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							Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                        Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
197                  PCD B                  ohne                       66,5                   890     2306    01/16
1120PM-5112B3566
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197              PCD B                      ohne                       66,5                  900     2280     01/16
1120PM-5112B3566
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                           für Typ : 4H; 4G; 4G1; B8; F8; B81
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
                                           Typ : 8R1; FY; 8R2; 8R
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; F8; 4G; 4G1; 4H
                                           165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                                           180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90        11A; 21B; 22B; 22H;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                              24J; 24M; 5GA; 51J         Limousine;
                                                255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;        Frontantrieb;
                                                              24C; 24D; 54F              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                              24C; 24D; 54F              729; 73C; 74D
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H;        AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                            24J; 24M; 5GA; 51J         Nicht A4 Allroad
                                      100 - 200 265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;        Quattro; AUDI S4 bis
                                                              24C; 24D; 54F              MJ2016; Kombi;
                                      100 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;        Allradantrieb;
                                                              24C; 24D; 54F              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 245    255/30R20 92           11A; 21B; 22B; 22F;      AUDI S4 bis MJ2016;
B81          e13*2007/46*1084*..                               24C; 24D; 54F            Kombi; Allradantrieb;
                                        265/30R20 94           11A; 21B; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24C; 24D; 54F            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74D
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22H;         AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                           24J; 24M; 5GA; 51J         Kombi; Frontantrieb;
                                               255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24C; 24D; 54F              12A; 51A; 71K; 721;
                                               265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;        725; 729; 73C; 74D
                                                             24C; 24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                             24C; 24D; 54F              AUDI S4 bis MJ2016;
                                     100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H;        Limousine;
                                                             24J; 24M; 5GA; 51J         Allradantrieb;
                                               255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24C; 24D; 54F              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74D
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9                   A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..             265/30R20 94Y YB9                        MJ2016; A5 Sportback
                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                        Sportback (B9) ab
                                                                                        MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                        S5 Coupé (B9) ab
                                                                                        MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D
B8             e1*2001/116*0430*..   245      245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H;         AUDI S4 bis MJ2016;
                                                            24J; 24M; 5GA; 51J          Limousine;
                                              255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;         Allradantrieb;
                                                            24C; 24D; 54F               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                            24C; 24D; 54F               721; 729; 73C; 74D
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 26P; 27I; 5GA          Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..   90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;         Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                            27B                         ab MJ2016; AUDI S4
                                     260      225/35R20 M+S 11A; 26P; 27I; 5GA;         (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                            52J                         Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 255/30R20 92        11A; 26P; 5GM          A7 Sportback; Coupe;
4G1          e13*2007/46*1147*..           255/35R20 93        11A; 26P; 5HA          4-türig;
                                 140 - 245 245/35R20 95                               Allradantrieb;
                                 140 - 331 255/35R20 97        11A; 26P               Frontantrieb;
                                           265/30R20 94Y       11A; 26P; 270; 5HI     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/35R20 95Y       11A; 26P; 270          12A; 51A; 573; 71K;
                                 309 - 331 245/35R20 M+S       52J                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                      74D
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R20 99    11A; 27I; 51J          Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..             255/35R20 97    11A; 27I               quattro;
                                               255/40R20 97    11A; 27I               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/35R20 99    11A; 245; 26P; 27B     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74D
4G             e1*2007/46*0436*..    309 - 331 255/35R20 97Y   11A; 245; 248; 26P;    Nur S6; Kombi;
4G1            e13*2007/46*1147*..                             270; 530               Stufenheck;
                                             265/35R20 99Y     11A; 245; 248; 26B;    Allradantrieb;
                                                               260; 271; 530          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74D
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 265/30R20 94    11A; 245; 248; 26B;    A6; nicht A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..                             260; 271; 5HI; 67J     quattro; Kombi;
                                     100 - 245 235/35R20 92Y   5GM; 57E; 67J; 67X     Stufenheck;
                                               245/35R20 95Y   11A; 26P; 270          Allradantrieb;
                                     100 - 331 255/30R20 92Y   nicht Kombi; 11A; 245; Frontantrieb;
                                                               248; 26P; 270; 5GM     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/35R20 97Y     11A; 245; 248; 26P;    12A; 51A; 573; 71K;
                                                               270                    721; 725; 73C; 74D
                                             265/35R20 95Y     11A; 245; 248; 26B;
                                                               260; 271
                                             275/30R20 97Y     11A; 248; 272; 57F;
                                                               67X; 68U
                                     180 - 331 265/30R20 94Y   nicht Kombi; 11A; 245;
                                                               248; 26B; 260; 271;
                                                               5HI; 67J
                                     309 - 331 245/35R20 M+S   11A; 26P; 270; 52J
4G             e1*2007/46*0436*..    309 - 331 255/35R20 97Y   11A; 26P; 530          Nur S7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..             265/35R20 95Y   11A; 26P; 270; 5HR;    Coupe; 4-türig;
                                                               530                    Allradantrieb;
                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                      74D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99                                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..   100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O              165 Nm;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        740; FGC
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99                                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                    100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O               165 Nm;
                                    230 - 260 245/45R20 99Y                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        740; FGC

