Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
							               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 1 von 28

                               Fahrzeughersteller          AUDI, BMW, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER (D),
                                                           MERCEDES, MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH,
                                                           VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J x 22 EH2+          Einpreßtiefe (mm)       : 21
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung                Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                          Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
               A103952221154    A103 2295 PCD112 ET21        ohne                     66,6                     760      2400    05/24
                                CB66,6
               A103952221154    A103 2295 PCD112 ET21        ohne                     66,6                    795      2291     05/24
                                CB66,6
               A103952221154    A103 2295 PCD112 ET21        ohne                     66,6                    800      2280     05/24
                                CB66,6
§22 55204*00




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A103 22105 KBA: 55205 Lochkreis: 5x112 ET: 35


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDL2




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 28
               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : FY; 4L1; F2; 4L
               Zubehör                                    : Schrauben PS19D30-MW, Nabenkappe: Antera A103


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : 4H
               Zubehör                                    : Schrauben 17D30, Nabenkappe: Antera A103


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : F2; 4H
                                                            140 Nm für Typ : FY; F2
                                                            160 Nm für Typ : 4L; 4L1
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, A8, S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4H           e1*2007/46*0284*.. 150 - 309 265/30R22 97             11A; 21B; 21J; 22B;       kurzer Radstand;
                                                                                  24J; 248; 271             langer Radstand;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 729;
§22 55204*00




                                                                                                            73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/35R22 99  11A; 24C; 244; 247;    A6 ALLROAD
                                                                       26B; 26J; 27F          QUATTRO;
                                                                                              Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A
               F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 265/30R22 98  11A; 245; 248; 26B;    A7 Sportback;
                                                                       26J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 265/30R22 98  11A; 24C; 24D; 26B;    A6; Kombilimousine;
                                                                       26J; 27F; 5JA          Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 28
               Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/35R22 97     11A; 24C; 244; 247;               Q5; SQ5; Q5 Sportback;
                                                                          26J; 26P; 27I; 5IM                SQ5 Sportback;
                                                         255/35R22 99     11A; 24C; 244; 247;               Allradantrieb;
                                                                          26J; 26P; 27I; 5JK                Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 248; 5LA                      ab
                                                320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 248; 52J                       e13*2007/46*1081*06;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74E; 75I; PDH

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
               4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 248; 5LA           ab
§22 55204*00




                                                320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 248; 52J            e1*2001/116*0350*20;
                                                                                                 Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74E; 75I; PDH
               4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 285/40R22 110                          Q8; SQ8;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74E; 75I; PDH




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Schrauben PS19D30-MW, Nabenkappe: Antera A103


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 28
               Verkaufsbezeichnung:     Q5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/35R22 97      11A; 24C; 244; 247;       Q5; Q5 Sportback; SQ5
                                                                                  26J; 26P; 27I; 5IM        Sportback;
                                                                255/35R22 99      11A; 24C; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                                                  26J; 26P; 27I; 5JK        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A103 22105 KBA: 55205 Lochkreis: 5x112 ET: 35


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDL2
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : G7L (Kegelbund)
§22 55204*00




               Zubehör                                    : OE-Schrauben, Nabenkappe: Antera A103


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : G7L (Kegelbund lose)
               Zubehör                                    : OE-Schrauben, Nabenkappe: Antera A103


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : F34XM; G5X; G6X
               Zubehör                                    : OE-Schrauben, Nabenkappe: Antera A103


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 275/35R22 104            YB8; YC6; 11A; 242;       Kombilimousine;
                                                                                  245; 26B; 57E; KDL2       Allradantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            74E; 76A
               G6X            e1*2007/46*2020*..      155 - 390 275/35R22 104     YCD; 11A; 24J; 26J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  57E; KDL2                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            76A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 28
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               F34XM        e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/35R22 99  YAO; 11A; 21P; 245;                  BMW X3, BMW X4;
                                                                       57E; KDL2                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/35R22 102 11A; 21P; 245; 57E;                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       6BP; KDL2                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            76A

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               G7L          e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 255/35R22 99           YAO; YC2; 57E; KDL2 750e xDrive; M760e
                                                                                                      xDrive; Allradantrieb;
                                                                265/35R22 102     11A; 245; 57E; 6CG; Hybrid;
                                                                                  99I; KDL2           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      74E; 76A; PDJ
               G7L            e1*2018/858*00154*.. 125 - 135 255/35R22 99         YC2; 57E; KDL2      Allradantrieb;
                                                                265/35R22 102     11A; 245; 57E; 99I; Heckantrieb; Elektro;
                                                                                  KDL2                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      74E; 76A; PDJ
               G7L            e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 255/35R22 99         YAO; YC2; 57E; KDL2 nicht 750e xDrive;
§22 55204*00




                                                                                                      nicht M760e xDrive;
                                                                265/35R22 102     11A; 245; 57E; 6CG; Allradantrieb;
                                                                                  99I; KDL2           Heckantrieb; inkl.
                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76A; PDJ




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW/ALU

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A103 22105 KBA: 55205 Lochkreis: 5x112 ET: 35


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDL2
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Schrauben, Nabenkappe: Antera A103


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 6 von 28
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G7X          e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 275/40R22 107            YC7; 11A; 245; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  57E; KDL2                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            74E; 76A




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A103 22105 KBA: 55205 Lochkreis: 5x112 ET: 35


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDL2
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Schrauben 17D30, Nabenkappe: Antera A103


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
§22 55204*00




               Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102          11A; 24C; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                                                  26N; 26P; 5LA             Heckantrieb; Elektro;
                                                                275/35R22 104     11A; 24C; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  26B; 26N; 27I             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            75I

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101          CFB; YC2; 11A; 24D;       nicht GLC 300 e
                                                                                  57F                       4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                                            de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                                            350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            Schräghecklimousine;
                                                                                                            mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            76B; 930; FKA




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 28
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/35R22 97       CFB; 11A; 24J; 26P;       nicht GLC 300 e
                                                                              57E; KDL2                 4MATIC; nicht GLC 300
                                                            255/35R22 99      YAO; YC2; 11A; 24J;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                              26P; 57E; KDL2            350 e 4MATIC; nicht
                                                            265/35R22 98      11A; 24J; 26B; 26N;       GLC 400 e 4MATIC;
                                                                              57E; 99I; KDL2            Kombilimousine;
                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76A; 930; FKA
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99      11A; 24J; 24M; 26P        nicht GLC 300 e
                                                            265/35R22 98      11A; 24J; 24M; 26B;       4MATIC; nicht GLC 300
                                                                              26N                       de 4MATIC; nicht GLC
                                                            285/30R22 101     11A; 24C; 24D; 26B;       350 e 4MATIC; nicht
                                                                              26J                       GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                        Kombilimousine;
§22 55204*00




                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        930
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101     CFB; YC2; 11A; 24D;       nicht GLC 300 e
                                                                              27B; 27F; 57F             4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                                        de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                                        350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76B; 934; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 28
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/35R22 97       CFB; 11A; 24J; 26P;       nicht GLC 300 e
                                                                              57E; KDL2                 4MATIC; nicht GLC 300
                                                            255/35R22 99      YAO; YC2; 11A; 24J;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                              26P; 57E; KDL2            350 e 4MATIC; nicht
                                                            265/35R22 98      11A; 24J; 26B; 26N;       GLC 400 e 4MATIC;
                                                                              57E; 99I; KDL2            Kombilimousine;
                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76A; 934; FKA
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99      11A; 24J; 24M; 26P;       nicht GLC 300 e
                                                                              27I                       4MATIC; nicht GLC 300
                                                            265/35R22 98      11A; 24J; 24M; 26B;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                              26N; 27B; 27H             350 e 4MATIC; nicht
                                                            285/30R22 101     11A; 24C; 24D; 26B;       GLC 400 e 4MATIC;
                                                                              26J; 27B; 27F             Kombilimousine;
§22 55204*00




                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        934

               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 265/30R22 97Y       11A; 24C; 244; 247;       nicht S 580 e; nicht
                                                                              26B; 26N; 27I; 5IM        S 580 e 4MATIC; nicht
                                                            275/30R22 99      11A; 24C; 24D; 26B;       S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                                              26N; 27I; 5JK             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        75I
               221           e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 255/30R22 95Y      YA8; 11A; 241; 246;       Cabrio; Coupe;
                                                                              26B; 26N; 57E; KDL2       Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76A; 83F; 83G




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 9 von 28
               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Schrauben 17D30, Nabenkappe: Antera A103


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 265/30R22 97Y           11A; 24C; 244; 247;       nicht S 580 e; nicht
                                                                                  26B; 26N; 27I; 5IM        S 580 e 4MATIC; nicht
                                                                275/30R22 99      11A; 24C; 24D; 26B;       S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                                                  26N; 27I; 5JK             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            75I
               221            e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 255/30R22 95Y         YA8; 11A; 241; 246;       Cabrio; Coupe;
                                                                                  26B; 26N; 57E; KDL2       Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            76A; 83F; 83G
§22 55204*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Schrauben PS19D30-MW, Nabenkappe: Antera A103


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103                                      inkl. Hybrid;
                                                         265/35R22 102                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         285/35R22 106            11A; 24J; 248; 27H        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74E; 75I; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 28
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
                    Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                    Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
§22 55204*00




                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen z u Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 28
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beacht ung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breit e der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55204*00




               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hec kschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 28
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 55204*00




               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleiste n.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 28
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/35R22
                                   Hinterachse:                          295/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
§22 55204*00




                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/35R22
                                   Hinterachse:                          295/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigk eit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 28
                      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                    335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 55204*00




               83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                    350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
               934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
               99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         265/35R22
                                    Hinterachse:                         305/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/35R22
                                    Hinterachse:                          285/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 28
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               KDL2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse A103 22105 KBA: 55205 Lochkreis 5x112 ET: 35
               PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
               PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
               YA8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/30R22
                                   Hinterachse:                          295/25R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
§22 55204*00




                                   Hinterachse:                          295/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YB8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         275/35R22
                                   Hinterachse:                         295/35R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/35R22
                                   Hinterachse:                        285/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 16 von 28
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         275/35R22
                                   Hinterachse:                         315/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         275/40R22
                                   Hinterachse:                         315/35R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 55204*00




                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCD) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        275/35R22
                                  Hinterachse:                        315/30R22
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 28


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                      Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55204*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 250        y = 250           10                VA
                            26J                   x = 250        y = 250           10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 250        y = 250           30                VA
§22 55204*00




                            27H                   x = 250        y = 300            8                HA
                            27F                   x = 250        y = 300           20                HA
                            26N                   x = 250        y = 250            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 350                  VA
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 250        y = 350           30                VA
§22 55204*00




                            27H                   x = 200        y = 350            8                HA
                            27F                   x = 200        y = 350           30                HA
                            26N                   x = 250        y = 350            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G6X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2020*..
                      Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 320              y = 300                  HA
                            26P                     x = 330              y = 340                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 330        y = 340            8                VA
§22 55204*00




                            27F                   x = 320        y = 300           28                HA
                            27H                   x = 320        y = 300            8                HA
                            26J                   x = 330        y = 340           14                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G5X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1918*..
                      Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55204*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 300        y = 300           10                VA
                            27H                   x = 300        y = 300            8                HA
                            27F                   x = 300        y = 300           10                HA
                            26N                   x = 300        y = 300            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW/ALU
                      Fahrzeugtyp:     G7X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1952*..
                      Handelsbez.:     BMW X REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            27B                     x = 275              y = 260                  HA
                            26P                     x = 200              y = 230                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55204*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 250        y = 250           20                VA
                            27H                   x = 275        y = 260            8                HA
                            27F                   x = 275        y = 260           20                HA
                            26N                   x = 250        y = 250            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 23 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    221
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                      Handelsbez.:    S-Klasse

                      Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            27B                     x = 300              y = 400                  HA
                            27I                     x = 260              y = 350                  HA
                            27U                     x = 240              y = 400                  HA
                            27V                     x = 240              y = 400                  HA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55204*00




                                Auflagen                Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 300        y = 350            8                VA
                            27F                   x = 300        y = 400           28                HA
                            27H                   x = 300        y = 400            8                HA
                            26J                   x = 300        y = 350           19                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 24 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     E2EQSW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00035*..
                      Handelsbez.:     EQS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 280              y = 285                  VA
                            27B                     x = 320              y = 370                  HA
                            27I                     x = 270              y = 320                  HA
                            26B                     x = 330              y = 335                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55204*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 330        y = 335            8                VA
                            27F                   x = 320        y = 370           20                HA
                            27H                   x = 320        y = 370            8                HA
                            26J                   x = 330        y = 335           30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 25 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2S
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2115*..
                      Handelsbez.:     S-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 225              y = 245                  VA
                            27B                     x = 300              y = 330                  HA
                            27I                     x = 250              y = 280                  HA
                            26B                     x = 275              y = 295                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55204*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 275        y = 295            8                VA
                            27F                   x = 300        y = 330           25                HA
                            27H                   x = 300        y = 330            8                HA
                            26J                   x = 275        y = 295           15                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 26 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 260              y = 220                  VA
                            27B                     x = 275              y = 295                  HA
                            27I                     x = 225              y = 245                  HA
                            26B                     x = 310              y = 270                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55204*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 310        y = 270            8                VA
                            27F                   x = 275        y = 295           30                HA
                            27H                   x = 275        y = 295            8                HA
                            26J                   x = 310        y = 270           20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 27 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      QUATTRO
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
                      Handelsbez.:     Q5

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55204*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 250        y = 250           10                VA
                            26J                   x = 250        y = 250           10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0307-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55204
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: A103 2295
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 01.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 28 von 28

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     VW
                      Fahrzeugtyp:    CR
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1827*..
                      Handelsbez.:    TOUAREG

                      Variante(n):


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 200        y = 250            8                VA
                            27F                   x = 250        y = 250           25                HA
                            27H                   x = 200        y = 200            8                HA
                            26J                   x = 250        y = 300           20                VA
§22 55204*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen