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							Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.06.2020
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Fahrzeughersteller                     : AUDI, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER (D), PORSCHE, QUATTRO
                                         GmbH, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 21 H2            Einpreßtiefe (mm)     : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung          Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                    Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
WS1X                WS1X                   ohne                        66,6                 1000     2450     01/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : AUDI
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : GE
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29,7 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : 4L
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : F8; 4H; B81; B8; 4G1; F2; 4G
Zubehör                                : B450L30517R14


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                         Typ : 4L1; FY; 4L
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                         140 Nm für Typ : FY; F2
                                         145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
                                         Anzugsmoment
                                         160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 255/30R21 93Y 11A; 241; 244; 246;             A4 Allroad Quattro ab
                                                         247; 26B; 26J; 27F              MJ2016;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 77E
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 255/30R21 93Y 11A; 241; 244; 246;             A4 Allroad Quattro ab
                                                         247; 26B; 26J; 27F              MJ2016;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi                     A6; nicht A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..                         Allradantrieb; 11A; 24C;        quattro; S6; Kombi;
                                                         244; 247; 26B; 262;             Stufenheck;
                                                         274; 5HA
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 77E
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 245; 248; 26B;         A7 Sportback; S7
4G1            e13*2007/46*1147*..                           261; 272; 5HA               Sportback; Coupe; 4-
                                     140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 24J; 248; 26B;         türig; Allradantrieb;
                                                             261; 273                    Frontantrieb;
                                               275/30R21 98  11A; 241; 244; 246;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             247; 26N; 27F               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     Audi e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..  158         265/40R21 105     11A; 245; 248             e-tron;
                                             265/45R21 108     11A; 245; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             275/45R21 110     11A; 24J; 248; 26P; 27I   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D
                                             285/40R21 109     11A; 241; 244; 246;
                                                               247; 26P; 27I
GE             e1*2007/46*1914*..    158     265/40R21 105     11A; 245; 248           e-tron Sportback
                                             265/45R21 108     11A; 245; 248           50/55; e-tron 50/55;
                                             275/45R21 110     11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                             285/40R21 109     11A; 241; 244; 246;     73C; 74A
                                                               247; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/45R21 104Y 11A; 248; 26P                  ab
                                 320       265/45R21 M+S 11A; 248; 26P; 52J              e13*2007/46*1081*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 74E; PDH
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI, Q8, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/45R21 104Y 11A; 248; 26P                 ab
                                 320       265/45R21 M+S 11A; 248; 26P; 52J             e1*2001/116*0350*20;
                                                                                        Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74E; PDH
4L             e1*2001/116*0350*..   170 - 250 275/45R21 110                            Q8;
                                               285/40R21 109                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               285/45R21 109                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 245/35R21 96  11A; 248; 26B; 26N;             A7 Sportback;
                                                        5IE                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/35R21 98  11A; 245; 248; 26B;             12A; 51A; 71K; 723;
                                                        26J                             73C; 74A
                                          265/30R21 96  11A; 24J; 244; 26B;
                                                        26J; 5IE
                                          265/35R21 101 11A; 24J; 244; 26B;
                                                        26J
                                          275/30R21 98  11A; 24J; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27H
                                          285/30R21 100 11A; 241; 244; 246;
                                                        247; 26B; 26J; 27H
F2           e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 245/40R21 100 11A; 241; 244; 246;             A6 ALLROAD
                                                        247; 26B; 26J; 27F              QUATTRO;
                                                                                        Allradantrieb;
                                             255/40R21 102     11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26B; 26J; 27F            12A; 51A; 71K; 723;
                                             265/35R21 101     11A; 24C; 244; 247;      73C; 74A
                                                               26B; 26J; 27F
F2             e1*2007/46*1801*..    100 - 250 245/35R21 96    11A; 24C; 244; 247;      A6; Kombilimousine;
                                                               26B; 26N; 27F; 5IE       Limousine;
                                             255/35R21 98      11A; 24C; 244; 247;      Allradantrieb;
                                                               26B; 26J; 27F; 5JA       Frontantrieb;
                                             265/30R21 96      11A; 24C; 24D; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26J; 27F; 5IE            12A; 51A; 71K; 723;
                                             265/35R21 101     11A; 24C; 24D; 26B;      73C; 74A; 858
                                                               26J; 27F
                                             275/30R21 98      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                               26J; 27F; 5JA
                                             285/30R21 100     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                               26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/35R21 98        11A; 245; 248; 26B;      erhöhtes
                                                               27I; 5JA                 Anzugsmoment
                                                                                        145 Nm;
                                             265/35R21 101     11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27B                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 740
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 255/35R21 98           11A; 21B; 22B; 24J;     erhöhtes
                                                                 248; 261; 270; 51J      Anzugsmoment
                                                                                         145 Nm; kurzer
                                             265/35R21 101       11A; 21B; 22B; 24J;     Radstand; langer
                                                                 248; 261; 271           Radstand;
                                             275/30R21 98        11A; 21B; 22B; 241;     Allradantrieb;
                                                                 244; 246; 247; 261; 272 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             275/35R21           11A; 21B; 22B; 241;     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                 244; 246; 247; 260;     723; 729; 73C; 74A;
                                                                 272; 51G                740

