Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart :
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51123866 PCD 112 ohne 66,5 685 2251 11/16
51123866 PCD 112 ohne 66,5 715 2288 11/16
51123866 PCD 112 ohne 66,5 750 2180 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : 8R; 4G1; B81; F2; B8; 4G
Zubehör : Serie
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
Typ : 8R1; 8R; FY; 8R2
Zubehör : DW4320
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Kombi; Frontantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76S;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R17 94 Limousine;
245/45R17 95 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
76S; 77E
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R17 94 Limousine;
245/45R17 95 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 76S;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Nicht A4 Allroad
245/45R17 95 Quattro; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 210 225/50R17 95 124 Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 97 12A Quattro; AUDI A4 (B9)
235/50R17 96 11A; 12A; 26P; 27I ab MJ2016; Kombi;
245/45R17 95 12A Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94 5HI; 52J A6; nicht A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98 52J quattro; Kombi;
225/55R17 97 52J Stufenheck;
235/50R17 96 52J Allradantrieb;
235/55R17 99 52J Frontantrieb;
245/50R17 99 11A; 270; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74D; 75I;
76S; 76Z; PDI
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 12I; 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 165 Nm; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71K; 721; 73C;
74A; 740; 75I; PDI
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/60R17 106 52J 165 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 740;
75I; 76S; 76Z; PDI
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 12I; 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
165 Nm; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71K; 721; 73C;
74A; 740; 75I; PDI
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
255/60R17 106 52J 165 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 740;
75I; 76S; 76Z; PDI
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17 12I; 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
165 Nm; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71K; 721; 73C;
74A; 740; 75I; PDI
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
255/60R17 106 52J 165 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 740;
75I; 76S; 76Z; PDI
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 205/65R17 96 12N A6; Kombilimousine;
215/60R17 100 12N Limousine;
215/60R17 96 12N Allradantrieb;
215/65R17 99 12A Frontantrieb;
225/60R17 99 124 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 12A 51A; 71K; 721; 73C;
235/60R17 102 12A 74D; 75I; 76S
245/55R17 102 12A
255/50R17 101 11A; 12A; 248; 26P
255/55R17 104 11A; 12A; 248; 26P
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Seite: 4 von 23
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 255/60R17 106 11A; 245; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
265/60R17 108 11A; 245; 248; 26N 165 Nm; Q5;
275/55R17 109 11A; 24J; 248; 26N Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 740; 75I;
76S
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : DW4320
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 210 255/60R17 106 11A; 245; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
265/60R17 108 11A; 245; 248; 26N 165 Nm; Q5;
275/55R17 109 11A; 24J; 248; 26N Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 740; 75I;
76S
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : DW4220
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Seite: 5 von 23
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 195/45R17 85W 11A; 24J; 244; 26Q; 27I COOPER (F57); ONE
(F57); Cabrio;
205/40R17 84W 11A; 24C; 244; 26Q; Frontantrieb;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 12A; 51A; 71K; 721;
27I 73C; 74A; 76S
FMCA e1*2007/46*1679*.. 170 195/45R17 85W 11A; 244; 246; 26Q; 27I JOHN COOPER
WORKS
(F57); Cabrio;
205/40R17 84W 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
26Q; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84W 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71K; 721;
26Q; 27I 73C; 74A; 76S
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 110 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26B; CLUBMAN JOHN
26N; 27I COOPER
WORKS (F54); MINI
215/50R17 95 11A; 24J; 244; 26B; CLUBMAN F54;
26J; 27H; 27I Allradantrieb;
75 - 155 225/45R17 93 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27H; 27I 73C; 74A; 76S
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
170 205/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27I; 52J
215/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27H; 27I; 52J
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 155 205/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B; MINI CLUBMAN F54;
26N; 27I; 52J Allradantrieb;
205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27H; 27I; 52J 73C; 74A; 76S
215/50R17 95 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27H; 27I
225/45R17 93 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27I
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27H; 27I
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Seite: 6 von 23
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 170 195/45R17 85W 11A; 244; 246; 26Q; 27I ab
e1*2007/46*0371*10;
MINI F56/F57 John
205/40R17 84W 11A; 242; 244; 245; Cooper Works MJ 2014;
26Q; 27I Cabrio;
205/45R17 84W 11A; 242; 244; 245; Schräghecklimousine;
26Q; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 110 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26B; CLUBMAN JOHN
26N; 27I COOPER
WORKS (F54); MINI
215/50R17 95 11A; 24J; 244; 26B; CLUBMAN F54;
26J; 27H; 27I Allradantrieb;
75 - 155 225/45R17 93 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27H; 27I 73C; 74A; 76S
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
170 205/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27I; 52J
215/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27H; 27I; 52J
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26N; BMW Active Tourer
27U F45;
BMW Gran Tourer F46;
205/55R17 91W 11A; 24J; 244; 26J; Allradantrieb;
27H; 27V Frontantrieb;
215/50R17 91W 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27U 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 26N; 73C; 74A; 76S
27U
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27F; 27V
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247;
26N; 27U
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 205/60R17 M+S 11A; 12O; 248; 52J BMW X1 (F48);
215/55R17 M+S 11A; 12A; 244; 245; Allradantrieb;
27I; 52J Frontantrieb;
215/60R17 M+S 11A; 12A; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I; 52J 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76S
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 24J; 244; 26Q; 27I Mini F55/F56/F57; ab
e1*2007/46*0371*10;
205/40R17 84W 11A; 24C; 244; 26Q; Cabrio;
27I Schräghecklimousine;
205/45R17 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 3-türig; Frontantrieb;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Seite: 7 von 23
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 155 205/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B; MINI CLUBMAN F54;
26N; 27I; 52J Allradantrieb;
205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27H; 27I; 52J 73C; 74A; 76S
215/50R17 95 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27H; 27I
225/45R17 93 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27I
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27H; 27I
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 205/60R17 M+S 11A; 12O; 248; 52J BMW X1 (F48);
215/55R17 M+S 11A; 12A; 244; 245; Allradantrieb;
27I; 52J Frontantrieb;
215/60R17 M+S 11A; 12A; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I; 52J 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76S
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 205/60R17 M+S 11A; 244; 52J BMW X2 (F39);
215/55R17 M+S 11A; 244; 26P; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R17 M+S 11A; 244; 26P; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R17 97 11A; 244; 26N; 26P; 73C; 74A; 76S
27I
235/50R17 96 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H; 27I
235/55R17 99 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H; 27I
245/50R17 99 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
255/50R17 101 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26N; BMW Active Tourer
F2GT e1*2007/46*1677*.. 27U F45;
BMW Gran Tourer F46;
205/55R17 91W 11A; 24J; 244; 26J; Allradantrieb;
27H; 27V Frontantrieb;
215/50R17 91W 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27U 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 26N; 73C; 74A; 76S
27U
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27F; 27V
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247;
26N; 27U
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5, SQ5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*..
Handelsbez.: X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMCA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Seite: 19 von 23
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Seite: 21 von 23
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMK
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Seite: 22 von 23
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
Gutachten 17-00015-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51218
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1417
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 22.07.2019
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Seite: 23 von 23
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA