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							Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, AUDI AG, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG,
                                          QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
197                  PCD B                  ohne                        66,5                    900     2280    01/16
1120PM-5112B2566
6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                          für Typ : 4L; B8; 4G; B81; F8; 4H; F2; 4G1
Zubehör                                 : Serie


Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
                                          Typ : FY
Zubehör                                 : Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                          140 Nm für Typ : F2
                                          145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
                                          Anzugsmoment
                                          160 Nm für Typ : 4L
                                          165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90         11A; 22I; 22M; 51J         AUDI S5 Coupé (8T)
                                           255/30R20 92         11A; 22I; 22M; 24J;        bis MJ2016; AUDI A5
                                                                51J; 54F                   Coupe (8T) bis MJ2016;
                                              265/30R20         11A; 21P; 22I; 22M;        Allradantrieb;
                                                                24J; 24M; 51G              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R20 94      11A; 21P; 22B; 22L;        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24J; 24M; 54F              721; 729; 73C; 74D;
                                                                                           77E
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y         11A; 245; 248; 26B;         Nicht A4 Allroad
B81          e13*2007/46*1084*..                                26N; 27B; 5GA               Quattro; AUDI A4 (B9)
                                 90 - 260 245/30R20 95Y         11A; 241; 244; 246;         ab MJ2016; AUDI S4
                                                                247; 26B; 26N; 27B;         (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                27H
                                              255/30R20 92Y     11A; 241; 244; 246;         Limousine;
                                                                247; 26B; 26J; 27B;         Allradantrieb;
                                                                27H
                                              265/30R20 94Y     11A; 24C; 24D; 26B;         Frontantrieb;
                                                                26J; 27B; 27F               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     260      225/35R20 M+S     11A; 245; 248; 26B;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26N; 27B; 5GA; 52J          73C; 74D; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 245/30R20 90Y    11A; 22I; 22M; 51J          AUDI A5 Coupe (8T)
                                               255/30R20 92     11A; 22I; 22M; 24J;         bis MJ2016;
                                                                51J; 54F                    Frontantrieb;
                                              265/30R20         11A; 21P; 22I; 22M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M; 51G               12A; 51A; 71K; 721;
                                              265/30R20 94      11A; 21P; 22B; 22L;         729; 73C; 74D; 77E
                                                                24J; 24M; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 245/30R20 90Y    nicht Allradantrieb; 11A;   AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                                21P; 5GA; 51J               bis MJ2016;
                                     105 - 245 255/30R20 92     11A; 21B; 21N; 245;         Allradantrieb;
                                                                51J; 54F                    Frontantrieb;
                                              265/30R20 94      11A; 21B; 21N; 22I;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22M; 245; 248; 54F          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 729; 73C; 74D;
                                                                                            77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A;      AUDI A5 Sportback bis
B81            e13*2007/46*1084*..                           21P; 5GA; 51J                  MJ2016; 4-türig;
                                     100 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 21N; 245;            Allradantrieb;
                                                             51J; 54F                       Frontantrieb;
                                               265/30R20 94  11A; 21B; 21N; 22I;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             22M; 245; 248; 54F             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 729; 73C; 74D;
                                                                                            77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 245/35R20 95     11A; 21P; 22I; 245; 248     Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                                                          Quattro bis MJ2015;
                                              255/30R20 92      11A; 21P; 22I; 24J; 248     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                              255/35R20 93      11A; 21P; 22I; 24J; 248     721; 729; 73C; 74D;
                                                                                            77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/35R20 92     11A; 245; 248; 26P;         A4 Allroad Quattro ab
B81            e13*2007/46*1084*..                              27H                         MJ2016;
                                              245/35R20 95      11A; 245; 248; 26B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27F                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74D; 77E
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y        YBD; YB9; 11A; 245;      A5 Coupé (B9) ab
B81          e13*2007/46*1084*..                                248; 26P; 27P            MJ2016; A5 Sportback
                                           265/30R20 94Y        YB9; 11A; 24J; 248;      (B9) ab MJ2016; S5
                                                                26P; 27H; 27P            Sportback (B9) ab
                                                                                         MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                         Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                         S5 Coupé (B9) ab
                                                                                         MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94         11A; 241; 244; 246;      A6; nicht A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..                                247; 26B; 261; 273;      quattro; Kombi;
                                                                5HI; 67J                 Stufenheck;
                                     100 - 245 235/35R20 92Y    11A; 245; 26P; 5GM;      Allradantrieb;
                                                                57E; 67J; 67X            Frontantrieb;
                                              245/35R20 95Y     11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                260; 271                 12A; 51A; 573; 71K;
                                     100 - 331 255/30R20 92Y    nicht Kombi; 11A; 241;   721; 73C; 74D
                                                                244; 246; 247; 26B;
                                                                260; 272; 5GM
                                              255/35R20 97Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 260; 272
                                              265/35R20 95Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 261; 273
                                              275/30R20 97Y     11A; 244; 247; 273;
                                                                57F; 67X; 68U
                                     180 - 331 265/30R20 94Y    nicht Kombi; 11A; 241;
                                                                244; 246; 247; 26B;
                                                                261; 273; 5HI; 67J
                                     309 - 331 245/35R20 M+S    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                260; 271; 52J
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 255/30R20 92     11A; 26B; 260; 270;      A7 Sportback; Coupe;
4G1            e13*2007/46*1147*..                              5GM                      4-türig;
                                              255/35R20 93      11A; 26B; 260; 270;      Allradantrieb;
                                                                5HA                      Frontantrieb;
                                     140 - 245 245/35R20 95     11A; 26B; 270            10B; 11B; 11G; 11H;
                                     140 - 331 255/35R20 97     11A; 26B; 260; 270       12A; 51A; 573; 71K;
                                               265/30R20 94Y    11A; 245; 248; 26B;      721; 729; 73C; 74D
                                                                260; 271; 5HI
                                              265/35R20 95Y     11A; 245; 248; 26B;
                                                                260; 271
                                     309 - 331 245/35R20 M+S    11A; 26B; 270; 52J
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  309 - 331 255/35R20 97      11A; 241; 244; 246;         Nur S6; Kombi;
4G1          e13*2007/46*1147*..                             247; 26B; 260; 272;         Stufenheck;
                                                             530
                                               265/30R20 94  nicht Kombi; 11A; 241;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             244; 246; 247; 26B;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                             261; 273; 5HI; 530          721; 73C; 74D
                                               265/35R20 95  nicht Kombi; 11A; 241;
                                                             244; 246; 247; 26B;
                                                             261; 273; 5HR; 530
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R20 99  11A; 24J; 248; 26P;         Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..                           27B; 27H; 51J               quattro;
                                               255/35R20 97  11A; 24J; 248; 26P;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27B; 27H                    12A; 51A; 573; 71K;
                                               255/40R20 97  11A; 24J; 248; 26P;         721; 73C; 74D
                                                             27B; 27H
                                               265/35R20 99  11A; 241; 246; 248;
                                                             26B; 27B; 27F
4G             e1*2007/46*0436*..    309 - 331 255/35R20 97Y 11A; 26B; 260; 270;         Nur S7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..                           530                         Coupe; 4-türig;
                                               265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             260; 271; 5HR; 530          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 250 265/50R20 107        12Q                      Q8;
                                           275/45R20 106        12Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/50R20 109        12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                           285/45R20 112        12A                      74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 245/40R20 99   11A; 26P                A7 Sportback;
                                          255/35R20 97   11A; 248; 26N; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         5IM                     12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/40R20 101 11A; 248; 26N; 26P       73C; 74D; 77E
                                          265/35R20 99   11A; 248; 26B; 26N
                                          275/35R20 98   11A; 245; 248; 26B;
                                                         26N
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 235/45R20 100 11A; 245; 248; 26N;      A6 ALLROAD
                                                         26P                     QUATTRO;
                                                                                 Allradantrieb;
                                          245/40R20 99   11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26N; 27H                12A; 51A; 71K; 721;
                                          245/45R20 99   11A; 24J; 248; 26B;     73C; 74D
                                                         26N; 27H
                                          255/40R20 101 11A; 24J; 244; 26B;
                                                         26J; 27H
                                          255/45R20 101 11A; 24J; 244; 26B;
                                                         26J; 27H
                                          265/35R20 99   11A; 241; 244; 246;
                                                         247; 26B; 26J; 27F
                                          265/40R20 100 11A; 241; 244; 246;
                                                         247; 26B; 26J; 27F
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B       A6; Kombilimousine;
                                          235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B       Limousine;
                                          245/40R20 99   11A; 24J; 244; 26B;     Allradantrieb;
                                                         27H                     Frontantrieb;
                                          255/35R20 97   11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         247; 26B; 26N; 27H      12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/40R20 101 11A; 241; 244; 246;      73C; 74D; 77E; 858
                                                         247; 26B; 26N; 27H
                                          255/40R20 97   11A; 241; 244; 246;
                                                         247; 26B; 26N; 27H
                                          265/35R20 99   11A; 24C; 244; 247;
                                                         26B; 26N; 27F
                                          265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                         26B; 26N; 27F
                                          275/35R20 98   11A; 24C; 244; 247;
                                                         26B; 26N; 27F

Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/40R20 97         11A; 26B            erhöhtes
                                                                                    Anzugsmoment
                                              265/40R20 100 11A; 248; 26B; 27I      145 Nm;
                                              275/35R20 98  11A; 245; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              275/40R20 102 11A; 245; 248; 26B; 27I 73C; 74D; 740

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 245/40R20 99         11A; 21B; 22I; 52J       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/40R20 101 11A; 21B; 22I; 260           145 Nm; kurzer
                                              265/35R20 99  11A; 21B; 22I; 245;          Radstand; langer
                                                            248; 260; 270                Radstand;
                                              265/40R20 104 11A; 21B; 22I; 245;          Allradantrieb;
                                                            248; 260; 270                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              275/35R20 98  11A; 21B; 22B; 24J;          12A; 51A; 573; 71K;
                                                            248; 261; 270                721; 729; 73C; 74D;
                                                                                         740
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99          11A; 24J; 244; 26N       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/40R20 97      11A; 241; 244; 246;      165 Nm; Q5; SQ5;
                                                                26J; 26P; 27I            Allradantrieb;
                                              255/45R20 101     11A; 241; 244; 246;      Frontantrieb;
                                                                26J; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/40R20 100     11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26J; 26P; 27I            73C; 74A; 740
                                              265/45R20 104     11A; 24C; 244; 247;
                                                                26J; 26P; 27I
                                              275/40R20 102     11A; 24C; 244; 247;
                                                                26J; 26P; 27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI AG, QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                          für Typ : B8; 4G
Zubehör                                 : Serie


Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm,
                                          für Typ : B8; FY
Zubehör                                 : DW4320


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8; 4G
                                          165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4G           e1*2007/46*0544*.. 412    245/40R20      51G; 52J                           nur AUDI RS 6 AVANT;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; PDH
4G             e1*2007/46*0544*..   412       245/40R20         11A; 26B; 27H; 51G;      nur AUDI RS 7
                                                                52J                      SPORTBACK;
                                              275/35R20         11A; 245; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26N; 27F; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331          255/30R20 92Y     533                      RS5 Coupé bis MJ2017;
                                              265/30R20 94Y     11A; 27I; 533            Coupe; Allradantrieb;
                                              275/30R20 97      11A; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..      100 - 260 245/45R20 99     11A; 24J; 244; 26N       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/40R20 97      11A; 241; 244; 246;      165 Nm; Q5;
                                                                26J; 26P; 27I            Allradantrieb;
                                              255/45R20 101     11A; 241; 244; 246;      Frontantrieb;
                                                                26J; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/40R20 100     11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26J; 26P; 27I            73C; 74A; 740
                                              265/45R20 104     11A; 24C; 244; 247;
                                                                26J; 26P; 27I
                                              275/40R20 102     11A; 24C; 244; 247;
                                                                26J; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331    255/30R20 92Y nur Coupe; 533                     RS5 Coupé bis MJ2017;
                                        265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 27I;               RS5 Cabriolet bis
                                                        533                              MJ2017; Cabrio; Coupe;
                                        275/30R20 97    11A; 27I                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74D
B8             e1*2001/116*0447*..   331      265/30R20         51G                      AUDI RS4 Avant; RS5
                                                                                         Coupé bis MJ2017; RS5
                                                                                         Cabriolet bis MJ2017;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                 : DW4220


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 225/40R20 94Y 11A; 24C; 244; 247;              BMW X2 (F39);
                                                        26B; 26J; 27B; 27F               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R20 92  11A; 24C; 244; 247;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                        26B; 26J; 27B; 27F               73C; 74A
                                          245/35R20 91  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27B; 27F
                                          255/30R20 92  11A; 24C; 24D; 26B;
                                                        26J; 27B; 27F
                                          255/35R20 93  11A; 24C; 24D; 26B;
                                                        26J; 27B; 27F
                                          265/30R20 94  11A; 24C; 24D; 26B;
                                                        26J; 27B; 27F
                                          265/35R20 95  11A; 24C; 24D; 26B;
                                                        26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3L          e1*2007/46*1947*..  100 - 275 225/35R20 90         YAP; 11A; 246; 57E       Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76A; 83Z
G3L            e1*2007/46*1947*..   100 - 275 255/30R20 92      YAP; 11A; 244; 247;      Allradantrieb;
                                                                5GM; 57F                 Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76B; 83Z
G3L            e1*2007/46*1947*..   100 - 275 225/35R20 90Y YAP; 11A; 246; 5GA;          Allradantrieb;
                                                            57E                          Heckantrieb;
                                              255/30R20 92Y YAP; 11A; 244; 247;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            5GM; 57F                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 83Z

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                 : DW4320


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 265/45R20 104                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              265/50R20 107                              180 Nm;
                                              275/45R20 106                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/45R20 112                              12A; 51A; 73C; 74A;
                                                                                         740; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
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zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
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zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
     sind, nicht zulässig.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
     an der Vorderachse zulässig.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/30R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 300            20                 HA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B81
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1084*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 310                   VA
             26P                      x = 230             y = 260                   VA
             27P                      x = 240             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
             26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
             27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    A8 L, A8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):    Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 310                   VA
             26P                      x = 230             y = 260                   VA
             27P                      x = 240             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
             26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
             27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 300                   VA
             26B                      x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
             27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0447*..
       Handelsbez.:    AUDI RS5

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 260             y = 350                   VA
             26B                      x = 310             y = 400                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 400            13                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            28                 HA
						
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