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							Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            :
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51123866            PCD 112                 ohne                        66,5                    685     2251    11/16
51123866            PCD 112                 ohne                        66,5                    750     2180    11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                           für Typ : B81; B8; 4G1; 8R; 4G
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
                                           Typ : 8R1; 8R; 8R2
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                           140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/50R17 94W         124                        Nicht A4 Allroad
B81          e13*2007/46*1084*..          235/45R17 94W         12A                        Quattro; AUDI A4 (B9)
                                          235/50R17 96          11A; 12A; 26P; 27I         ab MJ2016; Kombi;
                                          245/45R17 95          12A                        Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                           74D; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/50R17 94                                AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/45R17 94                                Limousine;
                                               245/45R17 95                                Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74D; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 195 225/50R17 94                               AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..              235/45R17 94                               Nicht A4 Allroad
                                                245/45R17 95                               Quattro; Kombi;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74D;
                                                                                           76S
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94                                   AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..          235/45R17 94                                   Kombi; Frontantrieb;
                                          245/45R17 95                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94                              AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/45R17 94                              Limousine;
                                               245/45R17 95                              Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 225/50R17 94         5HI; 52J                 Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98         52J                      allroad quattro;
                                           225/55R17 97         52J                      Kombi; Stufenheck;
                                           235/50R17 96         52J                      Allradantrieb;
                                           235/55R17 99         52J                      Frontantrieb;
                                           245/50R17 99         11A; 270; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74D; 75I;
                                                                                         76S; 76Z; AFY; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17            12I; 51G; 52J            Allradantrieb;
8R1          e13*2007/46*1083*..                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         573; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 75I; PDI
8R             e13*2007/46*1083*..   100 - 200 235/65R17     51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
8R1            e13*2007/46*1083*..             255/60R17 106 52J                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76S; 76Z; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17            12I; 51G; 52J            Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         573; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 75I; PDI
8R2            e13*2007/46*1179*..   100 - 200 235/65R17     51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/60R17 106 52J                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76S; 76Z; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17            12I; 51G; 52J            Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         573; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 75I; PDI
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17     51G; 52J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/60R17 106 52J                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76S; 76Z; PDI

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29,5 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  75 - 110 205/50R17 93     11A; 24J; 244; 26B;           MINI CLUBMAN; MINI
                                                           26N; 27I                      Clubman F54;
                                             215/50R17 95  11A; 24J; 244; 26B;           Allradantrieb;
                                                           26J; 27H; 27I                 Frontantrieb;
                                    75 - 155 225/45R17 93  11A; 24J; 244; 26B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           26N; 27I                      12A; 51A; 71K; 721;
                                    75 - 170 235/45R17 94  11A; 24J; 244; 26B;           73C; 74A; 76S
                                                           26J; 27H; 27I
                                             245/45R17 95  11A; 24C; 244; 247;
                                                           26B; 26J; 27B; 27H
                                    170      205/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
                                                           26N; 27I; 52J
                                             215/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
                                                           26J; 27H; 27I; 52J
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   70 - 141 205/50R17 93  11A; 24J; 244; 26N;           BMW Active Tourer
                                                           27U                           F45;
                                                                                         BMW Gran Tourer F46;
                                             205/55R17 91W 11A; 24J; 244; 26J;           Allradantrieb;
                                                           27H; 27V                      Frontantrieb;
                                             215/50R17 91W 11A; 24J; 244; 247;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           26N; 27U                      12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 26N;           73C; 74A; 76S
                                                           27U
                                             225/50R17 94  11A; 24C; 244; 247;
                                                           26J; 27F; 27V
                                             235/45R17 94  11A; 24J; 244; 247;
                                                           26N; 27U
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   55 - 155 195/45R17 85W 11A; 24J; 244; 26Q; 27I Mini F56/F57; Mini
                                                                                   F55/F56/F57; ab
                                             205/40R17 84W 11A; 24C; 244; 26Q;     e1*2007/46*0371*10;
                                                           27I                     Cabrio;
                                             205/45R17 84W 11A; 24C; 244; 26Q;     Schräghecklimousine;
                                                           27I                     3-türig; Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 205/60R17 M+S 11A; 12O; 248; 52J          BMW X1 (F48);
                                          215/55R17 M+S 11A; 12A; 244; 245;         Allradantrieb;
                                                        27I; 52J                    Frontantrieb;
                                          215/60R17 M+S 11A; 12A; 244; 245;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        27I; 52J                    51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                    74A; 76S
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   170       195/45R17 85W 11A; 244; 246; 26Q; 27I ab
                                                                                    e1*2007/46*0371*10;
                                                                                    MINI F56/F57 John
                                              205/40R17 84W 11A; 242; 244; 245;     Cooper Works MJ 2014;
                                                            26Q; 27I                Cabrio;
                                              205/45R17 84W 11A; 242; 244; 245;     Schräghecklimousine;
                                                            26Q; 27I                Frontantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 205/60R17 M+S 11A; 12O; 248; 52J               Allradantrieb;
                                          215/55R17 M+S 11A; 12A; 244; 245;              Frontantrieb;
                                                        27I; 52J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R17 M+S 11A; 12A; 244; 245;              51A; 71K; 721; 73C;
                                                        27I; 52J                         74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 141 205/50R17 93           11A; 24J; 244; 26N;      BMW Active Tourer
                                                                27U                      F45;
                                                                                         Allradantrieb;
                                              205/55R17 91W 11A; 24J; 244; 26J;          Frontantrieb;
                                                            27H; 27V                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91W 11A; 24J; 244; 247;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            26N; 27U                     73C; 74A; 76S
                                              225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 26N;
                                                            27U
                                              225/50R17 94  11A; 24C; 244; 247;
                                                            26J; 27F; 27V
                                              235/45R17 94  11A; 24J; 244; 247;
                                                            26N; 27U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
     Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
     dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
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zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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       Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
       Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 260                   VA
             26P                      x = 250             y = 210                   VA
             27B                      x = 210             y = 270                   HA
             27I                      x = 160             y = 220                   HA
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27U                      y = 140             y = 220                   HA
             27V                      y = 140             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 240                   VA
             26P                      x = 240             y = 190                   VA
             27B                      x = 250             y = 290                   HA
             27I                      x = 200             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   y = 250       y = 290            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 240             8                 VA
Gutachten 366-0440-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.01.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26Q                      x = 300             y = 300                   VA
             27Q                      x = 350             y = 380                   HA
						
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