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 24C; 244; 247;             Q5; SQ5;
                                                         26J; 26P; 27I                  Allradantrieb;
                                          255/40R21 102 11A; 24C; 244; 247;             Frontantrieb;
                                                         26B; 26J; 27B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : 4G (Schraubenbund lose)
Zubehör                                : B450L27517R14


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : FY
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm für Typ : 4G
                                         140 Nm für Typ : FY
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
4G           e1*2007/46*0544*.. 412    285/30R21 100 11A; 26P; 26V; 27U                 nur AUDI RS 6 AVANT;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 77E
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/40R21 100    11A; 24C; 244; 247;      Q5; Allradantrieb;
                                                               26J; 26P; 27I            Frontantrieb;
                                             255/40R21 102     11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26B; 26J; 27B            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW AG
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                : B425L29517R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 285/40R21 109        11A; 24C; 244; 26B;      Kombilimousine;
                                                               26N; 27B                 Allradantrieb; nicht
                                                                                        Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 75I
G7X            e1*2007/46*1952*..   155 - 390 275/45R21 110    11A; 24J; 26B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/40R21 109    11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                               26N; 27I                 73C; 74A; 75I
                                             285/45R21 109     11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26N; 27I

Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*..  240 - 265 245/40R21 100       YBP; 11A; 244; 245;      Allradantrieb;
                                                               26B; 27B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A
G3X            e1*2007/46*1797*..   100 - 195 245/40R21 100    11A; 244; 245; 26B;      Allradantrieb;
                                                               27B                      Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 294 255/30R21 93W YAK; 11A; 241; 246;            Kombilimousine;
                                                         26B; 26J; 5HA; 57E;            Allradantrieb;
                                                         6A5
                                           265/30R21 96Y 11A; 24C; 244; 247;            Heckantrieb;
                                                         26B; 26J; 27F; 5IE             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A
G5L            e1*2007/46*1688*..   100 - 340 265/30R21 96Y 11A; 24C; 244; 247;         Limousine;
                                                            26B; 26J; 27F; 5IE          Allradantrieb;
                                    100 - 390 255/30R21 93W YAK; 11A; 241; 246;         Heckantrieb;
                                                            26B; 26J; 5AK; 57E;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            6A5
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW/ALU
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                : B425L29517R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 285/40R21 109        11A; 24C; 244; 26B;      Kombilimousine;
                                                               26N; 27B                 Allradantrieb; nicht
                                                                                        Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 75I
G7X            e1*2007/46*1952*..   155 - 390 275/45R21 110    11A; 24J; 26B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/40R21 109    11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                               26N; 27I                 73C; 74A; 75I
                                             285/45R21 109     11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26N; 27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER (D)
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 17.06.2020
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                                                                                                  Seite: 7 von 36
Zubehör                                 : B450L27517R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : 204 X; 221; 222
                                          150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 245/40R21 100 11A; 24C; 248                  GLC; Kombilimousine;
                                           255/40R21 102 11A; 24C; 244; 26P             Allradantrieb;
                                           275/35R21 99  11A; 24C; 244; 247;            Heckantrieb;
                                                         26B                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A
204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 243 245/40R21 100      YBP; 11A; 24J         GLC Coupé;
                                               255/40R21 102      YBQ; 11A; 241; 246;   Allradantrieb;
                                                                  26P                   Heckantrieb;
                                              275/35R21 99        YBP; 11A; 24C; 26B    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/35R21 101       YBQ; 11A; 27I; 57F    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 285/30R21 100Y XFU; 11A; 22L; 244;           ab Mj.2013 (Baureihe
222          e1*2007/46*0960*..                           247; 27H; 27I; 57F            222); nicht AMG Sport-
                                                                                        Paket; Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B
221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 255/35R21 98       XFU; XFV; 11A; 241;   ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                  246; 26B; 26J; 57E    217); Cabrio; Coupe;
                                              285/30R21 100       XFU; 11A; 244; 247;   Allradantrieb;
                                                                  27B; 27F; 27V; 57F    Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 97M

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 245/40R21 100 57E; 6AQ                       ab
                                           255/40R21 102 57E; 6AR                       e13*2007/46*1164*02;
                                           265/40R21 105 GBB; 11A; 245; 57E             Kombilimousine;
                                           275/35R21 103 57F; 6AQ                       Allradantrieb;
                                           285/35R21 105 57F; 6AR                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D; PDG

Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 245/40R21 100 57E; 6AQ           ab
                                           255/40R21 102 57E; 6AR           e13*2007/46*1165*02;
                                           265/40R21 105 GBB; 11A; 245; 57E Kombilimousine;
                                           275/35R21 103 57F; 6AQ           Allradantrieb;
                                           285/35R21 105 57F; 6AR           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                            723; 73C; 74D; PDG

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29,3 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 310 265/45R21 104                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/40R21 109          11A; 24J; 248; 27H     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
     "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.06.2020
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       Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
       des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5AK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 650kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
6A5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/30R21
                     Hinterachse:                          295/25R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/40R21
                     Hinterachse:                        275/35R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           255/40R21
                   Hinterachse:                           285/35R21
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
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Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.06.2020
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       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
     an der Vorderachse zulässig.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
     Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
     Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
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zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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GBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         265/40R21
                    Hinterachse:                         295/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
XFU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R21
                    Hinterachse:                          285/30R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R21
                    Hinterachse:                          295/30R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         255/30R21
                    Hinterachse:                         275/30R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
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                    Vorderachse:                          245/40R21
                    Hinterachse:                          275/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R21
                    Hinterachse:                          285/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 230            y = 250                   VA
             26P                     x = 180            y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250           28                VA
             26N                   x = 230       y = 250            8                VA
             27H                   x = 270       y = 350            8                HA
             27F                   x = 270       y = 350           27                HA
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4L
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
       Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI, Q8, SQ8,

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 300            y = 350                   VA
             27I                     x = 260            y = 290                   HA
             26B                     x = 350            y = 400                   VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 200            y = 300                   VA
             26B                     x = 250            y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             26J                   x = 250       y = 350           30                VA
             27F                   x = 200       y = 350           30                HA
             27H                   x = 200       y = 350            8                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 300                   VA
             26P                     x = 250            y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300           20                VA
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 250       y = 300            8                HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 400            y = 200                   VA
             26P                     x = 350            y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 270       y = 400           30                HA
             27H                   x = 270       y = 400            8                HA
             26J                   x = 400       y = 200           22                VA
             26N                   x = 400       y = 200            8                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    GE
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1914*..
       Handelsbez.:    Audi e-tron

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27I                     x = 200            y = 250                   HA
             27B                     x = 200            y = 300                   HA
             26P                     x = 300            y = 300                   VA
             26B                     x = 350            y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 350            8                VA
             26J                   x = 350       y = 350           10                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    A8 L, A8, S8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 250            y = 250                   HA
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             27I                     x = 200            y = 200                   HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
             26B                     x = 250            y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 250       y = 300            8                HA
             27F                   x = 250       y = 300           20                HA
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1918*..
       Handelsbez.:    X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27I                     x = 250            y = 250                   HA
             27B                     x = 300            y = 300                   HA
             26P                     x = 250            y = 250                   VA
             26B                     x = 300            y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 300       y = 300            8                HA
             27F                   x = 300       y = 300           10                HA
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             26J                   x = 300       y = 300           10                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 230            y = 300                   HA
             27I                     x = 180            y = 250                   HA
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 230            y = 300                   HA
             27I                     x = 180            y = 250                   HA
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G3X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
       Handelsbez.:    X-Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             27I                     x = 200            y = 250                   HA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW/ALU
       Fahrzeugtyp:    G7X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1952*..
       Handelsbez.:    X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27I                     x = 250            y = 250                   HA
             27B                     x = 275            y = 260                   HA
             26P                     x = 200            y = 230                   VA
             26B                     x = 250            y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 275       y = 260            8                HA
             27F                   x = 275       y = 260           20                HA
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             26J                   x = 250       y = 250           20                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 150            y = 380                   HA
             27I                     x = 100            y = 330                   HA
             26B                     x = 320            y = 350                   VA
             26P                     x = 270            y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 150       y = 380           12                HA
             27H                   x = 150       y = 380            9                HA
             26J                   x = 320       y = 350           18                VA
             26N                   x = 320       y = 350           18                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE

       Variante(n):    GLC

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 230            y = 230                   VA
             26B                     x = 280            y = 280                   VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE

       Variante(n):    GLC Coupé

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 360            y = 350                   HA
             27I                     x = 310            y = 300                   HA
             26B                     x = 280            y = 280                   VA
             26P                     x = 230            y = 230                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 360       y = 350            8                HA
             27F                   x = 360       y = 350           11                HA
             26N                   x = 280       y = 280            3                VA
             26J                   x = 280       y = 280            6                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 300            y = 400                   HA
             27I                     x = 260            y = 350                   HA
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             26P                     x = 250            y = 300                   VA
             27U                     x = 240            y = 400                   HA
             27V                     x = 240            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 300       y = 400           28                HA
             27H                   x = 300       y = 400            8                HA
             26J                   x = 300       y = 350           19                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0544*..
       Handelsbez.:    AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK

       Variante(n):    nur AUDI RS 6 AVANT

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26U                     x = 330            y = 330                   VA
             26V                     x = 330            y = 330                   VA
             26B                     x = 400            y = 400                   VA
             26P                     x = 380            y = 350                   VA
             27B                     x = 400            y = 400                   HA
             27I                     x = 350            y = 400                   HA
             27U                     x = 350            y = 350                   HA
             27V                     x = 350            y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 400       y = 400           21                HA
             27H                   x = 400       y = 400            8                HA
             26J                   x = 400       y = 400            9                VA
             26N                   x = 400       y = 400            9                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    CR
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1827*..
       Handelsbez.:    TOUAREG

       Variante(n):


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 250       y = 250           25                HA
             27H                   x = 200       y = 200            8                HA
             26J                   x = 250       y = 300           20                VA
             26N                   x = 200       y = 250            8                VA
						
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