Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, BMW AG, DAIMLER (D), PORSCHE, QUATTRO
GmbH, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112566620 PCD 5x112 ohne 66,6 740 2306 07/15
112566620 PCD 5x112 ohne 66,6 750 2280 07/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1
160 Nm für Typ : 4L; 4L1
180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
Anzugsmoment
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Cabrio (8T)
22I; 22M; 248; 5GA; bis MJ2016;
51J; 56G Allradantrieb;
105 - 245 255/30R20 92 11A; 22H; 22I; 22M; Frontantrieb;
248; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R20 94 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 573; 71K;
248; 54F 723; 729; 73C; 74A;
76B; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 11A; 22B; 22L; 24M; AUDI A5 Coupe (8T)
51J; 56G bis MJ2016;
255/30R20 92 11A; 22B; 22L; 24M; Frontantrieb;
51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R20 94 11A; 22B; 22L; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
54F 729; 73C; 74A; 76B;
77E
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 255/30R20 92 11A; 22H; 22I; 22M; AUDI A5 Sportback bis
B81 e13*2007/46*1084*.. 248; 51J; 54F MJ2016; 4-türig;
265/30R20 94 11A; 22B; 22H; 22L; Allradantrieb;
248; 54F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76B; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 255/30R20 92 11A; 22B; 22L; 24M; AUDI S5 Coupé (8T)
51J; 54F bis MJ2016; AUDI A5
265/30R20 94 11A; 22B; 22L; 24M; Coupe (8T) bis MJ2016;
54F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76B; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R20 92Y 11A; 24J; 248; 26B; A4 Allroad Quattro ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 26N; 27F MJ2016;
245/35R20 95 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 77E
247; 26B; 26J; 27F
255/35R20 93Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 260 255/30R20 92Y 11A; 24C; 24D; 26B; Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 26J; 27B; 27F Quattro; AUDI A4 (B9)
265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; ab MJ2016; AUDI S4
26J; 27B; 27F (B9) ab MJ2016; Kombi;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 22Q; A5 Coupé (B9) ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 24J; 244; 247; 26B; MJ2016; A5 Sportback
27H
265/30R20 94Y YB9; 11A; 22Q; 241; (B9) ab MJ2016; S5
244; 246; 247; 26B; Sportback (B9) ab
26N; 27H MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 77E
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 245 245/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246; A6; nicht A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 247; 26B; 261; 273 quattro; Kombi;
100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 24C; Stufenheck;
244; 247; 26B; 262; Allradantrieb;
274; 5GM Frontantrieb;
255/35R20 97Y 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 262; 274 12A; 51A; 573; 71K;
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 241; 244; 246; 723; 73C; 74A
247; 26B; 261; 273; 52J
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 245; 248; 26B; A7 Sportback; Coupe;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 261; 272; 5GM 4-türig;
255/35R20 93 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
261; 272; 5HA Frontantrieb;
140 - 245 245/35R20 95 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 271 12A; 51A; 573; 71K;
140 - 331 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26B; 723; 729; 73C; 74A
261; 272
265/30R20 94Y 11A; 24J; 248; 26B;
261; 272; 5HI
265/35R20 95Y 11A; 24J; 248; 26B;
261; 272
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26B;
260; 271; 52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 200 Nm;
285/40R20 104 11A; 21P; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 200 Nm;
285/40R20 104 11A; 21P; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 200 Nm;
285/40R20 104 11A; 21P; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.. 210 265/50R20 107 Q8;
275/45R20 106 10B; 11B; 11G; 11H;
275/50R20 109 12A; 51A; 71K; 723;
285/45R20 112 73C; 74A; 740; 75I
295/45R20 110
305/45R20 112
4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/45R20 108 11A; 248 ab
275/45R20 106 11A; 245; 248; 26P e1*2001/116*0350*20;
320 265/45R20 M+S 11A; 248; 52J Q7,SQ7; Allradantrieb;
275/45R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74E; 740;
75I; PDH
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/45R20 108 11A; 248 ab
275/45R20 106 11A; 245; 248; 26P e13*2007/46*1081*06;
320 265/45R20 M+S 11A; 248; 52J Allradantrieb;
275/45R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74E; 740;
75I; PDH
Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 245/40R20 99 11A; 248; 26B; 26N A7 Sportback;
255/35R20 97 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J 12A; 51A; 71K; 723;
255/40R20 97 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 740; 75I
26J
265/35R20 99 11A; 24J; 244; 26B;
26J
275/35R20 98 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27H
285/35R20 100 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27H
F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 250 245/40R20 99 11A; 24C; 244; 247; A6; Kombilimousine;
26B; 26N; 27F Limousine;
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 73C
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
265/35R20 99 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
265/40R20 100 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
275/35R20 98 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
285/35R20 100 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 5 von 43
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 97 11A; 245; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 75I
Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 255/40R20 101 11A; 21B; 22B; 24J; erhöhtes
248; 261; 270 Anzugsmoment
180 Nm; kurzer
265/35R20 99 11A; 21B; 22B; 24J; Radstand; langer
248; 261; 271 Radstand;
265/40R20 104 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb;
248; 261; 271 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R20 98 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 71K;
244; 246; 247; 262; 272 723; 729; 73C; 74A;
740; 75I
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes
26B; 26J; 27B Anzugsmoment
180 Nm; Q5; SQ5;
255/45R20 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 75I;
77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 4G (Schraubenbund lose)
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B8; FY
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; 4G
180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 6 von 43
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 99 52J nur AUDI RS 6 AVANT;
255/40R20 101 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R20 99 52J 12A; 51A; 71K; 723;
275/35R20 102 11A; 26U 73C; 74A
285/35R20 100 11A; 26P; 26V; 27U
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 255/30R20 92Y 11A; 26P; 27H; 27I; RS5 Coupé bis MJ2017;
533 Coupe; Allradantrieb;
265/30R20 94Y 11A; 26P; 27H; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
533 12A; 51A; 573; 729;
275/30R20 97 11A; 245; 248; 26P; 73C
27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes
26B; 26J; 27B Anzugsmoment
180 Nm; Q5;
255/45R20 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 75I;
77E
Verkaufsbezeichnung: RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 255/30R20 92Y nur Coupe; 11A; 26P; RS5 Coupé bis MJ2017;
27H; 27I; 533 RS5 Cabriolet bis
265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 26P; MJ2017; Cabrio; Coupe;
27H; 27I; 533 Allradantrieb;
275/30R20 97 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
PDB
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW499
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
255/45R20 101 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 75I
26J; 27I
265/40R20 100 11A; 245; 248; 26B;
26J; 27I
275/40R20 102 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 245/35R20 95Y 11A; 241; 246; 26B; Kombilimousine;
26J; 5HR; 57E Allradantrieb;
255/35R20 97Y 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb;
247; 26B; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R20 99Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26J; 27F 73C; 74A; 75I
285/30R20 99Y 11A; 24D; 27F; 57F;
999
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 245/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26J; 27H; Allradantrieb;
5HR
255/35R20 97Y 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb;
247; 26B; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R20 99Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26J; 27F 73C; 74A
285/30R20 99Y 11A; 24D; 27F; 57F;
999
Verkaufsbezeichnung: 6er-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6GT e1*2007/46*1791*.. 155 - 265 245/40R20 99 GAF nicht für Fzg.
265/35R20 99 11A; 22M; 24J; 248; Versionen /?????9??;
26N; 26P; 27H Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 245/40R20 99 11A; 244; 245; 26N; ab
26P e1*2007/46*0276*10;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : R1ECLS; 204 X; 221
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 275/30R20 93 GAB; 11A; 24M; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I; 57F 12A; 51A; 71K; 723;
210 - 270 285/30R20 95 11A; 24M; 27B; 27H; 73C; 74A; 76B
57F; 68Q
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/35R20 93 11A; 24J; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E; 68Q 12A; 51A; 71K; 723;
210 - 270 245/35R20 95 GAB; 11A; 24J; 26B; 73C; 74A; 76A
26J; 57E
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; Baureihe W213;
24C; 24D; 26B; 26J; Allradantrieb;
27F; 5HR Heckantrieb;
255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F; 5GM 12A; 51A; 73C
275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q;
24D; 27F; 57F
285/30R20 99 YAQ; 11A; 22Q; 24D;
27F; 57F
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 255/40R20 97 11A; 241; 246; 26P GLC Coupé;
255/45R20 101 YBN; 11A; 241; 246; Allradantrieb;
26P Heckantrieb;
265/40R20 100 11A; 24C; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R20 104 11A; 24C; 26B 12A; 51A; 71K; 723;
275/40R20 102 11A; 24C; 26B; 26N 73C; 74A
285/40R20 104 YBN; 11A; 27I; 57F
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 26P GLC; Kombilimousine;
255/45R20 101 11A; 24C; 244; 26P Allradantrieb;
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B 73C; 74A
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/40R20 99 11A; 24J; 26B; 26N; ab Mj.2014 (Baureihe
57E; 575 217); Cabrio; Coupe;
255/40R20 101 XFS; 11A; 241; 246; Allradantrieb;
26B; 26J; 57E Heckantrieb;
275/35R20 98 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F; 27V; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 723;
285/35R20 100 XFS; 11A; 244; 247; 73C; 74A; 97M
27B; 27F; 27V; 57F
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/45R20 101 57E; 6AP ab
265/45R20 104 11A; 245; 57E; 575 e13*2007/46*1164*02;
275/40R20 102 57F; 6AO Kombilimousine;
285/40R20 104 57F; 6AP Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
723; 73C; 74A; PDG
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/45R20 101 57E; 6AP ab
265/45R20 104 11A; 245; 57E; 575 e13*2007/46*1165*02;
275/40R20 102 57F; 6AO Kombilimousine;
285/40R20 104 57F; 6AP Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
723; 73C; 74A; PDG
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 265/45R20 104 10B; 11B; 11G; 11H;
265/50R20 107 11A; 24J; 248; 27H 12A; 51A; 71K; 723;
275/45R20 106 11A; 245; 248 73C; 74A; 75I; 77E
285/45R20 112 11A; 24J; 248; 27H
295/45R20 110 11A; 24J; 248; 26N;
27H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
(Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/30R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5, SQ5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4L
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*..
Handelsbez.: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 350 VA
27I x = 260 y = 290 HA
26B x = 350 y = 400 VA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B81
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 29 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 30 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 31 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 32 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G4X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*..
Handelsbez.: X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 200 y = 200 HA
27I x = 200 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 33 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G6GT
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1791*..
Handelsbez.: 6er-Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 20 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 300 25 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 34 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 7L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0276*..
Handelsbez.: 7er Reihe
Variante(n): ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 270 VA
26P x = 330 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 380 y = 270 18 VA
26N x = 380 y = 270 8 VA
27F x = 270 y = 300 30 HA
27H x = 270 y = 300 8 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 35 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 36 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Variante(n): GLC Coupé
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 280 VA
26P x = 230 y = 230 VA
27B x = 360 y = 350 HA
27I x = 310 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 280 3 VA
26J x = 280 y = 280 6 VA
27H x = 360 y = 350 8 HA
27F x = 360 y = 350 11 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 37 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 280 25 VA
26N x = 250 y = 280 8 VA
27F x = 280 y = 300 20 HA
27H x = 280 y = 300 8 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 38 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Variante(n): GLC
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 230 VA
26B x = 280 y = 280 VA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 39 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 400 HA
27I x = 260 y = 350 HA
27U x = 240 y = 400 HA
27V x = 240 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 19 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 400 28 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 40 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0447*..
Handelsbez.: AUDI RS5
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 350 VA
26B x = 310 y = 400 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 400 8 VA
26J x = 310 y = 400 13 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 28 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 41 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0544*..
Handelsbez.: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Variante(n): nur AUDI RS 6 AVANT
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U x = 350 y = 350 HA
27V x = 350 y = 350 HA
26B x = 400 y = 400 VA
26P x = 380 y = 350 VA
26U x = 330 y = 330 VA
26V x = 330 y = 330 VA
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 400 9 VA
26N x = 400 y = 400 9 VA
27F x = 400 y = 400 21 HA
27H x = 400 y = 400 8 HA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 42 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Gutachten 12-00417-CC GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49030
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D320
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 13.12.2018
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Seite: 43 von 43
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: CR
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*..
Handelsbez.: TOUAREG
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 300 20 VA
26N x = 200 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 200 y = 200 8 HA