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							Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                           Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 23.05.2025
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                  Fahrzeughersteller            AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                                QUATTRO GmbH




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 10 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
511230666           JR11N 20X10 5/112          72,56-66,56                66,6                     690      2350    09/23
                    ET30
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 4G1; B81; B8; F2; 4G
Zubehör                                   : Zentrierring: 72,56-66,56, Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : FY
Zubehör                                   : Zentrierring: 72,56-66,56, Nabenkappe: C181


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                            140 Nm für Typ : FY; F2




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 265/30R20 94Y        YB9; 24J; 248; 26P;      A5 Coupé (B9) ab
                                                                27H; 27P                 MJ2016; A5 Sportback
                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                         Sportback (B9) ab
                                                                                         MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                         Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 265/30R20 94Y YB9; 24J; 248; 26P;             A5 Coupé (B9) ab
                                                         27H; 27P                        MJ2016; A5 Sportback
                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                         Sportback (B9) ab
                                                                                         MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                         Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                         S5 Coupé (B9) ab
                                                                                         MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 110 - 150 255/35R20 97  24C; 24D; 26B; 26J;              A5 Limousine; A5
                                                        27B; 27F                         Avant; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I; 768
F2            e1*2007/46*1801*..    270       255/35R20 97      24C;   24D; 26B; 26N;    S5 Limousine; S5
                                                                27B;   27F               Avant; Anzugsmoment
                                              275/30R20 97      24C;   24D; 26B; 26J;    f. 1-teilige Schraube
                                                                27B;   27F               160NM; Allradantrieb;
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I; 768




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/35R20 97    24J; 248; 26P; 27B;          Nur A6 allroad
                                                           27H                          quattro;
                                           255/40R20 97    24J; 248; 26P; 27B;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                           27H                          12A; 51A; 573; 71C;
                                           265/35R20 99    241; 246; 248; 26B;          71K; 721; 725; 73C;
                                                           27B; 27F                     74A; 74P; 75I; 77E;
                                                                                        AFY
4G1           e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 255/35R20 93        26B; 260; 270; 5HA      A7 Sportback; S7
                                    140 - 331 255/35R20 97      26B; 260; 270           Sportback; Coupe; 4-
                                              265/30R20 94Y     245; 248; 26B; 260;     türig; Allradantrieb;
                                                                271; 5HI                Frontantrieb;
                                              265/35R20 95Y     245; 248; 26B; 260;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                271                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                        77E; AFY
4G1           e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 265/30R20 94        241; 244; 246; 247;     A6; nicht A6 allroad
                                                                26B; 261; 273; 5HI; 67J quattro; S6; Kombi;
                                    100 - 331 255/30R20 92Y     nicht Kombi; 241; 244; Stufenheck;
                                                                246; 247; 26B; 260;     Allradantrieb;
                                                                272; 5GM; 56G           Frontantrieb;
                                              255/35R20 97Y     241; 244; 246; 247;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                26B; 260; 272           12A; 51A; 573; 71C;
                                              265/35R20 95Y     241; 244; 246; 247;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                26B; 261; 273           74A; 74P; 75I; 77E;
                                              275/30R20 97Y     244; 247; 274; 57F;     AFY
                                                                67X; 68U
                                              285/30R20 99      24D; 274; 57F; 68Q;
                                                                68V
                                              295/30R20 97Y     24D; 275; 57F; 67L
                                    180 - 331 265/30R20 94Y     nicht Kombi; 241; 244;
                                                                246; 247; 26B; 261;
                                                                273; 5HI; 67J

Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/35R20 97   24J; 248; 26P; 27B;    Nur A6 allroad
                                                         27H                    quattro;
                                          255/40R20 97   24J; 248; 26P; 27B;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         27H                    12A; 51A; 573; 71C;
                                          265/35R20 99   241; 246; 248; 26B;    71K; 721; 725; 73C;
                                                         27B; 27F               74A; 74P; 75I; 77E;
                                                                                AFY
4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/35R20 93   26B; 260; 270; 5HA     A7 Sportback; S7
                                140 - 331 255/35R20 97   26B; 260; 270          Sportback; Coupe; 4-
                                          265/30R20 94Y 245; 248; 26B; 260;     türig; Allradantrieb;
                                                         271; 5HI               Frontantrieb;
                                          265/35R20 95Y 245; 248; 26B; 260;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         271                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                71K; 721; 725; 729;
                                                                                73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                77E; AFY


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94   241; 244; 246; 247;     A6; nicht A6 allroad
                                                         26B; 261; 273; 5HI; 67J quattro; S6; Kombi;
                                100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 241; 244; Stufenheck;
                                                         246; 247; 26B; 260;     Allradantrieb;
                                                         272; 5GM; 56G           Frontantrieb;
                                          255/35R20 97Y 241; 244; 246; 247;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         26B; 260; 272           12A; 51A; 573; 71C;
                                          265/35R20 95Y 241; 244; 246; 247;      71K; 721; 725; 73C;
                                                         26B; 261; 273           74A; 74P; 75I; 77E;
                                          275/30R20 97Y 244; 247; 274; 57F;      AFY
                                                         67X; 68U
                                          285/30R20 99   24D; 274; 57F; 68Q;
                                                         68V
                                          295/30R20 97Y 24D; 275; 57F; 67L
                                180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 241; 244;
                                                         246; 247; 26B; 261;
                                                         273; 5HI; 67J

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                         TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 255/35R20 97  241; 244; 246; 247;    A6 (C8);
                                                        26B; 26N; 27H; 5IM     Kombilimousine;
                                          255/40R20 101 241; 244; 246; 247;    Limousine;
                                                        26B; 26N; 27H          Allradantrieb;
                                          265/35R20 99  24C; 244; 247; 26B;    Frontantrieb;
                                                        26N; 27F; 5JK          10B; 11G; 11H; 11K;
                                          265/40R20 100 24C; 244; 247; 26B;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        26N; 27F               721; 725; 73C; 74A;
                                          275/35R20 102 24C; 244; 247; 26B;    74P; 75I
                                                        26N; 27F
                                          285/35R20 100 24C; 24D; 26B; 26J;
                                                        27F
F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/40R20 101 24J; 244; 26B; 26J;    A6 ALLROAD
                                                        27H                    QUATTRO
                                                                               (C8); Allradantrieb;
                                          265/35R20 99  241; 244; 246; 247;    Hybrid;
                                                        26B; 26J; 27F          10B; 11G; 11H; 11K;
                                          265/40R20 100 241; 244; 246; 247;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        26B; 26J; 27F          721; 725; 73C; 74A;
                                                                               74P; 75I; 768
F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 255/35R20 97  248; 26N; 26P; 5IM     A7 Sportback;
                                          255/40R20 101 248; 26N; 26P          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               74P; 75I




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                           Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 23.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen              Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/40R20 101 241; 244; 246; 26J;                Q5; SQ5; Q5 Sportback;
                                                           26P; 27I                        SQ5 Sportback; bis
                                          265/40R20 100 24C; 244; 247; 26J;                e1*2007/46*1550*46;
                                                           26P; 27I                        Allradantrieb;
                                          265/45R20 104 24C; 244; 247; 26J;                Frontantrieb; inkl.
                                                           26P; 27I                        Hybrid;
                                          275/40R20 102 24C; 244; 247; 26J;                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                           26P; 27I                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 75I




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 4G (Schraubenbund lose)
Zubehör                                   : Zentrierring: 72,56-66,56, Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : FY
Zubehör                                   : Zentrierring: 72,56-66,56, Nabenkappe: C181


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : 4G
                                            140 Nm für Typ : FY
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4G           e1*2007/46*0544*.. 412 - 445 255/40R20 101 52J                                nur AUDI RS 6 AVANT;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 75I; AFY

Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..       100 - 260 255/40R20 101     241; 244; 246; 26J;      Q5; Q5 Sportback; SQ5
                                                                  26P; 27I                 Sportback;
                                                265/40R20 100     24C; 244; 247; 26J;      Allradantrieb;
                                                                  26P; 27I                 Frontantrieb; inkl.
                                                265/45R20 104     24C; 244; 247; 26J;      Hybrid;
                                                                  26P; 27I                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                275/40R20 102     24C; 244; 247; 26J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  26P; 27I                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 75I




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                           Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 23.05.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: 72,56-66,56, Nabenkappe: C181


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 255/35R20 93             24C; 24D; 26B; 26J;      BMW X2 (F39);
                                                                  27B; 27F                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                265/30R20 94      24C; 24D; 26B; 26J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  27B; 27F                 721; 725; 73C; 74A;
                                                265/35R20 95      24C; 24D; 26B; 26J;      74P
                                                                  27B; 27F




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : F2B; F2CLA
Zubehör                                   : Zentrierring: 72,56-66,56, Nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 221; 204 X
Zubehör                                   : Zentrierring: 72,56-66,56, Nabenkappe: C181


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA
                                            150 Nm für Typ : 204 X; 221
                                            150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 255/40R20 97  24C; 24D; 26B; 26J                 GLB-KLASSE;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 75I




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2CLA        e1*2007/46*1912*..     285 - 310 265/30R20 94      24C; 24D; 26B; 26J;      AMG CLA 45; AMG
                                                                27B; 27F                 CLA
                                                                                         45S; Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/40R20 101 24J                             GLC Coupé;
                                           285/40R20 104 YBN; 57F                        Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I
204 X         e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/40R20 101       24J; 248                 GLC-Klasse;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 380 255/35R20 97Y        21B; 22I; 24C; 24M       bis Mj.2013 (Baureihe
                                           275/35R20 98Y        GAF; 22B; 24M; 57F       221); Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 530; 573;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         75I; 83F; 83G


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 23.05.2025
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 23.05.2025
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       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 23.05.2025
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26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine aus reichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
275) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 33,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 23.05.2025
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1340kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
67J)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          265/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        255/35R20
                     Hinterachse:                        295/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 23.05.2025
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       Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
       Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstel lers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführun gen mit Bremsscheibendurchmesser
     335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R20
     Hinterachse: 275/35R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/30R20
                     Hinterachse:                          265/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/45R20
                    Hinterachse:                        285/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     FY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                  VA
             26P                      x = 250              y = 200                  VA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA
             27I                      x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 250           10                 VA
             26N                   x = 250        y = 250           10                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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                                                                                                   Seite: 16 von 27

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     F2
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:     A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280              y = 280                  VA
             26B                      x = 330              y = 330                  VA
             27I                      x = 280              y = 280                  HA
             27B                      x = 330              y = 330                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 330        y = 330            8                 VA
             26J                   x = 330        y = 330           20                 VA
             27H                   x = 330        y = 330            8                 HA
             27F                   x = 330        y = 330           30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     B81
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1084*..
       Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280              y = 310                  VA
             26P                      x = 230              y = 260                  VA
             27P                      x = 240              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 280        y = 310           11                 VA
             26N                   x = 280        y = 310            8                 VA
             27F                   x = 240        y = 300           19                 HA
             27H                   x = 240        y = 300            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     F2
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200              y = 300                  VA
             26B                      x = 250              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250        y = 350            8                 VA
             26J                   x = 250        y = 350           30                 VA
             27H                   x = 200        y = 350            8                 HA
             27F                   x = 200        y = 350           30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     F2
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200              y = 200                  VA
             26B                      x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250        y = 250            8                 VA
             26J                   x = 250        y = 250           30                 VA
             27H                   x = 250        y = 300            8                 HA
             27F                   x = 250        y = 300           20                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     4G
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

       Variante(n):     Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450              y = 270                  VA
             26P                      x = 400              y = 220                  VA
             27B                      x = 325              y = 390                  HA
             27I                      x = 275              y = 340                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 450        y = 270            7                 VA
             27H                   x = 325        y = 390            8                 HA
             27F                   x = 325        y = 390           18                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     B8
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

       Variante(n):     Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280              y = 310                  VA
             26P                      x = 230              y = 260                  VA
             27P                      x = 240              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 280        y = 310           11                 VA
             26N                   x = 280        y = 310            8                 VA
             27F                   x = 240        y = 300           19                 HA
             27H                   x = 240        y = 300            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     4G
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

       Variante(n):     Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230              y = 250                  VA
             26P                      x = 180              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 230        y = 250           28                 VA
             26N                   x = 230        y = 250            8                 VA
             27F                   x = 270        y = 350           27                 HA
             27H                   x = 270        y = 350            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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                                                                                                   Seite: 23 von 27

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     4G
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

       Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400              y = 200                  VA
             26P                      x = 350              y = 150                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 400        y = 200           22                 VA
             26N                   x = 400        y = 200            8                 VA
             27F                   x = 270        y = 400           30                 HA
             27H                   x = 270        y = 400            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     F2X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:     BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200              y = 200                  VA
             26B                      x = 250              y = 250                  VA
             27I                      x = 200              y = 200                  HA
             27B                      x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250        y = 250            8                 VA
             26J                   x = 250        y = 250           30                 VA
             27H                   x = 250        y = 250            8                 HA
             27F                   x = 250        y = 250           25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     F2CLA
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
       Handelsbez.:     CLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 325              y = 310                  VA
             26P                      x = 275              y = 260                  VA
             27B                      x = 280              y = 280                  HA
             27I                      x = 230              y = 230                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 325        y = 310           20                 VA
             26N                   x = 325        y = 310            8                 VA
             27F                   x = 280        y = 280           20                 HA
             27H                   x = 280        y = 280            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DB
       Fahrzeugtyp:     F2B
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
       Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250              y = 400                  VA
             26B                      x = 300              y = 450                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300        y = 450           20                 VA
             26N                   x = 300        y = 450            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0208-24-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: JR11N 20X10
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 23.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      QUATTRO
       Fahrzeugtyp:     FY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:     Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                  VA
             26P                      x = 250              y = 200                  VA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA
             27I                      x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 250           10                 VA
             26N                   x = 250        y = 250           10                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
						
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