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							Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2            Einpreßtiefe (mm)     : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
5112B37665          PCD 112x5               ohne                       66,5                   695     2251    05/16
5112B37665          PCD 112x5               ohne                       66,5                   695     2251    05/16
5112B37665          PCD 112x5               ohne                       66,5                   725     2150    05/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                           für Typ : 4G; 8R1; B81; 4G2; 4G1; 8R2; B8; 8R
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                           Typ : FY
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4G2
                                           200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                  AUDI A4 bis MJ2015;
                                           235/45R17 94                                  Limousine;
                                           245/45R17 95                                  Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 740; 75I; 76S;
                                                                                         77E
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/50R17 94                              AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94                              Kombi; Frontantrieb;
                                               245/45R17 95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74D;
                                                                                         740; 75I; 76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    90 - 200 225/50R17 94W                             Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94W                             Quattro; AUDI A4 (B9)
                                               235/50R17 96  11A; 26P; 27I               ab MJ2016; Kombi;
                                               245/45R17 95                              Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D; 740;
                                                                                         75I; 76S; 77E
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94                                  AUDI A4 bis MJ2015;
                                          235/45R17 94                                  Limousine;
                                          245/45R17 95                                  Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                        725; 729; 73C; 74D;
                                                                                        740; 75I; 76S; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94                             AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94                             Nicht A4 Allroad
                                               245/45R17 95                             Quattro; Kombi;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74D; 740; 75I; 76S;
                                                                                        77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 225/50R17 94        12I; 5HI; 52J            Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98        12I; 52J                 allroad quattro;
                                           225/55R17           12I; 51G; 52J            Kombi; Stufenheck;
                                           235/50R17 96        12A; 52J                 Allradantrieb;
                                           235/55R17 99        12A; 52J                 Frontantrieb;
                                           245/50R17 99        11A; 12A; 270; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71E; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D; 740;
                                                                                        75I; 76S; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17           51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..           255/60R17 106     11A; 24N; 24O; 52J       200 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        740; 75I; 76S; 76Z;
                                                                                        838

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17           51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             255/60R17 106     11A; 24N; 24O; 52J       200 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        740; 75I; 76S; 76Z;
                                                                                        838
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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                                                                                                   Seite: 3 von 21
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17           51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             255/60R17 106     11A; 24N; 24O; 52J       200 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        740; 75I; 76S; 76Z;
                                                                                        838

Verkaufsbezeichnung:     A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   225/55R17 M+S 51G; 52J                           nur Limousine
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71E; 721; 725;
                                                                                        73C; 74D; 740; 75I;
                                                                                        76S; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 185 255/60R17 106        11A; 245; 248            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             275/55R17 109     11A; 24J; 248; 26N       200 Nm; Q5;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 740;
                                                                                        75I; 76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                      : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 200 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 185 255/60R17 106    11A; 245; 248            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             275/55R17 109     11A; 24J; 248; 26N       200 Nm; Q5;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 740;
                                                                                        75I; 76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW AG
Befestigungsteile                      : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW         Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
FMCA         e1*2007/46*1679*..     170        195/45R17 85W 11A; 24J; 244; 26Q; 27I JOHN COOPER
                                                                                     WORKS
                                                                                     (F57); Cabrio;
                                               205/40R17 84W 11A; 242; 244; 245;     Frontantrieb;
                                                             26Q; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R17 84W 11A; 242; 244; 245;     12A; 51A; 71E; 721;
                                                             26Q; 27I                725; 73C; 74A; 76S
FMCA           e1*2007/46*1679*..   75 - 155   195/45R17 85W 11A; 242; 244; 245;     COOPER (F57); ONE
                                                             26Q; 27I                (F57); Cabrio;
                                               205/40R17 84W 11A; 24C; 244; 26Q;     Frontantrieb;
                                                             27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/45R17 84W 11A; 24C; 244; 26Q;     12A; 51A; 71E; 721;
                                                             27I                     725; 73C; 74A; 76S
FMK            e1*2007/46*1683*..   75 - 110   205/50R17 93  11A; 24J; 244; 26B;     CLUBMAN JOHN
                                                             26N; 27H; 27I           COOPER
                                                                                     WORKS (F54); MINI
                                               215/50R17 95  11A; 242; 244; 245;     CLUBMAN F54;
                                                             26B; 26J; 27B; 27H      Allradantrieb;
                                    75 - 155   225/45R17 93  11A; 24J; 244; 26B;     Frontantrieb;
                                                             26N; 27H; 27I           10B; 11B; 11G; 11H;
                                    75 - 170   235/45R17 94  11A; 242; 244; 245;     12A; 51A; 71E; 721;
                                                             26B; 26J; 27B; 27H      725; 73C; 74A; 76S
                                    170        205/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
                                                             26N; 27H; 27I; 52J
                                               215/50R17 M+S 11A; 242; 244; 245;
                                                             26B; 26J; 27B; 27H;
                                                             52J

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 205/60R17 M+S 11A; 248; 27I; 52J      BMW X1 (F48);
                                          215/55R17 M+S 11A; 244; 245; 27I; 52J Allradantrieb;
                                                                                Frontantrieb;
                                          215/60R17 M+S 11A; 244; 245; 27I; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                725; 73C; 74A; 76S
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  170      195/45R17 85W 11A; 24J; 244; 26Q; 27I ab
                                                                                e1*2007/46*0371*10;
                                                                                MINI F56/F57 John
                                          205/40R17 84W 11A; 242; 244; 245;     Cooper Works MJ 2014;
                                                        26Q; 27I                Cabrio;
                                          205/45R17 84W 11A; 242; 244; 245;     Schräghecklimousine;
                                                        26Q; 27I                Frontantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                725; 73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 155 195/45R17 85W 11A; 242; 244; 245;             Mini F55/F56/F57; ab
                                                        26Q; 27I                        e1*2007/46*0371*10;
                                          205/40R17 84W 11A; 24C; 244; 26Q;             Cabrio;
                                                        27I                             Schräghecklimousine;
                                          205/45R17 84W 11A; 24C; 244; 26Q;             3-türig; Frontantrieb;
                                                        27I                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76S
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   75 - 110 205/50R17 93      11A; 24J; 244; 26B;      CLUBMAN JOHN
                                                               26N; 27H; 27I            COOPER
                                                                                        WORKS (F54); MINI
                                             215/50R17 95  11A; 242; 244; 245;          CLUBMAN F54;
                                                           26B; 26J; 27B; 27H           Allradantrieb;
                                    75 - 155 225/45R17 93  11A; 24J; 244; 26B;          Frontantrieb;
                                                           26N; 27H; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                    75 - 170 235/45R17 94  11A; 242; 244; 245;          12A; 51A; 71E; 721;
                                                           26B; 26J; 27B; 27H           725; 73C; 74A; 76S
                                    170      205/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
                                                           26N; 27H; 27I; 52J
                                             215/50R17 M+S 11A; 242; 244; 245;
                                                           26B; 26J; 27B; 27H;
                                                           52J
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   70 - 170 205/50R17 93  11A; 24J; 244; 247;          BMW Active Tourer
                                                           26N; 27U                     F45;
                                                                                        BMW Gran Tourer F46;
                                             205/55R17 91W 11A; 24J; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                           26J; 27H; 27V                Frontantrieb;
                                             215/50R17 91W 11A; 241; 244; 246;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           247; 26N; 27U                12A; 51A; 71E; 721;
                                             225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 247;          725; 73C; 74A; 76S
                                                           26N; 27U
                                             225/50R17 94  11A; 24C; 244; 247;
                                                           26J; 27F; 27V
                                             235/45R17 94  11A; 241; 244; 246;
                                                           247; 26N; 27U

Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 205/60R17 M+S 11A; 248; 27I; 52J      BMW X1 (F48);
                                          215/55R17 M+S 11A; 244; 245; 27I; 52J Allradantrieb;
                                                                                Frontantrieb;
                                          215/60R17 M+S 11A; 244; 245; 27I; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                725; 73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 205/50R17 93          11A; 24J; 244; 247;      BMW Active Tourer
F2GT         e1*2007/46*1677*..                                26N; 27U                 F45;
                                                                                        BMW Gran Tourer F46;
                                             205/55R17 91W 11A; 24J; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                           26J; 27H; 27V                Frontantrieb;
                                             215/50R17 91W 11A; 241; 244; 246;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           247; 26N; 27U                12A; 51A; 71E; 721;
                                             225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 247;          725; 73C; 74A; 76S
                                                           26N; 27U
                                             225/50R17 94  11A; 24C; 244; 247;
                                                           26J; 27F; 27V
                                             235/45R17 94  11A; 241; 244; 246;
                                                           247; 26N; 27U

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER (D)
Befestigungsteile                      : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 180 225/50R17 93W        11A; 12A; 26P            Coupé; Cabrio;
                                          225/55R17 97W        11A; 12A; 26P            Allradantrieb;
                                          235/50R17 96W        11A; 12A; 26N; 26P       Heckantrieb;
                                          245/50R17 99W        11A; 12A; 26B; 26N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71E; 721; 725;
                                                                                        73C; 74A; 76S
R1ES           e1*2007/46*1560*..   110 - 190 225/50R17 98     11A; 12A; 26P            Baureihe W213; nicht
                                              225/55R17 101    11A; 12A; 26P            All Terrain;
                                              225/55R17 97W    11A; 12A; 26P; 5IM       Allradantrieb;
                                              235/50R17 100    11A; 12A; 26N; 26P       Heckantrieb;
                                              245/50R17 99     11A; 12A; 26B; 26N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71E; 721; 725;
                                                                                        73C; 74A; 75I; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
     Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
     dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             26J                   x = 300       y = 250           25                VA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
             27F                   x = 300       y = 350           25                HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    FMCA
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1679*..
       Handelsbez.:    MINI

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26Q                     x = 300            y = 300                   VA
             27Q                     x = 350            y = 380                   HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 260                   VA
             26P                     x = 250            y = 210                   VA
             27B                     x = 210            y = 270                   HA
             27I                     x = 160            y = 220                   HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27U                     y = 140            y = 220                   HA
             27V                     y = 140            y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             27F                   x = 270       y = 280           23                HA
             27H                   x = 270       y = 280            8                HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26Q                     x = 300            y = 300                   VA
             27Q                     x = 350            y = 380                   HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 290            y = 240                   VA
             26P                     x = 240            y = 190                   VA
             27B                     x = 250            y = 290                   HA
             27I                     x = 200            y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   y = 250       y = 290           30                VA
             26N                   x = 290       y = 240            8                VA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F1X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1676*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 260                   VA
             26P                     x = 250            y = 210                   VA
             27B                     x = 210            y = 270                   HA
             27I                     x = 160            y = 220                   HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 350            y = 300                   VA
             26P                     x = 300            y = 250                   VA
             27P                     x = 280            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 350            y = 300                   VA
             26P                     x = 300            y = 250                   VA
             27P                     x = 280            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 12.10.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
						
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