/35R18 94Y 11A; 22B; 22F; 22L; 831
24D; 57F; 68B
265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 689
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R18 92 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
235/40R18 95 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A;
245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26B; 76O
26J; 27B; 27F
255/40R18 95 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/35R18 93 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/40R18 97 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
275/35R18 95 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 180 - 270 275/40R18 99 GA9; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 76O
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/40R18 93 11A; 21P; 51J nicht AMG Sportpaket;
120 - 300 255/35R18 94 11A; 21B; 22I; 260 Coupe; 4-türig;
255/40R18 95 11A; 21B; 22I; 260 Allradantrieb;
265/35R18 93Y 11A; 21B; 22I; 245; Heckantrieb;
260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R18 95 11A; 22B; 248; 270; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
57F; 688 721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/40R18 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J nicht AMG Sportpaket;
245/40R18 97 11A; 26P; 51J Kombilimousine;
120 - 300 255/35R18 94Y 11A; 245; 26B; 26N; Allradantrieb;
27I Heckantrieb;
255/40R18 95Y 11A; 245; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 6AZ; 71K;
265/35R18 93Y 11A; 24J; 26B; 26N; 721; 725; 729; 73C;
27H; 27I; 5HA 74A; 76O
265/35R18 97 11A; 24J; 26B; 26N;
27H; 27I
§ 22 52957
275/35R18 95Y 11A; 248; 27B; 27H;
57F; 688
219 e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 245/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 530; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76O
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97 ohne erhöhtes
Radhausverbreiterung Anzugsmoment
(Flap) Serie; YAR; 11A; 170 Nm; Coupé; Cabrio;
24J; 248; 26B; 26J; Allradantrieb;
27H; 27P Heckantrieb;
235/45R18 97 mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 6AZ; 71K;
(Flap) Serie; YAR; 11A; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 26B; 26J; 27H; 740; 76O
27P
245/45R18 100 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; GA9; 11A;
24J; 26B; 26J; 27H;
27P
245/45R18 100 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; GA9; 11A;
24J; 248; 26B; 26J;
27H; 27P
255/40R18 99 11A; 22Q; 24C; 244;
247; 26B; 26J; 27H
265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24C;
§ 22 52957
244; 247; 26B; 26J;
27F
275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 97 ohne Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterung All Terrain; nicht
(Flap) Serie; YAR; 11A; E300de; Allradantrieb;
24J; 248; 26B; 26J; Heckantrieb;
27H; 27P; 5IM
235/45R18 97 mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 6AZ; 71K;
(Flap) Serie; YAR; 11A; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 26B; 26J; 27H; 76O
27P; 5IM
245/45R18 100Y mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; GA9; 11A;
24J; 26B; 26J; 27H;
27P; 5KA
245/45R18 100Y ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; GA9; 11A;
24J; 248; 26B; 26J;
27H; 27P; 5KA
255/40R18 99Y 11A; 22Q; 24C; 244;
247; 26B; 26J; 27H;
5JK
§ 22 52957
265/40R18 97Y YAR; 11A; 22Q; 24C;
244; 247; 26B; 26J;
27F; 5IM
275/40R18 103 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/40R18 93Y 11A; 21P; 24J; 24M Nur 4-MATIC;
245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 285 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 24M Nur 4-MATIC;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 mit erhöhtes
Radhausverbreiterung Anzugsmoment
(Flap) Serie; YAR; 11A; 170 Nm; Baureihe
24J; 26B; 26J; 27H; W213;
27P nicht E300e/E350e;
nicht E300de;
235/45R18 97 ohne Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Heckantrieb;
(Flap) Serie; YAR; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 248; 26B; 26J; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
27H; 27P
245/45R18 100 mit 721; 725; 73C; 74A;
Radhausverbreiterung 740; 76O; 843; 854
(Flap) Serie; GA9; 11A;
24J; 26B; 26J; 27H;
27P
245/45R18 100 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; GA9; 11A;
24J; 248; 26B; 26J;
27H; 27P
255/40R18 99 11A; 22Q; 24C; 244;
247; 26B; 26J; 27H
§ 22 52957
265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24C;
244; 247; 26B; 26J;
27F
275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 22I; 24C; Baureihe W212; nicht
244; 247 AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 6AZ;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 843; 854
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 22I; 24C; Baureihe W212; nicht
244; 247; 51J AMG-Paket;
Stufenheck;
100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22B; 24D; 57F; Heckantrieb;
688 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21B; 24C; 57E; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
689 721; 725; 729; 73C;
245/40R18 97 11A; 21B; 22I; 24C; 74A; 843; 854
244; 247
265/35R18 97 11A; 22B; 24D; 57F;
575; 689
225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22B; 24D; 57F;
688
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 17 von 56
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 11A; 22B; 22H; 24D; Coupe; Heckantrieb;
57F; 575; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 235/40R18 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
24J; 244; 247; 51G; 721; 725; 729; 73C;
575
245/40R18 97 11A; 21B; 21J; 22B; 74A
22H; 24C; 244; 247
265/35R18 97 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 689
125 - 215 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21J; 22B;
22H; 24C; 244; 247;
5HA
265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 24D;
5HA; 57F; 689
225 - 245 255/35R18 94 11A; 22B; 22H; 24D;
57F; 575
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/45R18 103 11A; 24Q; 27I; 27U; erhöhtes
57F; 575 Anzugsmoment
170 Nm; ab Mj.2014
§ 22 52957
285/45R18 103 XFP; 11A; 24Q; 27B; (Baureihe 217);
27H; 27V; 57F Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76B; 76O; 97M
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/50R18 102 XFP; 11A; 22L; 24C; erhöhtes
222 e1*2007/46*0960*.. 26B; 26J Anzugsmoment
170 Nm; ab Mj.2013
(Baureihe 222); nicht
AMG Sport-Paket;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 6AZ;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 76O; 83A;
DEL
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 11A; 21P; 24J; 56G erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R18 11A; 21P; 24C; 24M; 170 Nm; bis Mj.2013
100W 56G (Baureihe 221);
150 - 380 255/40R18 95Y 11A; 21P; 24J; 5HR Allradantrieb;
255/45R18 99Y 11A; 21P; 24J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
6AZ; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 740;
76O; 83A; DEL
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 18 von 56
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
261; 270 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 26B; 74A
261; 270
245/35R18 88 11A; 22L; 271; 57F;
575
255/35R18 90 11A; 22L; 248; 271;
57F; 68B
265/35R18 93 11A; 22L; 24M; 272;
57F; 689
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 11A; 26P ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/35R18 90 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb;
255/40R18 95 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R18 95 11A; 248; 27I; 57F; 688 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
§ 22 52957
230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 255/40R18 95 11A; 22B; 24J; 52J SL 55 AMG; nur bis
255/40R18 95 11A; 24J; 57E; 575 e1*98/14*0169*06;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 530;
6AZ; 71K; 721; 725;
73C; 74A
230 e1*98/14*0169*.. 368 255/40R18 95 11A; 22B; 24J SL 600; nur bis
e1*98/14*0169*06;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 530;
6AZ; 71K; 721; 725;
73C; 74A
230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 255/40R18 95 11A; 22B; 24J bis e1*98/14*0169*18;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 530;
6AZ; 71K; 721; 725;
73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : B450L28517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 19 von 56
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 255/60R18 108 erhöhtes
Anzugsmoment
265/55R18 108 180 Nm;
265/60R18 110 10B; 11B; 11G; 11H;
285/50R18 109 11A; 245; 248; 27H 12A; 51A; 6AZ; 71K;
285/55R18 113 11A; 245; 248; 27H 721; 725; 73C; 74A;
740; 76O; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
§ 22 52957
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
§ 22 52957
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
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des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 52957
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§ 22 52957
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
§ 22 52957
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
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58N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
§ 22 52957
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§ 22 52957
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
(Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R18
§ 22 52957
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
831) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 4-Kolben-Bremssätteln
ausgerüstet sind, nicht zulässig.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 52957
83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
sind, nicht zulässig.
843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
84F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398 mm
an der Hinterachse nicht zulässig.
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEM) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 52957
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R18
Hinterachse: 285/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
TBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R18
Hinterachse: 285/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§ 22 52957
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52957
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§ 22 52957
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 32 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
26J x = 280 y = 310 11 VA
§ 22 52957
26N x = 280 y = 310 8 VA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 33 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
§ 22 52957
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 34 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B81
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
27F x = 240 y = 300 19 HA
§ 22 52957
27H x = 240 y = 300 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 35 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
§ 22 52957
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 36 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
§ 22 52957
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
§ 22 52957
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 38 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
§ 22 52957
27F x = 325 y = 390 18 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 39 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1947*..
Handelsbez.: 3er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 305 VA
26P x = 240 y = 255 VA
27B x = 290 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 305 20 VA
26N x = 290 y = 305 8 VA
27F x = 290 y = 300 30 HA
§ 22 52957
27H x = 290 y = 300 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 40 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G8C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*..
Handelsbez.: 8er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 300 8 VA
26J x = 200 y = 300 20 VA
27H x = 250 y = 350 8 HA
27F x = 250 y = 350 20 HA
§ 22 52957
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 41 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
§ 22 52957
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 42 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
§ 22 52957
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 43 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1H
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*..
Handelsbez.: BMW 1er-Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 270 VA
26P x = 195 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x245 y = 270 18 VA
26N x = 245 y = 270 8 VA
27F x = 280 y = 330 25 HA
§ 22 52957
27H x280 y = 330 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
§ 22 52957
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
§ 22 52957
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 46 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
§ 22 52957
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 47 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
§ 22 52957
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 48 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
§ 22 52957
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 49 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 400 HA
27I x = 260 y = 350 HA
27U x = 240 y = 400 HA
27V x = 240 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 52957
26J x = 300 y = 350 19 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 400 28 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 50 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
§ 22 52957
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 51 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
§ 22 52957
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 52 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
§ 22 52957
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 53 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 330 VA
26P x = 240 y = 270 VA
27B x = 280 y = 285 HA
27I x = 230 y = 235 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 330 30 VA
26N x = 290 y = 330 8 VA
§ 22 52957
27F x = 280 y = 285 25 HA
27H x = 280 y = 285 8 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 54 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
§ 22 52957
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 55 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
§ 22 52957
Gutachten 19-00309-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52957
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MK9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.11.2019
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Seite: 56 von 56
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: CR
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*..
Handelsbez.: TOUAREG
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 300 20 VA
26N x = 200 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 200 y = 200 8 HA
§ 22 52957