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99                                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                    100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O               165 Nm;
                                    230 - 260 245/45R20 99Y                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        740; FGC

Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/40R20 97                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/40R20 100       11A; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                           275/35R20 98        11A; 26P                 725; 73C; 74D
                                           275/40R20 102       11A; 26P

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99         52J                      kurzer Radstand;
                                          265/40R20            11A; 21P; 51G            langer Radstand;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74D

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99         11A; 248                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             255/40R20 97      11A; 245; 248; 26N       180 Nm; Q5; SQ5;
                                             255/45R20 101     11A; 245; 248; 26N       Allradantrieb;
                                             265/40R20 100     11A; 24J; 248; 26N       Frontantrieb;
                                             265/45R20 104     11A; 24J; 248; 26N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             275/40R20 102     11A; 24J; 244; 26N       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 740

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                      : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                         für Typ : 4G (Schraubenbund lose)
Befestigungsteile                      : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm,
                                         für Typ : FY
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm für Typ : 4G
                                         180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
4G           e1*2007/46*0544*.. 412    255/40R20 101 52J                                nur AUDI RS 6 AVANT;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D; PDH

Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/45R20 99     11A; 248                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             255/40R20 97      11A; 245; 248; 26N       180 Nm; Q5;
                                             255/45R20 101     11A; 245; 248; 26N       Allradantrieb;
                                             265/40R20 100     11A; 24J; 248; 26N       Frontantrieb;
                                             265/45R20 104     11A; 24J; 248; 26N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             275/40R20 102     11A; 24J; 244; 26N       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 740

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW AG
Befestigungsteile                      : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26J;             BMW Active Tourer
                                                        27F; 27V                        F45;
                                                                                        BMW Gran Tourer F46;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*..  100 - 170 225/40R20 94Y 11A; 24J; 244; 26B;            BMW X2 (F39);
                                                         26N; 27H; 27I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/35R20 92  11A; 24J; 244; 26B;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                         26J; 27B; 27H                  725; 73C; 74A
                                           245/35R20 91  11A; 24J; 244; 26B;
                                                         26J; 27B; 27H
                                           255/30R20 92  11A; 24C; 244; 247;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F
                                           255/35R20 93  11A; 24C; 244; 247;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F
                                           265/30R20 94  11A; 24C; 244; 247;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F
                                           265/35R20 95  11A; 24C; 244; 247;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5X          e1*2007/46*1918*.. 183 - 294 275/45R20 110        51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                          M+S
                                                                                        51A; 71K; 721; 725;
                                                                                        73C; 74A; 75I; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*..  240 - 265 245/45R20 99        6AO                      Allradantrieb;
                                           255/40R20 101       6A0                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R20 101                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A
G3X            e1*2007/46*1797*..   100 - 195 245/45R20 99                              Allradantrieb;
                                              255/40R20 101                             Heckantrieb;
                                              255/45R20 101                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26J;              BMW Active Tourer
F2GT         e1*2007/46*1677*..                        27F; 27V                         F45;
                                                                                        BMW Gran Tourer F46;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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       30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
       Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
       oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
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zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R20
                    Hinterachse:                          295/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/45R20
                    Hinterachse:                        275/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.10.2018
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       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
     Vorderachse nicht zulässig.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/30R20
                     Hinterachse:                          265/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 400            y = 200                  VA
             26P                      x = 350            y = 150                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200           22                VA
             26N                   x = 400       y = 200            8                VA
             27F                   x = 270       y = 400           30                HA
             27H                   x = 270       y = 400            8                HA
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 450            y = 270                  VA
             26P                      x = 400            y = 220                  VA
             27B                      x = 325            y = 390                  HA
             27I                      x = 275            y = 340                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270            7                VA
             27H                   x = 325       y = 390            8                HA
             27F                   x = 325       y = 390           18                HA
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 200                  VA
             26B                      x = 300            y = 250                  VA
             27I                      x = 250            y = 300                  HA
             27B                      x = 300            y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             26J                   x = 300       y = 250           25                VA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
             27F                   x = 300       y = 350           25                HA
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 17 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                  VA
             26P                      x = 250            y = 200                  VA
             27B                      x = 250            y = 300                  HA
             27I                      x = 250            y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    A8 L, A8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                  VA
             27I                      x = 200            y = 200                  HA
             27B                      x = 250            y = 250                  HA
             26P                      x = 200            y = 200                  VA
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 230            y = 250                  VA
             26P                      x = 180            y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250           28                VA
             26N                   x = 230       y = 250            8                VA
             27F                   x = 270       y = 350           27                HA
             27H                   x = 270       y = 350            8                HA
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27U                      y = 140            y = 220                  HA
             27V                      y = 140            y = 220                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             27F                   x = 270       y = 280           23                HA
             27H                   x = 270       y = 280            8                HA
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 200                  VA
             26B                      x = 250            y = 250                  VA
             27I                      x = 200            y = 200                  HA
             27B                      x = 250            y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
             27H                   x = 250       y = 250            8                HA
             27F                   x = 250       y = 250           25                HA
Gutachten 366-0069-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 24.10.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                  VA
             26P                      x = 250            y = 200                  VA
             27B                      x = 250            y = 300                  HA
             27I                      x = 250            y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA